Urlaub ist es rechtens?

  • Hallo ich habe eine frage, vielleicht wissen es einige
    und zwar folgendes


    ich habe jetzt urlaub beantragt und genehmigt bekommen.


    die frage: ist es rechtens wenn ich zb am 21. sep. bis 25 urlaub nehme
    und am 20 sept bekomme ich nachtschicht von 18 uhr bis 21 sep. 6 uhr morgens?
    es ist quasi das ich nicht einen ganzen tag bekommen habe oder?


    ich würde mich auf eure antworten sehr freuen


    und danke im voraus.


    mfg
    momo

    Wer zugibt, dass er feige ist, hat Mut.

  • momo1982


    Nein,das ist nicht rechtens,dein AG darf dich höchstens bis 00.00 an dem Tag beschäftigen!!!
    Oder noch besser,er gibt dir einen anderen Dienst 8)
    Ist auch gesetzlich verankert.


    Gruß,Wolfman.

    Semper fidelis
    Wo Wir sind,herrscht Chaos,aber wir können nicht überall sein.

  • es ist eine Firma von 170 Mitarbeitern und die werden wie am fließband gewechselt,


    wenn wir es dem Einsatzleiter sagen, haben wir sofort unseren todesurteil unterschrieben.
    ich weiss echt nicht mehr weiter. man hat keine chance mit dem chef zu reden. immer die ausrede er ist aus dem haus.


    und es wird nicht nur bei mir gemacht sondern bei den anderen arbeitskollegen auch.



    Jedenfalls danke für deine schnelle antwort Wolfman

    Wer zugibt, dass er feige ist, hat Mut.

  • Da ich selber lange in der Einsatzleitung gearbeitet habe, kann ich deinen EL nicht verstehen, muss wohl in die Kategorie "unfähig" eingestuft werden.


    Wenn Du am 20 ne Nachtschicht hattest, haben wir den ersten Urlaubstag am 22 eingetragen, so wäre es rechtens, leider finde ich auf anhieb keine Quelle.


    Wobei es ja eh egal ist, da Euer EL ja wohl nicht einsichtig sein wird.


    Da kann ich Dir nur raten: Anderen AG suchen. Wenn Du Dir sicherbist, dass es mehreren so geht, den "CHEF" schriftlich auf diesen Mangel hinweisen.


    Würde ja zu gerne wissen wer das ist....


    Ach ja, wenn es eine große Firma ist und Ihr nur in einer Niederlassung arbeitet, dann mal an den Geschäftsfügherer wenden ;-)


    Gruß


    Sergeant7

  • Zitat von momo1982

    es ist quasi das ich nicht einen ganzen tag bekommen habe oder?


    Das ist richtig, wie bereits hier korrekt festgestellt.


    Allerdings solltest du auch bedenken, dass du in diesem Fall quasi doppelt bezahlt wirst.
    Du bekommst auf der einen Seite das Urlaubsentgelt für den 21.09. (zzgl., sofern es das bei euch gibt das Urlaubsgeld für diesen Tag)
    und auf der anderen Seite den Arbeitslohn incl. steuerfreier Zulage für die Zeit von 00:00 Uhr bis 06:00 Uhr.


    Nicht falsch verstehen, ich will hier nichts für rechtens erklären. Wolfman hat bereits das Zutreffende geschrieben.
    Es wäre dein Recht, am ersten Urlaubstag nicht noch bis 06:00 Uhr zu arbeiten.
    Wenn allerdings nichts ansteht und man den Urlaubstag nicht voll braucht (weil z.B. keine Termine anstehen oder man einfach nicht direkt in den Urlaub starten will) sehe ich kein Problem darin, besonders wenn man den kleinen finanziellen Vorteil dadurch noch bedenkt.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • wirklich ich würde so gerne den namen der Firma nennen, und bestimmt von einige zu hören bekommen , was es für eine sch.... Firma es ist.


    aber ich würde vielleicht meinen job verlieren. Wobei es mir am Objekt sehr viel spaß macht.


    es gab wirklich fälle wo einige in den Urlaub fliegen wollten. bis 6 uhr Morgens Arbeiten und um 9 uhr ging der Flieger los.


    am anfang war der geschäftsführer gesprächig und sehr nett, aber dann bekam er einen sehr guten und langfristigen auftrag (2020)...wo nur dadurch über 120 Mitarbeiter durch diesen auftrag arbeiten.


    und wir haben gemerkt wie er zu einen a...loch geworden ist.

    Wer zugibt, dass er feige ist, hat Mut.

  • Tja,momo,so ist das leider in einigen Firmen :!:
    Wie gut,daß ich da nicht arbeite :twisted:


    VG Wolfman.

    Semper fidelis
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