Tarifurlaub

  • Hallo kann mir jemand sagen wie der stundensatz beim Tarifurlaub errechnet wird? Da gibt es doch eine Formel. Letzte 3 Monate geteilt durch ? Dank schon mal vorab.

    „Die gefährlichsten Kopfschmerzen werden durch mangelhaft verdaute Ideen verursacht"

  • Hallo,


    so ist das nicht richtig.......gemäß geltendem Tarifvertrag für das Bewachungsgewerbe NRW ist der Gesamtbruttolohn der letzten 3 Monate vor dem Urlaubsmonat zu addieren und dann durch 78 zu Teilen.
    Das mal als grober Anhalt....dazu kommen dann noch einige Regeln bezüglich der Anrechnung von Außertariflichen Zahlungen und der Anrechnung von Krankheitstagen......


    Die Gängige Praxis draußen sieht allerdings ganz anders aus.......:-(


    Hier muß jeder selber mal nachrechnen,ob er mit der Tariflichen Berechnung "besser" fährt oder mit der Betrieblich üblichen.....


    Hier in NRW ist es z.B. bei vielen Betrieben so,das du pro Urlaubstag
    10 Stunden wie Normal bezahlt bekommst....d.h. einschließlich der ATZ...


    mfg

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Zitat von Frank

    Hallo,


    so ist das nicht richtig.......


    Stümmt! Ist tarifliche Regelung, keine gesetzliche und mit dem Tagesquotienten habe ich mich auch verhauen. Sorry!

  • Der Sonntag ist kein Urlaubstag da im wach und Sicherheitsgewerbe die 6 Tagewoche zählt. Da wirst du von deinem Arbeitgeber aber über den leisten gezogen.
    gruß menne 242

    „Die gefährlichsten Kopfschmerzen werden durch mangelhaft verdaute Ideen verursacht"

  • Hallo Fantomas,


    Zitat

    Wir müssen auch am Sonntag Urlaub schreiben und finde diese Regelung sehr komisch! Denn normal ist der Sonntag frei!


    Dann habt ihr aber auch Anspruch auf die Zahlung der 50 Prozent Sonntagszulage ......
    Der Sonntag ist nämlich KEIN Arbeitstag!! Werdet ihr dennoch "dazu" gezwungen,so steht euch auch die Zulage zu.......


    ABER:
    Bitte vergewissere Dich,das Euer Betrieb nicht mit der GÖD einen
    "Haus-Tarifvertrag" abgeschlossen hat,respektive euer Betriebsrat.......



    mfg

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Also ich bekomme 50% für Sonntags wie es der Tarifvertrag vorsieht auch wenn die Firma für die ich tätig bin nicht den besten ruf hat. Aber in der Bezahlung halten die sich schon am vertrag. Und man muß sich auch schon mal durchsetzen was die bezahlung angeht. Nur so kann man auch im Wachgewerbe als Arbeitnehmer Geld verdienen.
    Gruß menne242
    8)

    „Die gefährlichsten Kopfschmerzen werden durch mangelhaft verdaute Ideen verursacht"

  • Hallo Menne,


    Zitat

    Also ich bekomme 50% für Sonntags wie es der Tarifvertrag vorsieht


    Das ist ja die "normale" Zulage..........


    Meine Aussage bezog sich auf Fantomas seinen Beitrag,das in seiner Firma
    der Sonntag auch als Urlaubstag "mitgezählt" wird....
    Bei diser Regelung stehen ihm dann nämlich auch die 50 Prozent zu.....
    (Ausnahmen hatte ich schon gesagt Haustarif / GÖD).


    Außerdem wäre von Fantomas mal zu prüfen,wie es denn mit den Wochenstunden an sich so aussieht.....wenn seine Firma den Sonntag beim Urlaub mitzählt,ist er dann nämlich folgerichtig auch bei der "normalen" Arbeitszeit mitzuzählen.....ich denke da an "Überstundenvergütung".....

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Hallo,


    also ich arbeite ca. 220-240 Stunden im Monat und bekomme keine 50% Sonntagszuschlag, sondern nur 30%! Bei der Krankregelung wird der Sonntag ausgespart und nicht vergütet, dass finde ich aber ungerecht. Denn wenn ich schon Sonntags Urlaub schreiben muss, warum krieg ich den Sonntag nicht als Kranktag bezahlt?!
    Wir haben zwar einen Tarifvertrag, aber da scheint sich unsere Chefetage nicht sonderlich dran zuhalten...

  • Also in Bayern kriegt man, wenn der Tarifvertrag von ver.di in dem Sicherheitsunternehmen gilt, muss er eigentlich auch, wenn das Sicherheits-
    unternehmen Mitglied im BDWS ist, dann bekommt man 26% Sonntagszuschlag! :) Das ist der Lohntarifvertrag!!! Nur mal so zur Info!!!

  • Hallo Fantomas,


    Zitat

    also ich arbeite ca. 220-240 Stunden im Monat und bekomme keine 50% Sonntagszuschlag, sondern nur 30%! Bei der Krankregelung wird der Sonntag ausgespart und nicht vergütet, dass finde ich aber ungerecht. Denn wenn ich schon Sonntags Urlaub schreiben muss, warum krieg ich den Sonntag nicht als Kranktag bezahlt?!
    Wir haben zwar einen Tarifvertrag, aber da scheint sich unsere Chefetage nicht sonderlich dran zuhalten...


    Bedanke dich bei der GÖD..........:-((
    Die hat solche "Arbeitgeberfreundlichen Regelungen" auch noch als
    "Allgemeinverbindlichen Tarifvertrag" für euch da "durchgebracht........
    (habe nämlich mal nachgeschaut,was für DD gilt......)

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