Verstöße gegen BewachVO, Schwarzarbeit usw

  • Ich benötige mal Eure Hilfe. Ich bin nun seit einigen Monaten in einer Wachfirma welche als Subunternehmer tätig ist und habe folgende Probleme.


    - einen Dienstausweis habe ich erst nach mehrmaligen Nachfragen erhalten allerdings stimmt die Adresse der Firma nicht überein
    - eine Dienstanweisung (in mehreren Objekten gibt es nicht) Sub hat Festobjekte als Alleinbewacher
    - Taschenlampen für die Nachtschicht gibt es nicht
    - Vertragliche Dienstanforderungen des Kunden oder der Auftragsfirma werden nicht ausgeführt aber dem Kunden bewusst verschwiegen
    - extra Arbeitsstunden werden von Kollegen geleistet aber bar ausgezahlt
    - Diensthandy (Prepaid) ist fast immer ohne ausreichendes oder gar ohne Guthaben
    Weiterhin wird manchmal bis zu 16 Std Dienst gearbeitet. Es kam auch schon vor das jemand 24 Std Dienst hatte.


    Den Lohn zahlt die Firma auch nicht pünktlich, bzw erst nach Aufforderung.


    Leider sind meine Anmerkungen zu den Missständen nicht beachtet worden Kündigen kann ich nicht weil ich dann vorerst kein ALG bekomme und woanders bewerben, wer stellt jemand mit über 50 schon ein.


    Nun meine Frage, bringt eine Anzeige bei der Gewerbeaufsicht was? Was würdet Ihr in so einem Fall machen. ich bin ja froh überhaupt eine Arbeit zu haben aber so kann es nicht weitergehen.Nie wieder ein Subunternehmen.


    ich danke für Eure Antworten
    MfG buhtsch

  • Gehe zu einem Sicherheitsdienst vom BDWS, die suchen immer Leute auch über 50 Jahre.

    Erfahrung und Wissen zählt um die Dienstleistung sinnvoll umzusetzen.

  • So siehts aus.
    Kannst ja evtl. auch hier unter "Jobsuche" posten, für welche Region du Arbeit suchst und welche Qualifikationen du mitbringst. Denn hier treiben sich ja auch relativ viele Chefs herum.


    Viel Erfolg!

  • Hallo Buhtsch


    In welchem Raum suchst Du???


    Zu deiner anderen Frage. Ich würde keine Sekunde darüber nachdenken und den Sauhaufen sofort anzeigen.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Kenn sogar einen Fall da hat das Arbeitsamt zwar eine Sperre verhängt aber nach schriftlichem Einspruch wurde nach Prüfung das ALG nachbezahlt. Unter solchen Bedingungen sollte niemand arbeiten müssen.

  • Zitat von qexco

    Kenn sogar einen Fall da hat das Arbeitsamt zwar eine Sperre verhängt aber nach schriftlichem Einspruch wurde nach Prüfung das ALG nachbezahlt. Unter solchen Bedingungen sollte niemand arbeiten müssen.


    Ja mag sein, aber erstmal wird die Kohle gesperrt und bis zum Einspruch und der Bearbeitung/Aufhebung kann es schon mal ne Weile dauern.


    Wovon soll man heutzutage diese Zeit überbrücken ?


    Alles nicht so einfach.

  • Einfach mal mit dem Zoll sprechen. Das funktioniert auch. Wenn der Sachbearbeiter dann quer schießt so hat der auch einen Vorgesetzten.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Der Zoll bringt nur keinen Vorteil, wenn es um eine eventuell kurzfristige Arbeitslosigkeit geht.
    Da würde ich eine "besondere Härte" vortragen und um Leistungen bitten.
    Die Anzeige beim Zoll kann auch parallel erfolgen, wichtig ist, dass was im Kühlschrank ist - und da kümmert sich der Zoll nicht drum.


    Also mit dem/einem Sachbearbeiter sprechen und Fakten auf den Tisch. Wenn es da grünes Licht gibt, kündigen - ggf. auch außerordentlich.
    Dann Kontakt zum Zoll aufnehmen.


    Andersrum gibts für dich nur mehr Probleme...

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