Prüfungsresumè (schriftlicher teil)

    • Erster Beitrag

    tach auch!


    hier ma ne frage an die FSS, die sich vom 9.-11.5. die finger bei der prüfung wund geschrieben haben: wie fandet ihr die prüfung? speziell jetz ma die prüflinge ba-wü: "schutz und sicherheit" war nich grad n zuckerlecken, oder? in meinen augen war es eine sehr anspruchsvolle, aber, wenn man sich vorbereitet und kapiert hat, was man da lernt, machbare prüfung. was meint ihr?

  • bestanden mit 3 :)
    war zwar zu anfang ziemlich nervös und hab beim vortragen meiner dokumentation ziemlich oft gehangen und den faden verloren, hab aber durch das beantworten der fragen mächtig punkten können. das beantworten der fragen ging für mich wesentlich leichter und flüssiger, auch wenn die mich wirklich auseinandergenommen haben mit "wo steht dies/das/jenes???" (aus BGV, GeWo, BewV, etc)


    jetzt mal sehen, wie es weitergeht

  • Hi habe heute meine Ergebnisse des schriftlichen Teils bekommen:


    Situationsgerechtes Handeln und Verhalten: 91 Punkte
    Rechtskunde: 76 Punkte
    WiSO: 71 Punkte
    Schutz und Sicherheit: 70 Punkte


    Ich denke mit den Ergebnissen kann man ganz zufrieden sein.... :)


    Mfg MoD

  • Streber 8)

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • Sehr geehrte Damen und Herren,
    nachdem ich doch viel Unsicherheit über die Abschlussprüfungen gelesen habe, hier einige Fakten zur Klarstellung. Die bundesweite Abschlussprüfung wird von der ZPA in Köln gestellt in den Fachbereichen (Konzepte für) Schutz und Sicherheit, Rechtsgrundlagen, Situationsgerechtes Verhalten und Handeln sowie Wirtschafts-und Sozialkunde. (Bezeichnung je nachdem, ob Sie einen alten oder schon neuen Ausbildungsvertrag ab 1.8.2008 haben.)
    Die bundesweite schriftliche Prüfung wird nur von Baden-Württemberg nicht übernommen, da die Prüfung zeitversetzt stattfindet und in BW eine gemeinsame Prüfung des Kultusministeriums und der IHK (auch in anderen Berufen) durchgeführt wird. Deutsch, Gemeinschaftskunde etc. sind Schul-Prüffächer, stehen also im Berufsschul-Abschlusszeugnis und nicht in der IHK-Prüfung. Die neue Fachkraft ab 1.8.08 hat auch eine gestreckte Prüfung, die Verträge vor 2008 werden nach altem System geprüft. Verbindliche Inhalte des Prüfungsstoffes können im Prüfungskatalog des DIHK nachgelesen werden den wir gerade neu erstellen und in Kürze verfügbar ist.

  • Hallo Ihr leiben,


    ich habe im Mai schriftliche AP und ich wollte mal fragen was in Recht und vorallem bei Schutz und Sicherheit vorkommen könnte?
    Da habe ich echt keine Ahnung! Vorallem weil da ja nichts mehr mit ankreutzen ist. Wir haben in der firma selbst und in der Berufschule njicht wirklich über Arbeitsschutz gesprochen deswegen habe ich angst dasich nicht wirklich gut vorbereitet sein werde. Habt Ihr vielleicht tipps was unbedingt zu lernen ist???

  • Wenn Du im Mai 2009 Prüfung hast, gilt noch der "alte" Themenkatalog für Abschlußprüfungen, der z.B. beim U-Form-Verlag bezogen werden kann (http://www.u-form-shop.de/webs…e70056a902488ddd%2fmd5%7d).
    Eigentlich sollte dieser Themenkatalog auch bei den Berufsschulen vorliegen und könnte dort von Dir eingesehen werden.
    Beim U-Form-Verlag gibt es auch alte Prüfungsarbeiten.


    Leider ist der Themen-Katalog für einen Auszubildenden recht verworren aufgebaut, d.h. er orientiert sich nicht an den Prüfungsfächern.
    Ich habe für meine Auszubildenden schon vor einigen Jahren die Themen in nach meiner Meinung sinnvoller Weise geordnet.


    Im Bereich Arbeitsschutz kommen in Frage ( S. 13, 29, 32 d. Themenkatalogs):


    - Arbeitsschutzgesetz
    - Arbeitsstättenverordnung
    - Arbeitsstättenrichtlinien (ASR)
    - Bestimmungen aus der Bewachungsverordnung und BGV C 7
    - Betriebssicherheitsverordnung
    - Musterversammlungsstättenverordnung (siehe auch Veranstaltungsschutz)
    - Berufsgenossenschaftliche Regelungen (BGV: A 1, A 8, C 7, D 29, BGR: 131,
    133, 135, 139, 189 – 195, 500)
    - Gefahrstoffverordnung, (seit 2009 auch GHE)
    - Gefahrgutverordnung Straße / Eisenbahn (GGVSE, aber bitte nur die Grundlagen, z.B. Kennzeichnung
    von Gefahrguttransporten, grundsätzliche Ausrüstung von GGVSE-Fahrzeugen usw. !!)
    - Bildschirmarbeitsplatzverordnung und BGI 650
    - Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen
    - Alarmplan, Rettungsplan,
    - Betriebliche Organisation der Ersten Hilfe
    - Entgegennahme von Notrufen (7 W)
    - Verhalten bei Notfällen, Einleitung von Maßnahmen


    Dazu gehören natürlich auch Dinge wie Fluchtwegsicherung, Panikverschlüsse, Anbindung solcher Türsicherungen an Alarmanlagen usw. -- also die Verzahnung mit der Sicherheitstechnik.
    Ebenso gehört bei der Frage der Personennotsignalanlagen die mögliche Aufschaltung auf NSL dazu.
    Ich würde Arbeitsschutz nicht als alleinstehendes Gebiet betrachten, sondern immer eingebunden in Planung und Organisation von Sicherheitsdienstleistungen.


    Auch die Schnittstellen der Zusammenarbeit mit Behörden oder die Planungen für Katastrophen- / Großschadensereignisse sind eng mit dem Arbeitsschutz verknüpft. Stichwort: Betriebliche Katastrophenschutzorganisation (BKO)


    Weiter gibt es beim Brandschutz zahlreiche Berührungspunkte und Überschneidungen mit dem Arbeitsschutz, siehe z.B. S. 7, 8, 10, 11, 13, 14, des Themenkatalogs. Hier wären anzusprechen:


    - Brand- und Löschlehre
    - Zusammenarbeit mit der Feuerwehr bei Bränden im Schutzobjekt.
    - Brandmeldung
    - Vorbeugender und abwehrender Brandschutz (Im Zusammenhang mit der
    Gefährdungsbeurteilung von Objekten sowie unter Heranziehen der
    + BGI 560 - Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz,
    + BGI 888 - Sicherheitseinrichtungen beim Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen,
    + VdS 2377 – Sprinkleranlagen,
    + VdS 2325 - Betrieb von CO2- Feuerlöschanlagen)
    - Löschanlagen aller Art
    - Brandmeldeanlagen einschließlich der vielfältigen Steuerungsmöglichkeiten durch Brandmeldeanlagen
    - Feuerwehrschlüsseldepots
    - Brandklassen und Löschmittel
    (Im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung und der Ausstattung mit Löschmitteln –
    Berechnungen nach BGR 133 - )
    - Kleinlöschmittel einschl. Notduschen usw.
    - Kennzeichnungen (BGV A 8, Kennzeichnung von Rohrleitungen und Gasflaschen, GefahrstoffV,
    GGVSE)
    - Lagerung von Gefahrstoffen
    - Kontrollen von Löschanlagen / Löschmitteln (z.B. BGR 133, VdS 2091 Wasserlöschanlagen, VdS 2377
    Sprinkleranlagen, VdS 2325 Betrieb von CO2- Feuerlöschanlagen)
    - Brandschutzordnung Teil A, B, C.


    - Brandschutzkontrollen
    - Notrufe entgegennehmen, BMZ auswerten/bedienen und Maßnahmen nach Brandschutzordnung /
    Alarmplan / Dienstanweisung einleiten


    - Erlaubnisschein für Heißarbeiten (z.B. VdS 2036), Überwachung von Heißarbeiten




    Im Bereich RECHT sind in der Prüfung Fälle zu bearbeiten. Als Grundlage dafür sind im Prüfungskatalog folgende Rechtsgrundlagen auf vielen Seiten verteilt benannt (S. 8, 17, 18, 29 – 33):


    Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste
    - Staats- und Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland
    - Gewaltenteilung
    - Abgrenzung Öffentliches und Privates Recht
    - Grundrechte und ihre Bedeutung für private Sicherheitsdienste
    (Art. 1 – 5, 8 – 10, 12 – 14, 18 - 20 a, 30, 35, 79, 83, 91, 103, 104 GG)
    - Gewerbeordnung, vor allem § 34 a.
    - Bewachungsverordnung,
    - BGV C 7 mit aktueller Durchführungsanweisung
    - Abgrenzung privater Sicherheitsdienste zu Polizei und anderen im Sicherheitsbereich tätigen Behörden
    - Betriebsvereinbarungen, freiwilliger Unterwerfungsakt


    Strafrecht Grundlagen:


    Strafgesetzbuch Allgemeiner Teil
    - keine Strafe ohne Gesetz
    - Merkmale einer Straftat
    - Einteilung der Straftaten, Vorsatz, Fahrlässigkeit
    - Deliktsarten,
    - Grundlagen der Strafbarkeit, Täterschaft und Teilnahme,
    - Rechtfertigungsgründe, Garantenstellung
    - Straftatbestände und Tatbestandsmerkmale
    - Rechtsfolgen von Straftaten, Nebenfolgen


    Bürgerliches Gesetzbuch , §§
    226 Schikaneverbot
    227 Notwehr
    228 Notstand
    229 Selbsthilfe
    230 Grenzen der Selbsthilfe
    611 Dienstvertrag
    618 Pflicht zu Schutzmaßnahmen
    823 Schadensersatz / Unerlaubte Handlung
    854 Erwerb des Besitzes
    855 Besitzdiener
    858 Verbotene Eigenmacht
    859 Selbsthilfe des Besitzers
    860 Selbsthilfe des Besitzdieners
    903 Befugnisse des Eigentümers
    904 (Angreifender Notstand)
    965 – 984 Fundsachenrecht


    Ausnahmerechte („Jedermannsrechte“) aus dem Strafrecht
    Strafgesetzbuch §§ 32 – 35, Strafprozeßordnung § 127 Abs. 1


    Straftatbestände und Tatbestandsmerkmale


    Strafgesetzbuch §§:


    123 Hausfriedensbruch, 124 Schwerer Hausfriedensbruch
    126 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
    132 Amtsanmaßung, 132 a Mißbrauch von Titeln usw.
    145 Mißbrauch von Notrufen usw,


    153 Falsche uneidliche Aussage, 154 Meineid, 164 Falsche Verdächtigung


    185 Beleidigung, 186 Üble Nachrede, 187 Verleumdung, 194 Strafantrag


    201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
    201 a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
    202 Verletzung des Briefgeheimnisses, 202 a Ausspähen von Daten, 205 Strafantrag


    223 Körperverletzung, 224 Gefährliche Körperverletzung, 225 Mißhandlung von Schutzbefohlenen, 226 Schwere Körperverletzung, 227 Körperverletzung mit Todesfolge, 228 Einwilligung, 229 Fahrlässige Körperverletzung, 230 Strafantrag, 231 Beteiligung an einer Schlägerei,


    239 Freiheitsberaubung, 240 Nötigung,


    242 Diebstahl, 243 Besonders schwerer Fall des Diebstahls, 244 Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, 246 Unterschlagung, 248 a Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen, 248 b Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs, 248 c Entziehung elektrischer Energie.


    249 Raub, 250 Schwerer Raub, 251 Raub mit Todesfolge, 252 Räuberischer Diebstahl


    253 Erpressung, 255 Räuberische Erpressung


    257 Begünstigung, 259 Hehlerei


    263 Betrug, 263 a Computerbetrug, 265 a Erschleichen von Leistungen,


    266 Untreue, 267 Urkundenfälschung,


    303 Sachbeschädigung, 303 a Datenveränderung, 303 b Computersabotage, 303 c Strafantrag, 304 Gemeinschädliche Sachbeschädigung


    306 Brandstiftung, 306 a Schwere Brandstiftung, 306 b Besonders schwere Brandstiftung, 306 c Brandstiftung mit Todesfolge, 306 d Fahrlässige Brandstiftung, 306 e Tätige Reue, 306 f Herbeiführen einer Brandgefahr, 308 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion,


    315 Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr , 315 a Gefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs, 315 b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr,
    316 b Störung öffentlicher Betriebe, 319 Baugefährdung,


    323 c Unterlassene Hilfeleistung


    324 Gewässerverunreinigung, 324 a Bodenverunreinigung, 325 Luftverunreinigung,
    326 Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen, 327 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen, 328 Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Gütern, 329 Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete, 330 Besonders schwerer Fall einer Umweltstraftat, 330 a Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften, 330 d Begriffsbestimmungen


    Diese Tatbestände sind zwar auf Seite 33 des Prüfungskatalogs alle als Themen aufgeführt, ich habe aber ernsthafte Zweifel, ob bei diesen extrem komplizierten Tatbeständen nicht die Zuständigkeit einer Fachkraft für Schutz und Sicherheit weit überschritten wird.


    Nebenstrafrecht (mindestens):


    Kunsturhebergesetz §§ 22, 23, 33 (Recht am eigenen Bild)
    Urheberrechtsgesetz §§ 73 - 75, 77, 78, 81 (Schutz des ausübenden Künstlers)
    Waffengesetz §§ 1, 2, 28, 36, 42, 51 - 53. Anl. 1, 2.


    Strafverfahrensrecht / Aufbau der Gerichtsbarkeit
    - Aufbau der Gerichtsbarkeit (alle Zweige, Gerichtsverfassungsgesetz)
    - Ermittlungsbehörden,
    - Grundzüge und Ablauf straf- und zivilrechtlicher Verfahren, Ordnungswidrigkeitenverfahren
    - Ablauf eines Strafgerichtsverfahrens, insbesondere Verhalten als Zeuge (StPO §§ 48, 51, 52, 55, 59, 68, 69, 253)



    Hoffe, diese Liste hilft Dir etwas weiter.


  • Hi, sag mal findest du BGR: 131,
    133, 135, 139, 189 – 195, 500 wirklich notwendig? Oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) das sind eher exoten...

  • Entscheidend ist nicht, was ich für notwendig halte, sondern was in dem erwähnten Katalog für Prüfungsthemen steht - und da sind diese Regeln aufgeführt.


    Die BGR 131 halte ich auch für weniger wichtig.


    Anders sieht es aber mit den folgenden BGR aus.


    Die BGR 133 befasst sich mit der Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern, hier sind u.a. die Berechnungsformeln für die notwendigen Löschmitteleinheiten enthalten. Diese BGR ist nach meiner Meinung unbedingtes Basiswissen für eine Fachkraft für Schutz und Sicherheit.


    Ähnlich gilt für die BGR 135 - Sicherheitsregeln für Geldtransportfahrzeuge. Gehört auch auf jeden Fall dazu. Hier ist z.B. festgelegt, welche Mindestpanzerung ein Geldtransportfahrzeug haben muß, hier ist die Dachkennzeichnung beschrieben usw.


    Die BGR 139 behandelt die Personennotsignalanlagen, sie wird z.B.interessant in Zusammenhang mit unserer BGV C 7, § 7, wenn es um die Überwachung von Sicherheitsmitarbeitern bei Sicherungstätigkeiten mit besonderen Gefahren geht. Zumindest Begriffe wie Personennotsignalgeräte, Personennotsignal-Empfangszentrale, Willensabhängiger Alarm, willens-unabhängiger Alarm und die Bauarten dieser PErsonennotsignalanlagen (Lagealarm, Ruhealarm, Zeitalarm usw.) sollte man schon kennen.


    Die BGR 189 - 195 beschreiben die Anforderungen und Einsatzmöglichkeiten verschiedener Schutzausrüstungen und Schutzbekleidungen. Man sollte hier zumindest wissen, das es diese BGR gibt und was in etwa darin beschrieben ist, damit man bei Bedarf nachschlagen kann. Den genauen Inhalt wird bei der Prüfung niemand verlangen.


    Ähnliches gilt für die BGR 500 - man sollte grob wissen, was darin steht. Ich hoffe, das diese für unseren Bereich wirklich ziemlich unnötige Vorschrift bei der Überarbeitung des Themenkatalogs herausfällt.


    Die Arbeitsstättenrichtlinien halte ich dagegen nicht für Exoten. Sicher wird man hier nicht alle ASR beherrschen müssen, aber einige sind doch wichtig:


    ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung -ergänzt und konkretisiert die BGV A 8.


    ASR A2.3 Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan. Hier sind die Anforderungen aus Fluchtwege sowie die Gestaltung des FLucht- und Rettungsplanes beschrieben. Stellt damit auch unverzichtbares Basiswissen dar.


    ASR 39/1,3 Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe. Hier ist z.B. die Ausstattung von Arbeitsstätten mit Erste-Hilfe-Material beschrieben. Auch Basiswissen.


    ASR 7/4 Sicherheitsbeleuchtung. Beschreibt die wichtigsten Begriffe zu dieser Thematik und legt fest, wann eine Sicherheitsheitsbeleuchtung erforderlich ist.


    ASR 17/1,2 Verkehrswege. Hier sollte man zumindest die Bestimmungen über Treppen und für Wege für die Feuerwehr kennen. Die ASR 17/1,2 hat allerdings durch die neue ASR A2/.3 für Fluchtwege keine Bedeutung mehr.


    Die anderen ASR sind sicher für die Prüfung von geringer Bedeutung, inwieweit sie in der Berufspraxis von Wichtigkeit sind, hängt sicher vom Einsatzort ab.


    Die aktuellen ASR lassen sich alle unter
    http://<br>http://www.bge.de/asp/dms.asp?url=/gv/asr/inhalt.htm</a>


    finden.

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