Darf ich ohne 34A ehrenamtlich Türsteher machen?

  • Hallo,


    ich wurde gefragt, ob ich bei uns auf der Kerwa am Bareingang die Ausweiße kontrollieren würde und wenn jemand in der Bar ärger macht den rausscheiße.


    Darf ich das denn ohne Schein, wenn ich dafür kein Geld bekomm?



    gruß

  • Moin,


    Wenn du von dem Club oder was auch immer direkt als Mitarbeiter für die Zeit eingestellt wirst glaube ich ist das okay. Kommst du von einer Fremdfirma, sprich Sicherheitsdienst, dann brauchst du die Sachkundeprüfung nach §34a.



    Es gab auch mal einen Thread wo das angesprochen wurde...


    http://www.securitytreff.de/viewtopic.php?p=30931


    Zitat von königsmark

    Wer direkt bei der Disco angestellt ist braucht keine Sachkundeprüfung, er ist Besitzdiener Definition steht im BGB. Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO braucht wer im Sicherheitsdienst beschäfftig ist.


    Liebe Grüße
    Danny

  • Worin unterscheiden sich Ehrenamt und Anstellung? :roll:


    Ich würde mir eher Gedanken machen was passiert wenn ich auf die Mütze bekomme und zukünftig Erwerbsunfähig bin... längere Zeit ausfalle....

  • Stimmt, wer direkt beim Club beschäftigt ist, braucht keinerlei Nachweise.


    Von daher kann man sich den Deckmantel mit "ehrenamtlich" ruhig schenken, und das ganze auch anmelden ;)


    Nur in bestimmten Ausnahmefällen schreibt das Ordnungsamt vor, dass Sicherheitsmitarbeiter eines bestimmten Clubs generell entsprechend qualifiziert sein müssen.

  • Hallo Kitt.


    Natürlich darfst Du das tun. Die Feuerwehr darf es in den meisten Bundesländern nicht mehr.
    Ganz ehrlich? Ich würde es nicht tun weil es einfach zu gefährlich ist und Du nicht versichert bist. Es hat seine Gründe warum die meisten Gemeinden es professionelle Firmen machen lassen.

  • Hey,


    ich stimme Klaus vollkommen zu und empfehle persönlich genau nachzudenken, ob man eine solche "ehrenamtliche" Tätigkeit macht.


    Verletzt sich jemand, man sich selbst oder ähnlich steht man selbst sehr schnell ohne Hilfe da.


    Ein mehrfacher Kieferbruch kostet mit allem ca. 5500 Euro Behandlungskosten + Schmerzensgeld.


    So schön kann der Abend dann einfach nicht werden :wink:

  • Vielen Dank für eure Hilfe.


    Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe und ich jemanden rausschmeise und der verletzt z. B. Weil er sich wert und dann hinfällt. Bin ich der Depp?

  • Also meine Meinung zu diesem Thema:


    ein kleiner Auszug aus dem §34a GewO
    (1) Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis.........


    Somit würde ich sagen ist keine Sachkunde oder Unterrichtung notwendig, solange kein Geld oder andere Gegenleistungen dafür verlangt werden.


    Wenn ich früher an meine Vereinszeiten denke wo man solche Tätigkeiten bei den Nachbarvereinen mit durchgeführt hat.


    Es ist eben einiges zu beachten:
    Du solltest wissen wie weit Du rechtlich gehen darfst.
    Es stehen die Jedermanns rechte zu Verfügung.


    Was wenn Du zu übertrieben reagierst? Anzeige,......
    Was wenn Dir einer ein Messer zwischen die Rippen stecht? ........



    Vor 15 Jahren war die Gesellschaft anders.


    Also Kitt einfach mal selbst alles im Kopf durchspielen und überlegen ob Dir das Risiko klein genug ist um das zu machen.


    Letztendlich wird es der Richter regeln was Du brauchst und was Du zahlen darfst ;-)

    Gruß saw1977


    wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten ^^
    hier noch ein paar Satzzeichen ....,,,,,!!!!!!??????

  • Es ist auf jeden Fall von Vorteil, wenn das ganze angemeldet ist.


    Zum einen würde Dir die Geschichte mit dem "Ehrenamtlich" bei einer Befragung nach einem Vorfall oder bei einer behördlichen Kontrolle eh niemand abkaufen (ich auch nicht).
    Zum anderen bist Du schonmal "etwas" sicherer bei der Sache, wenn vertraglich geregelt ist, dass Du das Hausrecht ausüben darfst.


    Ich weiss nicht in wie weit Du Dich hier mit den rechtlichen Grundlagen bereits befasst hast. Auf jeden Fall ist es unverzichtbar sich VORHER darüber im klaren zu sein, welche Möglichkeiten man von der rechtlichen Seite her hat (und welche nicht).


    Vor allem solltest Du Dich schlau machen über die Themen


    - Hausrecht / Hausfriedensbruch
    - Selbsthilfe des Besitzers bzw. Besitzdieners
    - Notwehr / Nothilfe
    - Vorläufige Festnahme durch Jedermann
    - AGG - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz



    Ein anderes Thema neben der Theorie ist natürlich die Praxis.



    Darum ob Du es (alleine) hinbekommst dort für Ruhe zu sorgen, Störenfriede rauszuschmeissen etc. machst Du Dir keine Gedanken ?


    Oder bin ich jetzt nur fälschlicher Weise davon ausgegangen, dass Du neu in dem Job bist und Du konntest bereits Erfahrungen sammeln ?

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