Nachweis für den Betrieb erforderlichen Mittel

    • Erster Beitrag

    Hallo!


    Mit meiner Gewerbeerlaubnis in Deutschland geht es nun endlich weiter. Wenn ich es richtig verstanden habe, hat das Gewerbeamt nun die IHK angeschrieben und die IHK wird nun prüfen, ob ich für den Betrieb "erforderliche Mittel oder entsprechende Sicherheiten" habe.


    Kann mir von euch jemand sagen, was man unter dem o.g. Wischiwaschi-Satz verstehen kann?

  • Gibt es da Unterschiede? Soweit ich weiß, gibt es nur eine "beschränkte" Gewerbeerlaubnis (zB. für ein Bestimmtes Objekt) und eine "unbeschränkte".


    Ich habe ein (drei Seiten) Stück Papier, auf dem ganz oben Erlaubnis drauf steht. Dann folgt folgendes:


    Herrn .... (mir)
    wird gemäß § 34 a der Gewerbeordnung (GewO) die Erlaubnis zur Ausübung folgender Gewerbe erteilt:


    Umfassende Bewachungstätigkeit ohne Einschränkung


    Auflage:
    Für die Durchführung folgender Tätigkeiten ist eine vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung (§ 34a Abs. 1 S. 5 GewO) oder eine Prüfung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BewachV erforderlich:
    1. Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
    2. Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektiv),
    3. Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher).


    Dann noch die Rechtsbehelfsbelehrung und ein paar Hinweise, dass wenn ich z.B. rumballern sollte, ich dieses melden müsste.


    Das habe ich bekommen.

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