Einen wunderschönen guten Abend,
ich bin im 3. Lehrjahr zur Fachkraft SuS und hatte am Sonntag eine kleine "Unterhaltung" mit einer Bekannten, nun sehen wir einmal davon ab das die Dame schon etwas intus hatte - kam Sie und ich auf folgendes Thema:
KV - gefährliche KV - schwere KV
für mich ist eine KV relativ klar, auch die gefährliche KV durch Benutzung eines gefährlichen Gegenstandes bzw. einer Waffe oder der Heimtücke ist auch überaus einleuchtend.
Jetzt kam der Knackpunkt :mrgreen:
Madame war davon überzeugt, dass sobald ein Gegenstand oder eine Waffe benutzt werde, daraus eine schwere KV resultiert. Sie war so davon überzeugt und kam mir selbstverständlich mit ihren 6 Jahren Jurastudium an und "was weißt du denn mit deinem was weiß ich da..." :roll: Sie beharrte also darauf das die schwere der Verletzungen nichts mit der schweren KV zu tun hätte. (Ihr Spezialgebiet Vertragsrecht)
Ich beharrte zwar auf meine Meinung, dass eine schwere KV lediglich dann eintritt, wenn das "Opfer" schwere Verletzungen - wie Verstümmelung etc. davonträgt, egal ob mit oder ohne Gegenstand/Waffe. Habe mich dann aber weiter nicht auf eine Diskussion eingelassen :lol:
Möchte hier nun das ganze Thema nicht unendlich breittreten, aber wer lag richtig ? Bin ja schon sehr von mir überzeugt :mrgreen: :twisted:
Gruß,
Emrys123