Zugriffsverbot/Einschreiten untersagt

  • Hallo zusammen,


    irgendwie bin ich im Falschen Job oder ich denke anders als andere Sicherheitskräfte. Aber nun mal 2 Beispiele bei denen ich am Einschreiten behindert oder es mir untersagt worden ist:


    Letzten Donnerstag war ich in einem Biergarten bzw Platz mit Leinwand in Nürnberg. Andrang war recht gut. Hauptsächlich nur Engländer. In mitten der Engländer war ein Tisch von ca 5-6 Deutschen. An sich keine schlümme Sache, nur diese Deutschen haben immer gegen die Engländer gesungen und provoziert. Um ca 14 Uhr habe ich mir dann den "Chef" der Gruppe zu einem 4 Augen Gespräch heran gezogen und Ihn daraufhin gewiesen in welcher Situation seine Gruppe wäre und es sicherlich zu Übergriffen auf Sie kommen würde.


    Ein Kollege von mir tat das selbe etwas später nochmal.


    Die Deutschen haben sich nicht davon abbringen lassen sich umzusetzen oder etwas aus der Mitte wegzurücken. Einen Platzverweis oder rausschmiss habe ich nicht getan. Feiern könnten Sie aber etwas am Rande meinte ich.


    Zusätzlich habe ich der Polizei bescheid gesagt welche Situation hier entstehen würde.


    Wie es kommen musste, England vergibt eine Chance. Die englischen Fans setzen sich und 3 Deutsche stehen auf und singen dagegen. Erst sind Brötchen geflogen dann Plastik Aschenbecher. Ich schnell zur Polizei (6 Leute) und hingewiesen dort kracht es gleich. Ich wollte rein um einzugreifen da pfeift mich ein Polizist zurück und sagte: Hier bleiben wir brauchen Unterstützung!!


    Ein Engländer, wirklich nur einer hatte 2 Deutsche verprügelt. Naja nicht einmal die verletzten durfte ich oder mein Kollege bergen.


    Ende der Sache war 2 Verletzte davon einer richtig mit Jochbeinbruch usw und 1 Flüchtiger Engländer.


    Das war Sache 1. die zweite Sache ereignete sich einen Tag später an einer Großdiskothek in Nürnberg.


    Russen schlägern sich am Parkplatz der zum Gelände gehört, ich über Funk Verstärkung gerufen da ich alleine, keiner kommt. Zum Feierabend hin schlägern sich 2 Frauen wie wild vor der Einfahrt zum Mitarbeiterparkplatz. Ich dazwischen wollte trennen als ich nur von einem Kollegen hörte: Geh doch da weg, des klärt die Polizei wenn sie da sind. Das seie nicht meine sache was die dort treiben. Als die Polizei kam waren die Mädels noch 3 mal aufeinander getroffen.


    Toll denk ich mir da. Wozu bin ich da wenn ich nicht einschreiten darf ?? Bei den Engländer verstehe ich es auf einer Seite aber warum darf man keine Verletzten bergen ??


    Wenn sich nicht mal die Polizei traut auf einen Engländer zu gehen wer dann ?? Wie soll das ausarten ?? Sind wir nur zur Dekoration vor Ort oder doch mit Hintergrund ??


    Ist euch schon sowas passiert ?? Was sagt ihr dazu das ich/wir nicht eingreifen dürfen ??


    Gruß Tom der momentan den Sinn von Sicherheitskräften nicht versteht!!

  • hmm, also dass bei einer großdisco nur du alleine vorne an der tür oder wo auch immer bist, ist schon merkwürdig.


    ansonsten ist es irgendwo richtig, da man ja in erster linie die veranstaltung beschützen soll und das andere ja...naja, schwer zu sagen, mehr öffentlich ist. zwar kann man helfen, als reine hilfeleistung, aber es ist schon besser auf verstärkung und polizei zu warten, da ja bei einschreiten die veranstaltung nicht mehr geschützt ist.


    was sagt die 34a dazu?


    bei den engländern ist das schwer zu sagen. ersteinmal hätte ich es so geregelt, dass die polizei per funk zur hilfe gerufen werden kann, was ja bei den alten funkgeräten auch möglich ist. zweitens wäre ich nicht alleine zu den deutschen gegangen, sondern mit einem oder zwei kollegen, um zu zeigen, wir sind präsent und passen auf euch auf. wenn es eine großveranstaltung war, sollten auch entsprechend securitys da gewesen sein, die man auch hätte verständigen können. da nur ein engländer wirklich aktiv gewesen zu sein scheint, hätte es auch gereicht, mit 4 polizisten und halt der security einzuschreiten. die engländer wissen dann bescheid.


    die andere sache ist halt die, wieso die polizei es verbietet. klar haben die mehr rechte, aber ihr schützt auch die veranstaltung und hättet eingreifen müssen. weil deine frage ist berechtigt, wozu steht ihr da sonst? um immer auf verstärkung zu warten? dann logischerweise gleich die verstärkung mit platzieren.

  • Hallo,


    nun, irgendwelche Ideen zu den geschilderten Fällen werde ich nicht abgeben. Dazu (ist meine Meinung) muss man vor Ort sein und es selber miterlebt haben. Hast es zwar nachvollziehbar beschrieben, aber das ändert nichts an meiner Einstellung zu solchen Themen.


    Nur etwas Grundsätzliches. Man(n) sollte tunlichst schon im Vorfeld bestimmte Handlungsweisen absprechen. Dies natürlich unter den Securitys, aber, wenn vor Ort, auch mit den staatlichen Vertretern. Es ist leider immer wieder festzustellen, das genau dieses nicht passiert (manche halten es für überflüssig), und dadurch eine große Unsicherheit bei den eingesetzten Mitarbeitern entstehen kann. Natürlich gibt es Umstände, die eine vernünftige Planung im Vorfeld verhindern können oder eben sehr erschweren. Dies kann aber keine Standardausrede sein, wird von so manchen aber gerne dafür benutzt.


    Finde es aber sehr gut, das du dir Gedanken darüber machst. Das ist nicht selbstverständlich (leider). Denn dann würden viele solcher für alle Beteiligten unbefriedigten Situationen nicht entstehen.


    In diesem Sinne.......

  • Ich hatte letze woche die selbe Sit. mit 2 Polen beim Deutschlandspiel wie du mit den Engländern.Bei uns ging das so : Da er aufgefallen ist wurden von mir noch 2 kollegen herbeigerufen wir sind hin haben ihn angesprochen da er aber nach 15 min weitermachte und sich sogar ein gast beschwehrte haben wir in vom Veranst. Gel. entfernt. ABER alles lief friedlich ab .

  • Vielen Dank für die Antworten.


    Also zum Thema mit dem Biergarten, es wurde vorher abgesprochen das bei Vorfällen entweder der Chef oder gleich die Polizei gerufen werden soll. Falls die Not eintritt wie oben beschrieben könnten wir zuerst einschreiten und dann jemand kontaktieren.


    Wir haben die Deutschen während der ganzen Veranstaltung beobachtet und ihnen das auch mitgeteilt. Leider konnten wir trotzdem nicht schnell genug dort sein.


    Zur Disco: Wir waren für den Parkplatz zuständig um dort aufzupassen und eventuell für Ruhe zu sorgen. Als ich die Damenschlägerei sah standen 2 Kollegen auf einer Treppe HINTER dem Zaun und beobachteten wie Schaulustige den Vorfall. Was ich als großes Ärgernis sah.


    Hierzu sagt der 34a soweit ich weiß Nothilfe ??


    Solange alle Friedlich miteinander Feiern ist alles ok, aber manche wollen es nicht verstehen das es auch andere Menschen gibt die andere Meinungen haben.


    Schade finde ich das es für manche Menschen nur 2 Meinungen gibt.


    Meine und die Falsche.


    Sehr Schade.


    Gruß Tom

  • Zitat

    Hierzu sagt der 34a soweit ich weiß Nothilfe ??



    die GewO sagt dazu mal gar nix.
    also hat das mit §34a mal 0 (NULL) zu tun.


    eher das StGB bzw. das BGB
    aber das lernt man ja in der Unterrichtung, SKP etc.

  • Was ist dann Nothilfe ??


    Ist das nicht wenn ich einer Person die in einer Notsituation ist (wird geschlagen) zu Hilfe komme und ihr helfe ??

  • da hat devildog recht, die Notwehr/Nothilfe für dritte ist nur möglich wenn diese auch wirklich Hilfe wollen, lehnen sie diese ab darfst du nicht einschreiten.
    Zu dem bergen von Verletzten kann ich mir nur denken, das die Polizei da auf euren Eigenschutz bedacht war und nicht wollte, das wenn ihr dareingeht um die verletzten zu holen, ihr hinterher selbst als Verletzte daneben liegt.


    Aaragorn

  • zur nothilfe noch:


    wenn natürlich die person nicht mehr herr ihrer sinne ist, dann kannst die aussage ("ne will keine hilfe") vergessen.



    aaragorn könnte recht damit haben, dass es zum eigenschutz war, würde als einzigstes sinn machen.

  • Also ich bin eingeschritten als Dame 1 den Kopf der Dame 2 auf ein Auto geknallt hat und das mehrmals. Ist das keine Nothilfe ?? Was ist es denn ?? Bitte klärt mich auf :)


    Beim Verletzten bergen war der Schläger schon geflüchtet, wie ihr wisst geht das alles ziemlich schnell.


    Gruß Tom

  • es hat keiner gesagt das das keine Notwehr/Nothilfe ist.
    Natürlich ist es das.


    nur nicht nach §34a. Der § regelt was ganz anderes



    Zitat

    Was ist dann Nothilfe ??


    Notwehr für einen anderen (dritten) ist Nothilfe. Wird die Hilfe abgelehnt, muss die Handlung abgebrochen werden. Wenn jedoch erkannt wird, daß der Hilfebedürftige die Tragweite seines Wunsches nicht erkennen kann (geistige Verfassung etc.), muss Hilfe geleistet werden. Das Nichthandeln wird als "unterlassene Hilfeleistung" bestraft.

  • Zitat von Tom511

    ... In mitten der Engländer war ein Tisch von ca 5-6 Deutschen. An sich keine schlümme Sache, nur diese Deutschen haben immer gegen die Engländer gesungen und provoziert. Um ca 14 Uhr habe ich mir dann den "Chef" der Gruppe zu einem 4 Augen Gespräch heran gezogen und Ihn daraufhin gewiesen in welcher Situation seine Gruppe wäre und es sicherlich zu Übergriffen auf Sie kommen würde.


    Ein Kollege von mir tat das selbe etwas später nochmal.


    Die Deutschen haben sich nicht davon abbringen lassen sich umzusetzen oder etwas aus der Mitte wegzurücken. Einen Platzverweis oder rausschmiss habe ich nicht getan. Feiern könnten Sie aber etwas am Rande meinte ich.


    also wenn du dir im vorfeld schon sicher warst, dass es wegen der pöbeleien ärgern geben wird, war es euer fehler, dies nicht zu unterbinden. ich nehm doch an, es war euer auftrag, in dem biergarten für ruhe zu sorgen. also ist die diskussion in meinen augen müßig.
    euer ansatz im gespräch schön und gut, aber wenn das eben nicht funktioniert, muß ich den weg auch weitergehen!


    das verhalten der polizei ist auch nachvollziehbar: in mitten einer nicht genau einzuschätzenden fangruppe sich einen zu "schnappen" ist durchaus nicht klug. denn das kann dann ruck zuck gegen polizei und/oder security's umschlagen- in vielen fällen dann auch beide seiten gegen die ordnungskräfte! also bei gruppensituationen immer besonders erhöhte vorsicht!!!
    warum der schläger allerdings gänzlich entkommen konnte... :?:

    und das mit dem bergen hätt den verletzten sicher auch nicht schneller zu "hilfe verholfen", da solche rasereien doch immer schnell vorüber sind. also auch hier der gedanke des eigenschutzes vor dem des übermotivierten eingreifens/hilfeleistens.


    die pussy schlägerei draußen hättet ihr natürlich trennen können. denn da waren ja DU, der kollege den du gefragt hast und noch zwei secs hinterm zaun- sollte reichen...
    aber das hast du ja- wenn ich richtig verstanden hab- dann auch getan,oder?


    soweit von mir, take care,

    Hauptsache -
    wir sind einer meiner meinung!!!

  • Zitat von devildog04

    klar, aber nur wenn die person auch deine hilfe will.
    wenn sie diese aber nicht will ---> keine nothilfe :wink:


    Hallo ich finde Tom hat recht.
    Lies doch noch mal deine §34 a durch.
    Wo kämen wir denn hin, wenn wir jedesmal bei Nothilfe erst fragen müssen.
    Helfen in der Not oder? Glaubst du wenn einer in Not ist daß er erst mit Dir einen
    Smaltalk halten möchte?

  • Zitat von Coconut

    Hallo ich finde Tom hat recht.
    Lies doch noch mal deine §34 a durch.
    Wo kämen wir denn hin, wenn wir jedesmal bei Nothilfe erst fragen müssen.
    Helfen in der Not oder? Glaubst du wenn einer in Not ist daß er erst mit Dir einen
    Smaltalk halten möchte?


    @ Coconut: Sorry, dass ichs jetzt mal so direkt sag, aber du hast echt ein richtig dummes Geschwätz drauf...


    Hättest du die Beiträge vor dir gelesen, dann hättest du dir deine Fragen sparen können...


    siehe z. B.:

    Zitat

    Notwehr für einen anderen (dritten) ist Nothilfe. Wird die Hilfe abgelehnt, muss die Handlung abgebrochen werden. Wenn jedoch erkannt wird, daß der Hilfebedürftige die Tragweite seines Wunsches nicht erkennen kann (geistige Verfassung etc.), muss Hilfe geleistet werden. Das Nichthandeln wird als "unterlassene Hilfeleistung" bestraft.

  • Zitat von Tom511

    Also ich bin eingeschritten als Dame 1 den Kopf der Dame 2 auf ein Auto geknallt hat und das mehrmals. Ist das keine Nothilfe ?? Was ist es denn ?? Bitte klärt mich auf :)


    Beim Verletzten bergen war der Schläger schon geflüchtet, wie ihr wisst geht das alles ziemlich schnell.


    Gruß Tom


    Doch, dass ist die sog. Nothilfe. Den Begriff 'Nothilfe' findest du aber im Gesetz nicht. Du musst dazu den § 32 StGB lesen:
    Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich ODER EINEM ANDEREN abzuwehren.


    Mit irgendwelchen 34er-Paragraphen hat das absolut nichts zu tun. Der 34 StGB ist der sog. 'Rechtfertigende Notstand'. Da kollidieren zwei Rechtsgüter miteinander und müssen gegeneinander abgewogen werden. Vollkommen andere Sachlage.


    Wenn du gegen Dame 1 eingeschritten bist, hast du in Notwehr (Nothilfe) nach § 32 StGB gehandelt, weil der Angriff, der von ihr gegen Dame 2 ausging, gegenwärtig war (d.h. noch andauerte) und du diesen Angriff FÜR Dame 2 abgewehrt hast. Da ich nicht weiß, WIE du eingeschritten bist, kann ich nicht klären, ob es die 'erforderliche' Verteidigung gewesen wäre.


    Eigentlich ganz einfach.


    Rolf

    Die beste Möglichkeit, seine Träume zu verwirklichen, ist aufzuwachen.

  • Also mir ist mal folgendes passiert an einer Veranstaltung 30 Russen gegen 20 Türken und wir wahren zu zehn wahr aber ausserhalb des Geländes die schlägerei da es in diesem Park an mehren Orten gekracht hatte wahr die Polizei auch nicht gleich verfügbar also haben wir zu unserem eigenen schutz den Eingang abgesichert und haben nicht eingegriffen als die Schlägerei vorbei wahr lagen zwei Personen bewusstlos am Boden aber übelst zugerichtet ich und eine Kollegin sind mit zwei sanitätern hin gelaufen um die erstversorgung durch zu führen als der eine sanitäter seine Kollegen hollen gegangen ist kam der Bruder von der einen bewustlosen person ging gleich auf den sani los ich ging dazwischen der packte mich und schleuderte mich gegen die wand von 2 meter entfernung und ich wiege 140 kg als ich auf stand standen die herren in Grün vor mir und fragten wo er hin ist mit dem verletzten da neben an vom veranstaltungs gelände bahn gleisen verliefen ist er dort hin geflüchtet ich und die zwei polizisten hinter her einen kannte ich sogar wir haben die gesamte Bahntrasse abgesucht als ich nur noch den einen polizisten schreien hörte bin ich gerant was das zeug hielt und da stand er der kolos und schlug auf den polizisten ein ich nahm meinen teleskopschlagstock schlug auf ihn ein aber der tat als währe nichts gewesen da schlug ich auf uhn ein bis der schlagstock hinüber wahr zum glück kam in dem moment vier polizisten und stellten ihn mit gezogener waffe beim drogen test fand mann heraus das der typ auf LSD wahr

  • Hi.
    Kommt zwar vielleicht etwas spät aber ich kann es nachvollziehen. Zu denn "Russen": da mochte die Polizei wohl keine anderen im Spiel.
    Aber nun zu den Engländern!!! Uns Haben Die "Bulen" (Sorry für den Begriff) auch schon oft zurückgepfiffen (gegen den BFC, Magdeburg, Leipzig...), das geht schon an die nieren!!! Man weiß was gleich passiert und dann das!!!


    Also meine vollste Unterstützung!!!!

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