Zufrieden mit dem Jedermanns Recht ?????????????

    • Erster Beitrag

    Hallo Wachmänner !


    Seid ihr Zufrieden mit dem Jedermanns Recht ?
    Oder sollten Wachmänner mehr Rechte haben ?
    Vielleicht sollten Sie weniger haben ?


    Habt ihr verbesserungs Vorschläge ?

  • Nun denn..auch meine Meinung:-)


    Diese sogenannten Jedermannserchte kann und darf man getrost auch EINGRIFFSRECHTE nennen. Es wird dadurch in Grundrechte eingegriffen. Dieses Gewaltmonopol liegt normalerweise ausschließlich beim Staat. Nur unter ganz bestimmten, genau deffinierten Voraussetzungen stehen bestimmte Eingriffsrechte auch JEDERMANN (und übrigens auch jeder Frau:-) zu.


    Da ein Wachmann, Werkschutzmann, Objektschützer usw. weder zur Legislative, zur Judikative oder gar zur Exekutive gehört, sondern privatvertraglich beschäftigt ist, kann er eben nur die Rechte für sich in Anspruch nehmen, die JEDERMANN (unter bestimmten Voraussetzungen) zustehen. UND DAS REICHT FÜR MICH VOLLKOMMEN AUS !!!


    Vielleicht wäre anstatt der hintergründigen Frage 'was darf man alles und was sollte man noch alles dürfen können?' eher die Frage angebracht: 'was darf man nicht?' - Das kommt hier IMO oft zu kurz.


    Regelmäßige Schulungen, die auch die Zusammenhänge zwischen Grundrechten und Eingriffsrechten sowie die Funktion eines Rechtstaates berücksichtigen, wären vielleicht in der Sicherheitsbranche sehr, sehr angebracht. Der 34a ist für mich wirklich nur die minimalste Voraussetzung dafür.


    Kollegen in Kernkraftwerken sollen für ihr Objekt etwas erweiterte Befugnisse haben. Da bin ich aber etwas überfragt.


    Viele Güße
    Rolf

    Die beste Möglichkeit, seine Träume zu verwirklichen, ist aufzuwachen.

  • Zitat von rolf0404

    Nun denn..auch meine Meinung:-)


    Kollegen in Kernkraftwerken sollen für ihr Objekt etwas erweiterte Befugnisse haben. Da bin ich aber etwas überfragt.


    Viele Güße
    Rolf


    Ach weißt Du, je mehr Rechte man hat, je mehr muß man machen/arbeiten und um so mehr steht man gerade in KKW, im Verdacht "die Privatarmee der Atom-Mafia" zu sein.
    In meiner KKW-Zeit habe ich mir manchmal überlegt, ob es sinnvoll ist daß Recht zu haben, Personalien feststellen oder Platzverweise aussprechen zu dürden.
    Aber falls es mal soweit war, war die Polizei auch immer in ein paar Minuten zur Stelle, die dann diese Aufgaben bravorös erledigt haben.
    Bei mehr Befugnissen könnte der Staat nämlich auf die Idee kommen und sagen "Betreiber von KKW, jetzt habt Ihr die Befugnisse, nun schickt doch mal selbst Eure Privatarmee mit dem Wasserwerfer raus" und dazu hatte ich eigentlich nie wirklich Lust.
    Aber mich betrifft das ganze ja nicht mehr. Ich finde die bestehenden Rechte reichen völlig aus, zumindest habe ich im Werkschutz nie wirklich mehr Rechte gebraucht.

    Seien wir realistisch, versuchen wir das unmögliche! (Che)

  • Zitat

    Vielleicht sollten Sie weniger haben ?


    Es gibt bereits durch die BewachV Beschränkungen von Rechten; so darf ein Mitarbeiter eines Sicherheitsdienst nicht ohne weiteres CS-Spray mit sich führen, ein Recht welches man selbst 16-jährigen per Gesetz zusteht. Auch das Recht Ordnungswidirgkeiten anzuzeigen (was eigentlich jeder Bürger hat) ist durch Richterspruch für gewerbliche Nutzung eingeschränkt. Aber es wäre unhaltbar wenn beispielsweise das Notwehrrecht einseitig beschränkt würde, nur weil man diese Rechte berufsmäßig nutzt.


    Zitat

    Oder sollten Wachmänner mehr Rechte haben ?


    Es gibt neben den schon genannten 'Mehr'rechten im Bereich der Kernkraftwerke weitere Beleihungen für Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten. Auf Bundesebene ist das die Bewachung von Bundeswehrobjekten so wie Sicherheitsaufgaben nach dem Luftsicherheitsgesetz. Auf Landes- und Kommunalebene gibt es ebenfalls Regelungen. Diese Methodik erscheint sinnvoll, wenn es Bedarf an zusätzlichen Rechten gibt muss die Politik die notwendigen gesetzlichen Grundlagen schaffen. Kommunale Sicherheitsaufgaben (Ordnungsamtsaufgaben) werden künftig mit Sicherheit auf solche Grundlagen gestellt werden.


    Zitat

    Seid ihr Zufrieden mit dem Jedermanns Recht ?


    Ja. Ist für mindestens 80% der Aufgaben ausreichend.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • Hallo Eugene Vidoq,


    Zitat


    Es gibt bereits durch die BewachV Beschränkungen von Rechten; so darf ein Mitarbeiter eines Sicherheitsdienst nicht ohne weiteres CS-Spray mit sich führen


    Dann nenne mir doch bitte einmal den Paragraphen der BewachungsVO............


    Und

    Zitat

    Auch das Recht Ordnungswidirgkeiten anzuzeigen (was eigentlich jeder Bürger hat) ist durch Richterspruch für gewerbliche Nutzung eingeschränkt.


    Auch hier Quelle bitte...........



    mfg

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Zitat

    Seid ihr Zufrieden mit dem Jedermanns Recht ?



    Ja. Ist für mindestens 80% der Aufgaben ausreichend.


    Wo könnte mann nachbessern und wie ?

  • Zitat von Eugene Vidoq

    [
    Es gibt neben den schon genannten 'Mehr'rechten im Bereich der Kernkraftwerke


    Dann klär mich mal auf, welche Rechte Mitarbeiter des Objektsicherungsdienstes in KKW mehr haben, als zum Beispiel der Werkschutz bei der BASF.
    Ich sehe mal vom tragen der Dienstwaffe ab. Die Ausrüstung klammere ich mal aus, die hat nichts mit Rechten zu tun.

    Seien wir realistisch, versuchen wir das unmögliche! (Che)


  • Zitat

    § 10 BewachV
    Dienstanweisung
    (1) ... Die Dienstanweisung muss ferner bestimmen, dass die Wachperson während des Dienstes nur mit Zustimmung des Gewerbetreibenden eine Schusswaffe, Hieb- und Stoßwaffen sowie Reizstoffsprühgeräte führen darf ...


    Zitat

    Kammergericht Berlin, Beschluß v. 23.10.1996 - 2 Ss 171/96 3 Ws (B) 406/96 (304 a OWi 467/96) ... Es bedarf grundsätzlicher Klärung, ob und unter welchen Voraussetzungen die Übertragung der systematischen Überwachung des ruhenden Verkehrs auf private Unternehmen mit § 26 StVG vereinbar ist und die Sachverhaltsaufnahme der dabei festgestellten verkehrsrechtlichen Zuwiderhandlungen durch deren Angestellte ... einem Beweiserhebungsverbot unterliegt und daraus folgend zu einem Beweisverwertungsverbot führt.



    Im übrigen scheiße ich größere Haufen als du.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • also irgendwie habe ich den Verdacht, dass der Generaldirektor hier im Forum auf eine gewisse Art und Weise die Leute gegeneinander aufstachelt. Und viele spielen sein Spiel mit


    Gruß
    charlytango

  • Zitat von charlytango

    also irgendwie habe ich den Verdacht, dass der Generaldirektor hier im Forum auf eine gewisse Art und Weise die Leute gegeneinander aufstachelt. Und viele spielen sein Spiel mit


    Gruß
    charlytango


    Ich finde diesmal nicht. Er hat eine sachliche Frage gesetellt und jeder darf sich hierzu äußern.

    Seien wir realistisch, versuchen wir das unmögliche! (Che)

  • Zitat von S.L.

    Ich finde diesmal nicht. Er hat eine sachliche Frage gesetellt und jeder darf sich hierzu äußern.


    Und fairer Weise muss man ihm zugestehen, dass er sachlichen Antworten *meistens* sachlich antwortet. Das Problem ist ein Grundsätzliches: Manche können es offensichtlich nicht verkusen, dass andere auch, wenn nicht mehr Ahnung haben.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • Zitat

    Dann klär mich mal auf, welche Rechte Mitarbeiter des Objektsicherungsdienstes in KKW mehr haben, als zum Beispiel der Werkschutz bei der BASF.


    Es gibt aus den §§ 6, 7, 9 oder 9a des Atomgesetzes abgeleitet eine Bekanntmachung:
    Anforderungen an den Objektsicherungsdienst ... in Kerntechnischen Anlagen..., diese erlaubt z.B. "Hinhaltenden Widerstand", Identitätsfeststellungen, Schußwaffengebrauch etc. .

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • Zitat von charlytango

    also irgendwie habe ich den Verdacht, dass der Generaldirektor hier im Forum auf eine gewisse Art und Weise die Leute gegeneinander aufstachelt. Und viele spielen sein Spiel mit


    Ich stelle immer Sachliche Fragen ohne Ausnahme.


    Weiter gehts im Programm, nachdem Eugene Vidoq sich die mühe gemacht hat ein paar Paragrafen rauszusuchen....


    Wie siehts aus Wachmänner und Wachfrauen, wunschlos Glücklich über die Jedermannsrechte ? Ich hab eigentlich ein paar Verbessungsvorschläge erwartet, aber alle scheinen wirklich sehr zufrieden zu sein.

  • Zitat von Eugene Vidoq

    Es gibt aus den §§ 6, 7, 9 oder 9a des Atomgesetzes abgeleitet eine Bekanntmachung:
    Anforderungen an den Objektsicherungsdienst ... in Kerntechnischen Anlagen..., diese erlaubt z.B. "Hinhaltenden Widerstand", Identitätsfeststellungen, Schußwaffengebrauch
    etc. .


    Weisst Du, Papier ist geduldig.
    Identitätsfeststellungen betreffen nur jene Leute, die das KKW betreten wollen. Diese müssen sich vor Betreten mittels Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
    Dieses kannst Du aber auch getrost auf andere Bereiche übertragen (ohne Ausweis keinen Zutritt, ich will genau wissen wer mich besucht)
    Schußwaffengebrauch dient nur zum Eigenschutz (wie bei GuW) und hinhaltender Widerstand ist nur so lange, bis die Polizei eintrifft und glaub mir, bei wirklichen Ereignissen ist das eine Sache von Minuten.
    Und mit den im KKW verwendeten Waffen, kannst Du nicht lange Widerstand leisten, wenn jemand mit der Kalaschnikow kommt.
    Auf Grund der baulichen Gegebenheiten ist ein Eindringen in sicherheitsrelevante Gebäude, geschweige denn in den Kontrollbereich, für Angreifer äußerst aufwändig bis so gut wie unmöglich.
    Allein der Aufenthalt auf dem Gelände eines KKW stellt keine wirkliche Bedrohung dar (die Gebäude sind eh zu, außer z.B. die Kantine).


    Bleiben noch Personenkontrollen: ein- und ausfahrende Fahrzeuge werden generell kontrolliert. Das kannst Du aber auch auf andere Firmen übertragen (ohne Kontrolle keine Zufahrt)
    Das dort beschäftigte Personal muß sich Taschenkontrollen beim Aus- und Eingang nach dem Zufallsprinzip gefallen lassen (gibt es auch im Kaufhof)
    Andere (Besucher) werden wieder mittels Metalldetektor kontrolliert, daß geschieht aber auch nach dem sog. "freiwilligen Unterwerfungsakt" (wie z.B. beim Stadionbesuch oder Rockkonzert, halt hier wirst Du "abgefingert").


    Die von Dir genannten Befugnisse sind nicht wirklich relevant. Du darfst ausserhalb des Zaunes keine Personalien feststellen, keine Fahrzeuge anhalten und Kontrollieren und keine Platzverweise aussprechen (ok Du kannst jemanden vom ausserhalbliegenden Parkplatz verscheuchen, wie anderstwo auch). Von der beschlagnahme gefährlicher Gegenstände will ich gar nicht erst anfangen :roll:

    Seien wir realistisch, versuchen wir das unmögliche! (Che)

  • Zitat

    Die von Dir genannten Befugnisse sind nicht wirklich relevant. Du darfst ausserhalb des Zaunes keine Personalien feststellen, keine Fahrzeuge anhalten und Kontrollieren und keine Platzverweise aussprechen (ok Du kannst jemanden vom ausserhalbliegenden Parkplatz verscheuchen, wie anderstwo auch). Von der beschlagnahme gefährlicher Gegenstände will ich gar nicht erst anfangen :roll:


    Aber Hallo
    Beim Bush besuch haben Deutsche Feldjäger die Deutsche Kaserne besetzt und mehr rechte gehabt als sonst. Die haben Soldaten nicht rein und rausgelassen obwohl die Dienst hatten, Autos vom Gelände entfernt und jeden Wagen komplett auseinander genommen. BGS; Polizei Wagen wurden Plastik verkleidungen entfernt und nachgeschaut, Schreibkullis auseinandergenommen usw

  • Die Feldjäger sind so was wie der Private Sicherheitsdienst der Bundeswehr und hat in Friedenszeiten gegenüber Zivilisten NICHTS zu melden. Sie nennen sich gerne Militär-Polizei, aber sie sind keine...
    Kleine Anekdote, vor einigen Jahren wurde der Werkschutz noch Betriebs oder Firmen-Polizei genannt ;-)


    In den Befriedeten Gefilden der Bundeswehr sind die natürlich der "King" das sie dort alle Rechte haben, wie normale Werkschützer auch. Auch ein Werkschützer darf Firmeneigene Fahrzeuge auseinandernehmen, beim Filzen den Finger sonstwohin stecken etc, WENN es der Auftrageber / Kunde so will (Betriebsrat ;-) )


    Ich halte es für ein Gerücht, das die bewaffneten Schülerlotsen Polizeiautos gefilzt haben :-)

  • Zitat von klaus

    Die Feldjäger sind so was wie der Private Sicherheitsdienst der Bundeswehr und hat in Friedenszeiten gegenüber Zivilisten NICHTS zu melden.


    Das halt ich aber für eine Latrinen Parole. Zur Bush Zeit habne die aber eine ganze menge Zivilisten der Weg zum Ausgang gezeigt oder verweigert.
    Und wenn du nicht glaubst das die BGS und Polizei gefilzt haben haben, frag doch mal hier nach wer zur der Zeit auf dem Kasernen Gebiet war.
    Wachdienstler bestimmt nicht, die wurde nachhause geschickt :lol:

  • Guter Einwand, aber Du hast nicht alles gelesen, was ich geschrieben habe.
    Deren Aufgabenbreich der grossen Rechte beschränkt sich auf BW-Gelände, sonst dürfen sie gerne BITTEN.
    Um Deinen nächsten Einwand zuvorzukommen, weiss Du, ob es sich innerhalb eines Militärischen (temporären) Sicherheitsgebiet war?
    Ansonsten, wenn ein Feldjäger zu mir kommt und meinen Ausweis sehen will, überlege ich, ob ich in einem BW Gelände bin, dann zeige ich es selbstverständlich, wenn nicht, frage ich ihn höflich nach dem Warum und überlege dann, ob ich seiner folgenlosen Bitte nachkomme, oder nicht.
    Identifikationspflicht besteht nur gegenüber Behördenvertretern (Staatsanwaltschaft, und deren Vollzugskräften) . Dieses aber dann auch überall, also auch in der eigenen Wohnung.

  • Dann haben sich aber eine Menge Feldjäger Strafbar gemacht. Denn die haben nicht nur auf dem BW Gelände das sagen gehabt sondern auch ausserhalb. Die haben sogar den Wachschutz nachhause geschickt. Komisch :wink:

  • Zitat von klaus

    Guter Einwand, aber Du hast nicht alles gelesen, was ich geschrieben habe.
    Deren Aufgabenbreich der grossen Rechte beschränkt sich auf BW-Gelände, sonst dürfen sie gerne BITTEN.
    Um Deinen nächsten Einwand zuvorzukommen, weiss Du, ob es sich innerhalb eines Militärischen (temporären) Sicherheitsgebiet war?
    Ansonsten, wenn ein Feldjäger zu mir kommt und meinen Ausweis sehen will, überlege ich, ob ich in einem BW Gelände bin, dann zeige ich es selbstverständlich, wenn nicht, frage ich ihn höflich nach dem Warum und überlege dann, ob ich seiner folgenlosen Bitte nachkomme, oder nicht.
    Identifikationspflicht besteht nur gegenüber Behördenvertretern (Staatsanwaltschaft, und deren Vollzugskräften) . Dieses aber dann auch überall, also auch in der eigenen Wohnung.


    ;-)

  • Militärischen (temporären) Sicherheitsgebiet


    Ist in MäcPom der Krieg ausgebrochen ?


    Oder reicht es nun um Personen ausserhalb der Kaserne zu filzen denen einfach zu erklären das die sich auf Militärischen (temporären) Sicherheitsgebiet befinden ? :lol:
    CoOler Trick, den merk ich mir.

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