Keine Schichten - kein Krankengeld?

  • Guten Morgen liebe Community,


    nach 10 jähriger Betriebszugehörigkeit hat es mich nun auch das erste mal erwischt und ich bin krankheitsbedingt ausgefallen. Konkret war es vom 27.04.22-10.05.22. Ende April waren in meinem ursprünglichen Dienstplan vom April noch 3 Schichten für mich eingetragen, welche ich auch als „Krank“ bezahlt bekommen habe.


    Jetzt ist es ja leider so, dass seit Neuestem nur noch die Schichten als Krank bezahlt werden, die ursprünglich hätten auch von mir gearbeitet werden müssen. Und leider ist bei uns die Handhabe so, dass wir einen Entwurf bzw. Vorschlag des künftigen Dienstplanes bei uns selbst erstellen, es unserem Chef zusenden…und im Normalfall nickt er den auch so ab. Und obwohl der Entwurf Ende April für den Mai schon unseren Chef vorlag, gab es leider noch keinen „offiziellen“. Das Ende vom Lied? Die ursprünglich von mir zu absolvierenden 4 Nachtschichten Anfang Mai wurden natürlich aus dem offiziellen Plan hinausgestrichen und anderweitig vergeben. Keine Schichten = kein Anspruch auf Krankenheld. Das sich die fehlenden 4 Schichten bzw. das fehlende Krankengeld auf meinem Lohnschein besonders negativ auswirken, muss ich euch gegenüber vermutlich nicht noch extra erwähnen. :( Aber ich bin schon ein wenig schockiert darüber, dass der aktuelle Tarifvertrag (ich glaube zumindest das es in ihm steht) solche gigantisch großen Lücken zulässt, die natürlich unsere Firma auch dementsprechend dankend ausnutzt. Bloß dem Angestellten nicht zu viel zahlen. Aber kann das so rechtens sein?


    Ich danke für eure Hilfe.

  • Also vom Arbeitgeber, bekommst du die ersten 6 Wochen, eine Lohnfortzahlung von 100%.
    Die ist unabhänig von den Stunden und bezieht sich auf die Vertraglichen Stunden.


    Ab Woche 6 gibt es Krankengeld von der Krankenkasse von ca. 60%.

  • Ich bin dafür, diese gute Frage bzw. diese Situation ausführlich zu diskutieren.


    Als Arbeitgeber würde ich natürlich auch versuchen, hier keine Vergütung zahlen zu müssen.

    Welches Bundesland?

    Wann hat der Arbeitgeber die Krankmeldung erhalten?

    Wann habt ihr den offiziellen Dienstplan erhalten?

    Wie viele Schichten/Stunden wurden im Mai geleistet?

    Gab es jemals einen Zeitraum von 10 Tagen ohne Schicht?


    Ich denke doch, dass eine Klage erfolgversprechend wäre. Ob empfehlenswert ist eine andere Sache.

    Auch die wahrscheinliche Auffassung des Arbeitgeber - weniger Stunden im Mai, dafür mehr im Juni - dürfte wirkungslos bleiben.

    Eine Lohnfortzahlung von 100% bringt hier auch nichts, wenn der AG meint, der AN wäre vom 1. bis 10. Mai nicht eingeteilt gewesen.

    Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

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    Du kannst die Leute um dich herum nicht ändern,

    aber du kannst ändern, wer um dich herum ist.

  • Bei uns ist es auch so das nur die Schichten/Tage gezahlt werden die lt. Plan eingeteilt gewesen wären. Wenn der Zeitraum einer Krankschreibung in einen neuen Monat geht und dann ja entsprechend garnicht erst Schichten eingetragen werden, wird eine durchschnittliche Zahl von Schichten angenommen und bezahlt.


    Da bei uns die Pläne spätestens am 25 für den Folgemonat rausgehen wären bei uns entsprechend die Schichten schon "vergeben" gewesen und dann die geplanten Schichten auf Krank bezahlt geändert worden.


    Allerdings unterscheiden sich die Tarifverträge von Bundesland zu Bundesland doch erheblich in diesen Punkten also müsste man mal genau schauen was in dem jeweiligen Bundesland für Vorgaben existieren.


    Das der AG primär erstmal versucht so wenig wie möglich zu zahlen ist ja leider auch nichts neues mehr und in großen Teilen der Branche auch schon Standard.


    Ich würde hier so vorgehen das ich erstmal den passenden Tarifvertrag genau durchschaue wie mit Krank umzugehen ist und auch wann die Dienstpläne zu verschicken sind. Evtl. kann man dann schon genaueres sagen.

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


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  • Es handelt sich um Sachsen. Und im Anhang 1 des derzeit gültigen Tarifvertrages heißt es:


    § S Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall


    2. Für die Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall gilt das Entgeldausfallprinzip ohne Berücksichtigung von tariflichen und/oder außertariflichen Zuschlägen und/oder Zulagen, Mehrarbeitsvergütungen, Gratifikationen, sonstigen Einmalzahlungen und/oder Aufwandentschädigungen. Entgeltausfallprinzip bedeutet, dass der Arbeitnehmer für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit so zu stellen ist, als hätte er gemäß Dienst- oder Schichtplan gearbeitet.



    Die Krankmeldung habe ich unverzüglich meinem Arbeitgeber gemeldet, direkt nach dem Verlassen der Praxis inklusive AU vorab via Mail, gleichzeitig mit der Ankündigung das mein Arbeitnehmer am darauffolgenden Tag die AU in seinem Briefkasten vorfinden wird.


    Ansonsten hatte ich im Mai 15 Schichten, also insgesamt 174 Stunden. Das ist auch genau der Durchschnittswert, welcher mir auch Arbeitsvertragsmäßig zugesichert worden ist.


    Nein, 10 Tage am Stück frei ist eine große Utopie und kommt niemals vor.


    Im Juni werde ich 10 Schichten mit insgesamt 126 Stunden haben, zuzüglich 14 Tage Urlaub. Da letzterer aber ja auch anhand der letzten 3 Monate Arbeitszeit berechnet wird, wird mein Lohn vermutlich auch alles andere als üppig ausfallen.


    Naja und das mit den "offiziellen" Dienstplan ist bei uns so eine Sache. Standardmäßig bekommen wir immer jeder von meinen Kollegen und mir nur einen Einzeldienstplan zu keiner festgelegten Zeit. Einen Gesamtplan wird scheinbar nur widerwillig und zögerlich ausgegeben.

    Einen Tag vor meiner AU, also am 26.04. habe ich meinen Einzeldienstplan erhalten, in dem ich natürlich nur die ursprünglichen Schichten besaß, die durch meine Krankheit wegfielen. Problem an der Sache ist nur folgende: Alle unsere Einzeldienstpläne haben den Vermerk "vorläufig für den Monat XY"...vermutlich aus eben solchen Gründen, sich jegliche noch offene Türen aufzuhalten um im Zweifelsfall nie von einem "offiziellen" Plan reden zu müssen. Zwar bekommen wir in jener obligatorischen Mail mit dem EDP als Anhang den Hinweis, dass wir den Erhalt und die Akzeptanz eines jenen auch entsprechend bestätigen sollen...aber das wird von uns so stillschweigend immer hingenommen.

  • Allerdings unterscheiden sich die Tarifverträge von Bundesland zu Bundesland doch erheblich in diesen Punkten also müsste man mal genau schauen was in dem jeweiligen Bundesland für Vorgaben existieren.

    Das ist der richtige Ansatz.


    Üblicherweise wird der Durchschnittsverdienst (meist der letzten 3 Monate) angesetzt und als Berechnungsgrundlage für die Lohnfortzahlung herangezogen.

  • Üblicherweise wird der Durchschnittsverdienst (meist der letzten 3 Monate) angesetzt und als Berechnungsgrundlage für die Lohnfortzahlung herangezogen.

    Na, ob das üblich ist, wage ich zu bezweifeln.


    Das mit den 3 Monaten finde ich gut. Allerdings steht dies nicht im Tarifvertrag.

    So wie ich dies verstanden habe, hat der AN im Mai keine Vergütung wegen Krankheit erhalten, da er vom 1. bis zum 10. Mai 2022 im "offiziellen" Dienstplan nicht eingeteilt war.

    Wenn nun die 3-Monats-Regelung "offiziell" wäre, könnte man den Lohn von Februar bis April (ohne Zuschläge) addieren, durch 89 Teilen und mit 10 muliplizieren.


    Frage an Sinfin: 4 Tage im Mai brutto ohne Zuschläge = ? * 3-Monats-Regelung wäre = ?

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  • Naja und das mit den "offiziellen" Dienstplan ist bei uns so eine Sache. Standardmäßig bekommen wir immer jeder von meinen Kollegen und mir nur einen Einzeldienstplan zu keiner festgelegten Zeit. Einen Gesamtplan wird scheinbar nur widerwillig und zögerlich ausgegeben.

    Einen Tag vor meiner AU, also am 26.04. habe ich meinen Einzeldienstplan erhalten, in dem ich natürlich nur die ursprünglichen Schichten besaß, die durch meine Krankheit wegfielen. Problem an der Sache ist nur folgende: Alle unsere Einzeldienstpläne haben den Vermerk "vorläufig für den Monat XY"...vermutlich aus eben solchen Gründen, sich jegliche noch offene Türen aufzuhalten um im Zweifelsfall nie von einem "offiziellen" Plan reden zu müssen.

    Das ist Standard steht bei uns auch auf jedem Dienstplan und trotzdem gilt der erste für den jeweiligen Monat versendete als "offizieller" Dienstplan. Von diesem ersten ausgehend werden dann auch Krankheitstage bzw. die Lohnfortzahlung der Tage gerechnet.

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  • Das ist der richtige Ansatz.


    Üblicherweise wird der Durchschnittsverdienst (meist der letzten 3 Monate) angesetzt und als Berechnungsgrundlage für die Lohnfortzahlung herangezogen.

    Üblich? Das ist ein schweres Wort in einer Branche wo viele einfach nur versuchen sich alles schön zu rechnen um möglichst wenig Ausgaben zu haben.

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  • Das ist Standard steht bei uns auch auf jedem Dienstplan und trotzdem gilt der erste für den jeweiligen Monat versendete als "offizieller" Dienstplan. Von diesem ersten ausgehend werden dann auch Krankheitstage bzw. die Lohnfortzahlung der Tage gerechnet.

    Unklar. Die Mitarbeiter haben den Dienstplan erstellt. Quasi ein Vorschlag. Offiziell wurde er erst mit der Bestätigung Anfang Mai. Ich bin auch der Meinung, das der "Vorschlag" gilt. Wenn aber nicht, dann eben die 3-Monats-Regelung.

    Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

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    Du kannst die Leute um dich herum nicht ändern,

    aber du kannst ändern, wer um dich herum ist.

  • Unklar. Die Mitarbeiter haben den Dienstplan erstellt. Quasi ein Vorschlag. Offiziell wurde er erst mit der Bestätigung Anfang Mai. Ich bin auch der Meinung, das der "Vorschlag" gilt. Wenn aber nicht, dann eben die 3-Monats-Regelung.

    in dem Falle wäre bei uns der "Vorschlag" der erste Plan der dann in so einem Fall gilt da im "Offiziellen" dann die Schichten ja fehlen aber man eine Berechnungsgrundlage braucht

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  • den aktuellen konnte ich jetzt auf die schnelle nicht finden aber im alten steht noch:


    § 5 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall


    1. Die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfalle regelt sich nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz in seiner jeweils geltenden Fassung.

    2. Die Höhe der Entgeltfortzahlung bestimmt sich ebenfalls nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen jedoch ohne Berücksichtigung tariflicher oder außertariflicher Zuschläge und Zulagen.

    3. Zur Berechnung des durchschnittlichen Arbeitsentgeltes wird gem. § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) der Bruttogrundstundenlohn (ohne tarifliche oder außertarifliche Zulagen und/oder Zuschläge) der letzten 13 Wochen = 3 Monate = 90 Tage (13x7 = 91/3 = 30,33, abgerundet auf 30x3 = 90) vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit herangezogen. Nachfolgend genannte Berechnungsmodelle sind dabei zulässig:

    a) Methode nach Kalendertagen

    Bruttolohn/90 Tage x Kalendertage lt. ärztlicher Arbeitsunfähigkeit (AU Bescheinigung).

    b) Methode nach Arbeitstagen (5 Tage Arbeitswoche Montag-Freitag)

    Bruttolohn/Arbeitstage lt. Kalendarium (Montag-Freitag) x Arbeitstage lt. Kalendarium (Montag-Freitag) im Zeitraum der AU Bescheinigung.

    c) Methode nach Werktagen (6 Tage Arbeitswoche Montag-Samstag)

    Bruttolohn/Werktage lt. Kalendarium (Montag-Samstag) x Werktage lt. Kalendarium (Montag-Samstag) im Zeitraum der AU Bescheinigung.

    1. Methode nach tatsächlich gearbeiteten Tagen lt. Dienst-/Schicht-/Routenplan

    Bruttolohn/tatsächlich gearbeitete Tage lt. Dienst-/Schicht-/Routenplan x tatsächlich zu arbeitenden Tagen lt. Dienst-/Schicht-/Routenplan im Zeitraum der AU Bescheinigung.



    Damit wäre ja genauer erklärt wie die Berechnung erfolgen muss.

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  • Üblich? Das ist ein schweres Wort in einer Branche wo viele einfach nur versuchen sich alles schön zu rechnen um möglichst wenig Ausgaben zu haben.


    Na, ob das üblich ist, wage ich zu bezweifeln.


    Viele Tarifverträge haben einen solchen Passus (oder verweisen auf die gültigen Gesetze und das EntgFG spricht ebenfalls vom in der regelmäßigen Arbeitszeit erzielbare[n] Durchschnittsverdienst ).


    Die vier, die ich jetzt auf die Schnelle mal angeschaut habe, mitteln über 6 Monate, nicht über 3. Aber ja, das ist durchaus üblich.


    Aber da kann man ja selber schauen, wie üblich oder nicht das ist: https://www.bdsw.de/tarife/laendertarifvertraege



    Es handelt sich um Sachsen. Und im Anhang 1 des derzeit gültigen Tarifvertrages heißt es:


    § 2 Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall


    2.


    Die Nr. 1 hast Du aber auch gelesen, oder?


    Zitat

    Die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfalle regelt sich nach dem Entgelt­fortzahlungsgesetz in seiner jeweils geltenden Fassung, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist.


    https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__4.html


    Zitat

    (1) Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.

    (1a) Zum Arbeitsentgelt nach Absatz 1 gehören nicht das zusätzlich für Überstunden gezahlte Arbeitsentgelt und Leistungen für Aufwendungen des Arbeitnehmers, soweit der Anspruch auf sie im Falle der Arbeitsfähigkeit davon abhängig ist, daß dem Arbeitnehmer entsprechende Aufwendungen tatsächlich entstanden sind, und dem Arbeitnehmer solche Aufwendungen während der Arbeitsunfähigkeit nicht entstehen. Erhält der Arbeitnehmer eine auf das Ergebnis der Arbeit abgestellte Vergütung, so ist der von dem Arbeitnehmer in der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit erzielbare Durchschnittsverdienst der Berechnung zugrunde zu legen.


    Ob der Durchschnittsverdienst jetzt aus 3, 6 oder 12 Monaten berechnet wird, ist dann vielleicht noch Diskussionsgrundlage.

  • Das ging ja schneller als gedacht. Zumal ich den Passus "Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall" nicht in der ausführlichen Version gefunden hatte.

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  • Gibt es eine Dienstplan zählt erstmal das was da drauf steht inkl. Zulagen. Der Dienstplan des kommenden Monats, sollte bis zum 16ten des Vormonats ausgehändigt/mitgeteilt werden.

  • kommt immer drauf an in welchem Bundesland. Bei uns muss er bis zum 25. Bekannt gegeben werden. Und wenn es nur ein sollte ist wird es eh selten gemacht. Wenn dann muss das verbindlichen festgelegt werden wann der ausgegeben werden muss

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  • Gibt es eine Dienstplan zählt erstmal das was da drauf steht inkl. Zulagen.

    In dieser Pauschalität: Nein.


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