Tarifvereinbarung Bayern

    • Erster Beitrag

    Pressemitteilung des BDSW 21/2022


    Berlin – Die bayerischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter von ver.di und BDSW konnten sich auf einen neuen Tarifabschluss für die rund 38.000 Beschäftigten der privaten Sicherheitsunternehmen in Bayern einigen. „Mit punktuellen prozentualen Erhöhungen in den untersten Lohngruppen von bis zu 23,18 Prozent (Lohngruppe 1d und e) haben wir für das Jahr 2023 deutliche Steigerungen der Löhne für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen dieser Lohngruppen vereinbart“, so Werner Landstorfer, Vorsitzender der BDSW Landesgruppe Bayern.


    Der neu verhandelte Tarifvertrag hat eine einjährige Laufzeit und ist somit vom 01. Januar bis 31.Dezember 2023 gültig. „Mit den für den Beginn des nächsten Jahres vereinbarten Lohnerhöhungen wird beispielsweise die unterste tarifliche Lohngruppe von derzeit 10,96 Euro, über 12 Euro zum 1. Oktober, auf 13,50 Euro pro Stunde am 1. Januar 2023 angehoben - hierbei hat natürlich die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro, zum 1. Oktober 2022, eine wesentliche Rolle gespielt“, so Landstorfer. Für alle anderen bereits höher tarifierten Lohngruppen haben die Tarifparteien als Lohnsteigerung einen Inflationsausgleich von 8 Prozent vereinbart. Die Gehälter werden um die gleiche Prozentgröße angehoben. Die Auszubildendenvergütungen steigen pro Jahr und Stufe zum Jahresbeginn um 150 Euro an.


    Quelle: BDSW

  • Naja, so landen alle bei 13.90 EUR. Bayern damit auch...

    Das kann doch nicht war sein oder,was macht der eigentlich Verdi?

    steigende Inflation, Miete und Lebenshaltungskosten !!! Und Ergebnis NICHTS.

    Wieder enttäuscht 😞. BDSW WAHNSINN :cursing:

  • @Botzi: Du scheinst wenig Ahnung von Tarifverhandlungen zu haben.
    Am vergangenen Freitag ist erst die Widerrufsfrist für beide Seiten, BDSW Landesverband Bayern und Ver.Di abgelaufen. Es wird noch etwas dauern bis der von beiden Seiten unterschriebene Tarifvertrag veröffentlicht wird.

  • Werde meine Kündigung abgeben. Sorry Leute aber ich muss meine Familie ernähren. Gibt auch genug andere Jobs.

  • Leute ich habe eine Frage speziell für Bayern.

    Es gibt einmal Sonntagszuschlag 3% und 26%. Wie ist da der Unterschied?

    Beispiel es ist 21 Uhr. Bekomme ich jetzt 3% Sonntagszuschlag + 23% Nachtzuschlag oder nur die 3% ??? Aber dann wäre es ja zusammen wieder 26%. Warum also das Ganze ? Würde mich freuen,wenn jemand hier aushelfen kann. Danke.

  • Hallo LutzFCB,


    in Bayern: Nachtzuschlag 23% von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr 26% Sonntagszuschlag von 00.00 bis 24.00. 100% Feiertagszuschlag von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr.


    Beispiel: Samstag Nachtschicht von 18.00 Uhr bis 06.00 Uhr:


    18-20.00 Uhr: keine Zuschläge
    20.00 Uhr bis 00.00 Uhr 23% Nachtzuschlag

    00:00 Uhr bis 06.00 Uhr 23% Nachtzuschlag + 3% = 26% Sonntagszuschlag insgesamt.


    Bei Feiertag: 23% + 77% = 100% Feiertagszuschlag insgesamt.


    Ist im TV etwas verwirrend.

  • Kurzer Blick auf die Seite des BDSW:


    https://www.bdsw.de/tarife/laendertarifvertraege


    https://www.bdsw.de/images/tar…raege/laender/BYmtv10.pdf


    52hgybvd.png

    Wie ist da der Unterschied?


    Die 26 Prozent gibt's Sonntags, wenn der Nachtzuschlag noch nicht greift.

    Die 3 Prozent gibt es, wenn der Nachtzuschlag an einem Sonntag greift.


    Warum also das Ganze ?

    Vermutlich haben die Sozialpartner bei der Aushandlung des Tarifvertrages die Arbeit am Sonntag (ähnlich) wie Nachtarbeit werten wollen und haben dementsprechend den Sonntagszuschlag für die Zeiten, in denen es noch keinen Nachtzuschlag gibt entsprechend angehoben.

    Dafür, dass der Mitarbeiter zu üblichen Tageszeiten an einem Sonntag des Wochenendes nicht bei seiner Familie sein kann, gibt's sogar noch "geschlagene" 3 Prozent mehr als bei Nachtarbeit unter der Woche. Nicht viel, aber immerhin.

  • Abschluss des neuen TV (LTV, GTV), mit einer gerade einmal einjaehrigen Laufzeit ist noch immer unterschrieben...Da ich davon ausgehe, dass der Webseiten-Content beim BDSW recht schnell aktualisiert wird, scheint es an der oder den Unterschriften zu liegen...


    Vielleicht bin ich auch zu unbedarft, aber kann ich nicht erwarten, dass nach fast eineinhalb Monaten NACH Einigung der Tarifvertrag vorliegt, sowohl aus Sicht des Arbeitnehmers aber auch des Arbeitgebers. Zumal weder seitens Ver.di noch des BDSW Ergebnisse vorab veroeffentlicht worden sind. Man darf mich bitte korrigieren.


    Aber ich verstehe dieses Gebahren nicht...oder ist das bajuwarische Gemuetlichtkeit...?

  • Tatsächlich liegt uns als Arbeitgeber bisher auch nur die nicht unterschriebene Fassung und die Info schreiben für Kunden vor. Allerdings auch ohne Begründung warum der nach wie vor nicht unterschrieben wurde.

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)

  • Danke fuer den Einblick,


    na immerhin etwas in der Hand...so ganz ohne waere es ja auch ziemlich komisch...von BW und NDS sind die Dinger auch bereits hochgeladen...

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