GSSK Einstufung der DQR und eine Berufsabschluss?

  • Lieber Security Schwarm, brauch mal eure Meinung, bzw. euer Schwarmwissen.




    In letzten Wochen habe ich eine hartnäckige Person, die meine Videos downvotet und auch beim Channel vom Zitzmann sein Unwesen treibt.


    Thema ist die GSSK und die Einstufung in der DQR.

    Dabei geht’s nicht um die Schwierigkeit der Prüfung an sich.


    Ich beziehe mich auf die Quelle:
    https://www.bdsw.de/die-branche/ausbildung

    Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) ist er ein Arbeitgeberverband und tritt somit auch als Sozialpartner und Tarifvertragspartei in dieser Branche auf.
    Was schon eine starke Quelle meiner Meinung nach darstellt.


    Auch tariflich ist zu sehen, dass es auf keinem Fall der Fachkraft gleichgestellt ist.




    Der Person geht es darum, dass die GSSK ein Beruf oder wenigstens einen Berufsabschluss ist.

    Bei der Begründung ist dich die Person nicht so sicher, mal ist es eine Weiterbildung, mal eine Fortbildung oder auch gerne mal was Anderes.




    Wie seht ihr das und an welcher Stelle steht für euch die GSSK?

    Danke an alle Helfenden



  • Fortbildung nach Berufsbildungsgesetz würde ich sagen. Eine Berufsausbildung ist es jedenfalls nicht.

  • Die GSSK ist ein anerkannter Berufsabschluss, weil die Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) abläuft. Genauer gesagt, man macht die GSSK über 'ne Umschulungsprüfung nach § 59 BBiG oder 'ne Fortbildungsprüfung nach § 54 BBiG. Das BBiG ist sozusagen das Gesetz für alle Berufsabschlüsse in Deutschland, egal ob Ausbildung, Umschulung oder Fortbildung. Weil die GSSK diese BBiG-Sachen erfüllt, ist sie ein richtiger Berufsabschluss – ganz egal, ob's 'ne DQR-Zuordnung gibt oder nicht. Kurz gesagt: BBiG ist das Gesetz für Berufsabschlüsse, und die GSSK passt da rein, weil die Prüfung nach § 54 oder § 59 BBiG gemacht wird."


    Auf der offiziellen Webseite des deutschen Qualifikationsrahmen ist sie nicht zu finden, ergo der BDSW hat eigenmächtig die DQR zuortnung Nivea 2 vorgenommen :)

  • Die GSSK ist ein anerkannter Berufsabschluss, weil die Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) abläuft.

    Nein.


    Wie hier auch schon diskutiert und korrigiert:


    RE: Servicekraft für Schutz und Sicherheit oder geprüfte Schutz und Sicherheitskraft



    Weil die GSSK diese BBiG-Sachen erfüllt, ist sie ein richtiger Berufsabschluss

    Nein, es ist eine Fortbildung oder eine Umschulung, kein Berufsabschluss, so wie es hier auch schon erwähnt wurde.


    Das ergibt sich auch schon aus den Voraussetzungen für die Teilnahme.



    ganz egal, ob's 'ne DQR-Zuordnung gibt oder nicht.

    Das ist eben nicht egal, denn genau das Gesetz, auf das Du Dich beziehst, fordert eine solche Zuordnung.

  • Hier findet sich die Liste der anerkannten Ausbildungsberufe/Berufsausbildungen:


    https://www.bibb.de/de/65925.php


    Wie man sieht, findet sich die GSSK nicht unter Nr. 1, dem eigentlichen Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe (und damit per Definition die "anerkannten Berufsabschlüsse") sondern unter Nr. 3, also dem Verzeichnis der Regelungen der zuständigen Stellen für die berufliche Fortbildung und Umschulung.


    Sowohl die Fachkraft für Schutz und Sicherheit als auch die Servicekraft für Schutz und Sicherheit finden sich hingegen unter Nr. 1 dieses Verzeichnisses. Bei den beiden handelt es sich um anerkannte Berufsabschlüsse.

  • Es gibt drei Wege:

    * Ausbildung: Betrieb + Berufsschule → Prüfung = Berufsabschluss (§§ 37,60 BBIG)


    * Umschulung: Neuorientierung → Prüfung = BERUFSABSCHLUSS (§§ 58 - 59 BBIG)


    * Fortbildung: →(Aufstiegsfortbildung) Prüfung = BERUFSABSCHLUSS (§§ 53,54 BBIG)


    Wichtig: Jeder erfolgreich abgelegte Abschluss - Umschulung - Fortbildungsprüfung nach dem BBIG führt zu einem Staatlich Annerkannten Abschuss der zu einem Beruf befähigt.

    Eine bestandene Umschulungs- oder Fortbildungsprüfung führt immer zu einem Berufsabschluss, wenn sie auf einer staatlich anerkannten Rechtsvorschrift basiert. Der Berufsabschluss ist also nicht nur durch eine klassische Ausbildung erreichbar.


    Das BIBB führt anlagog zu der liste der Annerkannten Ausbildungsberufe auch eine Liste für Fortbildungs und Umschulungsberufe bei dem die Geprüfte Schutz und Sicherheitskraft verortet ist.

  • Das ist eben nicht egal, denn genau das Gesetz, auf das Du Dich beziehst, fordert eine solche Zuordnung.


    Nein Das Berufsbildungsgesetz ist "Die" ''Rechtsgrundlage,, für die Annerkennung von Berufsabschlüssen in Deutschland und gilt unabhängig vom DQR. Der DQR ist kein Gesetz sonder in Anführungszeichen nur ein Orientierungsinsinstrument und somit auch nicht rechtsverbindlich.


    Du kannst dich auch gerne über die Rechtsvorschrift der Geprüften Schutz und Sicherheitskraft erkundigen und dort steht in §3.abs1 Satz 3 Wie folgt: "Die mit Erfolg abgelegte Prüfung zum anerkannten Abschluss zur Geprüften Schutz und Sicherheitskraft".

  • Trotzdem ist die GSSK kein anerkannter Berufsabschluss.

    Ein Kollege von mir ist Marrokaner und seit 40 Jahren in Deutschland und hat

    die GSSK , aber die Behörde hat ihn zum Sprachtest geschickt.

    Obwohl er Deutsch auf C1 Niveau kann und auf einer deutschen Schule einen

    Schulabschluss gemacht hat.

  • Entschuldigung aber Ich weiß nicht genau was die Botschaft hinter deiner Ausführung sein soll, und kann das dahingehend auch nicht beurteilen.


    Was jedocht unumstreitbar ist das die GSSK zu einem Staatlich annekrnater Abschluss nach dem Berufsbildungsgesetz sowohl nach umschulungsabschluss gem §59 BBIG als auch als Aufstiegsfortbildung gem §54 BBIG erworben werden kann.


    Diese Abschlüsse Sind Annerkannte Berufliche Abschlüsse die die einen Eigenständigen Berufsabschluß darstellen.


    Bestes Beispiele dafür ist der Annerkannter Abschluss zur Geprüften Qualitätsfachman und die Geprüfte Fachkraft Bodenverkehrsdienst im Luftverkehr nach §§ 58-59 BBIG die einen selbständigen Umschulungsberuf darstellt der sich nicht an einen Annerkannten Ausbildungsberuf orientiert, und dennoch im DQR Niveau 4 verortet sind.


    Also wie man sieht reicht kein einfaches Schwarz Weiß denken Liebe Grüße.

  • Es ist und bleibt selbst nach der IHK eine Fortbildungsprüfung und darauf habe ich mich mich in meinen Unterlagen gestützt.

    Der Fußnotentext ist ein vorgegebener Standard für alle Fortbildungsberufe zum Meister.

    Dieser identische Text findet sich auch auf dem Zeugnis zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit".


    Ist es demnach Ihre Auffassung, dass der Fortbildungsabschluss zum Meister keinen Berufsabschluss darstellt, nur weil es sich um eine Fortbildung handelt?

    Die Bezeichnung "Fortbildungsprüfung " greift zu kurz. Jede erfolgreich abgeschlossene Fortbildungsprüfung ist nach dem BBIG führt zu einem staatlich anerkannten Abschluss.


    Wenn wir Ihre Argumentation analog anwenden, könnten wir folgern, dass eine Fachkraft für Schutz und Sicherheit lediglich eine Abschlussprüfung nach dem BBIG darstellt.

  • Das ist Richtig, der Meister ist kein Berufsabschluss, sondern eine Fortbildungsabschluss.
    Es bestreitet auch niemand das es staatlich anerkannten Abschlüsse sind.
    Nur eben keine Berufsausbildung.



  • "Die GSSK ist eine Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).


    Das ist ein Gesetz, das die berufliche Bildung in Deutschland regelt. Das bedeutet, dass die GSSK ein offiziell anerkannter Berufsabschluss ist, der bundesweit gilt. Sie ist also genauso 'richtig' wie ein klassischer Ausbildungsberuf, nur eben auf den §§ 59 und 54 BBIG statt §§ 37 und 60 BBIG


    Die zuständigen Stellen bestimmt selbst ob sie sie als Umschulungsprüfung wie es in Frankfurt am Main oder in IHK Rheinhessen der Fall ist, oder eben als Fortbildungsprüfung wie beispielsweise die IHK zu Berlin sie anbieten unabhängig von der Durchführungsform mündet sie zum Annerkannten Berufsbildungsabschluss.


    Besten Gruß.

  • Was jedocht unumstreitbar ist das die GSSK zu einem Staatlich annekrnater Abschluss nach dem Berufsbildungsgesetz sowohl nach umschulungsabschluss gem §59 BBIG als auch als Aufstiegsfortbildung gem §54 BBIG erworben werden kann.

    Das ist korrekt.


    Dennoch ist es eben per Definition kein Berufsabschluss sondern (je nach Paragraph) eine Fortbildung oder eine Umschulung.


    Das bedeutet, dass die GSSK ein offiziell anerkannter Berufsabschluss ist

    Das ist nicht korrekt. Die Quellen wurden oben ausreichend geliefert.


    Es handelt sich eben nicht um eine Berufsausbildung, sondern wie jetzt bereits mehrfach erwähnt um eine Fortbildung oder Umschulung.


    Sie ist also genauso 'richtig' wie ein klassischer Ausbildungsberuf

    Nein, ist sie nicht.


    Nachdem Du es scheinbar überlesen hast, überlesen wolltest oder es einfach ignoriert hast, weil es Dir nicht in Deine Argumentation passt, hier noch einmal erneut:


    Hier findet sich die Liste der anerkannten Ausbildungsberufe/Berufsausbildungen:


    https://www.bibb.de/de/65925.php


    Wie man sieht, findet sich die GSSK nicht unter Nr. 1, dem eigentlichen Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe (und damit per Definition die "anerkannten Berufsabschlüsse") sondern unter Nr. 3, also dem Verzeichnis der Regelungen der zuständigen Stellen für die berufliche Fortbildung und Umschulung.

    Die GSSK findet sich NICHT im Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe/Berufsabschlüsse.

  • Gern auch auf die Web Seite der Jeweiligen IHK sich mit den Rechtsvorschriften über die Prüfung vertraut machen.

    So wie Du Dich mit den restlichen Rechtsgrundlagen vertraut machen darfst.


    Da Du aber offensichtlich keinerlei Interesse daran hast, darfst Du das gerne woanders machen.


    "Die GSSK ist eine Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).


    Das ist ein Gesetz, das die berufliche Bildung in Deutschland regelt.

    Korrekt, eine Fortbildungsprüfung, keine Berufsausbildung und damit auch kein "Berufsabschluss".


    Dieser Thread hier ist dicht, Deine These ist widerlegt. Wenn Du Taubenschach spielen willst, empfehle ich, Dir ein anderes Schachbrett zu suchen.

  • Peter S.

    Hat das Thema geschlossen