Unklarheiten bei den Zuschlägen, Tarif Hessen

  • Hallo,


    Ich arbeite derzeit in einem Museum, die Auflagen besagen dass dort u.a. angeblich eine Unterweisung ausreichend ist, dementsprechend werden wir auch vergütet.


    Was mich jedoch etwas stutzig macht sind die Zuschläge für die Nachtschichten, diese werden uns lediglich mit 12% vergütet.


    Im Tarifvertrag finde ich lediglich die Aussage dass diese mit 25% vergütet werden müssten.


    Laut meinem Vorgesetzten würden die 25% lediglich die Fachkraft bekommen, was ich nicht so wirklich glauben mag.


    Kann mich da eventuell jemand erleuchten? Die Kollegen sind leider keine Hilfe diesbezüglich.

  • Sorry, hab ich überlesen.

    Richtig, im TV stehen 25% Nachtschichtzuschlag. Das richtet sich nicht nach der Position.
    Aus meiner Sicht werdet Ihr beschissen.

  • Dies dachte ich mir schon so irgendwie, ..


    Weißt du zufällig wie die Fristen bei der Verjährung sind? Ich finde lediglich den Abschnitt dass Ansprüche 3 Monate nach dem Ausscheiden verjähren.


    Habe leider bei meiner Rechtsschutz noch "Wartezeit".

  • https://www.haufe.de/personal/…itsvertrag_76_455198.html


    Grundsätzlich beträgt die Verjährungsfrist nach für Ansprüche nach dem BGB 3 Jahre.

    Üblicherweise werden diese Fristen aber in Arbeitsverträgen auf 3 Jahre reduziert, was rechtlich insoweit OK ist, als dass beide Parteien diesem Arbeitsvertrag zustimmen.

    In diesen 3 Monaten müssen Ansprüche dem Vertragspartner gegenüber geltend gemacht werden. Im zweiten Schritt kann man diese dann vor Gericht einklagen, hier gelten wiederum 3 Monate ab Ablehnung des Anspruchs.


    Aber im Link oben findet sich auch dieser Satz:

    Zitat

    Durch arbeitsvertragliche Ausschlussfristen können keine tariflichen Ansprüche verfallen. Gleiches gilt nach § 77 Abs. 4 Satz 4 BetrVG für Ansprüche aus Betriebsvereinbarungen.



    Aber auch:


    Zitat

    Die allermeisten Manteltarifverträge enthalten Ausschlussfristen. Da Tarifverträge der AGB-Kontrolle nach § 310 Abs. 4 Satz 3 BGB entzogen sind, gilt für sie nicht dasselbe wie für arbeitsvertragliche Ausschlussfristen. Beispielsweise können die Fristen kürzer ausfallen. Ausschlussfristen in Tarifverträgen gelten nicht nur für Ansprüche, die durch Tarifverträge begründet werden, sondern auch für arbeitsvertragliche Ansprüche und gesetzliche Ansprüche wie Urlaubabgeltungsansprüche oder Ansprüche aus Betriebsvereinbarungen.


    Du solltest Dir also mal Deinen Arbeitsvertrag und den MTV Hessen anschauen (aus dem lese zumindest ich auch 3 Monate).

  • Die entsprechende Regelung findest du in der Protokollnotiz 3 zum hessischen Manteltarifvertrag (siehe Anhang).


    12% Zuschlag für Sachkunde


    25% ab GSSK


    Die hessischen Regelungen findest du auf http://www.wasi-hessen.de und alle Bundes- und Landestarifverträge auf Tarife-BDSW.de


    So wie es dein Arbeitgeber berechnet scheint es korrekt zu sein.

  • we hoch ist der Nachtzuschlag für einen Mitarbeiter in NRW mit 34a Unterweisung (40 Stundenkurs)?

  • Vielen Dank Tigo 2000, dann passt es ja bei mir, schönen freien Tag, oder eine gute Schicht noch!

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.