Veranstaltungsschutz Zuschläge

  • Moin,


    ich habe von einem AG erfahren, welcher Dienstleistungen im Veranstaltungsbereich (Schwerpunkt Sicherheit) anbietet, jedoch keine Zuschläge mit der Begründung zahlt, dass im Veranstaltungsbereich keine Zuschläge gezahlt werden. Es handelt sich um Hamburg.

    Dort ist der Tarifvertrag allgemeingültig.


    Wie kann das sein? Es ist nicht unbedingt eine kleine Firma. Gibt es da irgendwelche Schlupflöcher?

  • Was ist daran pampig? Es ist klar ersichtlich, dass es sich nur um die Zuschläge handelt. Ich erwarte ja schon nicht viel von Beschäftigen im Wach-und Sicherheitsgewerbe.

  • Ich erwarte ja schon nicht viel von Beschäftigen im Wach-und Sicherheitsgewerbe.

    Wir auch nicht, und trotzdem enttäuschst Du uns.



    Es ist klar ersichtlich

    ...dass Du den Thread...

    Veranstaltungsschutz Zuschläge

    ...genannt hast.


    Nicht...

    Feiertag, Sonntag und Nachtzuschläge

    ..., ggf. mit dem Zusatz "im Veranstaltungsschutz" denn das kam erst auf Nachfrage.


    Ergo: nicht "klar ersichtlich".


    Es gibt nämlich für bestimmte Tätigkeitsbereiche durchaus spezielle Zuschläge.

    Nur halt nicht für den Veranstaltungsschutz. Und damit läge dann der betreffende Arbeitgeber im Recht.

  • Sicherheitsgewerbe ist Armut beschäftigte dritter Klassen

    Kann es sein, muss es aber nicht.


    Wer es richtig macht, sich richtig spezialisiert oder geeignet fortbildet und den richtigen Job findet oder ein eigenes Gewerbe eröffnet, der kann auch im Sicherheitsgewerbe in angenehmem Wohlstand leben.


    Wer nur das Mindeste erbringt und leistet, der darf sich natürlich nicht beschweren.


    Wer mehr als das Mindeste erbringt und leistet, aber nicht entsprechend bezahlt wird, der muss sich beschweren - oder sich spezialisieren, fortbilden und/oder eine andere Stelle suchen.


    Insbesondere mit dem Arbeitsmarkt heute hat man keine Ausrede mehr, nicht mehr so viel zu verdienen, wie man leistet. Ein wenig Eigenleistung ist dafür halt erforderlich, das springt einem meist nicht von selber in die Hand.

  • Peter stimme ihnen vollkommen zu.

    Sicherheitsdienst ist kein schlechter Beruf aber leider wird oft auch nicht wertgeschätzt

  • Das wiederum ist wahr.


    Liegt aus meiner Sicht teilweise an den Arbeitenden, teilweise (und vermutlich zum größeren Teil) an der Arroganz von Kundschaft und Gesellschaft.


  • Einziges Schlupfloch könnte sein, dass hier Einsätze als "Ordner" laufen, welche nicht immer zwingend eine Bewachungstätigkeit sein müssen.

    Sobald von einem Mitarbeiter eines externen Dienstleisters jedoch ein Eingreifen (z.B. in Form der Zutrittsverweigerung oder eines Geländeverweises) erwartet wird, ist man im Bereich einer Bewachungstätigkeit, für welche in diesem Fall (Tarifvertrag allgemeinverbindlich) natürlich auch Zuschläge gezahlt werden müssen.

    Ich vermute dass es sich hierbei um eine Firma mit grünem Logo handelt.

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