Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe direkt eine Frage:
Ich interessiere mich für die Weiterbildung § 34a GewO und Waffensachkundeprüfung. Ich bin 29 Jahre alt und habe keine Einträge im Führungszeugnis - was ich in Vergangenheit allerdings hatte, war eine psychische Erkrankung, die seit einigen Jahre vollständig remittiert ist. Ich bin also vollständig genesen und gesund. (wurde auch mehrfach von behandelnden Ärzten attestiert)
Mich macht § 6 Absatz 1 WaffG allerdings etwas nervös. Dort steht, dass Personen die erforderliche Eignung nicht besitzen, wenn sie psychisch krank sind.
Wie siehts denn aus mit vergangenen Erkrankungen?
Hat hier jemand Erfahrungen mit psychischen Erkrankungen in der Sicherheitsbranche?
Ich bin dankbar über jeden Tipp.
Viele Grüße