§ 34a und Waffensachkundeprüfung nach psychischer Erkrankung

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier und habe direkt eine Frage:


    Ich interessiere mich für die Weiterbildung § 34a GewO und Waffensachkundeprüfung. Ich bin 29 Jahre alt und habe keine Einträge im Führungszeugnis - was ich in Vergangenheit allerdings hatte, war eine psychische Erkrankung, die seit einigen Jahre vollständig remittiert ist. Ich bin also vollständig genesen und gesund. (wurde auch mehrfach von behandelnden Ärzten attestiert)


    Mich macht § 6 Absatz 1 WaffG allerdings etwas nervös. Dort steht, dass Personen die erforderliche Eignung nicht besitzen, wenn sie psychisch krank sind.

    Wie siehts denn aus mit vergangenen Erkrankungen?


    Hat hier jemand Erfahrungen mit psychischen Erkrankungen in der Sicherheitsbranche?


    Ich bin dankbar über jeden Tipp.



    Viele Grüße :)

  • Die Sachkundeprüfung und Waffensachkunde wirst du machen können, ob es dann reicht bzw. wie deine geteilte Krankheit bewertet wird, entscheidet die zuständige Waffenbehörde.

  • Guten Mittag,


    die Frage wäre, wie tief hier gegraben wird und für welche Tätigkeit die Waffentrageerlaubnis beantragt wird.


    In der Regel wird alles bis 10 Jahre gewertet und betrachtet. Je nach Schwere auch davor noch.


    Meine persönliche Meinung wäre, probieren und dann sehen. Gehe davon aus, da du nicht mit der physischen Erkrankung aufgefallen bist (Straftaten usw.), es kein Problem werden wird.


    Aber wie Patron sagt:
    Zum Schluss entscheidet wie Waffenbehörde.


    Tom

  • die Frage wäre, ... für welche Tätigkeit die Waffentrageerlaubnis beantragt wird.

    Mir wäre neu, das für Sicherheitsmitarbeiter die Prüftiefe für eine Waffentrageerlaubnis von der tatsächlichen Tätigkeit abhängig wäre.


    Für eine waffenrechtliche Erlaubnis für Wachpersonen gibt es nur eine Art der Prüfung, und die ist für alle Tätigkeitsbereiche die Gleiche.

  • Hallo Peter,


    korrekt, was du schreibst.


    Ich kenne zwei Waffenbehörden, bei welcher die Sachbearbeiter die Tätigkeit als Grundlage der Tiefenprüfung nehmen.

    Richtig ist das nicht.


    Der Geldbote wird anders geprüft als der SMA beim BND.


    Ansonsten sollte die Prüfung immer gleich ablaufen.


    Danke für den Hinweis.


    Tom

  • WBK genau wie der Waffenschein wird von mehreren Behörden sehr genau geprüft vor der Erteilung.

    Wobei, einmal positiv beschieden ist es auch bei den regelmäßigen Verlängerungen bzw Bedürfnisweiterführung kein Problem.

    Erstkontrolle kann schon mal mehrere Monate dauern.

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