Objekt-Bewachung mit nur einem Sicherheitsmitarbeiter

  • Guten Abend allesamt.

    Ich arbeite nun bereits über 1 Jahr im Sicherheitsdienst (Objektschutz).

    Seit circa Dezember 2023 hat unsere Firma ein neues Objekt zugeteilt bekommen.

    Das neue Objekt ist ein Forschungszentrum einer Firma. Mehrere Lagerhallen , Prüfstände , Werkstätten etc. Hauptsächlich Nachts (9:00h).

    An sich ein super Objekt, nur man ist eben nachts vollkommen alleine. Das Objekt befindet sich extrem nah an der Grenze von Deutschland (ca 200 Meter). Es ist bekannt das zwielichtige Personen schon sehr oft Straftaten in der Region verübt haben (Diebstahl , Betrug , Enkeltrick uvm) um daraufhin wieder schnell über die Grenze zu laufen.

    Ist es in diesem Fall erlaubt , alleine auf Streife zu gehen bzw generell alleine dort zu arbeiten?

    Bereits habe ich den Kunden gefragt ob wir mindestens 2 Personen pro Schicht einteilen dürften. Antwort: "Zu teuer , bezahlen wir nicht".


    Edit: Sollte dem Mitarbeiter auf dem Gelände etwas zustoßen könnte er natürlich mit dem Diensthandy einen Notruf absetzen, was aber wenn er dazu nicht in der Lage wäre? Niemand würde ihn rufen hören , weil nachts im Umkreis von 2-3 km wirklich niemand ist. Absolut niemand. Frühstens um 6 Uhr morgens würde der Hausmeister ihn/sie finden.


    Was ist eure Meinung zu dem ganzen.

    Gruß Werner

  • Peter S.

    Hat das Thema freigeschaltet
  • Guten Abend Werner,


    erstmal schön zu hören, dass dir der Objektschutz gefällt.


    Grundsätzlich wird vor Übernahme einer Sicherheitsdienstleistung oftmals ein Sicherheitskonzept erstellt, wo u.a natürlich auch die Örtlichkeit bzw. der Standort eine große Rolle spielt.


    Es kann durchaus möglich sein, dass dein aktueller Arbeitgeber eurem Kunden ein Sicherheitskonzept mit zwei Sicherheitsmitarbeitern empfohl, allerdings darauf verzichtet wurde.


    Immer zu beachten ist, dass die Eigensicherung des Mitarbeiters höchste Priorität hat.


    Meiner Meinung nach sollte nichts gegen eine Einzelbestreifung sprechen. Sollte es jedoch doch mal zu einem Einbruch o,ä kommen, dann versuchst du natürlich nicht den Helden zu spielen, sondern setzt einen Notruf ab und/oder alarmierst eure Einsatzzentrale / NSL, wenn gemäß Dienstanweisung keine anderen Bestimmungen vorliegen.


    Bezüglich deiner Sorge zur Auffindbarkeit eines Mitarbeiters:


    Die meisten Sicherheitsmitarbeiter sind entweder mit einem Diensthandy inkl. Totmannschaltung unterwegs, haben einen Totmannschalter bei sich oder es erfolgt noch altmodisch in regelmäßigen Abständen ein Anruf. Bei ausbleibender Meldung o. keinerlei Bewegungsmeldung wird automatisch ein Alarm ausgelöst und Maßnahmen eingeleitet.


    Viele Grüße und maximalen Erfolg weiterhin.


    A.

    Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

  • Ich werfe hier mal zwei Stichwörter in den Raum.


    - Gefärdungsbeurteilung

    - Alleinarbeiterschutz


    Beides sind Punkte die in jedem Objekt beachtet werden müssen. Sprich wenn es die Gefärdungsbeurteilung nicht zulässt das man dort alleine Arbeit ist es egal ob der Kunde das bezahlen möchte oder nicht es sind dann dort 2 oder mehr Mitarbeiter vor Ort oder man macht den Auftrag nicht. Und wenn einer Alleine ist geht das nur unter Beachtung des Alleinarbeiterschutzes.


    Es sind beides Punkte die einfach unabdingbar in der Sicherheit sind. Leider gibt es aber viel zu viele Firmen für die das bis heute eher Fremdwörter sind und nur der Gewinn zählt deswegen wir halt jeder Auftrag angenommen auf kosten der Mitarbeiter.


    Aber statt den Kunden anzusprechen wegen eines zweiten Mitarbeiters solltest du das lieber bei deinen Vorgesetzten machen. Das sind Punkte die das Vertragswesen betreffen und damit nicht die Aufgabe des Mitarbeiters vor Ort sowas zu klären.


    Wenn Ihr kein entsprechendes System mit Alleinarbeiterschutz hat ebenfalls den Vorgesetzten ansprechen. Wenn dann nur Ausreden kommen ganz schnell eine andere Firma suchen.

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)

  • Moin,


    Ryuni

    Ich muss dir leider etwas widersprechen.

    Ein Sicherheitskonzept wird in der Regel von keinem Sicherheitsdienstleiter vor Auftragsübernahme erstellt.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheitskonzept

    Solche Konzepte werden in der Regel, was auch nicht immer ist, vom Unternehmen selbst erstellt bzw. extern erstellt und regelt den obigen Inhalt.

    Dies, wie du aus dem Austausch mit mir weißt, kostet meist 5-stellig und selten will man für keinen "Spaß" soviel Geld ausgeben.


    Firmen schreiben oft > 1 SMA 24/7 aus und dann gibt man ein Angebot ab.

    Es gibt aber auch Ausschreibungen, in welchen explizit ein Sicherheitskonzept erstellt werden muss.

    Dies wird aber natürlich dann ins Angebot eingepreist.


    Zurück zum Thema:

    Für den SMA ist es oftmals nicht verständlich warum die Sicherung mit einem Mitarbeiter durchgeführt wird.

    Hier empfehle ich den Blick in die Dienstanweisung, welche entsprechende Aufgaben fixiert und vorgibt.


    Wie Huskyman bereits schreibt, ist die Gefährdungsbeurteilung für deine Tätigkeit vor dem erstmaligen Dienstantritt zu erstellen. Diese regelt dann wie der Arbeitgeber die Gefährdungen einschätzt und welche Gegenmaßnahmen zum Schutz des Mitarbeiters eingesetzt werden.


    Technisch lässt sich das sehr gut lösen und im Grunde simpel:
    Mitarbeiter stürzt und durch die Beschleunigung registriert das Gerät dann einen Fall bzw. Änderung der Lageposition.

    Je nach Einstellung sehr fein.

    Dann gibt es eine automatisierte Alarmkette, welche den Mitarbeiter "rettet".


    Somit ist der Arbeitgeber meist fein raus.


    Wichtig:
    Wir sind weiterhin keine Helden, daher > Beobachten und Melden.


    Kleiner Tipp:
    Prüfe doch mal ob Ihr eine ständig besetzte Stelle (Brandmeldezentrale) seit. Dann würde in manchen Fällen ein zusätzlicher Streifengänger zum Einsatz kommen.

    Vorgaben hier gibt es dann im Brandschutzkonzept durch die Feuerwehr.


    Tom

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.