Ordnungsamt/Ordnungsdienst

  • Zumindest sollte man gute Rechtschreibkenntnisse besitzen...Darauf legen die Behörden nunmal Wert. Der Rest kommt auf die Stellenausschreibung an. Es gibt Stellen, da reicht eine EU-Staatsangehörigkeit mit entsprechender Freizügigkeitsbescheinigung, andere nehmen lieber "Passdeutsche" (ätzender Begriff, ich weiß...).


    Frag bei den entsprechenden Stellen nach. Solltest du die deutsche Staatsangehörigkeit benötigen, denke dran dass bis zu einem Jahr vergehen kann bis du "eingebürgert" bist.

    "Wer in die Fußstapfen anderer tritt hinterlässt keine eigenen Spuren" (Wilhelm Busch)

  • Zitat von "Arvasi"

    Frag bei den entsprechenden Stellen nach. Solltest du die deutsche Staatsangehörigkeit benötigen, denke dran dass bis zu einem Jahr vergehen kann bis du "eingebürgert" bist.


    Richtig, um keine bösen Überraschungen erleben zu müssen. Musst allerdings auch im hinterkopf behalten, dass deine jetzigen Ausweise, ( Reisepass, Freizügigkeitsbescheinigung ) aktuell sein sollten oder neue beantragen musst, weil die bearbeitungszeit für deinen Antrag auf einbürgerung mal ganze 6 wochen dauert. Falls du einen neuen Reisepass beantragen musst, dauert es ja auch seine zeit und die Freizügigkeitsbescheinigung musst du auch neu machen, denn die ist ja mit der nummer im Reisepass gekoppelt. Zumindest ist es so bei mir.

  • Derzeitige Stand meiner Kenntnisse ist, dass es bis zu einem Jahr dauern kann - auch bei Türken ;) . Wenn der Antrag durch ist, dann geht alles ganz fix: Entscheidung fällt innerhalb von 1 - 2 Wochen und mit dieser Bescheinigung gehst du zum Einwohnermeldeamt und beantragst den Personalausweis. Hat übrigens auch einen entscheidenen Vorteil: Du brauchst nicht jedes Mal eine aktuelle Meldebescheinigung mit dir "rumschleppen" wenn du zum Konsulat o. ä. fährst. ;)


    Hast du dich schon über die Voraussetzungen informiert?

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  • Zitat von "Fump"

    Es gibt bereits einige OA-Mitarbeiter die keine deutsche Staatsangehörigkeit haben.... aber das kann von OA zu OA variieren....


    Jupp, das kann ich bestätigen. Ich habe selbst zwei Staatsbürgerschaften.


    Da Mitarbeiter der Ordnungs- und Bürgerämter dem ganz normalen Beamtenrecht (im Falle von Beamten) bzw. dem TVöD (Angestellte in öffentlichen Dienst) unterliegen können neben deutschen Staatsbürgern i. S. d. Art. 116 GG auch EU-Ausländer und ggf. andere Ausländer (nach Einzelfallprüfung) zu Vollzugsdienstkräften bestellt werden. Voraussetzung ist natürlich eine entsprechende berufliche Qualifikation. Also Beamter im mittleren/höheren/gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst, Justizvollzugsbeamter, Polizeivollzugsbeamter, Verwaltungsfachwirt oder Verwaltungsfachangestellter.

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