kleiner Waffenschein?

  • Hallo @ möhre wenn du eine Seite weiter klickst auf der Webseite die du gepostet hast wirst du im Bereich Technische Daten folgenden Vermerk finden:


    Zitat

    Der Jet Protector® JPX darf in Deutschland nur zum Zwecke der Tierabwehr erworben werden. Bei diesem Verwendungszweck unterliegt er nicht den Bestimmungen des Waffengesetzes, der Erwerb und das Führen sind erlaubnisfrei. Es wird kein Waffenschein benötigt.
    security-discount.com



    Soweit ich informiert bin gibt es mehrere Ausführungen des Gerätes z.B.


    PIEXON JPX Jet Protector (Tierabwehrgerät)
    Erwerb frei ohne Altersbegrenzung

    Bild:tbn0.google.com



    PIEXON JPX Jet Protector orange (Behördenmodell mit Laser-Zielhilfe)
    Verkauf in Deutschland nur an Justiz-Behörden oder mit entsprechender Ausnahmegenehmigung.

    Bild:tbn0.google.com



    Rechtslage:
    In Deutschland darf der Jet Protector JPX (Tierabwehrgerät) von Privatpersonen nur zur Tierabwehr eingesetzt werden und unterliegt bei diesem Verwendungszweck nicht dem deutschen Waffenrecht. Der Erwerb und das Führen sind erlaubnisfrei. Es wird kein Waffenschein benötigt.


    Auszug aus dem Feststellungsbescheid nach § 2 Abs. 5 WaffG in Verbindung mit § 48 Abs. 3 WaffG des Bundeskriminalamtes vom 12.12.2007 (Az. SO 11-5164.01 Z 174) 2-schüssiges "Tierabwehrgerät" Piexon JPX Jet Protector:
    Ergebnis der Prüfung: 1. Die Version "Tierabwehr-Gerät" mit den Wechselaufsätzen, die als "Tierabwehrgerät" gekennzeichnet sind, unterliegen aufgrund des vorgesehenen Verwendungszweckes "Tierabwehrgerät" nicht dem WaffG.


    In Österreich darf der Jet Protector JPX frei ab 18 Jahren erworben werden.


    In Schweiz ist der Jet Protector JPX als Waffe eingestuft und darf nur gegen Waffenerwerbsschein verkauft werden.


    Werbetext:


    Dieses handliche Gerät zur Tierabwehr ist frei erwerb- und führbar und es ist keine behördliche Registrierung notwendig! Das qualitativ hochwertige Gerät besteht aus einem wieder verwendbaren Pistolengriffsück aus Kunststoff und einem 2-schüssigen Einweg Wechsel-Aufsatz (Magazin). Nach zweimaligem Abschiessen muß das Magazin ersetzt werden. Griffstück und Wechsel-Aufsatz sind mit "Tierabwehrgerät" gekennzeichnet. Der Wechsel-Aufsatz besteht aus zwei innen liegenden Alu-Kartuschen mit Wirkladung und einem Kunststoffgehäuse. Die maximale Einsatzdistanz beträgt 5 m, wobei es fast unmöglich ist, das Ziel zu verfehlen. Leistungsschwankungen wie bei normalem Pfefferspray sind ausgeschlossen. Bei Abschuss wird durch Druckaufbau mittels eines pyrotechnischen Gasgenerators die vordere Berstscheibe zerstört und der Kartuscheninhalt von je 11 ml OC (10 % Oleoresin Capsicum und 2,4 % Capasaicinoid, gelöst in Benzylalkohol) mit einer Geschwindigkeit von 120 m/s aus der Kartusche geblasen. Nach dem Abschuss der ersten Ladung schaltet das Gerät automatisch auf die zweite um. Die Flüssigkeit hat eine stark reizende Wirkung auf Haut, Augen und Atemwege. Bei dem Oleoresin Capsicum (OC) handelt es sich um ein Extrakt aus Cayenne Pfeffer. Die Konzentration beim JPX Jet Protector ist 200 % höher als bei herkömmlichen Pfefferspray. Der Angreifer ist sofort handlungsunfähig aber nicht dauerhaft verletzt. Auch bei Gegenwind treffen Sie sicher das Ziel, weil kein Treibgas, sondern eine Flüssigkeit versprüht wird. Dadurch ist eine hohe Eigensicherheit gewährleistet. Im Lieferumfang ist ein Kunststoffkoffer und eine ausführliche Bedienungsanleitung enthalten.
    Hinweis! Nur zur Abwehr von aggresiven Tieren. Die Verwendung gegenüber Menschen ist derzeit in Deutschland nicht erlaubt.


    Download Movie (MPEG) Funktion




    Quelle:shootoff.de


    Informationen findest du auch Hier http://bka.de


    Nebenbei:


    Wann brauche ich einen „Kleinen Waffenschein“?


    Der „Kleine Waffenschein“ wird benötigt, wenn eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe, die das PTB-Zeichen (vgl. Abbildung) besitzt, geführt werden soll. „Führen“ bedeutet in diesem Zusammenhang, das „Dabeihaben“ einer derartigen Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, des eigenen Geschäfts oder des eigenen Grundstücks. Generell verboten ist das Führen dieser Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen wie beispielsweise Versammlungen, Sportveranstaltungen oder Jahrmärkten.
    Dies bedeutet aber auch, dass der bloße Besitz einer solchen Waffe in der eigenen Wohnung nicht erlaubnispflichtig ist.


    Ein Antrag auf Erteilung eines „Kleinen Waffenscheins“ ist bei der jeweils zuständigen Waffenbehörde zu stellen.
    Voraussetzung für die Erteilung ist, das Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, zuverlässig und persönlich geeignet sind.


    Hinzuweisen ist darauf, dass auch weiterhin das Schießen in der Öffentlichkeit, außer in Notwehrfällen, grundsätzlich verboten ist. Ausnahmen von diesem Verbot werden durch das Gesetz geregelt (z. B. im Rahmen der Mitwirkung bei Theateraufführungen, als Startzeichen oder zur Abgabe von Seenotsignalen).



    weitere Infos dazu: polizei.sachsen.de
    MfG
    MDA

  • Zitat

    Der „Kleine Waffenschein“ wird benötigt, wenn eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe, die das PTB-Zeichen (vgl. Abbildung) besitzt, geführt werden soll.


    Und ausschließlich dafür.
    Man bekommt den "kleinen Waffenschein" für keine anderen Waffen/Gegenstände. Kein Schlagstock, kein Spray, kein Messer.

  • ...hm hab mal nachgeschaut...mein kleiner Waffenschein ist von 09/2003 und unbefristet ausgestellt!
    Als ich das Ding für meine Gaspistole beantragt hatte,kam pormmt die Frage:"Was woll'n se denn damit...haben sie nicht schon genug scharfe Waffen?"


    Natürlich..die darf ich jedoch nicht "führen"...nur zum Schießen transportieren im verschlossenen Behälter und Mun extra!


    Meist hab ich die Gaswumme im Handschufach im Auto...oder garnicht dabei....vergesse das Ding meist zu hause!


    MfG.


    Peter