Dienstausweis

  • ich habe mich heute mit mein Schichtleiter gestritten!
    er meint, das ich mein Dienstausweis immer sichbar tragen muss!


    der AG hat gesagt, das es ihm egal ist! die Bewach sagt doch aus, das ich mein Ausweis dabei haben muss jedoch nicht umbeding an meiner jacke tragen muss!

  • Dein AG bezahlt deine Brötchen, er gibt im Normalfall auch die Weisungen.
    Wenn in der DA nichts darüber steht, der Objektgeber es nicht verlangt, sollte klar sein was zu tun ist.
    Ich selbst kenne es so, das ich den Ausweis auf verlangen vorzeige, kenne aber auch Kollegen die ihn sichtbar im Dienst, z.B. bei Objektkontrollen tragen, was ja auch sinnvoll erscheint.
    Aber warte ab, es werden sicher noch ein paar Beiträge dazu kommen.

  • Wenn dein Cheffe anordnet der Diestausweis ist sichtbar zu tragen, dann solltest Du einfach nicht darüber Diskutieren.


    Wenn ich dann als Arbeitgeber mitbekommen würde, dass Du beim Auftraggeber darüber debattierst, würdest Du am selben Tag von mir eine Reaktion erleben.


    Mit sicherheit keine die dir gefallen würde.

  • Ich lese den AG für Auftraggeber.


    Wenn nicht dann sorry.


    Aber die Richtung legt nun Cheffe fest und der Objektleiter setzt durch oder kontrolliert die Anweisung.
    Ansonsten würde ja der Objektleiter da eigene Linie fahren. Nicht Sinn der Sache.

  • Also bei uns ist der Schichtleiter allen eingesetzten Kollegen gegenüber weisungsberechtigt. In der entsprechenden Anweisung heißt es extra, daß der SL "ausserhalb der Geschäftszeiten selbständig die Interessen der Geschäftsleitung" vertritt und die "operative Führung der eingesetzten MA" wahrnimmt. - Insofern hat der SL auch die Möglichkeit, derartige Dinge anzuweisen, er muß das allerdings auch vertreten können.
    In den objektbezogenen Dienstanweisungen ist aber jedesmal festgelegt, wie die Kollegen aufzutreten haben (Dienstausweis am Mann, sichtbar getragen, oder mit Namensschild) Das hängt ganz davon ab, wo man eingesetzt ist. An Objekten mit viel Publikumsverkehr halte ich es schon für angebracht, daß der Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes erkennbar ist und auch mit Namen angesprochen werden kann (Auch ne Frage der Höflichkeit, denke ich)

  • Wobei ich es so kenne, das auf Objekten mit besagtem Publikumsverkehr nicht mein Dienstausweis der Firma, sondern ein einfaches Namensschild getragen wird.
    Aber warten wir mal das Posting von @ Möhre ab.


    Ihm ging es ja darum, ob diese Anweisung sein Schichtleiter aussprechen darf, obwohl es dem AG egal ist.

  • Hallo möhre


    Hier ist zu nächst zu Prüfen ob du als a) Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfe im sinne von BGB § 831 tätig bist oder als


    b) Besitzdiener BGB § 855 im Sinne des Gesetzes beschäftigt bist. in deinem Fall wirst du unter


    A) Klassifiziert (Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfe ) da du deinem direkten Arbeitgeber unterstützt seine Vertraglich übertragene Aufgaben/Pflichten zu verrichten/erfüllen


    zu nächst möchte ich bezüglich der Bezeichnung noch etwas definieren.


    Arbeitgeber:
    Ist der mit dem du einen direkten Arbeitsvertrag abgeschlossen hast.


    Auftragsbezogener Kunde:
    Das ist der Auftraggeber deines Arbeitgebers Bzw. Die Firma die Bewacht wird.


    Und Kunden als solcher sind die Besucher, Lieferanten, Geschäftspartner, Mitarbeiter und so weiter der Firma die du bewachst.


    Nun zu deiner Frage: Antwort findest du in der BewachV




    Auszug aus: (Bewachungsverordnung – BewachV)


    § 11 Ausweis


    (1) Der Gewerbetreibende hat der Wachperson einen Ausweis nach Maßgabe der Sätze 2 und 3
    auszustellen. Der Ausweis muss enthalten:
    1. Namen und Vornamen der Wachperson
    2. Namen und Anschrift des Gewerbetreibenden
    3. Lichtbild der Wachperson
    4. Unterschriften der Wachperson sowie des Gewerbetreibenden, seines Vertreters oder
    seines Bevollmächtigten.
    Der Ausweis muss so beschaffen sein, dass er sich von amtlichen Ausweisen deutlich
    unterscheidet.
    (2) Der Gewerbetreibende hat die Ausweise fortlaufend zu nummerieren und in ein Verzeichnis
    einzutragen.
    (3) Der Gewerbetreibende hat die Wachperson zu verpflichten, während des Wachdienstes den
    Ausweis mitzuführen und auf verlangen den Beauftragten der zuständigen Behörde vorzuzeigen.


    (4) Wachpersonen, die Tätigkeiten nach § 34a Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 und 3 der Gewerbeordnung
    ausüben, haben sichtbar ein Schild mit ihrem Namen oder einer Kennnummer sowie mit dem
    Namen des Gewerbetreibenden zu tragen.



    Das bedeutet wenn du Als z.B Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfe Tätig bist und du kein Namensschild oder eine sichtbare Dienstnummer deines Arbeitgebers hast, bist du verpflichtet deinen Ausweis sichtbar zu tragen, abgeleitet wird dies durch BewachV §11 Abs.4
    Demnach hätte dein Vorgesetzter Recht. sinnvoll ist es im Objektschutz den Name offen zu Tragen im Bereich Türsteher eher eine Dienstnummer wobei die meisten Türsteher (Dienstleister) gar nichts davon tragen.


    Nebenbei möchte ich dir nahelegen dass du die BGV C7 und Die BewachV von deinem Arbeitgeber vor deiner Einstellung gegen Unterschrift ausgehändigt bekommen haben solltest
    Ist dis nicht der Fall bitte ihn freundlich um die herausgabe oder lade es dir im Bereich Download runter


    Bitte um Korrektur oder Ergänzungen falls etwas von den Tatsachen Abweichen sollte


    MfG

  • Zitat

    Nebenbei möchte ich dir nahelegen dass du die BGV C7 und Die BewachV von deinem Arbeitgeber vor deiner Einstellung gegen Unterschrift ausgehändigt bekommen haben solltest


    Quelle?

  • Deputy hat hier vollkommen recht.


    Es gibt allerdings auch Objekte, wo der Kunde es nicht wünscht, dass ein Ausweis offen getragen wird.
    Aber ein Namensschild ist das wenigste.


    Aber den Anweisungen des SL ist ohne wenn und aber folge zu leisten. Als verlängerter Arm ist dies eigentlich auch mit Cheffe abgesprochen.

  • Zitat von "möhre"

    ich habe mich heute mit mein Schichtleiter gestritten!
    er meint, das ich mein Dienstausweis immer sichbar tragen muss!


    der AG[hoch]1[/hoch] hat gesagt, das es ihm egal ist! die Bewach sagt doch aus, das ich mein Ausweis dabei haben muss jedoch nicht umbeding an meiner jacke tragen muss!


    AG[hoch]1[/hoch]= Auftraggeber

  • Und somit wiederhole ich meine Aussage.


    Wenn ich mitbekommen würde, dass eine Anweisung von mir oder einer von mir eingesetzten Verantwortlichen in Frage gestellt wird und auch noch mit dem Auftraggeber diskutiert wird.....OK


    Du wärst raus aus der Nummer. Ich würde dir schonmal die Antragsunterlagen zum ALG aushändigen.

  • Zitat von "haifisch"


    Quelle:BGV c7 §4 Dienstanweisungen Abs. 2


    Siehe auch:


    Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
    UVV > (BGV A1)
    BewachV

  • Zitat von "siegfried"

    Scheinst ein netter Chef zu sein und viele motivierte Kollegen hast du sicher auch, bei den klaren Ansagen.


    Tut as hier was zur sache.


    Du findest so eine Nummer also OK.



    Ich wurde mir den langen Atem der Abmahnung sparen.
    Wer schon eine solch simple Anweisung mit dem Auftraggeber diskutiert und dadurch einen Objektleiter beim Kunden der lächerlichkeit preisgibt.....selbst edit

  • In der Regel sind Anweisungen die nicht gegen ein Gesetzt, Verordnung, Satzung etc. verstoßen Folge zu leisten, jedoch sollte dies in einer schriftlichen Form erfolgen der Bürokratie und Ordnung zuliebe. In der Regel sollte das offene Tragen eines Ausweises in der speziellen Dienstanweisung geregelt sein Bzw. in Schriftform als Anweisung vorhanden sein. Die Frage ob der Arbeitnehmer etwas tun muss oder nur kann ist gerechtfertigt (sein Recht ist es zu Fragen). Als Vorgesetzter ist man nicht nur moralisch verpflichtet alle Zweifel und Bedenken aus dem Weg zu räumen die kann nicht als professionell erfolgen in dem ich pauschal sage wenn es dir nicht passt hier hast du dein Kündigungsformular. Denn so zeige ich meinen Mitarbeiter in welcher Form er mit Konflikte umzugehen hat. So wird er mit Sicherheit sich auch dem Kundengegenüber verhalten.


    Beispiel: Objektschutz, ein Besucher weigert sich einen Besucherausweis auszufüllen
    der Sicherheitsmitarbeiter erinnert sich wie sein Vorgesetzter reagiert und sagt dem Besucher
    Wenn es Ihnen nicht passt gehen Sie zu einer anderen Firma


    Dann ist der Mitarbeiter der Bösewicht Tatsächlich hat hier das Management versagt


    Was ich damit sagen möchte ist folgendes:
    Als Vorgesetzter verdient man etwas mehr.Mehr Ansehen und Respekt muss man sich Tag für Tag verdienen es ist ein ununterbrochener Kampf.
    Vorerst möchte ich betonen wir kennen die inneren Gründe und Umstände der von Möhre beschriebenen Situation nicht daher können wir auch nicht mit Sicherheit alles ordentlich abschätzen bevor wir ein Urteil oder eine Empfehlung aussprechen, jedoch kann ich erkennen dass die Führungskraft mit Ihrer Aufgabe überfordert ist wenn man sich vor Augen führt aus welchem Anlass das Gespräch zwischen Mitarbeiter und Vorgesetzten eskaliert ist!


    Erste und elementare Regel einer Führungsperson ist:
    Für jegliches Versagen der Mitarbeiter ist die Führungskraft verantwortlich! ENDE!


    Nehmen wir an Möhre ist grundsätzlich negativ eingestellt gegen jeglicher Anweisung und handelt destruktiv er ist ein Querdenker und so weiter: Hier haben Personen versagt die in der Einstellung des Mitarbeiters bei der Einweisung bei Mitarbeitergespräche… schon im Vornherein versagt haben soweit die Theorie.


    Praktisch gesehen kann der Vorgesetzte in nur 3 Schritte eines Gespräches eine Eskalation verhindern und gleichzeitig das Problem lösen


    1.Aktiv zuhören
    2.Auf der Sachebene eigenen Standpunkt erklären
    3.Lösung vorschlagen oder gemeinsam einen Lösungsweg finden



    Frage: möhre Könnte so eine Vorgangsweise deines Vorgesetzten dich dazu bewegen einen Ausweis sichtbar zu tragen?


    Dies Könnte so aussehen


    1. Möhre beschwert sich und der Vorgesetzte hört (wirklich) zu (Nick Verständnisvoll und stellt Fragen wie es du dieses Problem gekommen ist, wieso möchte Möhre den Ausweis nicht tragen…
    2. Vorgesetzte erklärt Möhre aus welchen gründen es unbedingt notwendig ist den Ausweis sichtbar zu tragen dies könnten : Kundenwunsch, spezielle Dienstanweisung, Gesetzliche Vorschriften, optisches Aussehen, Kostengründe und so weiter sein
    3. ergibt sich aus das Gespräch

  • Ich glaube nicht das Möhre tatsächlich ein Problem mit das offene tragen des Ausweises hat sondern der Protest den Ausweis nicht tragen zu wollen eine Reaktion auf einer Handlung/Umstände aus der Vergangenheit ist und herrührt daher, möchte ich Möhre von dir wissen was hält dich davon ab den Ausweis offen zu tragen? Oder aus welchen Gründen möchtest du den Ausweis nicht tragen?

  • Zitat von "MDA"

    Quelle:BGV c7 §4 Dienstanweisungen Abs. 2


    Siehe auch:


    Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
    UVV > (BGV A1)
    BewachV


    Und wo steht da, daß zB die BGV C7 und die BewachV vor Einstellung gegen Unterschrift auszuhändigen ist?


    Aushangpflichtig ist vieles, aber persönliche Exemplare? Aushangpflichtig kann auch bedeuten, daß jederzeit ein Exemplar der entsprechenden Schrift verfügbar ist, sowohl im Hause des Arbeitgebers als auch auf den zu bewachenden Objekten.