Dienstausweis

  • Ich gehe mal davon aus, das Möhre seinen Ausweis nicht tragen möchte, die Gründe sind dabei eigentlich zweitrangig.
    Er hat durch den AG (Auftraggeber) das Ansage bekommen, das es ihm egal ist, ob der DA getragen wird oder nicht.
    Jetzt kommt der Schichtleiter (SL) ins Spiel der das tragen des DA verlangt.
    Die einzige Frage die Möhre geklärt haben möchte ist, ob der SL, der ja den verlängerten Arm des Arbeitgebers von beiden darstellt in der Position ist, von ihm das tragen zu verlangen.

  • also ich bin echt kein weichei! aber der bl ist noch viel schlimmer als der sl!
    ey! wenn mir mal einer den ausweis klaut weißder typgleich wo ich wohne!

  • Nur mal so am Rande:


    Wenn mein Dienstgruppenführer sagt, heute ziehen wir das Langarmhemd an, trotz sommerlichen 25° C Ende März, dann ist das so.


    Ergo: Wenn der Schichtleiter sagt, der Ausweis wird sichtbar getragen, dann ist das so. Da ja mittlerweile ne Abmahnung erfolgt ist, weiß wohl auch der Chef davon und ist damit einverstanden. Er sieht es wohl genauso wie der Schichtleiter, was bedeutet, der Schichtleiter handelt im Interesse des Chefs.

  • Der Auftraggeber ist aber nunmal nicht dein Chef.
    Dein Chef sagt, Ausweis wird sichtbar getragen. Somit ist das Thema gegessen.


    Meinem Dienstherrn ist es auch egal, ob ich Ende März bei 25° nun ein kurzes oder ein langes Hemd anhabe. Aber wenn DGF sagt lang, dann gibts halt kein kurzes.

  • Der Auftraggeber kann natürlich durchaus sagen "Bei mir tragen die Wachleute keinen Ausweis sichtbar an der Kleidung".
    Dann ist das eine Weisung an den Auftragnehmer und dieser hat dafür zu sorgen, daß diese Weisung umgesetzt wird.


    Wenn er jedoch sagt (und so wurde es bislang geschildert) "Mir ist egal, ob der Wachmann den Ausweis trägt oder nicht", dann ist das keine Weisung an den Auftragnehmer, sondern lediglich eine Meinungsäußerung.

  • Zitat von "möhre"

    mein Arbeitgeber druckt meine private Adresse mit auf den Ausweis!!!! ist doch scheiße! jetzt habe ich eine abmahnung bekommen


    Das darf er ja gar nicht.
    Ist aber ein Punkt den Du gleich anführen müßtest.


    Dennoch ist dies nichts was man mit nem AG auch Kunde besprechen sollte.

  • Zitat von "siegfried"

    Und der Auftraggeber hat kein Mitspracherecht darüber, wie das von ihm bezahlte Personal repräsentiert?
    Da werde ich mich morgen in unserer Firma und beim AG mal schlau machen.


    Sorry Siegfried



    Der Kunde zahlt eine Dienstleistung und hat mit dem Personal nur soviel zu tun, dass er mir sagen kann, den oder den wünscht er in seinem Objekt nicht mehr zu sehen.
    Es ist sicherlich keine Personalüberlassung.


    Und wenn ein dort eingesetztes Personal mit irgendwelchen Anweisungen ein Problem hat und mit dem AG darüber quatscht, ist das einfach nicht OK.


    Und im § 7 der Bewachungsverordnung heist es

    Dienstausweise ohne Verwechslungsgefahr mit amtlichen Ausweisen, Registrierung
    und Führung eines Verzeichnisses sowie deren Mitführungs- und Vorzeigepflicht
    gegenüber der Behörde; Inhalt der Ausweise:
    1. Namen und Vornamen der Wachperson
    2. Namen und Anschrift des Gewerbetreibenden
    3. Lichtbild der Wachperson
    4. Unterschriften der Wachperson sowie des Gewerbetreibenden,
    seines Vertreter oder seines Bevollmächtigten


    Unter anderem sollte jeder der im Bewachungsgewerbe arbeitet diesen Punkt kennen.


    Anstatt mit dem Kunden mal mit dem Chef sprechen und zB Punkt 2 erwäh nen.


    Und zu Punkt 1 sei angemerkt, dass es statt Namen auch eine Nummer vorzugsweise Personalnummer sein kann.

    Einmal editiert, zuletzt von Anonymous ()

  • Zitat von "haifisch"


    Im Gesetz wirst du nicht immer etwas Namentlich finden vieles wird abgeleitet, lies dir einfach den Paragraphen durch und lies dir die Erklärung dazu dann wirst du auch verstehen das die Einweisungen objektspezifisch und personenbezogen je nach Tätigkeit genauso dokumentiert werden müssen und regelmäßig nachweislich trainiert werden muss. Theorie und Praxis gehen auseinander das berührt jedoch die Fakten nicht. Aushangspflichtig wie du sagst ist z.B. Das Arbeitsschutzgesetzt mit der C7 ist es etwas anders



    [gradied]Edit: 19.12.08[/gradied]


    Verordnung über das Bewachungsgewerbe (Bewachungsverordnung - BewachV)


    § 10 Dienstanweisung


    (1) Der Gewerbe treibende hat den Wachdienst durch eine Dienstanweisung nach Maßgabe der Sätze 2 und 3 zu regeln. Die Dienstanweisung muß den Hinweis enthalten, daß die Wachperson nicht die Eigenschaft und die Befugnisse eines Polizeibeamten, eines Hilfspolizeibeamten oder eines sonstigen Bediensteten einer Behörde besitzt. Die Dienstanweisung muß feiner bestimmen, daß die Wachperson wahrend des Dienstes nur mit Zustimmung des Gewerbetreibenden eine Schußwaffe führen darf und jeden Gebrauch der Schußwaffe unverzüglich der zuständigen Polizei- Dienststelle und dem Gewerbetreibenden anzuzeigen hat.


    (2) Der Gewerbetreibende hat der Wachperson einen Abdruck der Dienstanweisung sowie der Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste (VBG 68 Jetzt BGV c7).einschließlich der dazu ergangenen Durchführungsanweisungen gegen Empfangsbescheinigung auszuhändigen.

    Einmal editiert, zuletzt von Anonymous ()

  • wie Gump schon erwähnt hat sehe ich es auch bis auf die Auswahl der Mitarneiter



    Wer ist weisungsbefugt?


    Rechtlich gesehen hat der Kunde (die Firma die du Bewachst) grundsätzlich vor Ort dir nichts zu sagen! nicht wie du deine Arbeit verrichtest nicht was zu heute zusätzlich machen sollst und wie nicht was du heute anziehen sollst und er hat auch keine Befugnisse zu sagen den möchte ich hier nicht haben! All das wird in deiner speziellen Dienstanweisung festgelegt in Zusammenarbeit mit den Kunden. Wer dir von Kundenseite weisungsbefugt ist muss namentlich in deiner speziellen Dienstanweisung erwähnt werden!


    Abweichungen: Da der Kunde König ist wird kein Geschäftsmann dieses Gesetz auf biegen und brechen umsetzen, damit er den Auftrag auch in Zukunft behalten kann, daher geht man mit den Wünschen des Kunden flexibel um.


    Darf meine Adresse auf den Ausweis vorkommen?


    Rechtlich wird vorgeschrieben was ein Dienstausweis enthalten muss:


    Namen und Vornamen der Wachperson
    2. Namen und Anschrift des Gewerbetreibenden
    3. Lichtbild der Wachperson
    4. Unterschriften der Wachperson sowie des Gewerbetreibenden, seines Vertreters oder
    seines Bevollmächtigten.


    Es steht also offen was der Unternehmer zusätzlich auf denen Ausweis anbringt. Du kannst prüfen lassen ob dies durch das Datenschutzgesetz verhindert werden kann ob das dir gegenüber zumutbar ist und so weiter. Sinnvoll ist jedoch dieser Weg nicht Was dir letztendlich bleibt und am unspektakulärsten ist rede mit deinem Arbeitgeber. Auf jeden fall ist das anbringen der Adresse des Arbeitnehmers auf den Dienstausweis eher unorthodox es sei du bist als Subunternehmer eingestellt was trotzdem keinen sinn machen würde

  • § 11 Ausweis(1)


    Der Gewerbetreibende hat der Wachperson einen Ausweis nach Maßgabe der Sätze 2 und 3
    auszustellen. Der Ausweis muss enthalten:
    1. Namen und Vornamen der Wachperson
    2. Namen und Anschrift des Gewerbetreibenden
    3. Lichtbild der Wachperson
    4. Unterschriften der Wachperson sowie des Gewerbetreibenden, seines Vertreters oder
    seines Bevollmächtigten.
    Der Ausweis muss so beschaffen sein, dass er sich von amtlichen Ausweisen deutlich
    unterscheidet.
    (2) Der Gewerbetreibende hat die Ausweise fortlaufend zu nummerieren und in ein Verzeichnis
    einzutragen.
    [rainbow](3) Der Gewerbetreibende hat die Wachperson zu verpflichten, während des Wachdienstes den
    Ausweis mitzuführen und auf verlangen den Beauftragten der zuständigen Behörde vorzuzeigen.
    (4) Wachpersonen, die Tätigkeiten nach § 34a Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 und 3 der Gewerbeordnung
    ausüben, haben sichtbar ein Schild mit ihrem Namen oder einer Kennnummer sowie mit dem
    Namen des Gewerbetreibenden zu tragen[/rainbow]

  • Wir hatten in meinem Objekt (JobCenter/BA) in den ersten Wochen auch ein Namensschild, es wurden Kollegen nachts angerufen und beleidigt.
    Laut der BGVC 7 ist man aufgefordert den Dienstausweis mitzuführen und berechtigten Behörden auf Verlangen auszuhändigen. Bei uns ist es meisten die eingesetzte Polizeibesatzung die den Vorfall aufnimmt, wobei auch hier nur als ladungsfähgige Anschrift der unseres Arbeitgebers angegeben wird. Wir tragen sichtbar ein Schild mit dem Emblem und dem Namens unseres Arbeitgebers. Für unsere Person ist eine Dienstnummer, die mit der unseres Dienstausweises identisch ist, sichtbar angebracht. Da es in unserem Objekt auch des Öfteres zu tätlichen Auseinandersetzungen kommt, fahren wir mir der Dienstnummer auch ganz gut. Die Anzeigen der Kundes des JobCenters kommen über den Arbeitgeber dann zu uns, wo wir dann in der Regel eine Stellungnahme schreiben und die Sache in der Regel von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird.


    In meinem vorigen Objekt, einem Mahnmal in Berlin hatten wir nur das Schild mit der Aufschrift Security und das Symbol des Mahnmals, an Hand der Dienstbekleidung konnte man uns als Sicherheitsmitarbeiter der Firma "XX" auch erkennen.


    Ich stehe auf dem Standpunkt, warum soll ich meinem aufgebrachten und gewaltbereiten Gegenüber meinen Namen, vielleicht auch noch meine Anschrift und Telefonnummer aushändigen? Meinen Besuch suche ich mir schon allein aus.

  • Dienstausweis immer ohne private Anschrift! Was denn das für ein Bullscheiß!?
    Das Ding brauch mir doch bloß einer von der Jacke reißen!!!!! na super (57)


    Ich verstehe die Unternehmer nicht, die doch wirklich Name, Anschrift auf ein DA drucken! Am besten noch Größe, Anzahl der Kinder und Kleider sowie Schuhgröße :fr:

  • Da der Dienstausweis ausführlich selbst in der Unterweisung bei der IHK und auch in der Sachkundeprüfung abgehandelt wird kann ich noch viel weniger die Arbeitnehmer verstehn die sich sowas gefallen lassen.


    Das zeigt uns den Wissensstand auf...ist noch viel lächerlicher

  • hallo ihr lieben...........


    wir kommen unserer firma immer ein stückchen näher *puhhhhhhhhhh*


    eine wichtige frage haben wir aber, welche schon zu einigen diskussionen zwischen un beiden und behörden ausgelöst hat.......


    wie muss ein dienstausweis für den SD aussehen?? WAS muss da alles drauf stehen?


    gibt es irgendwo ein muster??


    lg


    Sven und Dominik