vermittlungsgutschein

  • Hallo Möhre,
    könnte es sein, dass Du arbeitslos wirst, oder erst gar keine Arbeit bekommst, wenn Du keinen Vermittlungsgutschein vorlegen kannst?? Es geht nicht nach Deiner Qualifikation, sondern um das Recht des AG, finanzielle Unterstützung vom Staat zu bekommen. Ein Vermittlungsgutschein ist Sozialhilfe für Arbeitgeber. Du musst Dich nicht schlecht fühlen, so sind die Zeiten eben.

    Laecheln ist die charmanteste Art, dem Gegenueber die Zaehne zu zeigen

  • andreas
    Im Beitrag "Dienstausweise" hat möhre geschrieben, dass er sich mit seinem Schichtleiter gestritten hat. Seine Frage klingt für mich daher ein wenig nach "Voraussicht"...

  • @ Möhre
    ich weiß es zu 100% leider.
    Diesen Gutschein der Agentur für Arbeit erhältst Du eh nur wenn
    Du 8 Wochen lang arbeitslos bist (57) , hatte letztes Jahr auch so ein Wisch.
    :bö:

    Bonus vir semper tiro ( Ein guter Mensch bleibt immer Anfänger)

  • Zitat

    mein AG hat gesagt das er diesen braucht um mein Arbeitsvertrag zu verlängern!


    Das irritiert mich dann doch etwas....


    Als Arbeitnehmer habe ich keinen Anspruch auf einen VGS, erste wenn ich eine bestimmte Zeit arbeitslos gemeldet bin, kann dieser beim AA erbeten werden.


    Im Zusammenhang mit einer AVVerlängerung ist es mir gänzlich schleierhaft was er damit will.

  • @ Fump
    da gebe ich Dir recht bin auch etwas Irritiert :fr:


    möhre
    schreibe mir doch Bitte mal wie es gelaufen ist mit dem Vermittlungsgutschein???

    Bonus vir semper tiro ( Ein guter Mensch bleibt immer Anfänger)

  • Ich bin ebenfalls "irritiert".
    Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist davon auszugehen, dass dieser "Arbeitgeber" sich die 2.000 € unter den Nagel reißen möchte, die unbedarfe BA-"Vermittler" für Vermittlungsgutscheine ausgeben. Es muss jedoch eine Grundvoraussetzung erfüllt sein: Vermittlung aus einem Arbeitslosenstatus in ein sv-pflichtiges Dienstverhältnis von einiger Dauer.
    Zahlreiche "Arbeitgeber" und Personalverantwortliche in Sicherheitsfirmen spannen für diese Zwecke ihre Ehefrauen, Töchter, Nichten, Tanten und Großmütter ein als "private Arbeitsvermittlerinnen". Das funktioniert aber auch nur bei Neueinstellungen. Ähnliche Themen betreffen den florierenden Subventionsbetrug bei der "Schaffung von Arbeitsplätzen" in den Beitrittsländern, wobei die Kollegen dann ausnahmslos "im Westen" arbeiten müssen (u.a. sogar bei der Bundesagentur zum "Schutz der Sachbearbeiter vor Übergriffe durch Kunden"). Oder die geldwerte Förderung der Einstellung älterer Mitarbeiter, und, wenn man eine solche Förderung nicht nachweisen kann, am ersten Arbeitstag (innerhalb der 1-tägigen, tariflichen Kündigungfrist...) gleich wieder gefeuert wird.


    Dazu passt m.E. auch recht gut eine der jüngsten Meldungen (via BDWS davon erfahren) zum Thema "Sozialversicherungsbetrug durch Arbeitgeber":


    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.hz-online.de/nc/nachrichten/lokales/nachrichten/detail-news/archive/2010/july/article/sozialversicherungsbetrug-inhaber-von-sicherheitsdienst-verurteilt.html">http://www.hz-online.de/nc/nachrichten/ ... teilt.html</a><!-- m -->


    Wenig bekannt ist, dass unter 3-jährigen Freiheitsstrafen dem Unternehmer kaum Nachteile erwachsen. Er kann weiterhin Kontrakte auch mit der öfftl. Hand als Personalüberlasser für Sicherheitskräfte abschließen. Die üblichen, lauen Geldstrafen sind, so sie älter als 3 Jahre sind, ebenfalls unschädlich für das unternehmerische Fortkommen als öfftl. Auftragnehmer.
    Gewerberechtliche Enthebungsverfahren sind hier so gut wie unbekannt, zumal es dann ja auch immer um die "Sicherheit von Arbeitsplätzen" geht und man sogar vom Knast heraus sein Unternehmen leiten darf, wie ein "Stadelheimer" Fall zeigte. Auch etliche Freigänger machen tagsüber auf seriös im Wach- und Sicherheitsgewerbe...

  • Ach Leute,


    Vermittlungsgutscheine gibt es schon ab 2003 und vielleicht sogar früher. Damit hat man dann nichtvermittelbare Langzeitarbeitslose versucht, wieder in die Arbeit zu bekommen. Aber zu "Freigängern" die als Sicherheitsdienst-Mitarbeiter im Einsatz sind, ist mir jetzt ein Sicherheitsunternehmen bekannt geworden, welches ein eben gerade 18jähriger Lernbehinderter ( Sonderschüler ) leitet, der sein Unternehmen von seiner Mutter übernahm, die selbst Gewerbeverbot bekommen hat.
    Es ist traurig, traurig, traurig.......

    Laecheln ist die charmanteste Art, dem Gegenueber die Zaehne zu zeigen

  • Zitat von "Auslobi"

    ...die selbst Gewerbeverbot bekommen hat...


    ...und warum hat diese das Gewerbeverbot bekommen :bö: ?

  • Komisch ist es auf jeden Fall :bö: Der Arbeitgeber darf NICHT nach solch ein VGS verlangen, auch wenn er Arbeitsvermittler wäre ist eine Vermittlung in seine eigene, zweite Firma zwar möglich jedoch dürfte er die erste Rate (6 Wochen nach Vertragsunterzeichnung) nicht abrechnen! So leicht kann man damit kein Geld mehr machen so wie viele Leute denken, es ist schon mit ein wenig Arbeit verbunden!