Arbeitskleidung

  • Wenn Du fragst Musst Du die Dienstkleidung selbst zahlen......NEIN


    Dein AG (Abeitgeber) kann aber sehr wohl eine Kaution verlangen.

  • @ möhre etwas verspätet aber besser als nie... :fr: ich gehe davon aus, du arbeitest als Sicherheitsmitarbeiter



    Gegen die Erhebung einer Kaution für die dir zur Verfügung gestellte Arbeitskleidung bestehen aus meiner Sicht Bedenken. Da es sich um spezielle Kleidung für deine Tätigkeit handelt, die du in der Regel privat nicht verwenden darfst, muss diese vom Arbeitgeber gestellt werden. Insofern du in deinem Arbeitsvertrag keine Klausel unterschrieben hast, dass du eine Kaution für die dir zur Verfügung gestellte Arbeitskleidung zu leisten hast, dürfte die Kaution nicht zu rechtfertigen sein. Der Arbeitgeber kann dich allgemein zwingen (da auch zum Teil gesetzlich vorgeschrieben), Arbeitskleidung zu tragen, aber nicht verlangen, dass du spezielle Kleidung bezahlst. Da die Hinterlegung einer Kaution letztendlich dazu führt, dass du einen Teil deines Einkommens nicht verwenden kannst, liegt hier ein Eingriff in die Vergütung vor.


    Urteil des BAG vom 13.02.2003
    6 AZR 536/01
    RdW Heft 8/2003, Seite VI
    Schreibt ein Arbeitgeber seinem Personal während der Arbeitszeit eine bestimmte Berufskleidung vor, muss er diese auch kostenlos zur Verfügung stellen. Das gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber hinsichtlich Material und Farbe konkrete Vorgaben macht.


    Demgegenüber hat der Arbeitnehmer für die Anschaffung so genannter Berufskleidung, die er entsprechend den Anforderungen seiner Tätigkeit nach seinem persönlichen Geschmack zusammenstellt, selbst aufzukommen.


    Siehe auch:


    § 12 Dienstkleidung BewachV
    Bestimmt der Gewerbetreibende für seine Wachpersonen eine Dienstkleidung, so hat er dafür zu sorgen, dass sie nicht mit Uniformen der Angehörigen von Streitkräften oder behördlichen Vollzugsorganen verwechselt werden kann und dass keine Abzeichen verwendet werden, die Amtsabzeichen zum Verwechseln ähnlich sind. Wachpersonen, die eingefriedetes Besitztum in Ausübung ihres Dienstes betreten sollen, müssen eine Dienstkleidung tragen.

  • lieber MDA was ist das denn nun wieder für eine uraltgeschichte.


    Leider hast Du die nicht einmal verstanden.



    Möhre schreibt er muss 40 € hinterlegen. Mit keinem Wort sagte er er muss die Dienstkleidung oder Jacke bezahlen.
    Es ist vollkommen legitim, dass der AG eine Kaution, für die in empfang genommene Dienstkleidung verlangt.



    Scheidet der MItarbeiter aus, erhält er die Kaution zurück, wenn die Dienstkleidung in ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben wird.
    Und nochmals. Es ist vollkommen legitim. Und vermische nicht Dienstkleidung zu bezahlen mit einer Kaution.

  • Seit wann das? zeig mir ein Gerichtsurteil wo steht das was du sagst?
    Nach deiner Logik muss auch der LKW- Fahrer ne Kaution für seinen Truck hinblättern

  • Ach was hab ich mit einem LKW Fahrer zu tun.


    Bleib einfach bei der Sache.
    Urteile muss man auch verstehen. Wo steht dort was von Kaution....mannomann


    Du stellst wieder einmal eine Behauptung auf und andere sollen Dir Beweise liefern... :ok:

  • Für was sollst du eine Kaution hinlegen wenn du die Bekleidung sowieso als Arbeitnehmer nicht bezahlen musst. Und wenn Kaution bezahlt wurde gehört sie nicht dem Unternehmer somit darf sie nicht in das eigene Vermögen übergehen was bedeutet der Unternehmer muss die Kaution plus die üblichen Zinsen bei Erhalt der Kleidung erstatten (wer macht das schon)

  • Ich glaub das nun nicht, dass Du diese Frage stellst...


    Wozu verlangt der Vermieter eine Kaution???

  • Da wird wohl in ein Urteil etwas hineininterpretiert, was gar nicht drin steht.


    Das genannte Urteil spricht von unentgeltlicher Bereitstellung von Dienstkleidung.


    Eine Kaution/Sicherheitsleistung ist kein Entgelt. Somit trifft das Urteil keine Aussage dazu, ob eine Kaution zulässig ist oder nicht.


    Und nur mal so nebenbei: Im besagten Urteil geht es um den/die Beschäftigte/n im Krankenhaus als Pfleger und seiner/ihrer Dienstkleidung.
    Wenn eine Kaution nach diesem Urteil nicht rechtmäßig wäre, frage ich mich ernsthaft warum nach wie vor Dienstkleidung in Krankenhäuser gegen Kaution ausgegeben wird:
    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.krankenpflegeschule-vilsbiburg.de/index.php?id=17">http://www.krankenpflegeschule-vilsbibu ... .php?id=17</a><!-- m -->

  • Zitat von "MDA"

    Seit wann schreibt der Gesetzgeber mir vor dass ich eine Mietwohnung haben muss?


    Dazu sag ich doch jetzt garnichts mehr.....unglaublich.
    Bloß nie mal einsehen wenn man mal auf dem Holzweg ist.

  • Ihr seit hoch motiviert das muss ich euch lassen :ok:


    Frage: Lesen > Verstehen > Nachdenken > Antworten


    Teil der Frage war „muss ich als Angestellter meine Arbeitskleidung selber zahlen?“


    Antwort war NEIN und die Begründung dazu habe ich beigelegt KAPISCH?


    Definition Hinterlegung


    Kaution: Das ist eben das Problem Dienstkleidung nutzt sich ab und da der AG sie kostenlos stellen muss hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung der entstandenen Abnutzung, daher erscheint eine Kaution als Sinnlos. Wenn er befürchtet dass die Mitarbeiter die Kleidung nicht zurückbringen sollte er eine Klausel im Arbeitsvertrag vereinbaren die im Nachhinein einen Schadensersatz regelt. In diesem Fall besteht keine Rechtfertigung weshalb eine Kaution von Notwendigkeit sein sollte, es ist darüber hinaus nicht üblich eine Kaution für Dienstkleidung im Sicherheitsgewerbe zu verlangen es sei es handelt sich um ein 0815 Unternehmen. Dienstkundlich erscheint mir suspekt welche Leute der AG einstellt die Fremdes Eigentum beschützen sollen aber er befürchten muss dass die AN die Dienstkleidung mit hoher Wahrscheinlichkeit unterschlagen werden. Wird eine Kaution Vertraglich nicht geregelt besteht kein Anspruch auf einer Kaution.


  • Das war aber bereits im ersten Beitrag hier klar gestellt. Bezahlung nein, Kaution ja.







    Zitat von "MDA"

    Kaution: Das ist eben das Problem Dienstkleidung nutzt sich ab und da der AG sie kostenlos stellen muss hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung der entstandenen Abnutzung,


    Das ist soweit klar. Völlig rechtmäßig wäre es jedoch, wenn eine mutwillige Zerstörung der Kleidung vom Arbeitnehmer vorgenommen wird.
    Ebenso bei Verlust. Hierzu gibt es Urteile, wonach durch den Mitarbeiter verlorene Ausrüstung in bestimmten Fällen von diesem zu ersetzen ist.


    Zitat von "MDA"

    daher erscheint eine Kaution als Sinnlos. Wenn er befürchtet dass die Mitarbeiter die Kleidung nicht zurückbringen sollte er eine Klausel im Arbeitsvertrag vereinbaren die im Nachhinein einen Schadensersatz regelt. In diesem Fall besteht keine Rechtfertigung weshalb eine Kaution von Notwendigkeit sein sollte,


    Die Kaution macht daher Sinn, daß der Arbeitnehmer besser auf seine Kleidung aufpasst. Er will ja sein Geld wieder.
    Und der Arbeitgeber geht kein Risiko ein, auf einem Schaden, der zu Lasten seines Mitarbeiters (oder auch ehemaligen MA) geht sitzen zu bleiben. Er muß seinem Geld nicht hinterherlaufen, er hat es ja bereits schon.



    Zitat von "MDA"

    es ist darüber hinaus nicht üblich eine Kaution für Dienstkleidung im Sicherheitsgewerbe zu verlangen es sei es handelt sich um ein 0815 Unternehmen.


    Mir sind einige sehr große Unternehmen bekannt, die Ausrüstung und Dienstkleidung nur gegen Kaution ausgeben. Als "unüblich" würde ich das nicht bezeichnen.


    Zitat von "MDA"

    Wird eine Kaution Vertraglich nicht geregelt besteht kein Anspruch auf einer Kaution.


    Das ist soweit auch klar.


    Nur wurde dies zuvor von dir anders ausgedrückt. Da wurde die Kaution vollkommen als unrechtmäßig bezeichnet, mit Verweis auf ein völlig unpassendes Urteil (weil: da war von Kaution keine Rede).


    Die Kaution ist und bleibt erlaubt. Das sollte als Fakt stehen bleiben.

  • Zitat von "haifisch"


    Völlig rechtmäßig wäre es jedoch, wenn eine mutwillige Zerstörung der Kleidung vom Arbeitnehmer vorgenommen wird. Ebenso bei Verlust. Hierzu gibt es Urteile, wonach durch den Mitarbeiter verlorene Ausrüstung in bestimmten Fällen von diesem zu ersetzen ist.


    Bei Vorsatz wie du schon schreibst, besteht berechtigter Weise Schadensersatzanspruch (ist klar), bei Verlust denke ich sollte es je nach Fall beurteilt werden

    Zitat von "haifisch"


    Die Kaution macht daher Sinn, daß der Arbeitnehmer besser auf seine Kleidung aufpasst. Er will ja sein Geld wieder. Und der Arbeitgeber geht kein Risiko ein, auf einem Schaden, der zu Lasten seines Mitarbeiters (oder auch ehemaligen MA) geht sitzen zu bleiben. Er muß seinem Geld nicht hinterherlaufen, er hat es ja bereits schon.


    Der AG muss ja nicht hinterherlaufen, wenn er z.B. im Vertrag vereinbart bei nicht Erstattung der Kleidung den Schaden vom letzten Lohn zu verrechnen. Er kann dagegen klagen auf Rückgabe oder Schadensersatz. Es besteht auch die Gefahr dass der Arbeitgeber das Geld unrechtmäßig bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einbehält (das könnte die Gegenargumentation sein). Darüber hinaus ist die Kleidung nach Benutzung nicht mehr soviel wert, daher könnte auch die Höhe der Kaution ein Streitpunkt sein. Da andere Wege mit gleicher Sicherheit und zusätzlich eine annehmbare und zumutbare Lösung für beide Parteien bieten.

    Zitat von "haifisch"


    Nur wurde dies zuvor von dir anders ausgedrückt. Da wurde die Kaution vollkommen als unrechtmäßig bezeichnet, mit Verweis auf ein völlig unpassendes Urteil (weil: da war von Kaution keine Rede).


    In einen Vertrag kann man alles Mögliche als Bedingung reinschreiben das ist klar, das habe ich auch nicht bestritten.

    Zitat von "MDA"

    Gegen die Erhebung einer Kaution für die dir zur Verfügung gestellte Arbeitskleidung bestehen aus meiner Sicht Bedenken.<PUNKT!


    ...Insofern du in deinem Arbeitsvertrag keine Klausel unterschrieben hast, dass du eine Kaution für die dir zur Verfügung gestellte Arbeitskleidung zu leisten hast, dürfte die Kaution nicht zu rechtfertigen sein... :bö:


    wenn jemand das nicht verstehen will bitte


    Im Nachhinein kann geprüft werden ob diese Bedingungen auch gerechtfertigt sind. Wie gesagt wenn eine Kaution als Klausel in einen Vertrag geregelt wird bedarf es eine Wahrung der Form sonst kann sie auch als nichtig gelten.


  • Es kann auch ohne Klausel im Arbeitsvertrag möglich sein, über eine nachträgliche Zusatzvereinbarung.
    Das wird in einigen Firmen so gehandhabt, wenn irgendwann hochwertige Zusatzausrüstung/Kleidung angeschafft wird und an die Mitarbeiter ausgegeben werden soll.

  • Zitat von "MDA"

    bei Verlust denke ich sollte es je nach Fall beurteilt werden


    Zitat von "haifisch"


    Mach dich mal in der einschlägigen Rechtsprechung schlau. Hier gibt es Grundsatzurteile.


    Verursacht ein Arbeitnehmer in Ausübung seiner Tätigkeit schuldhaft einen Schaden, gelten folgende Grundsätze: Der Arbeitnehmer haftet bei bloß leicht fahrlässiger Schadensverursachung nicht. Bei mittlerer Fahrlässigkeit ist der Schaden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzuteilen. Bei grober Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz trifft den Arbeitnehmer grundsätzlich die volle Haftung.


    Urteil des LAG Frankfurt am Main
    14 Sa 627/99
    Handelsblatt vom 23.01.2002


    Verursacht ein Arbeitnehmer in Ausübung seiner Tätigkeit schuldhaft einen Schaden, gelten folgende Grundsätze: Der Arbeitnehmer haftet dem Arbeitgeber gegenüber bei bloß leicht fahrlässiger Schadensverursachung überhaupt nicht. Bei mittlerer Fahrlässigkeit ist der Schaden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzuteilen. Bei grober Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz trifft den Arbeitnehmer grundsätzlich die volle Haftung.


    Urteil des LAG Hamm vom 21.09.2006
    16 Sa 86/06
    Pressemitteilung des LAG Hamm


    Zitat von "haifisch"


    Und diese DEINE Sicht wird mit einem vollkommen unpassenden Urteil begründet.


    Nicht meine Sicht wird damit begründet sondern dass der AG für die Dienstkleidung aufkommen muss


    Zitat von "haifisch"


    Es kann auch ohne Klausel im Arbeitsvertrag möglich sein, über eine nachträgliche Zusatzvereinbarung. Das wird in einigen Firmen so gehandhabt, wenn irgendwann hochwertige Zusatzausrüstung/Kleidung angeschafft wird und an die Mitarbeiter ausgegeben werden soll.


    möglich ist alles wenn ALLE mitspielen

  • Zitat von "MDA"

    [


    Nicht meine Sicht wird damit begründet sondern dass der AG für die Dienstkleidung aufkommen muss






    Immer wieder schön zu sehen, wie sich manch einer windet wenn er keine Fehler zugeben will.


    Du solltest noch einmal alle deine Beiträge hier als Antwort auf spliff lesen...


    Und zum Verlust von Kleidung/Ausrüstung: Schau mal in den Mantelrahmentarifvertrag des Bewachungsgewerbes in Deutschland. Der §10 (3) wurde aufgrund der gängigen Rechtsprechung eingeführt... früher war das nicht so einfach möglich.

  • Ja Spliff meckert gerne rum und regt sich gerne über meine Beiträge auf sowie du, aus der Frage von möhre ist nicht ersichtlich ob er bereits einen Arbeitsvertrag mit einer Klausel abgeschlossen hat oder nicht. Nach seiner Aussage ist anzunehmen er habe bereits einen Vertrag ob diese Zulässig ist hängt nun davon ab ob eine Klausel unterschrieben wurde, wenn nicht ist die Forderung des Arbeitgebers wie ich schon sagte bedenklich. Ich habe zu keinem Zeitpunkt geschrieben wie ihr es gerne hättet dass eine Kaution grundsätzlich Rechtswidrig ist. Ich habe Spliff gebeten seine Aussage zu belegen was er bis heute nicht gemacht hat stattdessen ergötz er sich lieber an die angeblich falsche Aussage von mir. Nutzt lieber eure Energie um Beiträge zu verstehen bevor ihr etwas versucht zu interpretieren. Ihr zweifelt alles an und verlangt von anderen Beweise für ihre Aussagen, im Gegenzug seid ihr aber nicht fähig das zu bringen was ihr anderen abverlangt. Zu keinem Zeitpunkt hat jemand von euch beiden geschrieben MDA du widersprichst dich, was für mich bedeutet ihr habt entweder meine Antwort nicht verstanden oder ihr habt sie nicht gelesen.
    Nebenbei: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.krankenpflegeschule-vilsbibu">http://www.krankenpflegeschule-vilsbibu</a><!-- m --> ... .php?id=17 dein Link Dark Wing bezieht sich auf Auszubildende

    Zitat von "haifisch"


    Immer wieder schön zu sehen, wie sich manch einer windet wenn er keine Fehler zugeben will.

    Dass du so etwas von dir gibst hätte ich nicht erwartet, das selbe könnte ich dir im Thema „Umgang mit Fundsachen“ auch nachsagen werde ich aber nicht


    §10 Mantelrahmentarifvertrag …..wer schuldhaft verliert oder beschädigt...
    Ist mir bekannt und berührt nicht die Aussage des LAG

  • Ich weiss ja nicht warum es immer dich triff. Aber vielleicht kannst Du dir das doch besser selbst beatworten..... :lach: :lach: