Kündigung

    • Erster Beitrag

    Hallo!


    Mein Mann hat im März bei der Firma NobisSecurity angefangen zuarbeiten.
    Er mußte ein fürhrungszeugniss vorlegen, was natürlich ohne Einträge war.


    Jetzt kam sein Chef zu Ihm und meinte, sie hätten einen brief vom Ordnungsamt bekommen, indem stand das er für den Sicherheitsdienst untragbar wäre.


    Seine probezeit wäre am 31.08. ausgelaufen und jetzt hat er seine Kündigung zum 4.8. erhalten.


    Ist es möglich, das das OA sich an die Firma gewannt hat, weil er vor 11 Jahren mal 15 Arbeitsstunden bekommen hat???


    Ich hoffe ihr könnt mir helfen

  • Zitat von Stiffler

    hallo zusammen


    kann es nicht sein, das die firma eine waffenschein für die person xy beantragt hat und dadurch das oa gesagt hat nö?!?!?!


    Könnte durchaus sein das das OA jemanden auf die Spur kommt, wenn Überprüfungen nach der Beantragung eines WScheins anlaufen. Es sollte zwar so sein das Sicherheitsleute beim OA nach Ein-und Ausstellung gemeldet werden um diese zu überprüfen, wer aber glaubt schon an einen Eifer der Beamten.

  • @
    Sehe Ursache für den Ärger auch in Vermutung von Stiffler!
    Firma ist (korrigiert mich...) für besondere Verwendung der Kollegen berechtigt und tw. verpflichtet weiter nachzufragen.
    Soweit so schlecht... Kann mich aber nicht entsinnen, dass innerhalb der Probezeit Einsatz in diesen besonderen Bereichen erfolgt. Ausnahme: MA bringt z.B. Waffenschein mit.
    Ansonsten sehe ich hier auch nur Vorwand, Kollegen rauszuschmeissen, ohne selber an den Pranger zu kommen.

  • Hallo Faultier,



    Zitat


    Ansonsten sehe ich hier auch nur Vorwand, Kollegen rauszuschmeissen, ohne selber an den Pranger zu kommen


    Genauso ist es auch.........
    Das Ordnungsamt (oder korrekter der/die Sachbearbeiterin) macht im Normalfall nämlich nur den
    "Beamten-Triathlon" mit den Meldungen der Security-Firmen über "Neueinstellungen"......."Knicken,Lochen,Abheften"...... :lol:
    Schließlich ist die Wachfirma ja (Clever gemacht von Vater Staat...*grinz*....) dazu verpflichtet,bei Einstellung ein
    "Aktuelles Führungszeugnis" vom zukünftigen Mitarbeiter zu verlangen.......Hintergrund: auch das OA muß nämlich
    für "Datenabfragen" beim Bundeszentralregister Geld bezahlen........also "wälzt" man das "schön" auf Security ab und diese
    wiederum auf den Bewerber...........

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Hallo Eddie,



    Zitat

    Wie soll denn das funktionieren???


    Na weil es auch Leute gibt,die einen Waffenschein haben....................:-)


    Bei Bahn und Post zum B. gab es viele,die dann nach der "Zerschlagung" der Staatsunternehmen einen "Hinzuverdienst" zu ihrer
    Pension suchen mußten........
    Außerdem ja auch noch aus anderen Behörden..........

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Zitat von Streifenhörnchen

    Und zum anderen gibt es ja auch noch Schützenvereine wo Mitglieder einen Waffenschein besitzen.


    Eher weniger.
    Ausnahme: Ich.
    Und noch ein paar Waffenscheininhaber, die auch im Schiessportverein sind. ;)
    Die Kausalität ist aber umgekehrt, also WS-Inhaber, der in einem SSv Mitglied ist, denn es wird vermutl. niemandem aufgrund seiner Sportschützeneigenschaft ein Waffenschein zuerkannt werden.


    Gruß
    BigBlock

    Hüte Dich vor dem Zorn eines sanftmütigen Mannes.

  • Zitat von Streifenhörnchen

    Und zum anderen gibt es ja auch noch Schützenvereine wo Mitglieder einen Waffenschein besitzen.


    Die sind aber eher selten und zufällig. Zu meiner Zeit (hatte von 1994-1998 einen Waffenschein) gab es in Deutschland nur ca.30.000 Waffenscheininhaber.
    Die Zahl jener die eine Waffenbesitzkarte haben, ist wesentlich höher.


    Kann es sein, daß Du Waffenschein und Waffenbesitzkarte verwechselst? :wink:

    Seien wir realistisch, versuchen wir das unmögliche! (Che)


  • Sind die ArbG wirklich verpflichtet ein FZ vom jeweiligen MA zu verlangen?
    Das OA überprüft MA standardisiert auf Zuverlässigkeit, eben per Onlineabfrage, zudem haben diese auch Zugriff auf auf uneingeschränkte Auskunft, Daten also die im normalten FZ nicht auftauchen. Vergleich Führugszeugnisse Belegart N und O


  • Kann mich entsinnen, dass Angestellte nur Waffenscheine bekommen die Firmen- Tätigkeitbezogen sind.
    Bei einem neuen ArbG ist ein neuer Waffenschein zu beantragen. Mitnehmen dürfte man demnach wohl nur den Nachweis zur Waffensachkunde, die hoffentlich jeder gut aufhebt und das Original bei sich behält, und halt die restlichen Vorraussetzungen ...

  • Zitat von Streifenhörnchen

    Und zum anderen gibt es ja auch noch Schützenvereine wo Mitglieder einen Waffenschein besitzen.


    Was hat jetzt die >Mitgliedschaft in einem Schützenverein mit dem Besitz eines Waffenscheins zu tun? Ein Sportschütze darf auf dem Schießstand nicht mal ohne Aufsicht seine Wumme auspacken, geschweige denn führen.


    Behörden haben niemals einen Waffenschein..wozu auch??Weder die Grünen oder Blauen oder Zivilen noch Zoll noch sonstwas.


    Arbeitet ein " Behördlicher" nebenbei in einer Sec-firma hat er erstens seine Waffensachkunde zu machen und zweitens wie jeder andere auch einen WS zu beantragen. Kenne einen Fall da wurde einem damals noch BGS Beamten ein Waffenschein ( als Aushilfe bei einer GW firma) wegen Unzuverlässigkeit verweigert.

  • Zitat von dhm

    [ Mitnehmen dürfte man demnach wohl nur den Nachweis zur Waffensachkunde, die hoffentlich jeder gut aufhebt und das Original bei sich behält,...


    Aber nur wenn sie vor einer Behörde abgelegt wurde. Meine letzten Stresstage zeigen, dass man alle anderen WSK-prüfungen
    sich dahin stecken kann wo die Sonne nicht hinscheint und wenn da hundertmal § 7 draufsteht :twisted: Man kommt sich schon bescheuert vor wenn man mit diesen wunderschön bunt bedruckten Zettelchen zur Waffenbehörde latscht und der Fritze vor lauter Lachen unter seinem Schreibtisch liegt. Ich werde begrüßt mit Sätzen wie: "Na Frau M. was hammä denn heit widda für abenteuerliche urkunden mit?? ei da muss ich mir soffot ä kopie von mache unn unsäm schef zeische." Wir lachen dann gemeinsam........und ich greife meist noch einen Kaffe ab. :lol:

  • @


    Moin!
    Nee nee... Elfriede!, was hat dein Problem mit Waffenschein, von mir aus Waffenbesitzkarte und anderem "Haumichblau/weiss
    aus Deiner Heimatsamtsstube mit der offensichtlich ernstgemeinten Anfrage zu Beginn dieses Tread's zu tun???
    Mir hat man mal geraten von Beginn an zu lesen, um zu wissen worum es geht, und um nicht auf die "Stille Post" hereinzufallen...
    Heute kann ich mich nur dafür bedanken - und selbiges weiter empfehlen...


    :twisted: :twisted: gehe davon aus, wenn das so weitergeht streiten wir uns in 14 Tagen hier darum, wer das Telefon erfunden hat :twisted: :twisted: :twisted:


  • Doch doch..Heinz, wenn ich erinnern darf hast Du selbst ein " neues" Thema hier rein gebracht mit Deiner Aussage.." es sei denn er bringt einen Waffenschein mit" oder?? es wird wohl erlaubt sein auf solchen Unsinn einzugehen.



    Aber wenn´s Dich so scharf macht noch was zum Ursprungsthema: 15 Arbeitsstunden selbst 150 Arbeitsstunden interessieren nach 11 Jahren kein Schwein mehr!! Weiterhin nutzt es rein garnichts über eine Kündigung innerhalb der Probezeit zu diskutieren. Warum, wieso weswegen und zu welchem Anwalt soll ich gehen.


    Wobei es hier wiederum eine Ausnahme geben könnte. Das Diskriminierungsgesetz. Hier wäre Voraussetzung, dass der Arbeitgeber, zeitlich nahe beieinanderliegend, mehrere Leute eingestellt hat, von denen einige nicht entlassen werden oder wurden. Dazu müsste er ein " Handicap" aufweisen in der Art wie z.B. alt, schwul,farbig,Ausländer, oder behindert. Da könnte der Arbeitgeber gerichtlich gezwungen werden die Kündigung zurückzunehmen oder sie sachlich zu begründen .
    Ob sich dies finanziell oder nervlich allerdings lohnt wage ich zu bezweifeln.

  • Hi Elfriede
    Zu Deinem letzem Beitrag ja & Schrott


    Habe mich zwischenzeitlich ergänzt..zum Thema Waffenschein... Aber Schätzge... gehts wirklich darum? wenn Du Lust hast dich zu knuffeln machen wir's über PN / OK ?
    Ansonsten... der Heinz heist Andreas --- und DU, Elfriede ?
    (Für Leute aus meiner Region kann ich nun fast mit "Klarnamen" posten...)

  • Zitat von Eddie

    Aber nur wenn sie vor einer Behörde abgelegt wurde. Meine letzten Stresstage zeigen, dass man alle anderen WSK-prüfungen
    sich dahin stecken kann wo die Sonne nicht hinscheint und wenn da hundertmal § 7 draufsteht :twisted: Man kommt sich schon bescheuert vor wenn man mit diesen wunderschön bunt bedruckten Zettelchen zur Waffenbehörde latscht und der Fritze vor lauter Lachen unter seinem Schreibtisch liegt. Ich werde begrüßt mit Sätzen wie: "Na Frau M. was hammä denn heit widda für abenteuerliche urkunden mit?? ei da muss ich mir soffot ä kopie von mache unn unsäm schef zeische." Wir lachen dann gemeinsam........und ich greife meist noch einen Kaffe ab. :lol:


    tja, Papier ist wohl doch nicht alles ...

  • Zitat von Eddie

    Was hat jetzt die >Mitgliedschaft in einem Schützenverein mit dem Besitz eines Waffenscheins zu tun? Ein Sportschütze darf auf dem Schießstand nicht mal ohne Aufsicht seine Wumme auspacken, geschweige denn führen.


    Behörden haben niemals einen Waffenschein..wozu auch??Weder die Grünen oder Blauen oder Zivilen noch Zoll noch sonstwas.


    Arbeitet ein " Behördlicher" nebenbei in einer Sec-firma hat er erstens seine Waffensachkunde zu machen und zweitens wie jeder andere auch einen WS zu beantragen. Kenne einen Fall da wurde einem damals noch BGS Beamten ein Waffenschein ( als Aushilfe bei einer GW firma) wegen Unzuverlässigkeit verweigert.


    na zum Glück hat das Thema mal jemand klargestellt und Licht ins trübe Waffenschein Dunkle geführt.
    Behörden Waffenschein? Sportschützen Waffenschein? Meistens wohl eher Waffenbesitzkarte ...

  • Hallo Eddie,


    Zitat


    Arbeitet ein " Behördlicher" nebenbei in einer Sec-firma hat er erstens seine Waffensachkunde zu machen und zweitens wie jeder andere auch einen WS zu beantragen. Kenne einen Fall da wurde einem damals noch BGS Beamten ein Waffenschein ( als Aushilfe bei einer GW firma) wegen Unzuverlässigkeit verweigert.


    Selten so einen "Müll" gehört..............
    "Wenn" dr BGS-Beamte für einen Waffenschein "Unzuverlässig" gewesen wäre,wwieso war er dann noch Beamter??...NAAA???......

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Zitat von Frank

    Hallo Eddie,



    Selten so einen "Müll" gehört..............
    "Wenn" dr BGS-Beamte für einen Waffenschein "Unzuverlässig" gewesen wäre,wwieso war er dann noch Beamter??...NAAA???......


    Das Du Dich da mal nicht täuschst.
    Bei z.B. einer Trunkenheitsfahrt, bist Du als Waffenscheininhaber unzuverlässig im Sinne des Waffengesetzes.
    Als Beamter des BGS fällst Du nicht unter das Waffengesetzt, im Sinne von Waffenscheininhabern, da Du von "Amtswegen" (Polizeigesetz) Waffen trägst.
    Entlassen werden kannst Du als Beamter nur, wenn Du wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe über einem Jahr verurteilt worden bist.

    Seien wir realistisch, versuchen wir das unmögliche! (Che)

  • Tja Mr Frank..und weiter..??? Naaaaaaaaaaaaaaaaaaa.....!!!!!!!!!!!!!!


    Trotz IHK Prüfung leider keine Ahnung, was mich in meiner Meinung über diese Schulung wieder bestärkt.

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