Kündigung

    • Erster Beitrag

    Hallo!


    Mein Mann hat im März bei der Firma NobisSecurity angefangen zuarbeiten.
    Er mußte ein fürhrungszeugniss vorlegen, was natürlich ohne Einträge war.


    Jetzt kam sein Chef zu Ihm und meinte, sie hätten einen brief vom Ordnungsamt bekommen, indem stand das er für den Sicherheitsdienst untragbar wäre.


    Seine probezeit wäre am 31.08. ausgelaufen und jetzt hat er seine Kündigung zum 4.8. erhalten.


    Ist es möglich, das das OA sich an die Firma gewannt hat, weil er vor 11 Jahren mal 15 Arbeitsstunden bekommen hat???


    Ich hoffe ihr könnt mir helfen

  • @
    Muss hier Frank zustimmen (in der Korruption des Rechts)
    Der eine ist Beamter... und hat seine Status.... und wir sind "Bürger"...
    Schau mal in die Zeitung...
    Meine jetzt nicht den Pollo, der (endlich) Waffe gezogen und Charakter gezeigt hat,
    sondern eine Stufe höher
    Gesetze sind nur gut für den, der sie geschaffen hat....
    Aber eigentlich hatte ich Elfriede zugesagt persönlich zu dem Thema...
    (ging es hier nicht ursprünglich um einen Entlassungsvorwand???)
    :D schöner Kauderwelsch :D

  • Hallo S.L.,


    Zitat


    Das Du Dich da mal nicht täuschst.
    Bei z.B. einer Trunkenheitsfahrt, bist Du als Waffenscheininhaber unzuverlässig im Sinne des Waffengesetzes.
    Als Beamter des BGS fällst Du nicht unter das Waffengesetzt, im Sinne von Waffenscheininhabern, da Du von "Amtswegen" (Polizeigesetz) Waffen trägst.
    Entlassen werden kannst Du als Beamter nur, wenn Du wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe über einem Jahr verurteilt worden bist.


    Das ist nur die "Automatische Entlassung" aufgrund des § 45 des Strafgesetzbuches
    Ein "Beamter auf Lebenszeit" verliert nämlich "automatisch" diesen Status,wenn er wegen eines Verbrechens zu einer
    Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr verurteilt wird..........


    Daneben gibt es aber noch sozusagen ein "Internes Beamtengesetz"...nämlich die "Disziplinarordnung".....
    Ähnlich wie den Staatsanwalt im "Normalen" Strafprozeß gibt es hier den "Disziplinaranwalt" ,der entweder auf Antrag des Dienstvorgesetzten eines Beamten oder aber "automatisch" (bei bestimmten Verstößen gegen die Disziplinarordnung)
    ein "Disziplinarverfahren" einleitet.
    Als "schärfste" Sanktion in so einem Verfahren ist die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis möglich....
    (Dieses Disziplinarverfahren ist auch übrigens die einzige weitere rechtliche Möglichkeit, einen Richter aus dem Amt zu
    entfernen außer einem Strafverfahren......)


    mfg

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Mir ist etwas sehr ähnliches passiert! Also, die sache stellt sich für mich wie folgt dar:


    Ein arbeitsvertrag ist tatsächlich während der probezeit ohne angaben von gründen jederzeit kündbar... soweit ist alles richtig, JEDOCH, jetzt kommt der kasus knacktus:


    SIE HABEN ES BEGRÜNDET! und das bleibt für den arbeitgeber nicht ohne folgen- es ändert die sachlage erheblich und zugunsten des arbeitnehmers.


    Es ist jetzt zunächst zu klären:


    1. ist der betriebsrat ordnungsgemäß angehört worden (BR hat anhörungsrecht) oder nicht?


    2. da sie es schon begründet haben, muss jetzt alles für sie wasseredicht sein, so wie es der fall verlangen würde bei einer ordentlichen kündigung nach der probezeit! d.h. ist der kündigungsgrund rechtmäßig oder nicht?


    3. kann diese begründung bewiesen werden? (am besten schriftlich)


    WICHTIG: das ganze lohnt sich NUR wenn der gekündigte eine rechtsschutzversicherung hat. denn: wenn er keine hat, muss er den anwalt aus eigener tasche zahlen... egal ob er vor arbeitsgericht verliert oder gewinnt. im falle dass er verliert, ist er am a.... im falle das er gewinnt, wird er im besten fall keinen finanziellen vorteil haben (anwaltskosten)...


    egal, ob arbeitsgericht oder nicht, die stelle kriegt er nicht mehr zurück, denn das verhältnis dürfte nach der rechtlichen außeinandersetzung dermaßen zerüttelt sein, dass ein einsatz unmöglich ist. Mögliche Folge- Mobbing.


    noch etwas muss man bedenken. die sicherheitsbranche ist eigentlich regional ziemlich überschaubar. die kennen sich alle untereinander. man könnte für sein zukünftiges arbeitsleben probleme bekommen. das muss man sich darüber im klaren sein.


    FAZIT: Mein laizistischer rat (absolut ohne gewähr)- wenn rechtsschutzversichert: viel glück beim anwalt (zumindest zur beratung), dann eventuell vor gericht... wenn nicht- zähne zusammenbeißen und vergessen!


    bei mir ist die sache so ausgegangen: zähne zusammengebissen und vergessen...


    also- viel glück!


    P.S. Besser wäre es noch- Ordnungsamt anrufen und fragen, was denn da los war, denn ich glaube da keine Wort von der Firma!

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