Kündigung

  • Hallo!


    Mein Mann hat im März bei der Firma NobisSecurity angefangen zuarbeiten.
    Er mußte ein fürhrungszeugniss vorlegen, was natürlich ohne Einträge war.


    Jetzt kam sein Chef zu Ihm und meinte, sie hätten einen brief vom Ordnungsamt bekommen, indem stand das er für den Sicherheitsdienst untragbar wäre.


    Seine probezeit wäre am 31.08. ausgelaufen und jetzt hat er seine Kündigung zum 4.8. erhalten.


    Ist es möglich, das das OA sich an die Firma gewannt hat, weil er vor 11 Jahren mal 15 Arbeitsstunden bekommen hat???


    Ich hoffe ihr könnt mir helfen

  • Hallo,


    grundsätzlich gilt zunächst einmal,das wer in dem "normalen" Führungszeugnis KEINE Eintragung hat,als "Unbescholten" gilt...
    (nebenbei bemerkt,der "Volkstümliche Ausdruck" Weiße Weste stammt nämlich GENAU daher......zu Zeiten,als es noch keine EDV gab,war das Führungszeugnis "OHNE Eintragung" nämlich ein (Fast) weißes Blatt Papier.......:-) ).
    Im "Unbeschränkten" Führungszeugnis,das übrigens nur Behörden erhalten und nicht der "Betroffene" selber....sind natürlich alle
    Daten aufgeführt...JEDOCH dürfen viele dieser Daten nach Ablauf der "Tilgungsfristen" NICHT mehr verwendet werden.......


    Ich würde den Gang zu einem Rechtsanwalt oder sofern Mitglied,zur Gewerkschaft empfehlen.........
    weil von diesem Forum aus läßt sich dazu nichts weiter sagen.......



    mfg

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"


  • Das ist völlig belanglos. Während der Probezeit ist eine Kündigung ohne Angabe von Gründen möglich.
    Vielleicht war das mit dem Ordnungsamt nur vorgeschoben oder, mit Verlaub, Dein Gatte hat noch was in seiner Biographie von dem Du nichts weißt (Sorry, soll es ja geben)

    Seien wir realistisch, versuchen wir das unmögliche! (Che)

  • Wenn ich auch was dazu beitragen darf:


    - Das Ordnungsamt holt sich einen Auszug aus dem Bundeszentralregister, in dem wirklich alles steht. Es entscheidet dann
    anhand der Einträge ob der Person die Zuverlässigkeit erteilt werden kann.
    - Der angeführte Grund erscheint mir jedoch auch mehr eine fadenscheinige Ausrede für die Kündigung zu sein, obwohl, wie
    S.L. richtig angeführt hat, kein Grund für die Kündigung während der Probezeit angegeben werden muss.
    - Über die Fa. Nobis kann "Mann" geteilter Meinung sein *ggg*! Lest vielleicht mal die Beiträge dazu im Branchenpranger...


    MfG
    Faschusi

    Der beste Weg die Zukunft vorherzusehen ist es, sie zu gestalten!

  • Unglaublich, was ich da so lese. Armes Deutschland. Ich frage mich in Deinem Fall ob das Ordnungsamt befugt ist solche Daten einzuholen bzw. weiterzugeben. Wenn mir so was geschehen würde, ANWALT ANWALT ...

  • Hallo Impi,


    Zitat

    Unglaublich, was ich da so lese. Armes Deutschland. Ich frage mich in Deinem Fall ob das Ordnungsamt befugt ist solche Daten einzuholen bzw. weiterzugeben. Wenn mir so was geschehen würde, ANWALT ANWALT ...


    nene Gib das Geld lieber mir......... :lol:


    Ansonsten empfehle ich dir mal die "Gewerbe-Ordnung" und die "Bewachungs-Verordnung" als Lektüre.......:-))

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Wo kommen eigentlich die ganzen Dummschwätzer her?

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • 1. Benachrichtigungen die das Ordnungsamt verschickt, werden meiner Kenntnis nur an die jeweils betroffene Person versendet, Qualifizierte Abmahnung genannt. Jedoch hat das OA da wohl einen gewissen Ermessensspielraum was die Beurteilung der Zuverlässigkeit angeht. Quelle: § 34a Absatz 1, Satz 1, Stichpunkt Zuverlässigkeit


    2. Das OA fordert sich Daten überwiegend Online aus dem BZG an. (http://www.bundeszentralregist…r/datenuebermittlung.html) Darin sind dann alle bisherigen Taten enthalten auch die die nach dem „allgemeinen“ Führungszeugnis (Belegart N) verjährt sind und eben aufgrund von Resozialisierungsgründen nicht mehr im benannten Dokument verwendet werden dürfen.


    Im FZ nach Belegart N werden Straftaten ab 90 Tagessätze eingetragen. Jedoch sind hierzu einige Besonderheiten zu beachten. Siehe unten unter Quellen.


    Aber da ja Sicherheitsangestellte besonders sensible Aufgaben übernehmen, werden diese eben einer gesonderten Überprüfung unterzogen. Da kann es jemanden passieren, nehmen wir einen Verurteilten, des Diebstahl überführt und bestraft mit 80 TS, fordert ein allgemeines FZ (Belegart N) an das über keinen Eintrag verfügt, jedoch einige Zeit später eine schriftliche Abmahnung vom zuständigen OA erhält das die erforderliche Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben ist und die Vorraussetzung nicht mehr erfüllt in einem Sicherheitsrelevanten Bereich zu arbeiten. Die kann dann also in einem dauernden oder zeitliche befristeten Berufsverbots enden.


    3. In der Probezeit müssen, wie bereits erwähnt, keine Gründe für eine Kündigung ausgesprochen werden, scheint mir dann eine Begründung die auf das OA verweist unnötig. Oder der ArbG dünstet sich in Unkenntnis über die Arbeitsrechtliche Bestimmungen.


    Fazit: Sind im FZ keine Einträge kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden dass seine ArbN ungescholten sind. Einsicht in das "große" Behörden FZ (Belegart O) sind möglich, jedoch mit Einschränkungen. Wie z.B. Einsicht nur vor Ort am Amtsgericht. http://www.bundeszentralregister.de/bzr/faq.html#FAQ9 Beachte hierzu Fragen Nr. 9 und 10


    Quellen: Allgemeines zum FZ: http://www.bundeszentralregister.de/bzr/bzr5.html
    Dort auch die Menüpunkte "Nichtaufnahme" und "Entfernung" beachten.
    FAQ zum BZR und FZ: http://www.bundeszentralregister.de/bzr/index.html sowie http://www.bundeszentralregister.de/bzr/faq.html

  • Zitat von dhm

    @ Eugene Vidoq - Ich kann dem nur Zustimmen, in diesem Thread, im ganzen Forum sind einige Gehrinpfurze zu vernehmen.


    Na da können wir uns ja glücklich schätzen wieder einen Neuen Richtlinien - und gesetzesvorbeter zu haben. Wie sollen einfache Sicherheitsmitarbeiter nur ohne dieses geballte Wissen jemals ihren Dienst versehen können? Seitenlanges Gefasel was jeder Rechtsanwalt nach einem Schriftsatz in den Reiswolf drückt.

  • Zitat von Eddie


    Na da können wir uns ja glücklich schätzen wieder einen Neuen Richtlinien - und gesetzesvorbeter zu haben. Wie sollen einfache Sicherheitsmitarbeiter nur ohne dieses geballte Wissen jemals ihren Dienst versehen können? Seitenlanges Gefasel was jeder Rechtsanwalt nach einem Schriftsatz in den Reiswolf drückt.


    Nur werden wir in diese Vorschriften- Richtlinienpresse vom Gesetzgeber gedrückt.
    Gut ausgebildete Sicherheitsleute heben auch das Ansehen der Branche.
    Zudem hilft ein zielloses geblabber niemanden, wenn stichhaltige Fakten oder Vorgaben existieren sollten sie auch so wiedergegeben werden.

  • Zitat von Eddie

    Na da können wir uns ja glücklich schätzen wieder einen Neuen Richtlinien - und gesetzesvorbeter zu haben.


    Vielleicht sollte ich es als Vorleser probieren, da du offensichtlich nicht lesen kannst. Die Eingangsfrage "Ist es möglich, das das OA sich an die Firma gewannt hat, weil er vor 11 Jahren mal 15 Arbeitsstunden bekommen hat??? " hat relativ wenig mit einfachen Sicherheitsmitarbeiter zu tun. Und die Antworten von Streifenhörnchen und Imperator sind Hogwash. Unabhängig von der beruflichen Ausprägung.

    --
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    Dagobert Lindlau

  • Zitat von dhm


    Nur werden wir in diese Vorschriften- Richtlinienpresse vom Gesetzgeber gedrückt.
    Gut ausgebildete Sicherheitsleute heben auch das Ansehen der Branche.
    Zudem hilft ein zielloses geblabber niemanden, wenn stichhaltige Fakten oder Vorgaben existieren sollten sie auch so wiedergegeben werden.


    Verstehe ich das richtig? Ein gut ausgebildeter Sicherheitsmann/frau ist derjenige der das BGB auswendig runterrasselt während seinem Kollegen wegen ein paar tausend Euro der Arsch weggeballert wird? Oh je..da kommen wir einstellungsmässig wohl kaum auf eine Spur.

  • Zitat

    Verstehe ich das richtig?

    Nein. Erwartungsgemäß.

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    Dagobert Lindlau

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