Wo führt das alles noch hin

  • <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Grosse-Koalition-Waffenrecht-Winnenden;art122,2791065">http://www.tagesspiegel.de/politik/deut ... 22,2791065</a><!-- m -->
    Wenn es zu Kontrollen von Wohnungen kommt, dann Gute Nacht. Wie willst du einen triftigen Grund finden, um das keine Kontrolle der Wohnung geschieht. Stellt das Euch in Amerika vor. Nach meiner Meinung führt es zu weit. Man kann doch nicht alles kontrollieren oder unter einen Generalverdacht stellen. Die die Schiessen wollen, kommen auch so an Waffen ran und werden es weiter tun.

  • Also ich muss nach genauerem studieren des Artikels sagen so schlecht ist das nicht wer sich nichts zu schulden kommen lässt brauch auch keine angst haben ist meine Meinung

  • Möchtest du trotz nichtzuschulden kommen lassen, unangeküdigten Besuch haben in deiner Wohnung. Also da hat schon ein komisches Gefühl im Bauch.

  • Wer Waffen besitzen will, muß die Waffen ordentlich aufbewahren.


    Und nun soll den Behörden die Möglichkeit gegeben werden, das auch zu kontrollieren. Ich kann daran nichts schlechtes sehen.
    Wer das nicht will, kann ja auch seine Waffen abgeben.


    Besser als das von vielen geforderte (und ebenso viel gefürchtete) Totalverbot von Waffen in Privathand ist das doch auf jeden Fall.

  • Schaut mal in das Grundgesetz!
    Art 1 Unverletzlichkeit der Wohnung!
    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/grundgesetz/gg_01.html">http://www.bundestag.de/parlament/funkt ... gg_01.html</a><!-- m -->


    Bei Kriminellen benötigt man einen richterlichen Durchsuchungsbefehl, bei legalen (und mehrfach überprüften) unbescholteten Bürgern, soll dies ausser Kraft gesetzt werden.


    Wer für sowas ist, kann gleich die nächste Umfrage starten:
    Welche Farbe soll der Stern für Legal Waffenbesitzer haben.


    Ich muss echt den Kopf schütteln,dass es welche gibt die dafür sind.
    Die Parallelen zu 1933 sind nicht zu übersehen.

  • kampfkecks69 du willst die heutige Zeit mit den Nazis von 1933 vergleichen, sorry aber du hast da was verpasst


    Ich will das nicht gut heissen was da gemacht werden soll, aber wer nicht falsch macht der baucht vor dem Besuch keine Angst haben, und ich hätte davor keine Angst wenn ich scharfe Waffen Zuhause hätte. Ich würde die Herren und Damen sogar Einladen, weil das wäre ein Punkt um zu Beweisen das ich die WBK nicht zu unrecht erhalten Habe.


    Die ist meine persönliche Meinung!!!!!!!

  • Man ne kurze Frage: Warum muss man als Sportschütze seine Waffe zuhause aufbewahren??


    Ein anstädig geschütztes Vereinsheim und gut is! (wo bei da bestimmt ein paar Jobs für unsere Kollegen rauspringen würden)


    Is doch ganz simpel oder??

  • Muss da Haifisch voll zustimmen.


    Aber zu DSS kann ich nur noch den Kopf schütteln... :kotz: :bö:

  • Zitat von "DSS"

    Schaut mal in das Grundgesetz!
    Art 1 Unverletzlichkeit der Wohnung!



    Wenn man schon das GG bemühen will, dann sollte man das auch richtig machen.
    Art. 1 besagt nichts über die Wohnung aus, sondern vielmehr über die Würde des Menschen.


    Erst in Artikel 13 geht es um die Unverletzlichkeit der Wohnung. Aber selbst in diesem Artikel werden Möglichkeiten genannt, wie man dennoch in die Wohnung kann.



    Zitat von "DSS"

    Bei Kriminellen benötigt man einen richterlichen Durchsuchungsbefehl, bei legalen (und mehrfach überprüften) unbescholteten Bürgern, soll dies ausser Kraft gesetzt werden.


    Zunächst heißt es nicht Durchsuchungsbefehl, sondern Durchsuchungsbeschluß.
    Der Unterschied liegt darin, daß die Kontrolle der Waffenbesitzer keine Durchsuchung ist, sondern (wie schon genannt) eine Kontrolle ob die Waffen ordnungsgemäß gelagert sind.
    Der rechtschaffene Waffenbesitzer geht mit den Kontrolleuren zum Waffenschrank, macht ihn auf und zeigt seine Waffen, macht den Schrank wieder zu und fertig.
    Wenn eine Waffe fehlt, kommt er vielleicht in Erklärungsnot, insbesondere dann wenn die fehlende Waffe im Nachttisch deponiert ist. Aber genau deshalb sollen ja die Kontrollen durchgeführt werden.



    Übrigens sieht der Art. 13 GG durchaus auch die Möglichkeit, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unter bestimmten Umständen die Wohnung betreten zu dürfen.
    Und genau deshalb sehe ich da kein Problem.


    Kleiner Ausflug noch:
    Menschen, die Leistungen aus Hartz IV bekommen, müssen auch Kontrollen ihrer Wohnungen über sich ergehen lassen.
    Da schreit keiner danach, warum auf einmal hier? Scheinheilige Gesellschaft, oder wie?

  • Zitat von "Axel_k78"

    Ein anstädig geschütztes Vereinsheim und gut is! (wo bei da bestimmt ein paar Jobs für unsere Kollegen rauspringen würden) Is doch ganz simpel oder??


    Ungefähr so simpel wie in den zahlreichen Fällen, in denen gut bewachte Waffendepots der Bundeswehr überfallen wurden und so jede Menge Schusswaffen in die Hände Krimineller gelangt sind?


    Ja, simpel.

  • t-online


    Zitat

    Trotz heftiger Proteste von Schützen und Jäger will die Koalition die Kontrollen von Waffenbesitzern deutlich verschärfen. Die Fachleute von Union und SPD verständigten sich am Dienstagabend abschließend auf eine Reform des Waffenrechts, die auch das ebenfalls umstrittene Verbot von Kampfspielen wie Paintball, Gotcha oder Laserdom enthält, sagte Unionsunterhändler Wolfgang Bosbach.
    Beide Bundestagsfraktionen müssen dem Verhandlungsergebnis noch zustimmen. Ende Mai soll die Reform in den Bundestag eingebracht werden, damit sie noch vor der Wahl im September verabschiedet werden kann.
    ...
    "Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass die zuständigen Behörden die Möglichkeiten erhalten müssen, die Einhaltung der Aufbewahrungsvorschriften von Schusswaffen wirksam überprüfen zu können", sagte Bosbach. Zwar können die Betroffenen den Zugang zu ihrer Wohnung verweigern, aber nur, wenn sie einen triftigen Grund dafür vorweisen können. Ansonsten droht ihnen der Entzug des Waffenscheins.

  • Zitat

    Ansonsten droht ihnen der Entzug des Waffenscheins


    Damit kann ich leben, ich habe nur eine WBK.


    Das Traurige an unsere Politiker ist, die haben Null Ahnung von den Sachen, welche sie beschliessen.

  • Also ich habe da ein wenig Bauchschmerzen bei der Sache. Klar man hat nichts zu verbergen, aber sone unangekündigten Besuche und du mußt diese Herren reinlassen. Irgendwie komisch, ob da nicht die Privatsphäre arg verletzt wird. Da gibt es bestimmt noch viel Ärger.

  • :lach: Nur wird sich diese Koalition wenig um Deine Bauschmerzen kümmern, nehme ich mal an. Und wenn Kontrolle, dann bin ich doch schon lieber dabei, als wen die Kontrolle in meiner Abwesenheit erfolgt.
    Dass die Einhaltung des Waffengesetzes kontrollirt werden muß ist schon klar, da wird bestimmt auch kein vernünftiger mensch was gegen sagen. Die Frage ist nur mal wieder, wie und in welcher Form diese Kontrollen erfolgen sollen und was das wieder an zusätzlichen finanziellen Belastungen bringt. - Denn eines ist eigentlich sicher. Die Ordnungsbehörden mit ihren Aufgaben in der jetzigen Form werden die Kontrollen nicht mit durchführen können. Dazu ist die Personaldecke viel zu gering.

  • Bin mal auf den genauen Entwurf des Gesetzes gespannt, insbesondere was die geplanten Kontrollen angehen. Die Art der Umsetzung, wie sie derzeit rüberkommt, wirft mir zu viele Fragezeichen auf und erscheint mir eher sinnlos.
    Die Frage nach dem "WER" die Kontrollen umsetzen soll stelle ich mal hinten an.




    kampfkecks69


    Deine WBK dürfte genauso weg sein, wenn du eine Kontrolle verweigerst. Davon würde ich zumindest einmal ausgehen, und ehrlich gesagt hoffe ich das auch.

  • Es ist schade, wenn User Zusammenhänge nicht verstehen.


    Der gemeine Sportschütze hat keinen Waffenschein, sondern nur eine WBK!


    Und Politiker die von WS faseln, haben keinen Plan von der Materie.
    Und diese Politiker beschliessen Gesetze, obwohl offensichtlich ist,dass die keine Ahnung haben.


    Warum hoffst du das ich meine WBK verliere?

  • @ DSS


    Versuch einfach mal, etwas mit Deinen Verallgemeinerungen zurück zu stecken.
    Haifisch kannst Du noch lange nicht das Wasser reichen.
    Die Zusammenhänge, die Du ansprichst, hat er praktisch mit der Muttermilch zu sich genommen. Kannst es mir glauben.


    Ich gebe Dir insofern Recht, dass dieses Gesetz, das noch nicht mal im Entwurf vorliegt, übereilt und unausgegoren ist. Es geht schließlich darum, auf Kosten der Leidtragenden in Winnenden Stimmen zur eigenen Wahl einzufangen. Das ist der Zusammenhang und der Grund mit und für diese Initiative.

  • Wo habe ich nur eine Verallgemeinerung?
    Politiker, welche von WS im Zusammenhang mit Sportschützen labern, haben kein plan vom WaffG, das ist fakt.

  • Wovon, ausser von ihren Diäten, haben denn Politiker Ahnung?


    Die Verallgemeinerung betraf Deine Einschätzung von Haifisch. Ih hätte auch Unterstellung sagen können. Hört sich aber nicht so gut an.