Möchtegern Security

  • Hallo liebe Foren-Gemeinde,
    ich bin neu hier und habe gleich mal eine wirklich blöde Frage.
    Kann ich mir einfach eine Jacke mit der Aufschrift Sicherheitsdienst anziehen und durch die Straßen laufen? Gehen wir mal davon aus, daß ich mir noch eine Koppel um die Hüfte geschnallt habe wo Handschellen und eine Funke dran hängen! Mache ich mich jetzt auf irgend eine Weise strafbar? Ich bin nämlich der Meinung, das dies zwar nicht Verboten ist, es jedoch niht normal ist was der Freund da macht. Ich führe gerade mit ein meiner Freunde eine sehr strenge Disskussion und würde mich daher über ein paar Antworten freuen.



    Grüße aus Fürth

  • Herzlich Willkommen hier im Forum


    Deinem freund kannst de sagen das er einen am rennen hat, wenn er so durch die gegend rennt
    Kannst ihm zum Geburtstag ja son Kinderset Polizei schenken

  • Auch wenn es in irgendeiner Art krank ist,
    strafbar ist es nicht.


    Problematisch wird es erst dann, wenn auf der Jacke nicht "Sicherheitsdienst" oder "Security" steht, sondern "Polizei" oder "Ordnungsamt".


    Ebenfalls beachtet werden sollte, daß grundsätzlich keinerlei Bewaffnung erlaubt ist. Schlagstock wird schon problematisch, hier kommt man mindestens in den Owi-Bereich. Wer meint, eine Schreckschusswaffe tragen zu müssen, sollte hierfür auch die notwendige Erlaubnis haben, sonst wird auch das kritisch (nebenbei zur Info: Für "echte" Sicherheitsmitarbeiter sind Schreckschusswaffen tabu)
    Handschließen und Funke jedoch kann man sich an die Hüfte hängen, wie man lustig ist (wobei es mit der Funke je nach Gerät auch Probleme geben kann, aber darauf jetzt einzugehen wäre zuviel des Guten).

  • danke für die vielen antworten, genau das gleiche habe ich ihm auch gesagt.
    Ich glaube ich kauf ihn wirklich so ein spielzeug sett, und so wie der drauf ist würde der warscheinlich auch mi do nem zeug auf die strasse gehen.


    zu seiner jacke, es steht security drauf, un das sogar auf der hosse, und käppie.
    Noch dazu, kent er sich ja nicht mal mit den gesetzen aus, geschweigedenn der jedermannsrechte.

  • Hallo


    Also ich persönlich bin ja der Meinung, das dein Ffreund mal einen Psychologen aufsuchen sollte, denn so was kann auch krankhaft sein.


    Ich finde so was nicht wirklich gut, denn in manchen Städten gibt es eine richtige City Bestreifung durch einen professionellen Sicherheitsdienst, und dann kommt dein Freund an. Nun ist die Frage, woher soll ich denn jetzt wissen ob der richtig ist oder nicht? Ich denke mal, das ich im Zweifel die Polizei hinzuziehen würde.


    Mich würde auch mal interessieren, was die Polizei zu solchen Möchtegern sagen würde.

    Früher nannte man mich "Brot"
    Achtung! Ich genieße WsF-Immunität.... also nüsch ärgern :-)

  • Eine etwas seltsame Verkleidung, zugegeben.
    Solange er aber nicht aktiv wird und dafür Geld nimmt, ohne dass er die passende Erlaubnis dazu hat (Gewerbeanmeldung / Arbeitsvertrag), passiert ihm sicher nichts. - Ausser dass vielleicht ein paar durch Wachleute gefrustete Jugendliche ihn anmachen.

  • @ Deputy


    wenn ich jetzt Geld nehmen würde dann wäre es gewerbepflichtig?

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Na sicher, sobald Du als Privater Sicherheitsdienstleistungen gegen Bezahlung für einen Kunden erbringst, greift die Gewerbeordnung. So habe ich das zumindest mal gelernt.

  • mei enntnisstand ist auch so. was mich jetzt aber mal in tressiert, ist wenn mich eine wohnungsbageselschaft anheuert, vielleicht 2- 3 mal in der nach durch die häuser zu ziehen in uniform, brauche ich dazu dan auch eine gewerbenmldung oder bewaherlaubnis?

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  • Hallo
    Nein ich habe noch nicht geschlafen, es liegt tatsächlich sehr viel an der Tastatur vom Notebook. Diese will nicht immer so wie ich möchte. :zw

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  • Anstatt immer nur Fehler bei anderen Usern zu suchen, solltet ihr vielleicht lieber einmal die Frage der einzelnen User beantworten, oder wenn ihr das nicht könnt, lasst auch andere Kommentare.

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  • Stellt die Wohnungsgeselschaft Dich dafür ein, bist Du also Mitarbeiter der WG, dann nicht. Beuftragt Dich die WG mit dem Bewachungsauftrag, dann schon.


    Zitat

    § 34a Bewachungsgewerbe
    (1) Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will
    (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
    ...


    Gewerbe-Ordnung

  • Aha, wenn ich jetzt also einen Arbeitsvertrag habe, in dem drin steht, das ich bei der Wohnungsbaugenossenschaft X als Security Mitarbeiter eingestellt bin dann brauche ich ne Bewachungserlaubnis.


    Wenn ich aber einen Arbeitsvertrag von denen habe wo drin steht, dass ich für die sagen wir mal Service Mitarbeiter bin dann nicht oder wie?


    Wegen dem Hausrecht?

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  • Hallo Brot,


    ich glaube, du bringst hier etwas durcheinander.


    Wenn du in einem Sicherheitsunternehmen beschäftigt bist und, sagen wir mal, eine Wohnparkstreife durchführst, musst du laut Gewerbeordnung eine Unterweisung
    nachweisen.
    Dies sagt der zitierte Satz von Deputy aus.
    Hier spricht der Eigentümer durch den Bewachungsauftrag dir als Sicherheitsmitarbeiter das Hausrecht aus.


    Wenn du in diesem Unternehmen, z.B. einer Genossenschaft, in deiner Funktion als Sicherheitsmitarbeiter direkt dort angestellt bist,
    ist eine Unterweisung nicht nötig, da nicht gewerbsmäßig, sondern direkt angestellt.
    Das es sich hier um eine Grauzone handelt, muss dann schon klar sein.


    Das Hausrecht wird dir dann durch den Auftrag/Arbeitsvertrag in beiden Fällen zugesprochen.
    Dies muss auch aus einer Dienstanweisung klar hervorgehen.


    Sollten noch Fragen da sein, einfach fragen.


    Gruß 2m02cm-Mann

    Sei stehts freundlich zu deinen Mitmenschen und habe Respekt!!!!

  • Genau so habe ich es gemeint.


    Ich sehe nämlich ziemlich oft Mitarbeiter von Wohnungsbaugesellschaften, die Security – Streife oder ähnliches auf der Jacke drauf steht haben.
    Das würde dann bedeuten, dass die sich eigentlich nicht mal richtig auskennen, bzw. ne Unterweisung von der IHK haben.

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  • Hallo Brot,


    jeder kann in ein Geschäft gehen und sich eine Jacke kaufen, auf der "Security" draufsteht.
    Dies heisst noch lange nicht, dass diese auch Berechtigt sind, im Rahmen des Hausrechts
    als Besitzdiener Maßnahmen durchzuführen.
    Du darfst hier nicht durcheinander bringen, dass es eine Feste Anstellung gibt, die keiner Unterweisung bedarf
    und der Anstellung in einem Sicherheitsunternehmen, in dem das Personal nach §34a GeWO
    eine Unterweisung haben MUSS !!!


    Das ist der kleine aber feine Unterschied.


    Wenn mir ein Mann oder eine Frau in einem Wohnpark entgegen kommen würde
    und mir dann wild irgendwelche Anweisungen an den Kopf wirft,
    würde ich dann doch glatt mal nach einem Ausweis fragen.
    Sollte er keinen dabei haben, wäre diese Sache für mich gleich wieder erledigt.


    Da kann er noch so eine schöne Jacke tragen, spielt dann keine Rolle.


    Gruß 2m02cm-Mann

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  • Zitat

    Das Würde dann Bedeuten, das die eigentlich, das die sich nicht mal richtig auskennen, bzw. ne Unterweisung von der IHK haben.


    Ganz so kannst Du das auch nicht sehen. Es ist keine Unterweisung und/oder Sachkunde nach §34a Gewerbeordnung notwendig. Ganz einfach, weil diese Leute keinem Bewachungsbetrieb angehören. Es greift der Paragraph demzufolge gar nicht. Für die Schulung und Ausbildung der eingesetzten Mitarbeiter ist in dem Falle der Betrieb selbst zuständig (wenn es nicht anderweitig gesetzlich geregelt ist, wie z.B. in Gaststätten). Trotzdem kenne ich hier aus meinem Einzugsgebiet Wohnungsunternehmen, die ihre Conciergen zur Unterweisung nach § 34a GewO schicken, weil das einfacher ist, als die Schulung selbst zu organisieren.