Schufa

  • ha, wieso sollte ich zum Doc. ??


    Wir geifern uns doch nicht an, das ist moderne Konversation zwischen einen Admin, und einen User. :zw:

    Früher nannte man mich "Brot"
    Achtung! Ich genieße WsF-Immunität.... also nüsch ärgern :-)

  • Zitat von "Frosch"

    Ein Vermieter hat tatsächlich das "Recht", sich eine Schufa-Auskunft eines Neuinteressenten einzuholen, auch nachträglich bei einem laufendem Mietverhältnis.


    Mit welchem Recht?


    Auskünfte über Dritte erteilt die Schufa nur ihren Mitgliedern oder an die eingetragenen natürlichen Personen selbst mittels Selbstauskunft. Ist der Vermieter kein Mitglied in der Schufa, dann wird auch keine Auskunft über eine fremde natürliche Person an ihn erteilt.
    Wäre ja noch schöner, wenn Jedermann beliebig über jeden einfach so sensible personenbezogene Daten bekommen kann und die Polizei für jeden Mückenschiss in solchen Angelegenheiten Rechtsgrundlagen benötigt.


    Der Vermieter kommt also nur über den Mieter selbst an die Schufa heran, in dem dieser eine Selbstauskunft anfordert und diese dem Vermieter übergibt. Mit welchem Recht kann der Vermieter die Herausgabe von Daten verlangen, die nur für den Betroffenen selbst gedacht sind?
    Ein Anrecht auf eine solche Auskunft kann höchstens einzelvertraglich zwischen Mieter und Vermieter vereinbart werden. Der Mietinteressent stimmt hier quasi zu, die Daten freiwillig zu übergeben. Stimmt der Mieter allerdings nicht zu, hat der Vermieter kein Recht, das durchzusetzen. Ebenso wenig wie der Mietinteressent die Vermietung durchsetzen kann.


    Wie man allerdings das nachträglich bei laufendem Mietverhältnis regeln will?
    Ebenso einzelvertraglich durch einen Zusatz zum Mietvertrag, nur daß hier der Mieter bereits in einem bestehenden Mietverhältnis steht, das nicht so einfach seitens des Vermieters gekündigt werden kann, zumindest nicht aus dem Grund der Ablehnung einer weiteren Vertragsklausel.

  • So sehe ich das auch.
    Irgendjemand war mal der Meinung, das es eine einheitliche Datenbank geben sollte, wo alle Bürger die Schulden haben, oder einen Kredit am Laufen haben, oder ähnliches drin stehen sollten.
    Dann kann jemand auf die Idee, wir könnten doch ein Telefon und Adressregister einführen, und dann haben wir ja auch noch die Infoscore, und eine Nette Strafdatenbank, und so weiter und so weiter,
    Wenn man auf das Einwohnermeldeamt geht, und 5 Euro hinterlegt, hat man die Adresse eines Bürgers. Ohne Probleme.
    Ach, und da wäre ja dann auch noch die Bank, die auch alle Daten hat und dann kam die Happy Digits Karte, wo das Konsumverhalten der Bürger Kontrolliert wurde. Somit sage ich nur, das wir alle gläserne Bürger sind, wo sich jeder Mensch über einen anderen informieren kann. Jedoch stellt sich bei nach wie vor die Frage, wer vergibt dieses Recht, und mit welchen Recht kann man jemanden erlauben, sich über eine andere Person einfach so mal eine Auskunft zu holen. Ich habe es ausprobiert, man kann online eine Schufa beantragen, die dann per Post kommt, ohne einen Unterschriftsnachweis oder ähnliches. Das einzige was man online angeben muss, ist der Name, Geburtsort, Wohnort, jetziger und die letzten drei Jahre, sowie das Geburtsdatum.
    Und zack, 7 Tage später kommt die Auskunft.

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  • Zitat von "haifisch"

    Mit welchem Recht?


    Richtig, ich hätte schreiben müssen-> der Vermieter hat das "Recht", sich vom Bewerber (Neuinteresssenten) eine Schufa-Auskunft vorlegen zu lassen. Einfach einholen darf der Vermieter sie natürlich nicht...

  • Man sieht aber auch sehr oft auf Bewerbungsbögen, das sich die Vermieter eine Schufa ziehen, bevor es zur Unterzeichnung des Vertrages kommt.

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  • Das ist so auch nicht ganz richtig, da spielt auch berechtigtes Interesse, Zustimmung etc unter Umständen eine Rolle. Ohne berechtigtes läuft gar nix. -> BDSG auch nicht im B2B Bereich.
    Von Drittanbietern, die ihre Daten erheben (Schuldnerregister etc) und analysieren (Score) mal ganz zu schweigen.

  • Also, ich war der Meinung, dass ich zwar auf diesen Beitrag bereits geantwortet habe, aber ich mache es gerne nochmal.


    Mittlerweile, hat meine Hausverwaltung meine Schufa bekommen. Jedoch sagte mein Rechtsanwalt zu mir, dass ich dies nicht unbedingt machen müsse, da ich bereits einen bestehenden Mietvertrag habe, und ich schon lange in der Wohnung bin, und meine miete immer pünktlich gezahlt habe. Ich werde mir jetzt, denke ich mal ne neue Wohnung suchen, da ich so eine Handlung nicht verstehe, und auch nicht akzeptiere.


    Hab mich auch schon umgeschaut.

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  • ...hoffen wa mal das dein vermieter durch deinen umzug lernen wird!......

    In meiner physisch, soziologischen Konstellation manifestiert sich die absolute Dominanz positiver Impressionen meines Individiums

  • Ich glaube da nicht ganz daran, aber kann mir auch egal sein. Ich habe es zu ihm gesagt, das ich auf so ein Mieter/Vermieter Verhältnis keine Lust habe.

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