Mann bei Fluchtversuch schwer verletzt

  • Quelle: Der Newsticker



    Zitat

    Zwei Häftlinge sind am Freitag aus Berliner Justizeinrichtungen geflohen. Während sich ein 23-Jähriger bei dem Fluchtversuch aus einem Berliner Gerichtsgebäude schwer verletzte, war die Flucht eines 27-Jährigen aus einer Reinickendorfer Justizvollzugsanstalt erfolgreich. Noch am Abend suchte die Polizei nach ihm.
    ...

  • In deinem Link.


    Zitat von "derNewsticker"

    Der andere Häftling sollte in der JVA Heiligensee im Kiefheider Weg eine Ersatzfreiheitsstrafe von 26 Tagen verbüßen, da er eine Strafe von 390 Euro nicht gezahlt hatte. Zu dieser war er dem Sprecher zufolge wegen eines Drogendelikts verurteilt worden.

  • Wo sollte das stehen? Wenn er dabei keine weiteren Straftaten begeht, wird es für ihn keine Auswirkungen haben. Oder kennst Du die entsprechenden §§ im StGB? Ich habe da keine gefunden, leider.

  • Brauchst dich nicht belehren zu lassen, du hast mal wieder die richtige Antwort gegeben.
    Habe mich ein wenig schlau gelesen.
    Die Flucht selbst ist nicht strafbar, möglicherweise wird der Flüchtig aber zur finanziellen Begleichung einer vielleicht begangenen Sachbeschädigung herangezogen, oder wegen einer begangenen Körperverletzung bestraft.

  • Hallo zusammen,


    auch nach meiner Kenntnis ist die Flucht nicht strafbar.
    Hier kommt es aber oft zu Schäden und, wie Siegfried schon geschrieben hat,
    zu evtl. Körperverletzungen, um zu Flüchten.
    Hier wird eher die Reststrafe abgesessen, wenn nichts weiter passiert.


    Aber auch ich bin mir da nicht 100% sicher.
    Vielleicht kann Haifisch uns da näher aufklären.


    Gruß 2m02cm-Mann

    Sei stehts freundlich zu deinen Mitmenschen und habe Respekt!!!!

  • Naja, für knapp 18.000 Euro verscherbeln korrupte südamerikansiche Länder ihre Staatsangehörigkeiten (habe ich auch schon mal angeboten gekriegt). Wenn er die nun knapp 30 Tage nicht absitzen und Deutschland verlassen will, wäre das eine Option! :bier:

  • Zitat von "deputy"

    eigentlich ist das Thema wohl besprochen. :zw:


    So ist es.


    Ergänzend vielleicht noch, daß die Flucht aus Straf- oder Untersuchungshaft oder polizeilichem Gewahrsam für den Gefangenen straffrei ist, weil es hierfür schlicht keinen Straftatbestand gibt,
    für eventuelle Helfer der Flucht gibt es allerdings sehr wohl eine Strafe.


    Und wie richtig festgestellt, für den Gefangenen gibt es auch Möglichkeit, eventuell die Flucht begleitende Straftaten zu begehen: Sachbeschädigung wäre da noch eine eher harmlose Variante. Es gibt da auch eher gewaltsame Fluchten, bei denen Menschen verletzt oder als Geisel genommen werden. Das ist dann alles selbstverständlich strafbar und würde ggf. die ursprüngliche Haftdauer verlängern.

  • Also soviel ich weiß, ist eine Flucht nicht strafbar, und wird auch das Strafmaß nicht ändern, wenn er während der Flucht nicht wieder eine andere Straftat begeht.

    Früher nannte man mich "Brot"
    Achtung! Ich genieße WsF-Immunität.... also nüsch ärgern :-)