Waffensachkunde mit Kurz und Langwaffen

  • Zitat von "ThatGuy"

    ...Wäre sehr ärgerlich, wenn ich den Aufwand und die Kosten umsonst hätte...


    ...was lässt Dich trotzdem so skeptisch sein? Passt doch scheinbar alles :zw: ...

  • Ich habe mal gelesen, dass angeblich 32h Unterricht gesetzlich vorgeschrieben wären.


    Aber wenn dem nicht so ist, mache ich einfach die Prüfung komplett ohne Unterricht.
    Der ist nämlich meist am Wochenende und da stehe ich lieber vor der Tür und tue der Gesellschaft was gutes.

  • Also noch einmal:


    Die örtlich zuständige Behörde kennt den Schulungsanbieter und erkennt jene WSK unter den dort bekannten Bedingungen an.


    Zu den Bedingungen gehört aber wohl auch die Schulung, denn diese ist auf jeden Fall zu absolvieren. Die Stundenzahl ist strittig, für berufliche Waffenträger war in einer bislang nie rechtskräftig gewordenen WaffVwV tatsächlich eine höhere Stundenzahl vorgeschrieben wie für Sportschützen.
    Manche Behörden verlangen dennoch die höhere Stundenzahl. Das Waffenrecht ist zwar Bundesrecht, die Durchführung obliegt aber den Ländern bzw in letzter Instanz den örtlichen Behörden selbst. So kann es auch durchaus sein, daß es in ein und demselben Bundesland auch verschiedene Ansichten innerhalb der unterschiedlichen Behörden gibt und die auch so unterschiedlich umgesetzt werden.


    Daher: Wenn die für dich örtlich zuständige Behörde den Lehrgang (Schulung + Prüfung) so wie angeboten kennt und dann auch die Waffensachkunde wie absolviert anerkennt, dann ist das für dich die einzige Auskunft, die dir weiterhelfen kann.

  • Wäre das die nächstgelegene Kreispolizeibehörde?


    Die von meinem Wohnort kennt den Anbieter nicht; sie kann auch unmöglich alle Anbieter kennen.
    Also habe ich die Kreispolizeibehörde die für den Anbieter zuständig ist angerufen und erfahren, dass diese den Anbieter anerkennen.
    Damit sei die Waffensachkundeprüfung bundesweit annerkannt.
    (Wer sich jetzt fragt, warum ich noch einen Gedanken an die Annerkennung verschwende hat wohl noch keine Erfahrung mit Bürokratie.)


    Da ich noch eine andere Frage hatte und bei dieser Behörde kurzfristig die Sachbearbeiter nicht ans Telefon bekam, habe ich bei einer weiteren Kreispolizeibehörde angerufen, die auch selber Prüfungen abnimmt.
    Die dort zuständige Person verneinte, dass überhaupt Unterricht nötig sei.


    Ich habe ein bisschen den Eindruck, dass hier jeder macht was er will. Das ganze wird dann zum Nachteil der (ohnehin bösen) Personen ausgetragen, die nachher eine Waffe tragen oder besitzen möchten.


    Davon abgesehen finde ich die Art der Prüfung sinnlos.
    Man lernt sehr viel vollkommen irrelevante Dinge; Wissen um Not- und Seenotsignalmittel. effektives und sicheres Benutzen der Waffen kann man in ein paar Tagen Unterricht nicht lernen.
    Auf dem Gebiet sollten sämtliche Berufswaffenträger umfassender geschult und überprüft werden.

  • Zitat von "ThatGuy"

    ...Ich habe ein bisschen den Eindruck, dass hier jeder macht was er will...


    ...manchmal ist es aber auch nicht unbedingt so gut, wenn man sich bei zu vielen "Stellen" Informationen einholt :zw: .


    Die für sich richtige und zuständige "Stelle" suchen, Information einholen, entsprechend agieren. Wenn Zweifel entstehen sollten, kann man sich immer noch eine "zweite Meinung" einholen.


    Alles weitere stiftet dann meistens doch nur "Verwirrung" (57) ...

  • Zitat von "ThatGuy"

    Man lernt sehr viel vollkommen irrelevante Dinge; Wissen um Not- und Seenotsignalmittel.


    wo wird dies bzw. wer bildet denn den quatsch mit aus??? diese signalpistolen stehen zwar im waffg aber dazu benötigt man keine waffensachkunde

  • Im Fragenkatalog von 2010 sind Seenotsignalmittel als eigener Abschnitt mitaufgeführt.
    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.bva.bund.de/cln_180/DE/Aufgaben/Abt__II/WaffenrechtlicheErlaubnisse/FragebogenSachkunde/Fragenkatalog__sachkunde,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Fragenkatalog_sachkunde.pdf">http://www.bva.bund.de/cln_180/DE/Aufga ... hkunde.pdf</a><!-- m -->


    Ich habe angenommen, dass alle Fragen aus diesem Katalog in der Prüfung gestellt werden können.

  • können, aber da stehen ja auch fragen für sportschützen, jäger und wiederlader drin. wenn du einen waffensachkundelehrgang gem: §7 waffg für berufswaffenträger (oder sicherheitsdienste) absolvierst, werden diese fragen in der regel nicht vom prüfungsausschuss gestelltso wie beim jagdschein oder bei der sachkunde für sportschützen keine fragen aus dem bereich der sicherheit dran kommen...

  • Zitat

    Da ich noch eine andere Frage hatte und bei dieser Behörde kurzfristig die Sachbearbeiter nicht ans Telefon bekam, habe ich bei einer weiteren Kreispolizeibehörde angerufen, die auch selber Prüfungen abnimmt.
    Die dort zuständige Person verneinte, dass überhaupt Unterricht nötig sei.


    Bist du sicher Dich nicht verwählt zu habe? Das würde ich übrigens auch an meine OA weitergeben.....

  • Wenn du da was näheres weißt, dann schreib doch mal den entsprechenden Gesetzestext.


    Ich habe nämlich danach gesucht und nicht gefunden.


    Was die verantwortliche Person dazu gesagt hat, macht doch Sinn.
    Für die Sachkund nach 34 blabla braucht man auch keinen Vorbereitungskurs.
    Wie man sein Wissen und seine Fähigkeiten erlangt, sollte für die Zertifizierung doch unerheblich sein.
    Wer sich selbst vorbereitet und besteht, hat in der Prüfung die Sachkunde nachgewiesen.


    Allenfalls ein wenig praktischen Unterricht kann man vorschreiben, damit die Kandidaten mit scharfen Waffen in der Prüfung niemand gefährden.
    Allerdings nehme ich an, dass zunächst die sichere Handhabung der Waffe (ohne Munition) geprüft wird und dann die Trefferquote überprüft wird.


    In dem Zusammenhang habe ich noch eine Frage;
    Ist es schwierig die entsprechende Quote zu erzielen?


    Ich habe mal gelesen, dass jeder besteht, der weiß, wo die Kugel rauskommt.

  • Zitat von "ThatGuy"

    ...Ich habe mal gelesen, dass jeder besteht, der weiß, wo die Kugel rauskommt...


    So ein Käse (57) . Leute, die so etwas schreiben, gehören in den Knast...


    Auf jeden Fall sei eine intensive Schulung über die Handhabung der Waffe vorausgesetzt (und das mit und ohne Munition - wozu gibt es denn Üb.-Mun.?).


    Und wie sieht es mit dem Haltepunkt aus, der vor dem Schiessen ermittelt werden muss :bö: ?

  • Ich habe mich aus reinem Interesse und weil ich wissen will, was mich erwartet privat im Schützenverein über die sicherer Handhabung einer Kurzwaffe unterrichten lassen.


    Was spräche dagegen dort die komplette Vorbereitung des praktischen Teils zu absolvieren?
    Wer die Waffe in der Prüfung nicht sicher handhaben kann, fällt schon durch, bevor er eine geladene Waffe in die Hand kriegt.


    Eine gute Beherrschung der Waffe, insbesondere in Notwehrsituationen lernt man auch in einem 16h Vorbereitungskurs ohnehin nicht.
    Da muss man sich privat drum kümmern (außer man hat ein Unternehmen, dass Weiterbildung auf dem Gebiet anbietet oder bezahlt, aber das haben die wenigsten).
    Hier weisen die meisten Sicherheitsunternehmen und auch die Polizei große Defizite auf.


    Noch eine Frage;
    Ich habe gelernt, dass Verteidigungsschießen und was dazu gehört (aus der Deckung, aus der Bewegung, Parcours ohne vorher bekannten Ablauf) für Sportschützen verboten sind.
    Ist es möglich dies als Sicherheitsdienstmitarbeiter im Innland zu trainieren oder muss man dafür ins Ausland?
    Über Empfehlungen von guten Schulen würde ich mich freuen.

  • Zitat von "ThatGuy"

    ...Was spräche dagegen dort die komplette Vorbereitung des praktischen Teils zu absolvieren?...


    ...wenn die Vorbereitung dort sorgfältig, verantwortungsvoll und in Bezug auf die Waffe, die man später führen soll durchgeführt wird, sicherlich nichts. Man müsste halt sorgfältig recherchieren, um einen solchen Schützenverein zu finden. Schützenverein ist halt nicht immer auch Schützenverein :zw: ...


    Regelmässige Übung ist halt auch wichtig. Ich bin froh, dass ich als Waffenträger im Bereich Bewachung militärischer Anlagen regelmässig alle 90 Tage zum Übungsschiessen gehen muss. Sollte ich das fahrlässiger Weise nicht tun, darf ich bei Überschreitung dieser 90 Tage nicht mehr weiterarbeiten (Krankheit, Urlaub, etc. ausgeschlossen - da gibt es dann Ausnahmeregelungen mit extra anberaumten Ausweichterminen). Auch wenn Schiesstermine in meinen Freischichten oder nach Nachtschichten liegen, muss ich diese wahrnehmen.

  • Zitat

    (1) Den Nachweis der Sachkunde hat erbracht, wer eine Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat oder seine Sachkunde durch eine Tätigkeit oder Ausbildung nachweist.
    (2) Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über die Anforderungen an die waffentechnischen und waffenrechtlichen Kenntnisse, über die Prüfung und das Prüfungsverfahren einschließlich der Errichtung von Prüfungsausschüssen sowie über den anderweitigen Nachweis der Sachkunde zu erlassen.


    zum Beispiel hier: http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__7.html


    um es abzukürzen, denn Aussagen des Vorredners zu wiederholen ist müssig.... falls Du eine Institution findest die Dir ohne vorherigen Lehrgang die Prüfung für Berufswaffenträger abnimmt (nach §7 Waffengesetz) viel Erfolg.... setzt vorraus das er dazu vom Gesetzgeber auch berechtigt ist... und genau da wirds haken....


    Das die (teilweise) noch möglichen 16h Kurse in Sachen Handhabung und Sicherheit Humbug sind, steht ausser Frage, aber auch nicht zur Disposition....

  • Ich weiß nicht recht.


    Ich könnte mir vorstellen, dass eine Kreispolizeibehörde zur Abnahme von Prüfungen schon berechtigt ist.


    Die Gesetze, die du aufgezählt hast, habe ich natürlich auch gefunden.
    Nur steht da nichts von einem Lehrgang.


    Wie dem auch sei, ich hatte nun die praktische Prüfung.
    Zum ersten mal mit einer 9mm Heckler und Koch USP, einer .357 Magn und einem .308 Gewehr (Ich bin ja wirklich nicht leicht, aber das Teil rüttelt schon erstaunlich) geschossen und hervorragend abgeschnitten.
    Bei 357 und Gewehr hatte ich minimale Streuung, während ich mit der USP ein paar Abweichungen hatte.
    Obwohl mir die USP bezügl. Handhabung sehr zusagt.

  • Zitat von "Cujo"


    Regelmässige Übung ist halt auch wichtig. Ich bin froh, dass ich als Waffenträger im Bereich Bewachung militärischer Anlagen regelmässig alle 90 Tage zum Übungsschiessen gehen muss. Sollte ich das fahrlässiger Weise nicht tun, darf ich bei Überschreitung dieser 90 Tage nicht mehr weiterarbeiten (Krankheit, Urlaub, etc. ausgeschlossen - da gibt es dann Ausnahmeregelungen mit extra anberaumten Ausweichterminen). Auch wenn Schiesstermine in meinen Freischichten oder nach Nachtschichten liegen, muss ich diese wahrnehmen.


    Mind you, aber dass muss jeder Berufswaffenträger.


    Dann gibt es ja den Spass, dass man auch regelmäßig seine Waffensachkunde, bzw. die erworbenen Kenntnisse noch beherrscht nachweisen muss. Der Teil wird fast überall übergangen.

  • Ich will euch da nicht den Spass verderben, aber die Schießübungen, die der Arbeitgeber vorschreibt und bereit stellt bringen dich in einem Feuergefecht nicht weiter.


    Wenn du vor der falschen Seite einer Waffe stehst, zielst du sicher nicht mit Kimme und Korn und hältst die Luft an um weniger zu zittern.
    Falls doch, kommst du gar nicht mehr dazu zu schießen.


    Leider sind die richtigen Kurse in D allesamt verboten.

  • Zitat von "ThatGuy"

    Ich will euch da nicht den Spass verderben, aber die Schießübungen, die der Arbeitgeber vorschreibt und bereit stellt bringen dich in einem Feuergefecht nicht weiter.


    In einem "Feuergefecht" bringen einen die 5 Patronen, die der durchschnittliche Revolverträger im Bewachungsgewerbe an Bord hat, auch nicht wirklich weit.


    Leute, Feuergefecht? Hallo?
    Reden wir hier vom Irak? Afghanistan? Oder vielmehr von Deutschland und seinen (relativ wenigen) bewaffneten Wachleuten und den wenigen potentiellen Situationen, in denen diese ihre Waffe ziehen und evtl auch schießen müssen?


    Auch wenn Verteidigungsschießen in Deutschland für Zivilisten nicht erlaubt ist,
    so ist es dennoch wichtig, die grundlegenden Dinge zu können und fortlaufend zu trainieren.
    Dazu gehört nun einmal das gezielte Schießen über Kimme und Korn.


    Wer das nicht beherrscht, der schafft auch keinen Treffer im Deutschuss.