Pfefferspray

    • Erster Beitrag

    Moin Moin , mich würde mal interessieren welches Spray bei euch zum einsatz kommt (Hörnecke , First Defence , fox lab ...)und welche erfahrungen ihr damit gemacht habt !

  • Lass mal stecken, Siegfried :zw: ...


    Ich hatte diese sachliche Frage in der Annahme gestellt, dass Einsatz24 über weiteres Hintergrundwissen zu diesem Thema verfügt :no: ...


    Aber wie heisst es ja: "Irren ist Menschlich" :zw: ...

  • Moin Cujo , wenn ich das richtig habe bist du bei der Chappi Wache .
    Mich würde mal interessieren was du für eine selbstschutz ausrüstung dabei hast !
    (mal abgesehen vom Diensthund :zw:
    )

  • Hi Gargamel,


    für mich ist der Diensthund nicht nur das Hilfsmittel der körperlichen Gewalt, um damit z. B. eine fliehende Person zu stellen, sondern auch derjenige, der mir den "Hintern" (sorry (57) ) rettet, wenn es darum geht, einen plötzlich geschehenden Überfall auf mich und/oder auf ihn selbst abzuwehren. Eine bessere "Selbstschutzausrüstung" gibt es meiner Meinung nach kaum. Das ist aber meine eigene, persönliche Meinung, die sich durch die Tatsache begründet, dass ich schon einige Zeit als DHF arbeite und weiss, wie effektiv ein Diensthund als "Selbstschutzausrüstung" ist, bzw. arbeitet :zw: ...


    Viele Kollegen aus der Branche sehen (selbstverständlich auch aus ihrer Erfahrung heraus) andere Mittel zum Selbstschutz als wirkungsvoller an...


    Ansonsten trage ich im Dienst "nur" noch meine Dienstwaffe H&K P 8 (natürlich mit der entsprechenden Munition dazu) :zw: ...


    Diese beiden "Sachen" sind für mich "Selbstschutzausrüstung" genug :lach: ...


    Gruss, Cujo.

  • Moin cujo ,
    zu zu meiner zeit war die chappi wache noch mit der P1 ausgerüstet !
    bei veranstaltungsschutz kann man leider nicht so gut mit Schutzhund arbeiten (glasscherben),
    da bleibt nur Reizstoff und MagLite ,was aber mehr als ausreichend ist . Wenn man sein job kann :zw:

  • Hallo zusammen,
    bin neu im Forum und möchte auch was dazu beitragen(vielleicht für den einen oder anderen brauchbar).
    Hallo 2m02-mann, in den RSG (Reizstoff auf Trägerstrahl und WBKpflichtig) ist der Wirkstoff der sog. "Chemischen Keule" (chemical mace) und wird auch als CN-Reizstoff(Chloracetophenon) bezeichnet. Wie das CS-Gas wirkt diese Verbindung reizend auf Schleimhäute (im Mund- und Nasenbereich, dem Bereich des Bronchialsystems und der Luftröhre sowie auf Bindehäute).
    Und zu dir Cujo, zu meiner "Mannschaft" gehören auch 3 DHF, welche ich sehr gern einsetze in einer unklaren Situation denn : 1.kein anderes Verteidigungsmittel ist in der lage mich zu warnen, 2.der Respekt vor den Viechern(nicht böse gemeint) ist nicht zu verachten und nicht zu guterletzt ""ein abgefeuertes Geschoß kann ich nicht mehr zurückholen"". So ich denke erst mal genug gewuselt, freue mich schon weiteren Austausch indiesem Forum.
    Gruß Ralf

  • Information aus 1. Hand, weil bei uns im Einsatz. Es handelt sich um das RSG Chamikel Mace von Def-Tec (USA). Wenn es geklappt hat ist 1 Foto im Anhang. Aber noch eine Anmerkung zum CN. Pfefferspray findet immer mehr Anwendung, auch wegen den Nebenwirkungen.

  • Informationen aus wessen erster Hand auch immer erklären noch nicht den Bezug zum Waffengesetz... und schon gar nicht das hier eine WBK ins Spiel kommt. Ich bin also trotz 1. Hand genauso schlau wie vorher.

  • Zitat von "Ralf K."

    Information aus 1. Hand, weil bei uns im Einsatz. Es handelt sich um das RSG Chamikel Mace von Def-Tec (USA).


    Mit der Aussage "Informationen aus 1. Hand, weil bei uns im Einsatz" kann man nichts anfangen. Was ist die gesetzliche Grundlage für Deine Behauptung, das Waffengesetz gibt dazu nichts her?


    Stell doch mal ein scharfes Foto von dem BKA-Prüfzeichen (mit lesbarer Nummer) der von dir erwähnten Geräte hier ins Forum.
    Sollten die schönen Döschen kein Prüfzeichen haben, wird es allerdings problematisch. Dann sind wir bei den verbotenen Waffen (WaffG Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste, Nr. 1.3.5).

  • Kein BKA Zeichen vorhanden.
    Ausnahmegenemigung nach§40 Abs. 4 WaffG, Erwerbsberechtigung und Besitz der RSG 1 über WBK.
    Sollte ich mich mißverständlich ausgedrückt haben, sorry.

  • Moin , soweit ich weiß werden diese geräte nur von der Polizei verwendet .
    Die selben geräte werden werden auch von Hörnecke vertrieben (RSG1).
    Jedoch werden die Kartuschen nur an Behörden verkauft und der besitz für zivil personen ist verboten !
    Das hat was mit der art zu tun wie der strahl ausgebracht wird (Trägerstrahl ).

  • ...und täglich grüßt das Murmeltier.


    Die Gerüchte und Halbwahrheiten über Dinge, die hier diskutiert werden, sterben wohl nie aus.
    Da kann man leicht ans aufgeben denken, bringt ja ohnehin nicht wirklich was...

  • Ich hab mich jetzt auch mal mit einer meiner Quellen (;-:) kurzgeschlossen, die allerdings reagierte auf meine Fragen mit seltsamen Blicken... ob ich denn bei der SKP geschlafen und meine WSK auf dem Dom gewonnen habe. Ich solle mich noch mal mit der Definition einer Waffenbesitzkarte beschäftigen und ihm bis Freitag einen Aufsatz schreiben in dem ich 100 mal die Worte Besitz und führen definiere.


    Das einzige was nicht ausgeschlossen wurde, das eine Behörde eine Ausnahmegenehmigung erteilt hat, aus welchem Grund auch immer... ihm fiele keiner ein, aber manch ein OA tickt anders....


    So, und ich muss mich jetzt erstmal einem kosmetischen Eingriff unterziehen damit meine Ohren wieder eine normale länge bekommen, nachdem sie mir derart langezogen wurden.....


    *auadastutweh....*

  • Dann möchte ich hiermit - Bek. d. BMU v. 4.7.2008 - RS I 6 – 13 151-6/17 und RS I 6 - 13 151-6/17.1 - als Genemigungsgrund anführen. Die Ohren sind dir unrechtmäßig langgezogen worden. Ich werde aber keine Kopie der WBK ins Netz stellen um aus einer Halbwahrheit eine "Vollwahrheit" zu machen und ich koche zwar gerne aber keine Gerichte in der Gerüchteküche.

  • Wollte lediglich den Reizstoff ansprechen, von führen war nicht die Rede. Da innerhalb eines befriedeten Besitztums kein Waffenschein erforderlich ist und wir uns nur in diesem Bereich damit bewegen. Wie heißt es so schön:"Mann spricht dann vom bei sich haben".

  • Zitat von "haifisch"

    ...und täglich grüßt das Murmeltier.


    Die Gerüchte und Halbwahrheiten über Dinge, die hier diskutiert werden, sterben wohl nie aus.
    Da kann man leicht ans aufgeben denken, bringt ja ohnehin nicht wirklich was...



    Nicht aufgeben ! :zw:
    Nur wer ausdauer hat kommt ans ZIEL :ok:


    wenn du es besser weisst dann teile dein wissen mit uns :bier:

  • Zitat von "Ralf K."

    Dann möchte ich hiermit - Bek. d. BMU v. 4.7.2008 - RS I 6 – 13 151-6/17 und RS I 6 - 13 151-6/17.1 - als Genemigungsgrund anführen.


    Kann ich das dann so verstehen, daß die Ausnahmegenehmigung nach § 40 Abs. 4 WaffG vom BMU, also vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ausgestellt worden ist?

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