• ... kann man natürlich auch machen - kommt bestimmt ebenso gut an :zw: .


    Wenn Du das dann später als Ausbilder Deiner Auszubildenden auch so machst - Theorie und Praxis (57) !

  • Hey, das tut ja nun nicht wirklich weh.... "In die Knie gehen beim Heben!" etc. und Material der BG gibt es massenhaft und kostenlos! :zw:

    Ich bin nicht langsam, sondern bedächtig!

  • Dieser Kurs ist eine mögliche Vorbereitung auf die Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung ( = Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation), die wiederum eine der Voraussetzungen für die Meisterprüfung ist bzw. gebraucht wird, wenn ein Betrieb ausbilden will.

  • ... ohne den Nachweis über die erfolgreich abgelegte Prüfung zum Erwerb der "Berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation" wirst Du beispielsweise nicht zur Prüfung zum Erwerb der "Handlungsspezifischen Qualifikation" beim Meister für Schutz und Sicherheit - das wäre dann umgangssprachlich ausgedrückt auch die "Abschlussprüfung" - zugelassen (es sei denn, man weist die Kenntnisse auf Grund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung nach - diese müssen dann aber der o. g. "Berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation" gleichzusetzen sein).

  • Außerdem macht diese "Berufs- und Arbeitspädagogische Qualifikation" durchaus Sinn, da man, wenn man so will durchaus "verkopft", einen Standard in der Ausbildung von Lehrlingen aufrecht erhält. Somit ist eine gemeinsame Grundlage, auch für die Qualität der Ausbildung gegeben. Und es kommt nicht zu unschönen Dingen, bei der Ausbildung...
    Ich bin ganz froh, dass es sowas gibt und zufrieden, dass ich den Schein habe! :zw:

    Ich bin nicht langsam, sondern bedächtig!

  • Didaktisch gesehen ist doch eine 4-Stufen-Methode viel besser als eine Presentation.
    Wer den ADA macht weiß doch dass wenn man es selber macht man es am besten lernen kann, wie kann man dann sagen das eine Presentation besser ist und in Zukunft mehr auf von der IHK verlangt wird???


    mfg

  • Zitat von "alaaddin"

    ... in Zukunft mehr auf von der IHK verlangt wird??? ...


    ... weil es tatsächlich in Zukunft so sein wird - oder, wie schon gesagt, wie willst Du einem Auszubildenden in unserer Branche die rechtlichen Bestimmungen der Notwehr oder der Vorläufigen Festnahme durch "Jedermann" oder aller übrigen Gesetze/Vorschriften mit der 4-Stufen-Methode nahebringen :bö: ?

  • Rechtliche Bestimmungen ist Theorie, das wird in der Berufschule vermittelt. Praxis wird in den Betrieben vermittelt.
    Für die praktische ADA Prüfung würde ich keine Gesetztestext nehmen. Vergess nicht die Prüfer sind meisten gar nicht aus unserer Branche.
    Einweisung an einem Wärmescanner oder Metalldetektor kommt viel besser rüber.
    mfg

  • Mir wurde die Ausbildereignung durch IHK - Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung §6 Abs. 4 AEVO zu erkannt.

  • @ alaaddin


    ... nein - auch Theorie (somit auch rechtliche Bestimmungen) werden zu einem nicht unerheblichen Teil in den Betrieben vermittelt (zumindest ist es bei uns so) :zw: .


    Ich habe für meine Ausbildereignungsprüfung einen Kurzvortrag im Rahmen einer Präsentation gewählt. Grundlage dafür war die Unfallverhütungsvorschrift BGV C7 mit der entsprechenden DA dazu - Spezielles Thema: Hunde gem. § 12 und Hundeführer gem. § 15. Einschliesslich der anschliessenden Lernzielkontrolle bei den beiden Auszubildenden liess sich die Zeit wunderbar füllen. Die Prüfer waren begeistert :zw: .


    Den Kurzvortrag kannst Du Dir ansehen - habe ich weiter oben in einem Posting als Datei angehängt. Warum die IHKn in Zukunft der Präsentation den Vorrang geben werden, kannst Du auch weiter oben lesen :zw: .


    Übrigens: Alle drei Prüfer waren Meister für Schutz und Sicherheit (2 männlich/1 weiblich). Zusätzlich der Prüfung beigewohnt hat ein Praktikant aus einem Studiengang Sicherheitsmanagement :zw: .