Ü3 Prüfung -was wird Geprüft

  • Hey,


    undzwar hab ich da mal ne Frage die mich brennend interessiert.
    Kurze Situation:
    Angenommen ich wäre verheiratet.. meine Freundin hätte mal nen Problem mit Drogen gehabt und wurde dabei erwischt bzw. wurde Strafrechtlich verfolgt.
    Oder Sie hätte andere Anzeigen gehabt und müsste dafür SozialStunden machen..


    Könnte man bei einer Ü3 mir irgendwas untersagen!? Bzw. würde sich das irgendwie bei mir äußern im negativen Sinn!?


    Was wird überhaupt geprüft !?

  • Das SÜG kennt drei Stufen von Sicherheitsüberprüfungen:


    * Die einfache Sicherheitsüberprüfung („Ü1“) nach § 8 SÜG ist u. a. für Personen durchzuführen, die Zugang zu als VS-VERTRAULICH eingestuften Verschlusssachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können sowie für Personen, die an einer Stelle beschäftigt werden, die dem vorbeugenden personellen Sabotageschutz (§ 1 Abs. 4 SÜG) unterliegen.
    * Die erweiterte Sicherheitsüberprüfung („Ü2“) nach § 9 SÜG ist für Personen durchzuführen, die Zugang zu als GEHEIM eingestuften Verschlusssachen oder einer hohen Anzahl als VS-VERTRAULICH eingestuften Verschlusssachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können.
    * Die erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen („Ü3“) nach § 10 SÜG ist für Personen durchzuführen, die Zugang zu als STRENG GEHEIM eingestuften Verschlusssachen oder einer hohen Anzahl als GEHEIM eingestuften Verschlusssachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, sowie bei Personen, die bei einem Nachrichtendienst des Bundes oder einer Behörde Tätigkeiten mit vergleichbarer Sicherheitsempfindlichkeit wahrnehmen sollen.


    In der Regel gilt das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung für fünf Jahre. Nach dem Ablauf ist die Sicherheitsüberprüfung zu aktualisieren. Bei Erweiterten Sicherheitsüberprüfungen mit Sicherheitsermittlungen (Ü3) ist in der Regel nach zehn Jahren eine Wiederholungsüberprüfung (Durchführung einer erneuten Erstüberprüfung) einzuleiten.[2]


    Die Sicherheitsüberprüfung kann ohne Einschränkungen, mit Einschränkungen/Auflagen oder mit der Feststellung eines Sicherheitsrisikos abgeschlossen werden.[3]


    Im Sinne des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes liegt ein Sicherheitsrisiko vor, wenn tatsächliche Anhaltspunkte


    1. Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit begründen oder
    2. eine besondere Gefährdung durch Anbahnungs- und Werbungsversuche fremder Nachrichtendienste, insbesondere die Besorgnis der Erpressbarkeit, begründen oder
    3. Zweifel am Bekenntnis des Betroffenen zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes oder am jederzeitigen Eintreten für deren Erhaltung begründen.[4]


    Bei Feststellung eines Sicherheitsrisikos darf die betroffene Person nicht mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden. Die sicherheitserheblichen Erkenntnisse können sowohl in der zu überprüfenden Person als auch in dem Partner (Ehe- o. Lebenspartner) begründet sein.[5]


    Nach Feststellung eines Sicherheitsrisikos kann eine erneute Sicherheitsüberprüfung in der Regel nach dem Ablauf von fünf Jahren erneut eingeleitet werden. Ein wichtiger Grundsatz des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes ist: Im Zweifel für die Sicherheit[6]. Dieser Grundsatz bedeutet, dass wenn Anzeichen für ein Sicherheitsrisiko bestehen, die Überprüfung mit der Feststellung eines Sicherheitsrisikos abgeschlossen wird.

  • Zitat von "manhattan"

    ... Im Sinne des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes liegt ein Sicherheitsrisiko vor, wenn tatsächliche Anhaltspunkte ...


    ... 2. eine besondere Gefährdung durch Anbahnungs- und Werbungsversuche fremder Nachrichtendienste, insbesondere die Besorgnis der Erpressbarkeit, begründen ...


    ... genau aus diesem Grunde bekam einmal ein Kollege, der neu bei uns eingestellt werden sollte, ein massives Problem - dieser sollte sogar "nur" nach Ü2 überprüft werden. Der Negativentscheid entstand durch seine Ehefrau, die in Bezug auf Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz auffällig geworden war :oppps: .

  • Ah okaaaay..
    Gut zu wissen ..
    Also sollte mein "zukünftige" Lebens- oder Ehepartnerin mal mit dem BtmG in Verbindung gekommen sein.. heißt es "Tschüss"
    Wie sieht es aus wegen Diebstahl, Einbruch etc.


    Ich denke grade was AKW und BW anbelangt ist das doch sicherlich auch wichtig oder!?
    Danke schon mal für eure sehr hilfreichen Post´s :)

  • ... wie es sich in Bezug auf AKW verhält, kann ich Dir nicht beantworten - aber im BW-Bereich geht nichts ohne erfolgreiche Ü1 oder Ü2. Die Ü3 ist dort eher selten gefordert :zw: .


    Zitat von "MacGaiiz"

    ... Diebstahl, Einbruch ...


    ... wenn Du Dir manhattans Beitrag aufmerksam durchliest und realisierst, wozu diese Sicherheitsüberprüfungen dienen (also womit die Überprüften später einmal "umgehen" sollen), wirst Du Dir Deine Frage selbst beantworten können. Meinst Du, "man" gewährt einem rechtskräftig verurteilten Dieb oder Einbrecher Zugang zu solchen Unterlagen?


    Ich habe schon einige dieser "Negativentscheide" wegen solcher "Sachen" erlebt (auch Körperverletzungen, Hehlerei, etc. waren dabei) :oppps: ...

  • Hmm..
    Nun gut .. ich hab ne weiße Weste :D
    Wurde damals einmal mit 12 oder so wegen KV angezeigt aber das sollte ja nun langsam verjährt sein .. und selbst wenn es war mit 12 ..


    Mich macht eher meine Partnerin etwas unsicher was eine positive Ü3 betrifft :(

  • ... für welche Zwecke sollst Du denn Ü3 überprüft werden? Das kommt - wie oben schon erwähnt - relativ selten vor.


    Zumindest ab der Ü2 werden Angaben zu Deiner Lebensgefährtin/Verlobten/Ehefrau abgefordert :zw: .

  • Hi mal ne dumme Frage, lebt deine Freundin in deinem Haushalt oder ist sie gemeldet? BTM hängt ihr für immer an der Backe! Kann bei solchen Ü3 auf den Fuß fallen!
    Gewalttätlichkeiten in der Jugend ist auch so eine Sache. Ich war mal Bandentechnisch in der Jugend ein klein wenig tätig, wollen wir es mal so umschreiben, hehe. Selbst das haben sie noch drin, ich bin heute 49 Jahre alt, damals war ich auch um die 12 Jahre alt.

  • Nein. Meine Freundin wohnt derzeit nicht bei mir..
    Aber wir hatten vor in den kommenden Monaten zusammen zuziehen.


    Und eigentlich brauche ich keine Ü3, es ist einfach nur ne Interessenfrage. Weil sollte ich mal eine Ü3 haben wäre ich schon gern vorher darüber Informiert. Dazu kommt jetzt eh ein neues Problem, sollte ich mit Ihr zusammen ziehen brauch ich gar nicht drüber nach denken, in einem Bereich zu arbeiten wo min. die Ü2 gemacht wird. Darauf möchte und kann ich leider nicht weiter drauf eingehen.. wird jetzt ne harte Zeit :(

  • Hey,


    Ich hoffe Ihr könnt mir eine realistische Einschätzung geben. Ich habe mich beim BND für ein Informatik [lexicon='Studium'][/lexicon] beworben. Habe aber leider mit 16 eine Jugendstrafe wegen [lexicon='Diebstahl'][/lexicon] bekommen und mir wurden Sozialstunden auferlegt. Wird mich dies nun die Anstellung beim BND kosten?


    BG

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