ich denk ein interessantes thema
Wer von euch hatt den Waffensachkundenachweiss
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ich hab es seit 2000
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seht euch mein Avatar an, ich führe sie auch immer bei mir :lol:
also die nach § 31.1 WaffG habe ich auch.
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Habe im laufe der Jahre insgesamt fünf Waffen Sachkunden hinter mir, die letzte im Juni, die ersten vier waren alle staatlich Anerkannt, wurden aber teilweise von den jeweiligen Behörden nicht angenommen :shock: , die im Juni war die staatliche Sachkunde nach der neuen WaffVvV und ist nun Gott sei Dank bundesweit anerkannt. Neben meinen WSK´s habe ich die Schießleiter Qualifikation und bilde in der stattlichen Wafffen Sachkunde im Lahn Dill Kreis aus.
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dito
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<--- auch
Andere Frage: für welche Waffen hab ihr den, manche machen den ja anscheinend nur für bestimmte Waffengruppen, z.B. Revolver (Sinn???)
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xxx
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Schau dazu mal im FORUM von http://www.waffen-online.de im Thema RECHT oder bei http://www.fwr.de
Da kann Dir geholfen werdei -
Vom Autor gelöscht
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Zitat von Duke74
Habe im laufe der Jahre insgesamt fünf Waffen Sachkunden hinter mir,
Kenne ich so ähnlich. Staatliche Waffenausbildung = in Berlin nicht anerkannt worden. Darauf hin Sachkundeprüfung bei SECURITAS Consult = in NRW anerkannt, in Berlin nicht anerkannt. Also nochmal beim LKA Berlin die Prüfung abgelegt. Seit nunmehr 7 Jahren habe ich die Sachkunde nach 1. WaffV § 32 (1) 1. a)
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Ich habe meine (gew) Prüfungen für die Sachkunde für die Kurzwaffen beim Landratsamt gemacht und die (gew) fürs Gewehr bei einem privaten Anbieter, der es für Kettner machte
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Waffensachkunde für Pistole und Revolver und Schießleiterausbildung.
Jörg
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<<< auch hat
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Anhand der verschiedenen Erfahrungen stellt man wieder einmal fest wie in dieser Branche abgezockt wird. Umso mehr sollten sich diejenigen die sich die Waffen Sachkunde vorgenommen haben sich erstmal richtig bei der Behörde übder die Anerkennung erkundigen, am besten gleich bei der Behörde die Sachkunde durchführen.
Zur allgemeinen Frage für welche Waffenarten die WSK: - GK Langwaffen, - GK Kurzwaffe, WBK grün.
Zum Thema Pond und WSK sage ich besser mal nichts! Am besten mal bei der Behörde fragen, die dürfen wenigsten etwas dazu sagen ohne das denen mit Anwalt gedroht wird -
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