Zuschläge???

  • Hi,


    muss jetzt eigentlich der AG dem AN Zuschläge zahlen wenn ja welche?
    Bei uns in der Firma bekommen wir rein gar nichts an zuschlägen :trau:


    und wie sieht das in der Ausbildung aus? :bö:


    Liebe Grüße Kevin

  • Pfff- die Frage ist schon sehr allgemein, "Zuschlag" heißt ja, etwas "zusätzlich" zum vereinbarten Arbeitslohn


    das können jetzt Zeitzuschläge (Nacht-, Sonn-, Feiertags-, Überstundenzuschläge) sein, die üblicherweise in Tarifverträgen geregelt sind
    das können jetzt Objektzuschläge oder Tätigkeitszuschläge sein.................
    manche AG zahlen "freiwillige" Zuschläge.................


    vielleicht kannst du nochmal etwas präzisieren , was du genau meinst
    und in welchem Bundesland du arbeitest (wg.evtl. tariflicher Regelungen)


    grundsätzlich kann man sagen, der AG muß das bezahlen, was vereinbart wurde


    wenn ein gesetzlicher, tariflicher oder arbeitsvertraglicher Anspruch besteht, muß der AG Zuschläge zahlen

  • Also ich meine jetzt die Feiertags, - Nachtszuschläge und so.


    Weil bei uns wird soetwas nicht bezahlt... :wein:

  • Kevin, arbeitest du in München ?


    für Bayern gilt ein allgemeinverbindlicher Lohntarifvertrag,
    (siehe Anhang)


    also müssten Nacht- und Feiertagszuschläge, sofern sie anfallen, bezahlt werden

  • warum nicht ?


    steht im Tarifvertrag irgendwas dazu drin, daß die Zuschläge in der Ausbildung nicht gelten sollen ?
    ich hab nichts gefunden..........

  • ich weiß nicht wie es bei der Ausbildung geregelt ist :bö:
    naja bin mal gespannt ob er jetzt mir den mindestlohn zahlt :bö:


    also ich habe ja auch nichts gefunden.


    Nur wenn er mich jetzt nicht weiter übernimmt dann habe ich ein großes Problem :wein:

  • ich weiß ja nicht, wo du jetzt genau arbeitest
    aber einige Firmen haben von hause aus gar nicht vor, ihre Azubis nach erfolgreicher Ausbildung zu übernehmen
    sie stellen lieber wieder neue Azubis ein, als "billige Arbeitskräfte"


    aber ausbildungsmässig ist NEMERE hier der qualifizierte Ansprechpartner
    er erklärt auch immer, das Azubis mit guten Noten schon öfters direkt von der Ausbildung weg abgeworben werden

  • ja arbeite in München in einer Firma,


    hatte jetzt erst die Servicekraft für Schutz und Sicherheit abgeschlossen und mache jetzt dann mit der Fachkraft weiter.


    Okay.


    Aber bei meinem Chef ist es nicht so er stellt schon ein nur ich habe ihm jetzt erzählt das ich beim Fernsehen einen nebenjob mache was er davor nie wusste, ist ja auch Privatleben.
    Naja und jetzt hatte ich geschrieben das ich ja eine Ausbildung shcon habe und in dem 3/4 Jahr jetzt zur Fachkraft einen höheren Lohn habe und das im LTV 665 Euro Brutto steht :bö:


    naja mal hoffen weil ich will nicht dann wie es üblich ist ein lehrjahr höher und 50 Euro Brutto mehr :wein:

  • Kevin, ich weiß ja nicht, irgendwie erscheinst du mir etwas "unstrukturiert",
    was deine Fragestellungen anbelangt


    die Tatsache, daß du einem Nebenjob nachgehst
    was hat das jetzt genau mit der ursprünglichen Fragestellung zu tun ?


    by the way : Nebenjobs sind/können unter Umständen genehmigungspflichtig sein, ist eben nicht "Privatleben", insbesondere, da der "Hauptarbeitgeber" die Verantwortung dafür trägt, das die Arbeitszeitgesetze eingehalten werden

  • mensch kevin :D
    wenn du satzzeichen verwenden würdest, dann wären deine sätze viel leichter zu lesen :P


    sooo, aber mal bzgl. den zuschlägen...da hat uns ein lehrer mal erzählt, dass es in der ausbildung keine pflicht ist, zuschläge zu zahlen. Als ich meine alte firma aber gewechselt habe (gibt ganz viele gründe dafür), da wurde mir in einem beratungsgespräch mit einer organisation, die sich für azubis einsetzt gesagt, dass zuschläge gezahlt werden MÜSSEN. (übrigens auch in bayern, jetzt gleiche firma wie kevin, der alte satzzeichen geizhals :bier:


    so ganz sicher ist sich da irgendwie keiner hab ich das gefühl. Da bringt jeder andere gesetzbücher und überall steht das ganze etwas anders drin :grummel.

  • wenn wir jetzt von Bayern ausgehen


    ist eigentlich alles ganz klar geregelt
    (außer das mit den Satzzeichen :zw: )


    im allgemeinverbindlichen Lohntarifvertrag ist die Ausbildungsvergütung festgelegt
    und es sind (u.a.) evtl. anfallende Nacht- und Feiertagszuschläge festgelegt


    die hat der AG entsprechend dem Tarifvertrag zu vergüten


    gibt es diesbezüglich Probleme, sollte sich der Azubi erstmal an die zuständige IHK wenden,
    dann gehe ich davon aus, das schon eine Lösung gefunden wird

  • problem ist natürich, dass ich jetzt keine lust habe, dem chef da seine pflichten (falls er wirklich zahlen müsste..) zu erklären und dann bis zum ende meiner ausbildung nur noch "dreckssschichten" zu bekommen :trau:


    Jetzt mach ich die ausbildung noch fertig und werd da keinen terror veranstalten, trotzdem würde ich das auch mal gerne wissen. Die IHK - ich weiß ja nicht...sonderlich viel halte ich nicht von der IHK, allein schon aus dem grund, dass bei meiner alten firma nie groß was gemacht wurde, obwhol da SEHR SEHR VIEL HANDLUNGSBEDARF war.



    Bin ja mal gespannt wie es nach der ausbildung aussieht, da zahlen auch viele firmen nicht die zuschläge, obwohl pflicht? man wird sehen :wein:

  • es ist schon traurig, wenn Azubis hier mit ihren Sorgen alleine gelassen werden


    genauso traurig, wenn sie als "vollwertige billige Arbeitskräfte" ausgenutzt werden


    als Schutz vor Benachteiligung ("Drecksschichten"), falls du dich beim AG beschweren solltest soll folgendes dienen


    § 612a BGB
    Maßregelungsverbot
    Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt.


    sowie
    § 84 BetrVG
    Beschwerderecht


    (1) Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt. Er kann ein Mitglied des Betriebsrats zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen.


    (2) Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer über die Behandlung der Beschwerde zu bescheiden und, soweit er die Beschwerde für berechtigt erachtet, ihr abzuhelfen.


    (3) Wegen der Erhebung einer Beschwerde dürfen dem Arbeitnehmer keine Nachteile entstehen.



    theoretisch jedenfalls................

  • Das ist alles echt sowas von kompliziert.


    Naja jetzt erstmal hoffen das ich den neuen Vertrag bekomme....


    Ach Dari Hek habe unserem lieben Chef einmal des geschickt wie viel Ausbildungsvergütung gezahlt werden müsste ;)


    Bin ja jetzt mal gespannt, vorallem wenn ich jetzt neben der Ausbildung noch die Sanitäterausbildung habe, bin ich ja schon fast komp0lett ausgebildet mit allem...


    Aber bei der IHK beschweren das ist so eine Sache weil da geht das ganze nach hinten los.
    Oder was meinst du Dari Hek?


    Aber er antwortet nicht mehr auf meine E-Mails...


    Kriegsrat hast schon recht. Das Problem ist wenn ich dort wo ich immer gearbeitet habe sprich da wo ich eigentlich gar nicht hätte dürfen..gesagt hätte ich darf nicht hätte es echt nur ärger bekommen.


    Genauso ich hatte 8 Tage jeweils 9 Stunden mit 3 Stunden Fahrzeit immer gearbeitet hatte eigentlich 20 Überstunden und die werden wieder nicht bezahlt.


    Mich regt das so auf.


    Ich Idiot habe eine so gute Ausbildung und bin gut und bleibe bei der Firma :trau:

  • Zitat von "dari hek"

    ... Die IHK - ich weiß ja nicht ...


    ... inwiefern soll die IHK Euch denn bei Eurer Problematik behilflich sein :bö: ?

  • als ich bei der IHK war, ging es mir damals nicht nur um die zuschläge, sondern viel mehr um die rechtswidrigen dinge, die meine alte firma so betrieben hat (alleine arbeiten ohne wenigstens unterrichtung zu haben, arbeitszeitschutzgesetze kannte mein chef wohl auch nicht, unbezahlte bereitschaftstage - trotz überstunden, berufsschultage nur die tatsächlichen arbeitszeiten bezahlt - z.b. 8:15-13:00 = 4,75 h, statt den verpflichteten 8 h ...). Da hat die IHK gesagt, sie wird sich den betrieb demnächst anschauen und sich darum kümmern - ist aber nie etwas geschenen.



    Erst ca ein halbes jahr später wurde da wohl durchgegriffen - nachdem ca 10 azubis bei der IHK waren, gekündigt wurden (seltsam? direkt nach einer beschwerde kam die kündigung für uns...). Was da dann genau noch alles passiert ist weiß ich nicht. Jedenfalls bin ich seitdem nicht von der IHK begeistert, hatte bzw. habe immer noch das gefühl, dass denen die problematik mit den "schwarzen schafen" durchaus bekannt und dennoch ...ziemlich egal ist.

  • ... aber für solche Probleme gibt es doch ganz andere "Institutionen", die wesentlich wirksamer agieren können - noch nie etwas von Gewerbeaufsichtsämtern, Berufsgenossenschaften, etc. gehört :bö: ?


    Hat eine IHK denn irgendeine Eingriffsbefugnis :oppps: ?

  • ich kam da grad aus der schule raus - mehr oder weniger und war dann paar monate in der firma. Hatte da eig. keine ahnung wer für was zuständig ist, die IHK war halt das, was man ständig gehört hat. Die IHK unterzeichnet den arbeitsvertrag und und und. Für mich war das damals die 1. anlaufstelle.


    Jedoch lernt man aus seinen "fehlern". Das nächste mal werde ich auch anderweitig "hilfe suchen" ^^

  • Zitat von "dari hek"

    ... Die IHK unterzeichnet den arbeitsvertrag ...


    ... häää :oppps: ?

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