Zuschläge???

  • Hallo dari hek



    Habe ich das falsch gelesen sind da Lehrlinge entlassen worden? :bö:
    Und wenn ja warum ,den das geht laut Berufsausbildungsgesetz nicht so einfach.
    Hier der Link für die Ausbildungsinfos



    <!-- m --><a class="postlink" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsausbildung#Gesetzliche_Regelungen_der_Berufsausbildung">http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsausb ... ausbildung</a><!-- m -->
    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.bmbf.de/pub/ausbildung_und_beruf.pdf">http://www.bmbf.de/pub/ausbildung_und_beruf.pdf</a><!-- m -->

    Wer einen Fehler entdeckt darf in behalten. ;)

  • Bei Dari Hek das ist ja eine ganz lange und sehr komplizierte Geschichte.
    Die Firma gibt es jetzt eh nicht mehr in der Branche verkaufen nur noch Sicherheitstechnik.


    Naja jetzt mal sehen ob ich den neuen Vertrag richtig bekomme.

  • Ich glaube soetwas kennen die wenigsten Firmen bzw. die meinen sie kennen das aber eigentlich wissen die nur das da irgendwelche Sätze drinnen stehen die die nicht so toll finden .....


    Jetzt hoffe ich mal das ich in meinem neuen Ausbiildungsvertrag die Vergütung vom LTV drinnen steht weil wenn nicht dann werde ich pleite gehen...

  • Ich hatte ja meinem Chef geschrieben das im LTV 665 Euro Brutto drinnen steht, hier die Antwort vom Chef:


    Zitat

    Du bekommst genauso viel wie deine Kollegen, nämlich 550,00 €/brutto. Deine Zahl ist lediglich ein Anhalt und kann auch bis 20% unterschritten werden. Dies ist u.a. abhängig von der Größe der Firma, der Auftragslage, der Schulbildung, den Leistungen etc.


    Wie ist denn das jetzt? Weiß das eigentlich jemand genau?

  • ... ich weiss nicht, wo Dein Chef seine Erkenntnisse/seine Zahlen her hat. Ich denke aber, dass er sich schnell davon verabschieden kann (zumal seine Zahl "550 €" nirgendwo auftaucht).


    Wie kriegsrat ja schon ausgeführt hat, gibt es einen für allgemeinverbindlich erklärten Lohntarifvertrag in Bayern - dieser gilt dann natürlich auch für Auszubildende. Deine Zahl "665 €" ist also schon richtig - wenn Du denn im 3. Ausbildungsjahr bist.


    Gibt es bei Euch einen Betriebsrat?


    Bin gespannt, was kriegsrat dazu sagt :zw: ...

  • ausbildungsvertrag :grummel. die ihk unterzeichnet den ausbildungsvertrag, nicht den arbeitsvertrag....



    ja, die firma hat lehrlinge gekündigt - alle fristlos. Mir wurde z.b. vorgeworfen, ich hätte arbeitsverweigerung betrieben und ...weiß schon gar nicht mehr. War natürlich quatsch. Das ganze kam paar tage nach gescheitertem aufhebungsvertrag (meinen wollte er nicht akzeptieren, weil ich eben noch forderungen hatte wie überstunden, urlaub etc.... also wollte er mir seinen vorsetzen, der alle geltenden forderungen aufgehoben hätte...saß dann über 3 stunden mit 3 !!!! leuten am tisch..)


    als das ganzen dann eben paar tage später kam, kam das ganze natürlich nur per e-mail. Allerdings hatte ich die ersten 2 wochen kein internetzugriff, da ich zu der zeit im blockunterricht in der berufsschule war - chef wusste das natürlich. Mal abgesehen davon, dass die kündigung per e-mail sowieso unwirksam ist/war, war meine 2 wochenfrist einspruch zu erheben auch zunichte und ich konnte noch nicht mal was dafür...Das spiel ging dann aber noch weiter, als ich zu ver.di bin ....wäre jetzt echt zu lange.



    Naja, deswegen *verzeihung* halte ich einfach mein maul und zwar so lange, bis die lehre beendet ist. Ich werde da weder die arbeitszeitschutzgesetze bei meinem chef erwähnen, noch irgendwelche zuschlagszahlungen.



    Gruß

  • eine gute Seite für Azubis ist folgende :


    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/mein-recht-durchsetzen.html">http://www.azubi-azubine.de/mein-recht- ... etzen.html</a><!-- m -->


    die IHK ist nicht machtlos
    Damit ein Unternehmen Auszubildenden einstellen und ausbilden darf, müssen bestimmte Eignungen seitens der Ausbildungsstätte und des Ausbilders erfüllt sein, die von der IHK überprüft werden.

  • Zitat von "Kevin91"


    Wie ist denn das jetzt? Weiß das eigentlich jemand genau?


    ich kann hier keinen Spielraum des AG erkennen, die im allgemeinverbindlichen Lohntarifvertrag vorgesehene Ausbildungsvergütung nach eigenem Gutdünken zu senken


    man siehe den Absatz 3 : <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.gesetze-im-internet.de/tvg/__4.html">http://www.gesetze-im-internet.de/tvg/__4.html</a><!-- m -->

  • ja aber wenn ich das ihm jetzt sagen würde, dann würde ich keinen neuen vertrag bekommen also muss ich es ja hinnehmen =(


    werde aber evtl. kurz vor ende meiner ausbildung alles nachträglich vordern geht ja auch.


    Wie viele wir genau sind keine Ahnung.


    1 Teilzeit
    2 Vollzeit
    3 Azubis mit mir, evtl 4 jetzt
    mehrere 400 Euro Kräfte
    sonst eigentlich niemanden mehr groß

  • "alles nachträglich fordern" findet seine Grenze in den evtl. vereinbarten Ausschlußfristen


    da würde ich mal in den Ausbildungsvertrag schauen, was dazu geregelt ist
    einzelvertraglich vereinbarte Ausschlußfristen wären unwirksam, wenn sie kürzer als drei Monate wären


    ist in deinem Vertrag evtl. die Gültigkeit des MTV für Azubis vereinbart ?
    dort sind ebenfalls noch Regelungen zu Zuschlägen getroffen.

  • Soweit ich das aus den etwas verworrenen Darstellungen entnehmen kann, geht es um eine bzw. zwei Firmen im Raum München. Vielleicht kann ich etwas zur Klärung beitragen.


    In München wurde einer Sicherheitsfirma vor etwa einem Jahr durch die IHk tatsächlich die weitere Ausbildung untersagt, weil keine ordnungsgemässe Ausbildung gewährleistet war. (§ 33 BBiG). Diese Firma hatte meiner Erinnerung nach etwa 8 - 10 Auszubildende, dafür aber kein Personal, das tatsächlich die Ausbildung hätte durchführen können. Ich hatte mit dieser Sache zu tun, weil ich damals für einige Zeit vertretungsweise im Berufsbildungsausschuss nach § 77 BBiG tätig war.


    Möglicherweise steht die "Entlassung" der Auszubildenden damit in Zusammenhang. Ich muß gestehen, ich habe mir weder damals noch danach Gedanken gemacht, wie das rein vertraglich mit dem bestehenden Ausbildungsvertrag wird, da damals eigentlich geregelt schien, daß alle Azubis anderweitig ihre Ausbildung fortsetzen können. Der Sachverhalt war ja folgender:
    - Die Firma hat einen Ausbildungsvertrag geschlossen, aber
    - sie darf nicht mehr ausbilden, wegen der Untersagung durch IHK
    - also kann sie den Vertrag nicht mehr erfüllen.
    Ist der Vertrag damit aufgehoben? Vielleicht war das der Aufhebungsvertrag, von dem oben die Rede war.


    Eventuell weiß Kriegsrat zu diesem Problemfall mehr.

  • es kann sein, dass wir die gleiche firma meinen. Allerdings war ich der erste, der von der firma weg wollte und habe einen aufhebungsvertrag gefordert. Nach mir sind noch 1-2 andere übernommen worden in anderen firmen, einige aber haben danach gar nichts mehr gehabt - oder wollte nicht, weiß ich nicht.


    Also mein aufhebungsvertrag war noch bevor ich überhaupt zu IHK gegangen bin. Die wussten bis dahin noch gar nichts von den umständen in dieser firma.



    was mit dieser firma aber nun wirklich genau passiert ist weiß ich nicht. Interessiert mich auch nicht wirklich sonderlich.

  • Was ich aber nicht verstehe, die IHK sieht ja die Verträge der Auszubildenden und da sehen die ja was die verdienen warum stemplen die das dann einfach ab`? eigentlich müsste man ja dann die Leute von der IHK die das genehmigen auch ran ziehen.


    Kann mir das jemand erklären?

  • ... vielleicht sind in den Ausbildungsverträgen die "richtigen" Vergütungen eingetragen - der Ausbildungsbetrieb zahlt aber eine andere (niedrigere) :bö: ?


    Meinst Du, die IHKn kontrollieren das (vielleicht auch nur stichprobenartig)?


    Glaubst Du, der Ausbildungsbetrieb gewährt freiwillig Einblick in die Lohnbuchhaltung?


    Das geht solange, bis jemand "aufmuckt" - aber dann (57) ...

  • Zitat von "Kevin91"

    eigentlich müsste man ja dann die Leute von der IHK die das genehmigen auch ran ziehen. Kann mir das jemand erklären?


    Als Du Deine Ausbildung angefangen hast, galten in Bayern folgende Ausbildungsvergütungen für Azubis Fachkraft Schutz und Sicherheit:
    1. LJ: 500,--
    2. LJ: 555,--
    3. LJ: 605,--


    Da Du eine nur zweijährige Ausbildung zur Servicekraft gemacht hast, gelten logischerweise nur die beiden Sätze für die ersten zwei Lehrjahre.


    Genau diese Vergütung wird bei tarifgebundenen Ausbildungsbetrieben im Ausbildungsvertrag bzw. in der Anmeldung zur Eintragung eingetragen, dazu kann man (muß man aber nicht) noch einen Hinweis auf Tarfiverträge aufnehmen.
    Siehe Muster Ausbildungsvertrag:
    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.muenchen.ihk.de/mike/ihk_geschaeftsfelder/bildung/Anhaenge/Ausbildungsvertrag2.pdf">http://www.muenchen.ihk.de/mike/ihk_ges ... rtrag2.pdf</a><!-- m -->


    Die IHK prüft - wenn überhaupt - , ob eine angemessene Ausbildungs-Vergütung gezahlt wird. Wenn ein Ausbildungsbetrieb z.B. nicht an einen Tarifvertrag gebunden ist, kann durchaus die Vergütung laut Tarif unterschritten werden. Möglicherweise war dies bei Dir der Fall.
    Auch der § 17 BBiG spricht lediglich von einer "angemessenen Vergütung", die jährlich steigen muss.


    Ob Zuschläge gezahlt werden, kann die IHK sowieso nicht überwachen, woher soll man dort Deine Arbeitszeiten kennen.


    Die IHK bestätigt mit ihrem Stempel auf dem Ausbildungsvertrag lediglich die Eintragung des Berufsausbildungsverhältnisses und Einplanung des Azubi für die spätere Prüfung. Der Eindruck, daß sich die IHK auch um Fragen wie Arbeitszeit, Vergütung usw. kümmert, entsteht dadurch, weil auf dem oben gezeigten üblichen Formular für den Ausbildungsvertrag die Vereinbarungen zur Ausbildung mit dem Antrag auf Eintragung zusammengefasst sind.


    Abgesehen davon sind tarifvertragliche Fragen auch nicht Aufgabe der IHK, sie ist bei Ausbildungsverhältnissen für die Überwachung der Ausbildung (Eignung der Ausbildungsstätte, Ordnungsgemäße Ausbildung, Prüfungswesen usw.).

  • Ausbildungsvergütung wo ich anfing war:


    1. Lehrjahr 450 Euro
    2. Lehrjahr 500 Euro
    3. Lehrjahr 550 Euro Brutto alles


    ja in meinem Vertrag ist das ja so auch drinnen also hatte das die IHK so auch gesehen.
    Ach irgendwie ist das kompliziert.


    an sich muss ich es ja eh hinnehmen.

  • Zitat von "Kevin91"

    Ach irgendwie ist das kompliziert.


    Warum - war alles Stoff "Wirtschafts- und Sozialkunde" bei Deiner Berufsausbildung.

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