• Was ich damit meine ist ... Beispiel ... der Wechsel von Herrn Lopez von Opel zu VW vor zig Jahren: Opel hätte bei einer Unterlassungs- bzw. Schadenersatzklage nicht beweisen müssen, dass Herr Lopez seine vorherigen Kenntnisse bei VW neu verwendet, sondern das er sie bei Opel entwendet hatte.


    Auf unser Beispiel umgemünzt: Kam der evtl. Auftragsverlust tatsächlich auf Grund der Aktion vom Mitarbeiter? = nahezu unmöglich das gerichtsverwertbar zu beweisen. Der Kunde kündigt den Auftrag entweder fristgerecht, da ist keine Angabe von Gründen nötigt - bzw. es liegt eine Straftat vor = Betrug bei Abrechnungsstunden etc.. Um das wirklich zu beurteilen, benötigt man Detailwissen von allen dazu gehörenden Fakten.


    Einfacheres und verständlicheres Beispiel, Dienstübernahme von Räumen und Gegenständen:
    Der Ablöser stellt bei der Übernahme einen Schaden fest, jetzt macht Chefe den Vorgänger, der seine Unschuld beteuert hat, dafür haftbar = völlig falsch!!!
    Nämlich ... Chefe muss dem Beschuldigten beweisen, das er den Schaden verursacht hat, und das kann er nicht ... ätschbätsch! :saint:

  • wir reden hier nicht vom Top Management, sondern einfachen Mitarbeitern.... im schlimmsten Fall ohne Gewerkschaft und Rechtschutzversicherung.... und einem Arbeitgeber mit vergleichsweise unbgerenzten Möglichkeiten...


    Zitat

    Auf unser Beispiel umgemünzt: Kam der evtl. Auftragsverlust tatsächlich auf Grund der Aktion vom Mitarbeiter? = nahezu unmöglich das gerichtsverwertbar zu beweisen.


    Auf dem Flur zugerufen, vielleicht, aber auf der Basis kann auch der Auftraggeber nichts veranlassen... und es gibt noch einige andere Möglichkeiten, einiges davon gerichtsverwendbar

    Zitat

    Der Kunde kündigt den Auftrag entweder fristgerecht


    ^^

    Zitat

    bzw. es liegt eine Straftat vor = Betrug bei Abrechnungsstunden etc..


    hier wird eine Pause von der Arbeitszeit abgezogen die nicht geleistet werden kann... die abgerechneten Stunden stimmen, der Betrug betrifft hier den Arbeitnehmer.


    Es gibt aber einige Passagen in Werkverträgen die sich damit gar nicht vertragen und auf deren Basis dann abgemahnt bzw gekündigt werden könnte

    Zitat

    Einfacheres und verständlicheres Beispiel, Dienstübernahme von Räumen und Gegenständen:


    dokumentierte Dienstübergabe, löst das Problem schon am Ursprung.


  • es
    hier wird eine Pause von der Arbeitszeit abgezogen die nicht geleistet werden kann... die abgerechneten Stunden stimmen, der Betrug betrifft hier den Arbeitnehmer.


    Wenn mir nur 11 Stunden bezahlt werden arbeite ich auch nur 11 Stunden. Wenn die Firma trotzdem 12 Stunden abrechnet ist es sehr wohl Betrug.

  • das ist wie mit dem "beim Auftraggeber melden" mache ich das mündlich bin ich nicht greifbar, mache ich es schriftlich schön dokumentiert....
    Es gibt genug die mit der Begründung Pause nur 11 Stunden bezahlt kriegen, aber 12 arbeiten.... und nicht vom Arbeitsplatz verschwinden/verschwinden können.

  • zum Kunden gehen, ganz falscher Weg, kann ganz üble Folgen haben...


    Betriebsrat
    Gewerkschaft
    Aufsichtsführende Behörde
    Firmenwechsel


    Pause abziehen, aber nicht ermöglichen ist schlicht Betrug.


    Im Zweifel BR, Anwalt und Wechsel....
    Angebot und Nachfrage... ich denke zu keinem Zeitpunkt war die Auswahl an guten Jobs so wie jetzt, vom Indianer bis zum Häuptling.... der Veränderungswille muss natürlich da sein.


  • dokumentierte Dienstübergabe, löst das Problem schon am Ursprung.


    Deshalb ist jedoch immer noch keiner festgemacht, der den vorhandenen Schaden bezahlt.
    Beschuldigt werden kann ausschließlich der Verursacher des Schadens und sonst niemand!

  • Moin! da dies Thema etwas her ist hab ich selber auch mal eine Frage.


    Bei mir ist es so das Pausen nicht bezahlt werden wie siehts da eigendlich aus..


    Ich kann eigendlich nie eine "pause" machen da ich ja immer für die Bewohner (Asylheim/Obdachlosenunterkunft) erreichbar sein muss.
    Wenn ich mit einen 2. Kollegen aufm Objekt wäre dann könnte man das ja unter sich Regeln aber ich bin seit Jahren alleine auf einen Objekt. Ich darf wärend einer "Pause" mein Objekt nicht verlassen und muss immer erreichbar sein wie sieht es dann aus? Ich selber gehe ja davon aus das man die Pause bezahlen muss weils ja eine Bereitschafts Pause ist oder Irre ich mich da?


    Gruß

  • Wenn das so ist wie du schilderst, hast du keine Pause. Egal ob bezahlt oder unbezahlt: Pause ist die Freistellung von jeglicher Arbeitsleistung. Was tun?:

    • Sprich zuerst im ruhigen Ton mit deinem Vorgesetzten: du hast einen gesetzlichen Anspruch auf Pause, das steht hier im AZG, § 4: ArbZG - Arbeitszeitgesetz und auch im Bundesmanteltarifvertrag, ebenfalls § 4, Punkt 2.: BRMTV_2012_unterschrieben-aktuell-bis-2016.pdf, der für fast alle Bundesländer gilt.
    • Wenn das nichts bringt, gehst zum [lexicon='Betriebsrat'][/lexicon] (sofern ihr einen habt), der sollte sich damit auskennen.
    • Nächste Stufe wäre, du gehst zu ver.di. Die schreiben dann vermutlich einen netten Brief an deine Firma.
    • Alternativ nimmst dir einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, das kostet allerdings, sofern dein Rechtsschutz keine Kosten übernimmt (vorher klären). Bedenke: In dem Fall ist dein Arbeitsplatz und dein Verhältnis zu den Vorgesetzten hinterher ein anderes!
  • Das verhältnis ist eh schon gestört nach dem ich unberechtigerweise meine 2. Abhamung bekommen habe (die 1. war berechtigt) aber natürlich einspruch eingelegt gegen die 2. [lexicon='Abmahnung'][/lexicon].


    die ersten 2 Punkte bringen nichts mein vorgesetzter ist "Pro Firma eingestellt" und die nächst größeren Vorgestezte sitze 300km entfernt in der Zentrale. [lexicon='Betriebsrat'][/lexicon] haben wir nicht...


    zu 3. kann ich da auch hin wenn ich kein Ver.di Mitglied bin?


    zu4.mit den gedanken spiele ich schon lange kann man die zeiten Rückwirkend "einklagen"?


    Und dann noch eine andere Frage:


    Laut meinen AV bekomme ich 7,50€ + 1€ Leistungszuschlag (AV ist noch vor 8,50€ Min lohn) Da ja nun 8,5€ Min.Lohn ist müsste ich doch eigendlich auch weiterhin den 1€ extra bekommen oder? wurde ja kein "änderungs Vertrag oder so" gemacht...

  • In welchem Bundesland arbeitest Du denn? Der Mindestlohn ist bindend. Wenn der AG darunter bezahlt, dann wird sich der Zoll über eine Mitteilung sicher freuen.... Ab 1.1.2017 ist der Mindestlohn bei 8,84€.

  • Einfach mal ansprechen beim Chef. Wenn ich das richtig verstehe müsstest du nun 8,50€ +1,00€ also 9,50€ bekommen.
    Das der Leistungszuschlag ja nichts mit deinem Stundenlohn zu tun hat. Wenn nichts im Vertrag steht was dem im Wege stehen sollte,
    zahlt man dir grade 0,50€ zu wenig.


    Also ansprechen und auf Vertragsinhalt hinweisen. Sonst [lexicon='Betriebsrat'][/lexicon] ansprechen bzw. Gewerkschaft.

  • Bremen TV vom 25.01.2016
    €9,00 Stundenlohn bei Separatwachdienst. Wenn der AG 8,50€+0,50€ "Leistungszulage" bezahlt zahlt er eigentlich nur Tariflohn.


    Der Lohntrarifvertrag Bremen ist allgemeinverbindlich. Also darf der AG nicht darunter bezahlen.

  • Bist du sicher, das der allgemeinverbindlich ist? Eine Absichtserklärung ja, die Protokollnotiz jedoch habe ich nicht gefunden. Den traurigen Tariflohn von 9,00 Kröten darf der AG nicht aufsplitten. Demnach müsste er 9,00 Kröten Tariflohn plus 1,00 Kröte Leistungszulage nach Arbeitsvertrag bezahlen.


    Gibt es da keine Zeitzuschläge = Nachtschicht, Sonntag, Feiertag?
    TarifBremen.pdf

    PS: Bei ver.di kannst mal einen Termin machen und vorbei gehen, vielleicht beraten sie dich ja kostenlos. Den Brief an deinen Boss gibt es jedoch sicherlich nur als Mitglied.

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