Urlaubsgeld bei Teilzeit

  • Erstmal ein "Hallo" an alle. :)
    Bin neu hier im Forum und hab´da mal eine Frage.


    Ich bin Telizeitkraft bei einem Sicherheitsunternehmen. Meine Wochenarbeitszeit beläuft sich auf 36h.
    Jetzt zu meiner Frage.
    Die Berechnungsgrundlage des Urlaubsgeld ist doch:
    Bruttolohn der letzten 6 Monate geteilt durch 156. Und genau damit habe ich als Teilzeitkraft ein Problem.
    Da ich natülich weitaus weniger Brutto als eine Vollzeitkraft verdiene, mache ich bei z.B. 2 Wochen Urlaub im Monat
    ganz schön Verlust. In meinem Fall sind das ca. 50% meines Tageseinkommens.
    Also nochmal zu verdeutlichen:
    Ich habe ein Bruttostundenlohn von 7,63€. Das macht bei 12 Arbeitsstunden am Tag 91,56 Bruttolohn. Dazu kommt
    dann noch der Nachtzuschlag von 13,73€. Also hab ich einen Tagesverdienst von 105,29€.
    Bei sagen wir mal 13 Tagen (das kann immer mal variieren) im Monat hab´ich einen Monatsverdienst von ca. 1370€ Brutto.
    Diese multipliziert mit 6 wären 8212 geteilt durch 156 = 52.64€.
    Ich bekomme also pro Urlaubstag "nur" 52,64€ und mache somit ziemlich viel Verlust im Monat.


    Ist das normal das die Berechnungsgrundlage für Vollzeitkräfte und Telizeitkräfte identisch sind?
    Das kann meiner Meinung nach nicht sein, da Vollzeitkräfte einen wesentlich höheren Bruttolohn im Monat erreichen.


    Über kompetente Antworten würde ich mich sehr freuen.


    Gruß Jack :)

  • Das ist der Mantelrahmentarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe der BRD vom 01. Dezember 2006.
    Ich hoffe, daß Dir das weiterhilft.
    Mir stehen z.Zt. 14 Tage EU im Jahr zu.

  • da gibts schon wieder einen neuen seit jan 2012


    ist der alte MRTV bei dir Vetragsbestandteil ?


    Bundesland Hessen ?


    der MRTV regelt zum Urlaubsentgelt nichts
    also entweder gilt noch ein länderspezifischer Manteltarif- oder Lohntarifvertrag
    oder die gesetzliche Regelung


    was darfs sein ? :)

  • Der alte MRTV von 2006 ist in meinem AV angegeben. Mein Arbeitgeber hat seinen Sitz in Mainz also RLP aber
    ich arbeite in Wiesbaden (Hessen).
    In meinem AV steht noch:
    Darüber hinaus finden ergänzend die einschlägigen und entweder gem. §3 TVG kraft Verbandsmitgliedschaft des Arbeitgebers
    oder gem. §5 TVG kraft Allgemeinverbindlichkeit geltenden Bestimmungen auf das Arbeitsverhältnis Anwendung.
    Diese sind derzeit der Tarivertrag zur Regelung der Mindestlöhne für Sicherheitsdienstleistungen vom 11.02.2011.


    Mehr hab´ich leider nicht :(

  • das ist eine schwierige Konstellation


    der AG ist tarifgebundenes Mitglied im BDSW ?


    der Manteltarifvertrag von Rheinland-Pfalz ist allgemeinverbindlich
    der von Hessen (dein Arbeitsort) nicht


    soll der METV Rheinland-Pfalz gelten, der diese von dir erwähnte Regelung mit Gesamtbrutto der letzten 6 Mo geteilt durch 156 enthält


    dann blieb dazu zu sagen :


    dir stünden 27 Urlaubstage/Jahr zu
    da sich die Dauer des Urlaubs laut diesem Tarifvertrag lediglich nach den Beschäftigungsjahren richtet, nicht nach der individuellen Arbeitszeit (Teilzeit/Vollzeit)


    dadurch würde sich auch der Verdienst (trotz dem geringen Tagessatz) normalisieren


    den Urlaubsanspruch anteilig im Verhältnis zu einer Vollzeitarbeitskraft zu kürzen, jedoch die Berechnungsmethode wie bei einer Vollzeitkraft durchzuführen, gibt der METV Rheinland-Pfakz nicht her

  • ich würde dir raten, der Gewerkschaft (Verdi) beizutreten
    das kostet dich etwa 13 euro/Monat


    und es gibt sofort kostenlose Rechtsberatung sowie nach einer entsprechenden Wartezeit auch kostenlose Hilfe bei der Durchsetzung deiner Ansprüche


    Beitrittsformulare gibts auch online

  • Erstmal ein großes DANKE an Dich... kriegsrat :)
    Ich werde jetzt nochmal meinen Betriebsrat kontaktieren und dann seh´ich weiter.
    Danach greife ich vlt. deinen Vorschlag bezgl. Verdi auf.


    Nochmals vielen Dank!!!


    Gruß Jack

  • wenn du 1 monat Urlaub nimmst, kommst du in etwa auf das gleiche Geld. Deine 13 Tage werden halt auf den Monat verteilt, so wie du auch eben gearbeitet hättest.

  • unter Zugrundelegung der unstrittig geltenden Regeln der Mathematik können 13x 52,64 € niemals - auch nicht "in etwa"- ca. 1370 ergeben, egal wie man diese 13 Tage Urlaub auf den Monat verteilen würde

  • Wenn er den vollen Monatslohn haben will, muss er halt den ganzen Monat Urlaub nehmen. Was ist daran falsch? Die Vorstellung, dass man nur für die 13 Tage Urlaub nehmen muss und dafür den vollen Monatslohn erhält, ist falsch. Dann hättest du 2 Monate Urlaub mit voller Bezahlung. Er verdient halt durchnittlich 52€ am Tag.

  • Zitat von "cino55"

    Wenn er den vollen Monatslohn haben will, muss er halt den ganzen Monat Urlaub nehmen. Was ist daran falsch? .



    daran falsch ist der Umstand, daß ihm offenbar nur 14 Urlaubstage pro Jahr vergütet werden, selbst wenn ein gesamter Monat "frei" wäre
    und er dadurch niemals auf den "vollen Monatslohn" käme


  • Ihr habt einen entscheidenden Denkfehler. 91,56 EUR Brutto plus evtl. Zulagen dann 105,29 EUR würde man nur an Tagen bekommen, an denen man auch arbeitet. An freien Tagen hat man dafür gar nichts an Einkommen.


    Deshalb wird das Gesamtbrutto im Monatsverdienst als Berechnungsgrundlage genommen. Diesen auf 6 Monate hochgerechnet und geteilt durch 156 ergibt den Durchschnittssatz, den man werktäglich bekommen würde. Und zwar unabhängig davon, ob man nun gearbeitet hätte oder frei gehabt hätte.
    Dieser Tagessatz wird dann pro Urlaubstag bezahlt, wodurch man dann bei einem Monat Urlaub im Endeffekt auf das Gleiche Monatsbrutto kommt wie wenn man normal gearbeitet hätte mit freien Tagen hier und da.
    Es dürfen halt für 1 Monat Urlaub nicht nur 13 Urlaubstage genommen werden, also so wie gearbeitet worden wäre, sondern eben so viel Werktage, wie der Monat eben hat. Also zwischen 20 und 22 Tage (deshalb hat ja auch der Teilzeit-Arbeitnehmer nicht nur anteilige Urlaubstage, sondern die volle Anzahl an Urlaubstagen wie der Vollzeitarbeitnehmer auch, mindestens 27, mit steigender Beschäftigungsdauer mehr).

  • Zitat von "haifisch"

    [(deshalb hat ja auch der Teilzeit-Arbeitnehmer nicht nur anteilige Urlaubstage, sondern die volle Anzahl an Urlaubstagen wie der Vollzeitarbeitnehmer auch, mindestens 27, mit steigender Beschäftigungsdauer mehr).



    genau


    und da liegt das Problem : der AG gewährt nur "anteilig" Urlaub , deshalb stimmt die Rechnung für den AN nicht

  • "Rosinenpickerei" geht halt nicht.
    Wenn die Berechnungsformel laut Tarifvertrag angewendet werden soll, dann muß auch Urlaub laut Tarifvertrag gewährt werden.
    Und wenn dieser Urlaub dann auch richtig genommen wird, dann gibt es auch kein Verlust.

  • Hallo, ich nochmal kurz.


    Um Unklarheiten auszuräumen.
    Ich habe zwar nur 14 Tage EU im Jahr. Allerdings brauche ich auch nur 3 Tage Urlaub
    für ne ganze Urlaubswoche zu nehmen.
    D.h. 14 Tage EU sind für mich dann auch fast 5 Wochen Urlaub.
    Nicht das hier ein falscher Eindruck entsteht.


    Hab´mich nochmal kundig gemacht. Für mich gilt der Tarifvertrag für Rheinland-Pfalz.
    Auf jedenfall ists für mich ne ärgerliche Situation wenns denn so stimmen sollte, daß
    für Teilzeitkräfte die gleiche Berechnungsgrundlage vorliegt wie bei Vollzeitkräften.


    Nächtliche Grüße
    Jack ;)


  • nochmal : der AG kann dir nicht einfach nur 14 Tage geben, wenn der Tarifvertrag mindestens 27 Werktage vorschreibt


    richtig wäre : 27 Urlaubstage , wobei du 6 Urlaubstage für eine freie Arbeitswoche aufwenden müsstest
    dann passt es auch mit der Berechnung, die der Tarifvertrag ebenfalls vorgibt


    auch wenn es sonst üblich oder möglich wäre, daß Teilzeitkräfte anteilsmässig weniger Urlaub bekommen bzw. auch weniger Urlaub pro Woche nehmen müssen, lässt dies in deinem Fall der allgemeinverbindliche Tarifvertrag nicht zu


    der AG regelt hier in deinem Fall etwas "anders", was er nicht "anders" regeln kann, weil es bereits allgemeinverbindlich vorgeschrieben ist, wie es zu regeln wäre

  • Hallo,


    da kommt mir eine Frage auf bei dem Thema.


    Und zwar die 14 Tage Urlaub die Jack. gewährt wurden sind doch Jahresurlaub richtig. Hat Jack erst in der Firma angefangen und somit nur Teilurlaub für die Monate die er erst in der Firma ist.


    Quasi Mai war der Eintrittsmonat in die Firma dann ist ja klar das er keinen Anspruch auf die vollen 27 Tage Urlaub hat sondern Anteilig Urlaub bekommt für die Monate die er in der Firma ist.


    Sprich 27 Tage / 12 Monate = 2,25 Tage pro Monat Urlaubsanspruc


    Bei 6 Monaten Firmenzugehörigkeit sind es 13,5 Tage Urlaubsanspruch rund. 14 Tage Urlaub

  • wäre möglich, käme darauf an


    der volle Jahresurlaubsanspruch entsteht, wenn die Wartezeit von 6 Mo erfüllt ist


    also ab 6 Mo plus 1 Tag Bestehen des Arbeitsverhältnisses besteht Anspruch auf den vollen Jahresurlaubsanspruch

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