Urlaubsgeld bei Teilzeit

  • Zitat von "MilchMaedchenLA"

    Vielleicht kann er hierzu nochmal Lich ins Dunkel bringen


    ich würde behaupten, da Jack kein Problem damit hatte, ein Gesamtbrutto der letzten 6 Mo zu benennen, daß das Arbeitsverhältnis schon lange genug besteht

  • Ok stimmt auch wieder.


    Nur habe ich das als Bsp. Rechnung angesehen und nicht als Realen Wert des Brutto Entgeldes.


    Naja vielleicht gibt er ja bescheid was raus gekommen ist bei dem Gespräch mit dem AG.


    Würde mich schonmal interessieren.

  • Hallo
    Also...ich habe am 01.06.2011 als Teilzeitkraft angefangen. Bin also schon seit 15 Monaten Teilzeitkraft.
    Die im 1.Post von mir angegebenen Daten sind aktuell.
    Der AV war befristet auf 6 Monate.und endet ohne daß es einer Kündigung bedarf.


    Bzgl. Urlaub steht im AV drin, daß...

    "Das Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr. Der Urlaub richtet sich nach den gesetzlichen und den nach
    §11 dieses Vertrages geltenden tariflichen Bestimmungen; er beträgt derzeit 14 Arbeitstage pro Jahr."


    Im §11 wird auf den MRTV für das Wach- und Sicherheitsgewerbevom 01.12.2006 hingewisen.


    Aber mir ist gerade aufgefallen, daß ich zur Zeit keinen gültigen Arbeitsvertrag habe. Der oben angeführte
    war ja nur befristet bis 01.12.2011.


    Alles etwas verzwickt.


    Trotzdem schonmal ein großes DANKE für euer Bemühen. :top:



    Gruß Jack

  • doch, doch


    du hast schon einen gültigen Arbeitsvertrag, und zwar einen unbefristeten


    § 15 TzBfG :


    (5) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.

  • Moin,


    müßte das nicht "Urlaubsentgelt" heißen, denn Urlaubsgeld ist doch laut Tarifvertrag in unseren Stundenlöhnen bereits enthalten?


    Habe mich auch durch das I-Net gewühlt, aber zu meinem Thema "Urlaubsentgeltberechnung" nichts konkretes gefunden ...


    Mein Fall:


    Ich bin seit über 2,5 Jahren bei einem SD in NRW beschäftigt. Meine reguläre AZ beträgt 12 Stunden, wechselnd zwischen Tag- und Nachtschicht. Diese können sowohl auf Werktage, so auch auf Sonn- und Feiertage fallen. Mir stehen 28 Tage Urlaub zu. Wir haben eine 6-Tage Arbeitswoche. Der Brutto Stundenlohn beträgt inkl. Objektzulage 9,32 Euro.


    Im Monat August habe ich 240 Stunden gearbeitet, im September 138 Stunden, plus 12 Tage Urlaub (also rechnerisch 138 Stunden plus 12 x 12 Stunden = 282 Stunden). Zu meiner Überraschung bekam ich für September weniger im Netto heraus, als im Vormonat. Deshalb fing ich an im I-Net zu recherchieren ... nur ganz schlau bin ich da auch nicht geworden.


    Nach dem Bundesurlaubsgesetz gibt es drei Wege / Formeln der Berechnung von Urlaubsentgelt: 1.) Formel für 5 Tage Woche, 2.) Formel für 6 Tage Woche und 3.) Rechnungsweg für Mitarbeiter mit wechselnden Arbeitszeiten/-tagen. (Ich hoffe, ich habe das richtig Interprätiert).


    In den letzten 13 Wochen (708 Arbeitstage, jeden Tag 12 Stunden) vor Urlaubsantritt habe ich Brutto 7.321,10 Euro verdient. Auf der Abrechnung bekam ich als Urlaubsstunden 106,17 zu 9,32 Euro ausgewiesen.


    Ich komme weder mit den 9,32 Euro (wo sind die Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertage?), sowie mit dem 106,17 Stunden (für 12 Urlaubstage = 8,85 Stunden pro Urlaubstag) zurecht. Kann mir jemand meinen Denk-/Rechenfehler aufzeigen?


    Welche Regelung gilt für uns? Bundesurlaubsgesetz oder gibt es eine Sondervereinbarung zum Tarifvertrag?


    :(

  • Guten Morgen!


    Das macht dann rechnerisch 93,86 Euro pro Tag. Das macht zwar Sinn, erklärt aber noch nicht, wie unsere Lohnabteilung auf den Faktor 106,17 für 12 Urlaubstage kommt.


    Ich hatte mir die Mühe einmal gemacht und nach dem 3. Berechnungsweg lt. Bundesurlaubgesetz den (meinen) Tagessatz berechnet:


    7321,10 / 708 = Stundenbetrag für Berechnung Tagessatz Urlaubsentgelt (= 10,34 Euro x 12 Stunden - ergibt 124,09 Euro)


    Erst hier würde es eine gerechte Lösung sein, denn es gibt Wochen, da arbeiten wir werktags nur 3 Tage, haben aber mehrere Sonntage im Monat Dienst.


    Oder sehe ich das falsch?


    :(

  • Zitat von "Looser"


    Erst hier würde es eine gerechte Lösung sein, denn es gibt Wochen, da arbeiten wir werktags nur 3 Tage, haben aber mehrere Sonntage im Monat Dienst.


    :(


    "gerechter" vielleicht,aber darum geht es nicht, der Rechenweg des MTV ist allgemeinverbindlich und geht somit dem Rechenweg des BUrlG vor.........

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