Wichtige INFOS für Arnolds-Mitarbeiter....

    • Erster Beitrag

    Hallo,



    Für alle "Arnolds-Knechte" hier im Forum mal das wichtigste in Kürze.....


    1.
    Rechtsverbindliche Erklärungen kann ab dem 11.September 2006 nur noch der Insolvenzverwalter (RA Neukirchen) für die
    Firma Arnolds Sicherheit GmbH abgeben.



    2.
    Nach dem Sozialgesetzbuch – Drittes Buch – werden 2 Möglichkeiten der Meldung bei der Agentur für Arbeit unterschieden:


    Die „Arbeitsuchendmeldung" ist erforderlich, damit die Agentur für Arbeit Ihnen behilflich sein kann bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht spätestens 3 Monate vor Beendigung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses. Sie muss persönlich bei einer Agentur für Arbeit erfolgen. Nähere Informationen finden Sie im „Leitfaden zur frühzeitigen Arbeitsuche".
    Natürlich können Sie sich auch jederzeit arbeitsuchend melden, wenn Sie eine neue Stelle suchen und die gesetzliche Verpflichtung nicht besteht, dann gelten keine Fristen oder Formvorschriften.




    2.
    Arbeitsamt
    Ihr sollte auf jeden Fall dort schon einmal vorstellig werden und euch als "Arbeitssuchend" melden...
    siehe hierzu den Gesetzestext:

    Zitat


    Nach dem Sozialgesetzbuch – Drittes Buch – werden 2 Möglichkeiten der Meldung bei der Agentur für Arbeit unterschieden:
    Die „Arbeitsuchendmeldung" ist erforderlich, damit die Agentur für Arbeit Ihnen behilflich sein kann bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht spätestens 3 Monate vor Beendigung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses. Sie muss persönlich bei einer Agentur für Arbeit erfolgen. Nähere Informationen finden Sie im „Leitfaden zur frühzeitigen Arbeitsuche".
    Natürlich können Sie sich auch jederzeit arbeitsuchend melden, wenn Sie eine neue Stelle suchen und die gesetzliche Verpflichtung nicht besteht, dann gelten keine Fristen oder Formvorschriften.


    Ihr müsst dabei hartnäckig sein,denn die Jobcenter versuchen gerne,"diese" Meldung nicht aufzunehmen,da sie in ihrer Statistik "Negativ" auffällt......


    3.
    Wer auf Festobjekten im Seperatwachdienst bei Arnolds eingesetzt ist,wird wahrscheinlich bei einer neuen Wachfirma,die das
    Objekt übernimmt,unterkommen....



    4.
    Selber tätig werden......
    Ungeachtet dessen,sollte ihr auch selber tätig werden und euch bei anderen Wachdiensten "umhören".......
    Vergesst die "Ammenmärchen",das Wachdienst "XXXX" keine Leute von Arnolds einstellt..........
    Entscheidend ist die Qualifikation und nicht ob man von "Mueller" ,"Wichtelmann" oder "Kaese" kommt........



    Ihr solltet möglichst schnell tätig werden,da zwar ein "Anspruch auf Arbeitsentgelt" gegen den Insolvenzverwalter als
    (quasi ) Inhaber der Firma Arnolds besteht......nur wenn immer mehr Aufträge an andere Wachdienste durch
    "Kundenkündigungen" wegfallen,ist abzusehen das spätestens im Oktober da "NIX" mehr zu holen ist.....
    Insbesondere,weil das "Minus" mittlerweile bei 40 Millionen € liegt...deswegen hat auch Klüh "Abstand" genommen
    von der Übernahme.....

    jo mei.....iss denn scho Zahltag???..........

  • Du kennst mich noch nicht, mein Antrag wurde ohne Insolvenzgeldbescheinigung mit Unterschrift angenommen und wenn du in einer deutschen behörde einen Antrag stellst, bekommst du entweder einen Ablehnungsbescheid oder du wirst aufgefordert noch etwas nachzureichen. Sollte die behörde gar net reagieren gibt es eine sogenannte Handlungsklage.


    Aber ich habs gut , die Sachbearbeiterin meinte sogar, wenn mir irgendwas im ganzen Insolvenzverfahren net klar ist kann ich jederzeit bei mir nachfragen.


    Wichtig ist nur - Antrag abgegeben und somit jegliche Frist eingehalten, halt alle Ansprüche in jeglicher Richtung gesichert