Alternative "Mittel und Gegenstände zur Eigensicherung&

    • Erster Beitrag

    @
    Im Forum Veranstaltungsschutz haben wir wohl das Thema der genehmigungspflichtigen "Gegenstände/Waffen" durch...
    Da unsereiner, aber egal an welcher Stelle - im VS AV/DIV oder SEP / FSD immer mit Ärger rechnen muss, haben doch auch bestimmt viele den "persönlichen Gegenstand" der ausserhalb aller Genehmigungen steht dabei...


    .... Was wird, um nicht mit dem Waffenrecht in Konflikt zu kommen (ausser Bierglas oder Stuhlbein..im Notfall ) als legaler Gegenstand bei Euch zur Selbstverteidigung vorgehalten, und im Falle eines Falles zur "Waffe"?, und... habt Ihr damit geübt?


    Ich habe eine "Taschenled - mag.. mit grossem Schlüsselring, der über den Mittelfinger passt ...
    also eigentlich zwei in einem
    Seit einer Woche auch ein "Lichtschwert" -> von David -> eine LED für die MAG... würde das Teil aber eher als Laser einstufen


    8)8)
    ...blind und orientierungslos, auch bei Tageslicht....

  • Wenn es sich beim Reizstoff um ein Tierabwehrspray handelt, ist es nicht einer Waffe gleich zu setzen. Ergo ist es nicht Strafbar die Maglite mit Tierabwehrspray zu kombinieren!

  • Na ja vor Gericht ist das egal, weil Gefährlicher Gegenstand!
    Da zählt nur eine gute Begründung oder ein sehr junger Staatsanwalt.... :D

    ICH BIN NICHT ARROGANT...ICH KANN LEDIGLICH SCHLECHT VERBERGEN, WENN ICH JEMANDEN FÜR MÄßIG INTELLIGENT & TALENTIERT HALTE!!

  • Zitat

    Da zählt nur eine gute Begründung oder ein sehr junger Staatsanwalt


    Oder eine nette ältere Richterin, die noch 2 Jahre bis zur Pension hat :wink:



    In diesem Sinne

    Dienstleistungsgruppe securaPLAN "Wir PLANen Ihre Bedürfnisse"

  • @ Landgraf:


    Für die Polizei gelten das Verbot des Verbindens von Lampen mit Waffen und noch mehrere andere Verbote für den Normalo im WaffG nicht, weil aufgrund einer Ausnahmevorschrift relativ weit vorne im WaffG (hab jetzt nicht nach der Hausnummer nachgeschlagen) das WaffG für Polizei, Militär (und auch die Deutsche Bundesbank...) nicht anwendbar ist.


    Sprich:


    Die dürfen in waffentechnischer Sicht grds. tun, was ihnen beliebt, also auch die Lampe mit der Waffe verbinden etc., was allerdings seine Grenzen natürlich wieder in behördeninternen Waffenerlassen findet.


    Und zu den Richtern mit Schusswaffe:


    Es ist in der Tat so, dass zum Beispiel ein Strafrichter in der Regel kein Problem hat, ein Bedürfnis für einen Waffenschein zu begründen (...mehr an Leib und Leben gefährdet als die Allgemeinheit...) und den dann in der Regel auch erteilt bekommt. Von behördlicher Seite allerdings wird Richtern keine Waffe zugestanden. Die müssen den Waffenschein, wie jeder andere auch, beantragen und begründen. Nur die Begründung fällt halt leichter.


    Nachtrag zum Topic:


    Was improvisierte Waffen zur Selbstverteidigung anbelangt bin ich der Meinung, ein Schlüsselbund oder ein Kugelschreiber tun es ebenso, wie eine fest zusammengerollte Zeitung, wenn man damit umzugehen weiß.


    Ansonsten schwöre ich auf die taktischen Lampen mit reflektor hinterlegter LED und genug Power.


    Gerade beim Einsatz in verdunkelten Räumen (Diskothek) oder auf nächtlichen Veranstaltungen kann man hervorragend einen Angreifer damit derart blenden, dass dieser für die nächsten 30 Sekunden nur lauter rote Ringe und Punkte sieht. Das reicht im Zweifelsfall, um einen Angreifer wirksam unter Zuhilfenahme körperlicher Gewalt zu stoppen.


    Grundsätzlich bin ich aber froh, dass mir meist für ganz harte Fälle auch konventionelle Dinge (ASP/MES, Pfefferspray etc.) zur Verfügung stehen.


    In diesem Sinne...

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

  • Also das mit dem Verbot für die Kombination MagLite und Reizstoffsprühgerät kann ich noch nicht ganz glauben. Oder besser, ich würde sagen das ist eine Auslegungssache!!!



    1.) Das Sprühgerät ersetzt ja den Batterieschachtverschluss und um es einzusetzen muss ich die Taschenlampe mit dem Reflektor nach unten halten. Somit ist ein anleuchten des Zieles ausgeschlossen. Weil Bauart bedingt unmöglich und nicht vorgesehen!
    2.) Dann kommt es noch drauf an was in dem Gerät für ein Reizstoff verwendet wird! Wenn es sich um CS-Gas handelt fällt es unter das Waffengesetz, sollte es sich aber um Pfefferspray handeln ist es vom Waffengesetz ausgeschlossen.



    (Pfefferspray ist ja nur gegen Hunde erlaubt, interessiert aber in Notwehr keine Sau!)



    Und um der Sache Hand und Fuß zugeben!
    KH Tierabwehrspray im Kugelschreiber Design
    http://www.pfefferspray-versand.de/index.html?bekleidung.htm



    Wäre in diesem Kugelschreiber CS-Gas/Mittel wäre es eine versteckte Waffe und man würde allein für den Besitz. Auf dem Dorfplatz feierlich verbrannt werden!
    Und mit Pfefferspray als Inhalt interessiert es keine Sau, so ist unser Waffengesetz.



    PS: Wobei ich mich frage, wenn das nur gegen Hunde ist. Warum verstecke ich das in einem Kugelschreiber!? Das ist dem Pit Bull oder Rotti doch voll egal der mich fressen will. Wäre wohl nur eine Überraschung für den tückischen Schuft der mich des Nachts auf der Straße berauben will!!!


    (tückisch ist ein alter Begriff für hinterhältig und hat nicht´s mit Menschen aus der Türkei zutun)
    :shock:

    ICH BIN NICHT ARROGANT...ICH KANN LEDIGLICH SCHLECHT VERBERGEN, WENN ICH JEMANDEN FÜR MÄßIG INTELLIGENT & TALENTIERT HALTE!!

  • @ Jermaine


    Das es für uns Behördenangehörige nicht gilt hatte ich ja schon gepostet und auch mal eben nachgeschlagen :D
    So war auch mein posting mit es gibt nur normale Beamte gemeint :wink:
    Trotzdem Danke!!


    Mich interessierte ja die Argumentation warum es für den "Normalo" verboten ist!!

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Weil diese Technik in den Händen von "Normal Bürgern" für nichts nettes eingesetzt wird! :twisted:

    ICH BIN NICHT ARROGANT...ICH KANN LEDIGLICH SCHLECHT VERBERGEN, WENN ICH JEMANDEN FÜR MÄßIG INTELLIGENT & TALENTIERT HALTE!!

  • Vielleicht deshalb (Anlage 2 zu § 2 WaffG)


    ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind (z. B. Koppelschlosspistolen, Schießkugelschreiber, Stockgewehre, Taschenlampenpistolen);


    und (ebenfalls in der Anlage 2):


    Gegenstände mit Reiz- oder anderen Wirkstoffen, es sei denn, dass die Stoffe als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und die Gegenstände
    - in der Reichweite und Sprühdauer begrenzt sind und
    - zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit, der Reichweiten- und
    der Sprühdauerbegrenzung ein amtliches Prüfzeichen tragen;



    Ich kenne mich zwar im Waffenrecht nicht so gut aus, aber das könnte es sein bezogen auf die Meglite mit cs-Gas

    Die beste Möglichkeit, seine Träume zu verwirklichen, ist aufzuwachen.

  • Zitat von SAH

    Wenn es sich beim Reizstoff um ein Tierabwehrspray handelt, ist es nicht einer Waffe gleich zu setzen. Ergo ist es nicht Strafbar die Maglite mit Tierabwehrspray zu kombinieren!


    Ohh.... ein Haar.... verdammt.... es ist gespalten!


    Das verbinden einer MagLite mit Tierabwehrspray sorgt dafür, dass jeder Richter, Polizist und auch Securities mit Hirn davon ausgehen, dass du keine Probleme hättest, es gegen Menschen einzusetzen.


    Wie auch immer: Der Einsatz von Tierabwehrspray gegen Menschen ist verboten. Erklärungen wie: "Er hätte ja einen Hund dazurufen können!" funktionieren nicht.


    Ausserdem: Wenn dem normalen Gast bestimmte Gegenstände wie Pfefferspray, ASP etc. zum Führen in der Öffentlichkeit erlaubt sind, so muss das nicht zwangsläufig dem Streife gehenden Security auf Festen oder Veranstaltungen mit öffentlichen Verkehr erlaubt sein, dafür muss der Gewerbetreibene die Erlaubnis bei den Behörden einholen und uns/euch per Dienstanweisung übertragen. Welche Gegenstände erlaubnisträchtig sind sagt euch jede Polizeidienststelle oder fragt euren Arzt oder Apotheker.
    :roll:

    Lichtschwert alleine reicht nicht, man muss auch mit der Macht umgehen können!

    Einmal editiert, zuletzt von Liquid ()

  • Zitat von Liquid

    Wie auch immer: Der Einsatz von Tierabwehrspray gegen Menschen ist verboten.


    Das schon, aber in einer Notwehrsituation spielt das keine Rolle, solange der Einsatz verhältnismäßig ist.

  • Es geht einfach damit los ich darf kein CS-Gas auf eine Taschenlampe schrauben! Weil es im Waffengesetz steht und in Verbindung mit der Lampe eine versteckte Waffe wäre.
    Da Pfefferspray in Deutschland nicht als Waffe geführt wird, darf ich das in allem verstecken!!!


    Gut vor Gericht kommt man um den Vorwurf des Vorsatzes nicht herum, aber da kommt es auch auf die Lage an.

    ICH BIN NICHT ARROGANT...ICH KANN LEDIGLICH SCHLECHT VERBERGEN, WENN ICH JEMANDEN FÜR MÄßIG INTELLIGENT & TALENTIERT HALTE!!

  • Zitat von Dwight

    Das schon, aber in einer Notwehrsituation spielt das keine Rolle, solange der Einsatz verhältnismäßig ist.


    Das ist schon richtig.


    Wenn eine Joggerin Tierabwehrabwehrspray dabei hat und von einem Typen angegriffen wird und sich mit dem Pfefferspray verteidigt, so wird ihr kein Richter daraus einen Strick drehen.


    ABER!


    Wenn z.B. ein Türsteher Tierabwehrspray an seine Taschenlampe schraubt und ein Angetrunkener pöbelt und er erst das Spray zu schmecken bekommt und du dann mit deiner Lampe nachsiehst, ob du getroffen hast, dann wirst du mit keiner Geschichte damit durchkommen.
    Securities sind gefährdete Personen und müssen eher damit rechnen sich zu verteidigen, daher werden sie vor Gericht anders behandelt (Leider immer noch...).


    Aktuelles Beispiel: Streife beim Schützenfest. Auf dem Gelände sind keine Hunde erlaubt. Meinst du ernsthaft, dass sich der Einsatz von Tierabwehrspray erklären lässt?
    Diskotheken: Wieviele Hunde/Tiere sind einer Diskothek erlaubt?
    Wieviele Tiere findest du in einem Stadion bei Konzerten oder beim Fussball? Oder in kleineren Veranstaltungshallen???
    Man wird nicht viele Einsätze finden, bei denen du auf Tiere triffst.


    Aber b2t:
    Die helle LED Lampe zum Blenden (vielleicht auch blinkend) und ein Kubotan sind großartige Hilfsmittel. Man sollte nur damit umgehen können.


    Frage: Beim blenden eines Angreifers. Was passiert, wenn der Angreifer Epileptiker ist?

    Lichtschwert alleine reicht nicht, man muss auch mit der Macht umgehen können!

  • Frage: Beim blenden eines Angreifers. Was passiert, wenn der Angreifer Epileptiker ist?[/quote]



    Blenden allein löst keinen Epileptischen Anfall aus sondern nur das schnelle blitzen.

  • hallo


    das verbinden "schlagstock mit stablampe" sind verboten ebenso "verbinden stablampe mit teleskopschlagstock" weil versteckte waffe. das tierabwehrspray zur verteidung gegen menschen hängt in erster linie von der verhältnißmäßigkeit der mittel ab. da pfefferspray aber keine sofortige wirkung zeigt, und verschiedene dinge beachtet werden müßen (z.b. windrichtung, offener oder geschlossener raum halte ich nicht viel davon. man darf auch nicht vergessen "alles was wir an ausrüstung mit uns führen kann auch gegen uns verwendet werden".


    gruß


    mike

  • Zitat von Liquid


    Wenn z.B. ein Türsteher Tierabwehrspray an seine Taschenlampe schraubt und ein Angetrunkener pöbelt und er erst das Spray zu schmecken bekommt und du dann mit deiner Lampe nachsiehst, ob du getroffen hast, dann wirst du mit keiner Geschichte damit durchkommen.


    In dem Fall schon, ich bezog mich hingegen nur auf den Einsatz eines "normalen" Sprays gegen einen Angreifer.


    Zitat


    Aktuelles Beispiel: Streife beim Schützenfest. Auf dem Gelände sind keine Hunde erlaubt. Meinst du ernsthaft, dass sich der Einsatz von Tierabwehrspray erklären lässt?
    Diskotheken: Wieviele Hunde/Tiere sind einer Diskothek erlaubt?
    Wieviele Tiere findest du in einem Stadion bei Konzerten oder beim Fussball? Oder in kleineren Veranstaltungshallen???
    Man wird nicht viele Einsätze finden, bei denen du auf Tiere triffst.


    Nur weil ein Hund, bzw. anderes gefährliches Tier dort verboten ist schließt nicht aus, dass es ein "kriminell Handelnder" dorthin mitbringt oder der "entlaufende tollwütige Fiffi" dort auftaucht.


    Aber wenn wir alle ehrlich sind, damn stimmt es schon, dass sicherlich 99% der Leute im Einsatz keine "Angst vor dem bösen Hund" haben, sondern ihr Spray gegen die zweibeinige Art von Kötern mitführen...


    Zitat

    Fge: Beim blenden eines Angreifers. Was passiert, wenn der AngreifeEpileptiker ist?


    Das jemand Epileptiker ist kannst Du - vielleicht sogar er - nicht wissen. Das ist dann leider Pech. Genauso wenn er Bluter ist. Das wäre schon ein ziemlich krasser Fall, wenn Dir aus dem "Blenden des Gegners" heraus, der darauf hin einen epileptischen Anfall erleidet und zu Schaden kommt, böswillige Absicht konstruiert wird.


    "Hallo, ich hau' Dir aufs Maul. Bitte blende mich nicht, ich bin Epileptiker. Erschieß' mich lieber gleich...". :?

  • Zitat von Dwight

    Aber wenn wir alle ehrlich sind, damn stimmt es schon, dass sicherlich 99% der Leute im Einsatz keine "Angst vor dem bösen Hund" haben, sondern ihr Spray gegen die zweibeinige Art von Kötern mitführen...


    Genau das habe ich gemeint. :D


    Mich stört halt häufig, dass fadenscheinige Erklärungen für den Einsatz gefährlicher Gegenstände gesucht werden.


    Wie mir einer sagte: "Ich habe immer einen Schlagstock beim Arbeiten dabei. Schließlich ist das meine einzige Chance ein Messer abzuwehren".
    "Kannst du mit dem Stock umgehen?"
    "Na klar!"
    "Zeigen!"
    "Ups! Entwaffnet!"

    Lichtschwert alleine reicht nicht, man muss auch mit der Macht umgehen können!

  • Zitat von Liquid


    "Kannst du mit dem Stock umgehen?"


    DAS ist natürlich die ganz andere Seite der Gescchichte...

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.