Was sagt Ihr dazu? Fahrradwächter!!!!

  • Folgenden Artikel fand ich gestern in der BRAWO (Brandenburger Wochenblatt)



    Fahrradwächter - Auszug...


    Seit kurzem sorgen drei Falkenseeer (1€ Jobber!!!!!) in leuchtend grünen Signalwesten dafür, dass Pendler ihre morgendlichen Fahrräder am abend wieder finden......


    Angaben über Zeiten etc.


    Vor BEGINN IHRER ARBEIT erhielten die drei Falkenseeer Fahrradwächter eine zweistündige SCHULUNG von der POLIZEI....


    Jetzt die Äußerung der Fahrradwächter: Wir sind vorallem da, um Diebe abzuschrecken. Sollten wir trotzdem einen erwischen, können wir seinen Ausweis verlangen und müssen das Ordnungsamt oder die Polizei informieren.
    Wir zählen regelmäßig die Fahrräder durch und weisen andere freundlich aber bestimmt darauf hin, ihre Räder nicht an Bäumen oder Blumenrabatten festzumachen und fordern zum Absteigen auf, wenn ein Radler durch den Tunnel will.


    KANN DAS DENN ALLES SO SEIN?????? WAS IST DENN MIT DER SACHKUNDEPRÜFUNG???????


    Ach so, es stand auch noch drin, dass mann ja gerne weitere Einstellen möchte, aber es fehlt am Personal!!!!!!
    Also hat Falkensee es geschafft und es gibt nur noch drei Harz 4 Empfänger......


    Gruß Sindarell

    Wer nicht handelt, handelt nicht Richtig - Denken ist nicht handeln.................

    Einmal editiert, zuletzt von sindarell ()

  • Zitat

    Jetzt die Aüßerung der Fahrradwächter: Wir sind vorallem da, um Diebe abzuschrecken. Solltwen wir trotzdem einen erwischen, können wir seinen Ausweis verlangen und müssen das Ordnungsamt oder die Polizei informieren.


    Das hätten die meisten mit Sachkundeprüfung auch nicht schlechter formulieren können.


    Ansonsten ist das das gleiche Problem wie mit allen anderen 1-Eurojobs (oder früher mit den ABM-Stellen): Sie nehmen anderen dadurch Arbeitsplätze weg.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • Zitat von sindarell

    KANN DAS DENN ALLES SO SEIN?????? WAS IST DENN MIT DER SACHKUNDEPRÜFUNG???????


    Brauchen sie nicht. Sie bewachen zwar fremdes Eigentum aber nicht gewerblich.
    1 Euro-Jobber machen das quasi ehrenamtlich, deshalb ist eine Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO nicht erforderlich.
    Es ist zwar traurig daß es so ist aber es ist so.

    Seien wir realistisch, versuchen wir das unmögliche! (Che)

  • Hallo S.L.


    na so "ehrenamtlich" nun auch wieder nicht....... :evil:
    Das wird zwar im Sprachgebrauch gerne immer mit " 1 EURO" betitelt....ist aber keineswegs immer so....
    Je nach "Auftraggeber" sind das durchaus schon ein paar Teuronen.............


    Und wenn sie "NUR" Bewachen...brauchen die nach den Buchstaben des Gesetzes schon den 34a........


    (Anders wäre es,wenn es sich um eine "Fahrradstation" der AWO usw. handeln würde,wo hauptsächlich Reperaturen von Fahhrrädern durchgeführt werden.....das ist zum B. hier in NRW die "Masche"......)

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Hallo Frank!


    Der §34a GewO betrifft "Personen" die im Bewachungsgewerbe tätig sind.


    Sind "1 Euro-Jobber" die im Auftrag einer Kommune, Fahrräder an einem öffentlichen Fahrradständer bewachen, im Bewachungsgewerbe tätig?
    Wird von jenen, die die Fahrräder dort unterstellen einer Gebühr verlangt (welche auch die Kosten der Bewachung abdeckt)?
    Wohl nicht. Deshalb müssen jene, die dort Drahtesel bewachen auch keinen 34a Lehrgang absolvieren (auch wenn sie es nötig hätten)
    Die 2 h Unterweisung bei der Polizei sind ein Witz. (sieht man ja auch an den Antworten der "Wächter")

    Seien wir realistisch, versuchen wir das unmögliche! (Che)

  • Aber die sind doch im Öffentlichen Raum tätig oder nicht ?


    Würd ne Anzeige machen, wenn ich in eurem Gewerbe Tätig wäre. Das klärt sich dann schnell auf und hält die Löhne stabil :todlachen:

  • Ich habe nichts dagegen, das Arbeitslose zum Schaffen gezwungen werden. Ich habe noch viel weniger dagegen, wenn die einen Job machen (müssen), für den sich andere zu schade sind.

  • 1 Euro Jobber nehmen anderen den Arbeitsplatz weg. Machen den Arbeitsmarkt noch Kaputter.

  • Den Vorwurf habe ich schon öfters gehört, aber belegen konnte es mir noch keiner.


    Ach ja, in unserer Gemeinde sind mehrere 1 Euro Jobber, die die städtischen Grünflächen von Unkraut befreien und Laub fegen. Qualifiziertere Arbeiten macht der Bauhof selber.
    Vorher hat die Gemeinde vergeblich versucht, die Pflegepflicht auf die Bürger abzuwälzen. An diese Verordnung hat sich allerdingst niemand gehalten...

  • Für selbstständige sind 1 Euro Jobber ein gefundenes Fressen. Mann kann zwar nicht die selbe motivation verlangen wie von 5 euro Jobber :todlachen: aber dafür nimmt man eben 2 :lol:

  • Zurück zum Topic.
    Es muß doch irgendwie geklärt werden können ob diese 1 Euro Jobber Illegal beschäftigt werden.


    Bis jetzt bewachen die im Öffentlichen Raum. Hierfür ist die Sachkunde nötig . Richtig ?

  • Hallo S.L. und Klaus,


    Zitat


    Der §34a GewO betrifft "Personen" die im Bewachungsgewerbe tätig sind.
    Sind "1 Euro-Jobber" die im Auftrag einer Kommune, Fahrräder an einem öffentlichen Fahrradständer bewachen, im Bewachungsgewerbe tätig?
    Wird von jenen, die die Fahrräder dort unterstellen einer Gebühr verlangt (welche auch die Kosten der Bewachung abdeckt)?
    Wohl nicht. Deshalb müssen jene, die dort Drahtesel bewachen auch keinen 34a Lehrgang absolvieren (auch wenn sie es nötig hätten)


    Antwort ist eindeutig: JA...da "Gewerbsmäßig"......


    Schließlich handeln die Kommunen (bzw.die Maßnahmen-Träger) eindeutig mit "Gewerbsmäßiger" Absicht......
    (das heißt,sich anhand der "Dumping-Löhne" der ALG-2 Empfänger zu "bereichern"........).


    Unter dem "Deckmantel" angeblich "arbeitsunwillige-bzw.arbeitsunfähige" wieder "in Arbeit" zu bringen,wird in
    Wahrheit der "moderne Lohnsklave" geschaffen...... :twisted:
    Man hat ja bei der "Konstruktion" von "Hartz IV" zum B.die "Hartz- Kommission" so ausgewählt,das deren Mitglieder mit diesen Lebenslagen und ihrer Bewältigung keine Erfahrung hatten.
    Wie hieß es damals "Intern" doch so schön????

    Zitat


    "Verschiebebahnhöfe" im Umgang mit Arbeitslosen sollten abgebaut werden........


    Das Problem ist nur,dass sich an anderer Stelle offensichtlich wieder neue "Verschiebebahnhöfe" auftun......... :twisted:
    "Intern" werden die " 1-EURO-Jobber" übrigens als "Niedriglöhner" "geführt........

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

    Einmal editiert, zuletzt von Frank ()

  • Lohnsklave würde ich nicht sagen, da die Leute neben ihren 1,00 oder sonstwas Euro auchnoch das ganz normale Hartz4 bekommen, also ca 900 Euro Plus Schaffen

  • Hallo Klaus,


    Zitat


    Lohnsklave würde ich nicht sagen, da die Leute neben ihren 1,00 oder sonstwas Euro auchnoch das ganz normale Hartz4 bekommen, also ca 900 Euro Plus Schaffen


    Es gibt kein "pauschales" ALG-2 .............


    Du unterliegst da einem Irrtum...es gibt kein "pauschales" ALG-2 pro Monat......das ist immer "Einzelfallabhängig".....
    Der "Mindesbetrag" liegt bei 345 €.......wenn du alleinstehend bist kommst du dann mit "Wohnungszulage" vielleicht
    gerade mal auf 500 € zum B. ...........



    Gerade in Anbetracht der diesjährigen "großen Pleiten" auch und gerade in unserer Branche (HEROS/ARNOLDS)
    würde ich mir doch mal ein paar Gedanken darüber machen,das es Jeden von uns sehr schnell auch treffen kann
    mit ALG-2..........schließlich ist ja bis jetzt noch endgültig geklärt,ob bei den beiden Pleite-Firmen auch die Sozial-Abgaben richtig bezahlt wurden..........

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Moin


    1. Mein mittlerer Sohn ist 1€ Jobber für einen "Gemeinnützigen Verein", er... ist teilweise als Alleinkoch in einer Gaststätte tätig! JA!, Bei Disco, für Hochzeiten, Feiern Festen u.u.u., muss dazu sagen, er hatte mal in seinem jugendlichen Leichtsinn Kochlehre kurz vor Prüfung vermasselt.
    Nimmt also, und damit Bestätigung des Klau's von Arbeitsplätzen für "teures" Personal, egal in welcher Branche,
    anderen den Job weg! (Klau's...:roll: ??)
    2. Da er nach neuesten Menschenrechtsbrecherischen ..."Recht" in einer Bedarfsgemeinschaft sprich, dem elterlichen Haushalt, lebt, erhält er zusätzlich zu seinen paar € aus o.g. Tätigkeit die Wahnsinnssumme von 64€ ALG 2...
    3. Der dritte Sohn gehört als ALG1 ebenfalls zur Familie.
    Schlussfolgerung? -> Als Wachmann geht es einem so gut, daß man noch zwei "Mittesser" ab kann..mit der richtg(en) verdienenden Frau...
    Und wie geht das? Die Kneipe ist ebenfalls an einen Verein angeschlossen....
    Es ist ebenfalls in DD gewesen, dass H4 vom Gartenverein angefordert wurde um dort die Wege "für die Allgemeinheit"
    ebend... gemeinnützig ...gebaut hat


    Und Beispiele gibt es bei der Bahn, dem ÖNV und vielen anderen Bereichen weitere genug


    Unterm Strich wird staatlich Dumping"lohn" gefördert , nix anderes...ist das, und gemacht von Hr.Harz... also kriminell, von Kriminellen.
    Man gründet also einen "Gemeinnützigen Verein"... und hat Anspruch auf solch Personal
    Hätte da auch schon Ideen für unsere Branche, die über das Ausgangsthema noch weit hinausgehen!



    :kotz:

  • Also, wenn die Fahrradwächter nun eine Sachkundeprüfung brauchen, frage ich mich, warum die keine haben.....


    Wer kann mir sagen, wo ich mich nun genau schlau machen kann (Gewerbeamt?), denn ich finde es ist ein Unding :evil: , dass hier wieder die Gesetzeslage nicht eingehalten wird. :kotz: Vorallem wollen die Städte die Bewachung weiter ausbauen, also auch an anderen Stationen. Und in Schichten die Bewachungszeiten verlängern.


    Ich dachte 1€ Jobber dürfen nur für Arbeiten eigesetzt werden, die anderen keinen Arbeitsplatz wegnehmen.... :mecker: Es sieht so auch aus, dass mann für die Bewachung, wenn mann einen Schlüssel möchte, auch mtl. Gebühren zahlen soll....... Somit wäre dass dann doch voll Gewerbsmäßig.....


    Sindarell

    Wer nicht handelt, handelt nicht Richtig - Denken ist nicht handeln.................

  • Zitat von Frank

    Hallo S.L. und Klaus,



    Antwort ist eindeutig: JA...da "Gewerbsmäßig"......


    Schließlich handeln die Kommunen (bzw.die Maßnahmen-Träger) eindeutig mit "Gewerbsmäßiger" Absicht......
    (das heißt,sich anhand der "Dumping-Löhne" der ALG-2 Empfänger zu "bereichern"........).


    Gewerbsmäßige Absicht?
    Du hast meinen Einwand entweder nicht verstanden oder es bewußt unterlassen meine aufgeworfenen Fragen zu beantworten.
    Hat eine Kommune die gesetzliche Aufgabe, abgestellte Fahrräder in öffentlichen Fahrradständern bewachen zu lassen?
    Wo liegt die "Bereicherungsabsicht"?
    Wurden die Fahrräder schon vorher durch städtisches Personal bewacht? (geht aus dem Artikel nicht hervor)
    Wird für die Bewachung der Räder vom Besitzer eine Gebühr kassiert oder nur für das Abstellen der Räder? (geht aus dem Artikel ebenfalls nicht hervor)


    Das es bei den 1 Euro-Jobbern auch Mißbrauch gibt, bestreite ich nicht. Aber der Mißbrauch z.B. in einer Gartenanlage ist hier nicht das Thema.

    Seien wir realistisch, versuchen wir das unmögliche! (Che)

  • Hallo S.L.


    Zitat


    Gewerbsmäßige Absicht?
    Du hast meinen Einwand entweder nicht verstanden oder es bewußt unterlassen meine aufgeworfenen Fragen zu beantworten.
    Hat eine Kommune die gesetzliche Aufgabe, abgestellte Fahrräder in öffentlichen Fahrradständern bewachen zu lassen?
    Wo liegt die "Bereicherungsabsicht"?


    Sehr wohl "Gewerbsmäßige" Absicht.........
    Es kann sich nämlich um eine "Verpflichtung" aus der Gewährung von Fördermitteln des Bundes bzw. der EU handeln......
    Gerade in "Dunkeldeutschland" werden viele Arbeiten (zum Zwecke der Schaffung von "richtigen" Arbeitsplätzen) mit Mitteln
    des Bundes (Stichwort "SOLI" ) oder der EU gefördert......wer kann es da einem Stadtkämmerer verdenken,das er
    der Stadt "vorschlägt",anstelle von "richtigen Arbeitsplätzen" die durch das "HARTZ IV"-Gesetzeswerk geschaffene Möglichkeit
    des "Lohndumpings" noch "Kohle" in die Stadtkasse zu bringen???.......


    Außerdem ist es auch höchst "Fragwürdig",wenn in den diversen "Beschäftigungs-Gesellschaften" plötzlich ehemalige Mitarbeiter der Städte (Sozialämter) und der Arbeitsämter "auftauchen" als Geschäftsführer -bzw. als "Vorstände....
    (Wie zum B.Sozialarbeit.com)
    Warum sollte denn jemand "Freiwillig" aus einen "gesicherten" Arbeitsplatz (zumindest bei der BA für Arbeit) in die "Freie
    Wirtschaft" wechseln???........ außer er "riecht" dort die "dicke Kohle".......:-)

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

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