Alleine ???

  • Bei mir auf der Arbeit wird 2x die Woche Geld abgeholt. In letzter Zeit ist mir aufgefallen das der Fahrer alles macht. Safebags prüfen, Geld einsammeln und Fahrer ist er auch. Er fährt einen gepanzerten Bully (?) Der Koffer den er trägt ist am piepen wenn er reingreift. Er meint der Koffer würde explodieren :roll: wenn er losläßt. Ich denke das dann alles rot und unbrauchbar wird. Wie auch immer...


    Aber meine Frage darf er überhaupt alleine Fahren ........ :?::?::?:
    Weil der gute Junge steht immer ganz schön unter Stress wenn er bei uns rausgeht. Er hat seine freie Hand immer an der Knarre. Muß das so sein :?::?:
    Wäre super wenn einige der GuW Fahrer meine Fragen beantworten könnten

    Die Schwierigkeiten scheinen nur da zu sein, um überwunden zu werden
    A.H.von Fallersleben

  • Alles was ich dir sagen kann,ist das nach meinem Wissensstand in Deutschland nicht allein gefahren werden darf.Das er Stess hat glaube ich gerne,denn wenn er zum Auto kommt muss er ja den Panzer allein aufmachen und das ist schon ein kritischer Moment.

    Ich bin wie bin, die einen kennen mich, die anderen können mich....

  • HI; Der Fahrer darf schon alleine ALLES machen. Er muss halt ein GPS-überwachtes Auto haben und die Kameras darin nehmen alles haarklein auf. Kommt auf die Versicherungsbedingungen an. Trotzdem ganz schöner Mist, wenn Du alleine aufschliessen musst. Das ist der Unsicherheitsfaktor, es sei denn, man hat eine Schleuse.


    Schönen Sonntag :wink:
    Carolus

  • Das ist meines Wissens nach nur in Östereich erlaubt.Hier in Deutschland müssen GWT-Transporte immer mit zwei MA besetzt sein.Einer muss auch immer im Fahrzeug bleiben.

    Ich bin wie bin, die einen kennen mich, die anderen können mich....

  • @
    Wenn Du schreibst... bei mir auf arbeit... hockst Du hoffentlich nicht selber in der Kiste...
    Kenne da ein Regelung mit Safeclap oder wie der Einwurfschacht am Panzer auch immer sich nennt...
    Der sollte aber meines Wissens zur Erhöhung der Sicherheit... und nicht zur Personaleisparung führen...
    ... Nur zu. jeder liest mit... BND auch...
    Den einen oder anderen wird es treffen...., Hoffe BND ist schneller...!

  • Hallo,


    es ist keineswegs so,das immer "2 Mann" unterwegs sein müssen......wenn die Versicherungsgesellschaft das nicht verlangt,
    "reicht" auch ein Fahrer....... :twisted:
    Nach meiner Erfahrung dürfte es sich aber um "Geringe Summen" handeln.........denn selbst wir "Billigen Jakobs" (ARNOLDS
    Sicherheit) haben die Auflagen der Versicherung IMMER erfüllt........
    (Zwar auch auf Kosten der "Panzer-Fahrer"...sprich es war ein "NUR"-Fahrer für 8 EURO an Bord.......der durfte dann auch nicht raus...weil "Unbewaffnet".....aber damit war die Versicherung einverstanden......Leider...)

    jo mei.....iss denn scho Zahltag???..........

  • Das bully nicht selber fährt ist ja wohl klar,bei ihm wird das Geld ja schliesslich abgeholt.Nochmal:allein ist nicht,im §25 der BGV C7 steht: Absatz 1 :DerUnternehmer hat dafür zu sorgen,dass Geldtransporte durch Boten in öffentlich zugänglichen Bereichen von mindestens ZWEI Personen durchgeführt werden,von denen eine Person die Sicherung übernimmt.
    Absatz 2 : Von Absatz 1 darf nur abgewichen werden, wenn........der Anreiz zu Überfällen durch technische Ausrüstungen,die für Aussenstehende deutlich erkennbar sind,nachhaltig verringert wird.$ 26 Geldtransporte mit Fahrzeugen:Absatz 5 Geldtransportfahrzeuge müssen während des Be-und Entladens in öffentlich zugänglichen Bereichen ständig besetzt bleiben.Hierbei müssen die Türen des mit mindestens mit einer Person besetzten Fahrzeugsteils verriegelt sein.
    Ich hoffe euch damit geholfen zu haben.
    Mfg Drago :D:D

    Ich bin wie bin, die einen kennen mich, die anderen können mich....

  • Selbstverständlich ist es möglich und das nicht nur im Alpenländle.
    Auch in Deutschland geben es die 1 Person Panzer, wo der Fahrer / Schlepper es durch eine Art Schleuse in den Safe-Raum schmeisst, wo er selber keinen Zutritt hat. Die Viecher nennen sich Panzerrette.
    Die Versicherung entscheidet um die Optionen des Transportes, sowie denWert der Ladung im Kofferraum.

  • Zitat

    Absatz 2 : Von Absatz 1 darf nur abgewichen werden, wenn........der Anreiz zu Überfällen durch technische Ausrüstungen,die für Aussenstehende deutlich erkennbar sind,nachhaltig verringert wird.


    Das Zitat ist - so wie es aus dem Zusammenhang gerissen ist - Quatsch. Schon alleine aus dem Kontext ergibt sich, dass die Aufzählung des §25 (1) oder-Bestimmungen sind.


    Von Absatz 1 darf nur abgewichen werden, wenn
    – das Geld unauffällig in der bürgerlichen Kleidung getragen wird,
    der Transport nicht als Geldtransport erkennbar ist,
    – der Anreiz zu Überfällen durch technische Ausrüstungen, die für Außenstehende deutlich erkennbar sind, nachhaltig verringert wird


    Unterstrich 2 und Unterstrich 3 widersprechen sich eindeutig. Also entweder oder. Entweder ziviles Fahrzeug, keine Dienstbekleidung, Summenbegrenzung gemäß Versicherungspolice (IIRC 25.000 €) sind somit auch für einen Mitarbeiter möglich. Oder das britische Modell, ETS und Wertbehältnisse die im Wagen verankert werden.


    Zitat

    Kenne da ein Regelung mit Safeclap oder wie der Einwurfschacht am Panzer auch immer sich nennt


    Dabei wird aber das Bürgersteigrisiko auf den Kunden delegiert. Ein Mann auf dem Panzer und der Kunde bringt den Safebag zum "Mobilen Nachttresor" (so hieß der erste Anno 1989 in Lübeck bei der 'Deutsche Wachgesellschaft')

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • Mal abgesehen davon glaube ich nicht dass es momentan noch eine Versicherungsgesellschaft gibt die so einen Mist versichert- nach Heros und Arnolds haben die auch dazugelernt. Wie zur Hölle soll ein einziger Mann gleichzeitig sein Fahrzeug und das Umfeld darum beobachten, sowie eine Transportdurchführung bewerkstelligen!?


    In meinen Augen ist diese Firma absolut völlig VERANTWORTUNGSLOS


    Gerade jetzt zur Weihnachtszeit, einen Transporter mit nur einem Mann raus zu schicken ist unter aller Sau- der Saftladen gehört zugemacht und der Chef von dem Laden dürfte bei mir eine Entsorgung in der Frankfurter Kaiserstraße machen- nachts um 2- mit einem Smart und einem Koffer auf dem in riesiger Blinkeschrift steht: "Ich transportiere hier eine Menge Geld und bin ganz alleine!"

    Der Stumpfsinnige, der nicht spricht, ist erträglicher als der Dumme, der redet.
    (Jean de la Bruyère)

  • Ich finde es ja ganz toll das ihr mich in allem Möglichen berichtigt.Nur auf §26 Absatz 5 ist niemand eingegangen,da steht ganz klar :Geldtransportfahrzeuge müssen während des Be-und Entladens in ÖFFENTLICH zugänglichen Räumen STÄNDIG besetzt bleiben.Hierbei müssen die Türen des mindestens mit EINER Person besetzten Fahrzeugteils verriegelt sein.Bei der Frage von Bully ging es ja nicht darum ob der Bote den Weg zum Auto allein zurücklegen darf,sondern darum ob er überhaupt allein fahren darf.Das er nicht allein fahren darf ergibt sich hieraus eigentlich von allein.Ich bitte auch um Entschuldigung dafür das ich aus Faulheit nicht alle Absätze von § 25 zitiert habe. :oops: Ausserdem kann ich mir nicht vorstellen das gegen die Vorschriften der BG verstossen werden darf,egal was die Versicherungen dazu sagen. *dukommsthiernetrein* :todlachen:
    Mfg drago

    Ich bin wie bin, die einen kennen mich, die anderen können mich....

  • Hallo allerseits, der Fahrer steigt an der Seitentür ein und kommt meineserachten von hinten nach vorne auf den Fahrersitz. Er drückt dann irgendwelche Knöpfe und fährt los. Außer das er eine Antenne auf'm Dach hat ist mir am Wagen nichts besonnderes aufgefallen. Je nach dem wie er einen Parkplatz muß er mind. 50m laufen und eine sehr stark befahrene Str. überqueren... Nur ich kann das nicht nachvollziehen und deshalb kam meine Frage :oops:


    Und ich finde es Sau beschissen.


    Gruß Bully

    Die Schwierigkeiten scheinen nur da zu sein, um überwunden zu werden
    A.H.von Fallersleben

  • Zitat von drago

    Ich finde es ja ganz toll das ihr mich in allem Möglichen berichtigt.Nur auf §26 Absatz 5 ist niemand eingegangen,da steht ganz klar :Geldtransportfahrzeuge müssen während des Be-und Entladens in ÖFFENTLICH zugänglichen Räumen STÄNDIG besetzt bleiben.Hierbei müssen die Türen des mindestens mit EINER Person besetzten Fahrzeugteils verriegelt sein.Bei der Frage von Bully ging es ja nicht darum ob der Bote den Weg zum Auto allein zurücklegen darf,sondern darum ob er überhaupt allein fahren darf.Das er nicht allein fahren darf ergibt sich hieraus eigentlich von allein.Ich bitte auch um Entschuldigung dafür das ich aus Faulheit nicht alle Absätze von § 25 zitiert habe. :oops: Ausserdem kann ich mir nicht vorstellen das gegen die Vorschriften der BG verstossen werden darf,egal was die Versicherungen dazu sagen. *dukommsthiernetrein* :todlachen:
    Mfg drago


    Ich berichtige Dich nicht- in meinen Augen und meiner Rechtsauffassung hast Du vollkommen recht. Der Transport (Bordsteinrisiko) darf alleine ausgeführt werden, wenn z.B. ein ETS Gerät benutzt wird- Das Auto MUSS aber mit zwei Personen besetzt sein, da ja der Bote das Fahrzeug verlässt und immer einer im Auto bleiben muss.


    Zitat von bully

    Hallo allerseits, der Fahrer steigt an der Seitentür ein und kommt meineserachten von hinten nach vorne auf den Fahrersitz. Er drückt dann irgendwelche Knöpfe und fährt los. Außer das er eine Antenne auf'm Dach hat ist mir am Wagen nichts besonnderes aufgefallen. Je nach dem wie er einen Parkplatz muß er mind. 50m laufen und eine sehr stark befahrene Str. überqueren... Nur ich kann das nicht nachvollziehen und deshalb kam meine Frage Embarassed


    Und ich finde es Sau beschissen.


    Ist auch saubeschissen!!!


    Antenne- tja irgendwie muss das Radio ja gehen!!! :lol:


    Spass beiseite- darf ich mal fragen in welcher Branche Du arbeitest bully!? Dass ihr so einen komischen Sicherheitsdienst habt!?
    Denen würde ich mein Geld gar nicht mitgeben.........


    Und dass es wirklich Menschen gibt die in einer solchen Firma arbeiten...........

    Der Stumpfsinnige, der nicht spricht, ist erträglicher als der Dumme, der redet.
    (Jean de la Bruyère)

  • Seekuhlock,Du hast mich nicht berichtigt.aber andere,na ja jeder hat seine Meinung und sein eigenes Wissen.Vielleicht hat die arme Sau ja keine Wahl und muss da arbeiten um Geld zu verdienen.Du hast Recht gerade in dieser Zeit ist es echt beschissen,alle brauchen Geld.Bei uns haben sie gestern eine Tankstelle und heute morgen einen Taxifahrer überfallen.Weihnachten kommt halt näher,ist jedes Jahr dasselbe.
    Mfg drago

    Ich bin wie bin, die einen kennen mich, die anderen können mich....

  • Hi, ich arbeite Hauptberuflich bei einer großen Kette als Verkäuferin und in meiner Freizeit auf Konzerte usw.Hab mich ja auch mal beschwerd das in Bremen keine Frauen als GuW Faherin genommen werden.Hat sich aber auch erledigt wenn ich unseren Fahrer sehe.Er soll das neuste vom neusten haben und an die Ware soll keiner rankommen da sie sonst verbrennt(?).


    Das kann es aber weiß Gott nicht sein..Da habt ihr alle meine Hochachtung wenn ihr sowas alleine macht oder machen müßt :twisted:


    Gruß Bully

    Die Schwierigkeiten scheinen nur da zu sein, um überwunden zu werden
    A.H.von Fallersleben

  • Hi bully,kannst mir glauben,die Regel ist das nicht,das alleine gefahren wird.Bei uns fährt jedenfalls niemand allein und wir sind ziemlich gross.
    Mfg drago :D

    Ich bin wie bin, die einen kennen mich, die anderen können mich....

  • Alleine fahren ist bei uns streng verboten- unsere Sicherheitsabteilung würde den "Alleinfahrer" quer durchs ganze Gebäude- Richtung Arbeitsamt treten!


    Was bringt dem Typ ein Koffer wo das Geld verbrennt, wenn während der im Laden ist einer das ganze Auto klaut oder leer räumt!? Klar- das Ding hat Alarm und GPS und sonstigen Mist! Wenn ich das aber weiß, nehm ich einen großen Laster, zieh das Auto hinten rein und störe den GPS! :lol:
    (Ich glaube an mir ist ein kriminelles Genie verloren gegangen :todlachen: )


    Wie ich schon gesagt habe- ich finde das unter aller Sau! Wenn ich den Chef auf der Straße treffen würde, der sowas veranlasst........Gnade ihm Gott!

    Der Stumpfsinnige, der nicht spricht, ist erträglicher als der Dumme, der redet.
    (Jean de la Bruyère)

  • [quote='drago']Alles was ich dir sagen kann,ist das nach meinem Wissensstand in Deutschland nicht allein gefahren werden darf.


    sorry, aber da muß ich deinen wissensstand korrigieren!!! alles ne frage von technik wie z.B: GPS, bewegungsmelder usw...
    bei den arni`s hatten wir son ding mit sehr vielen kinderkrankheiten..... die arbeit war extrem stressig ( wie fast jede tour bei as) aber halt noch einen tik mehr.....
    das ist alles ne frage ob die versicherung das mitmacht. soviel ich weiß arbeitet die firma brinks seit über einem jahr damit-bin aber nicht ganz sicher....
    das geld ist besser geschützt als in jedem panzer den ich kenn (wenn das system funktioniert) -
    jedoch der bote nicht.....und das ist das schlimmste!!! und die täter wissen es nicht das es nicht reicht ihn umzuhauen (wenn es nur umhauen ist) und den koffer mitzunehmen.


    scheiß system

  • Ich schreibe das jetzt nochmal:§ 26 Absatz 5 aus der C7 der BG :Geldtransportfahrzeuge müssen während des Be-und Entladens in öffentlich zugänglichen Bereichen ständig besetzt bleiben.Hierbei müssen die Türen des mit mindestens einer Person besetzten Fahrzeugteils verriegelt sein.Nach dieser Anordnung der BG ist es sicherlich vollkommen egal was die Versicherungen sagen.

    Ich bin wie bin, die einen kennen mich, die anderen können mich....

  • Nicht ganz.
    Die Versicherungen sagen, was bei welcher Versicherungssumme zu machen ist und in so einer 1 Mann Karre sind mit Sicherheit keine riesen Beträge drin

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