Gesundheitsgefährdung durch Sicherheitsschuhe

  • Hallo Leute,


    ich bin erst seit kurzer Zeit hier im Forum und habe bisher nur mitgelesen. Nun wird es Zeit mich vorzustellen. Ich bin 32 Jahre alt und arbeite seit etwas mehr als 5 Jahren im Werkschutz. Ich freue mich darauf nun mit euch über die diversen Themen, die das Sicherheitsgewerbe zu bieten hat, zu diskutieren.


    Ich hätte auch gleich mal eine Frage.


    Unter anderem gehört zu unseren Aufgaben auch die Verkehrsregelung innerhalb des Werksgeländes. Aus Sicherheitsgründen müssen wir dabei die dienstlich gelieferten Sicherheitsschuhe anziehen. Das Problem dabei ist folgendes, die Schuhe haben eine sehr dünne Sohle und eine Stahlkappe welche die Füße innerhalb kürzester Zeit auskühlen lässt. Gerade bei den jetzt herrschenden Temperaturen ist dies kaum noch zu ertragen, da wir diesen Dienst 3 Stunden machen bevor ein Wechsel stattfindet. Ein Kollege hat entgegen der Dienstanweisung die Sicherheitsschue nicht getragen und stattdessen eigene Winterstiefel angezogen um seine Füße zu schützen. Dafür bekam er sogleich eine Abmahnung. Meine Frage lautet nun was sollen ich und meine Kollegen machen um einerseits die Gesundheit zu schützen und andererseits keine Abmahnung zu bekommen bzw. war die Abmahnung überhaupt rechtens da es doch so etwas wie eine Fürsogepflicht des Arbeitgebers gibt, oder?


    Für eure Hilfe schon einmal im Vorraus vielen Dank

  • Hallo Radagast,


    zunächst einmal ein recht herzliches Willkommen hier bei uns im Forum. Ich wünsche Dir viele angenehme Aufenthalte hier mit möglichst vielen interessanten Informationen für Dich :zw: .


    Zu Deinem angesprochenen Problem:


    Hast Du schon mal daran gedacht, Thermo-Einlegesohlen und ein zweites Paar Socken/Strümpfe zu benutzen :eng: ?


    Ich denke, dass es schon ein Grund für eine Abmahnung wäre, wenn man entgegen einer Dienstanweisung handelt oder gegen berufsgenossenschaftliche Vorschriften verstösst.


    Was wäre wohl passiert, wenn Dein Kollege während seiner Dienstausübung einen Arbeitsunfall gehabt hätte und sich dabei die Füsse schwer verletzt hätte? Die Berufsgenossenhaft hätte wohl schon danach gefragt, warum er nicht die vorgeschriebenen Sicherheitsschuhe getragen hat.


    Habt ihr Euren Arbeitgeber auf die unzulängliche Situation in Bezug auf Euer Schuhwerk hingewiesen und ggf. um Abhilfe gebeten?


    Gruss, Cujo.

  • um die Wirksamkeit einer diesbezüglichen Abmahnung zu prüfen, muß man untersuchen, ob ein vorwerfbarer arbeitsvertraglicher Verstoß vorliegt


    wenn es mit relativ einfachen Mitteln möglich ist (siehe cujo), die vorgeschriebene Sicherheitskleidung "winterfest" zu machen ( 3 std sind ja noch überschaubar),
    wird es keinen nachvollziehbaren Grund geben, sie nicht Tragen zu müssen


    zur Fürsorgepflicht des AG wäre folgendes relevant
    § 241 BGB
    Pflichten aus dem Schuldverhältnis
    (1) Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern. Die Leistung kann auch in einem Unterlassen bestehen.
    (2) Das Schuldverhältnis kann nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten.


    § 618 BGB Pflicht zu Schutzmaßnahmen
    (1) Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet.


    also einesteils Rücksichtnahme auf die Interessen und Rechtsgüter (Gesunderhaltung) des AN,
    andererseits eine Ausrüstung zur Verfügung stellen,daß die Gesundheit bestmöglich geschützt ist


    was im Streitfall vor Gericht wieder auf eine Einzelfallbetrachtung hinausläuft
    ( hat der AG zumutbare Pflichten verletzt, bis zu welchen Temperaturen sind diese Schuhe verwendbar, wäre er verpflichtet,
    anderes, geeigneteres Schuhwerk zur Verfügung zu stellen, wie kalt war es am entsprechenden Tag, war es dem AN zumutbar,
    unter diesen Bedingungen diese Schuhe zu tragen, hat der AN den AG auf den Mangel hingewiesen, hat der AG geeignete Maßnahmen, zu der er verpflichtet und imstande gewesen wäre (z.b. kürzere Ablöseintervalle) versäumt)


    so daß je nach Einzelfall ein anderes Ergebnis herauskommen könnte
    die vorgeschriebenen Schuhe aber einfach mal gegen eigene Schuhe auszutauschen wäre im Grundsatz erstmal dem AN vorwerfbar



    das einfachste wäre wohl wie schon erwähnt, bei extremen Temperaturen die Ablöseintervalle zu verkürzen,
    was aufgrund der Fürsorgepflichten leichter durchzusetzen wäre
    als das nichttragen der geforderten Sicherheitsschuhe

  • Zunächst einmal vielen Dank für die Antworten.


    Einlegesohlen bzw. ein zweites paar Socken werden von den meisten Kollegen schon benutzt, aber es nützt leider nicht viel. Das verkürzen der Intervalle ist vom Betriebsablauf her leider nicht möglich.


    Ich finde es halt nur Schade, dass es gleich eine Abmahnung gegeben hat, anstatt erst einmal mit dem Kollegen zu reden und ihn mündlich zu ermahnen.

  • sagen wir es mal so, was ist schon eine Abmahnung bei dem Arbeitsrecht heutzutage ;-)


    Alternative 2.
    Anstatt eigene Winterschuhe eigene Sicherheitsstiefel die auch für kaltes Wetter geeignet sind.


    Bei mri stellt der Arbeitgeber auch Sicherheitsschuhe nur die kann man in den ...... kicken.
    Eigene kaufen und die Sache ist erledigt und wenn man mit dem Arbeitgeber (Achtung hier kommt das magische Wort ;-) redet bekommt man auch einen Zuschuss.

    Gruß saw1977


    wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten ^^
    hier noch ein paar Satzzeichen ....,,,,,!!!!!!??????

  • Zitat von "saw1977"

    sagen wir es mal so, was ist schon eine Abmahnung bei dem Arbeitsrecht heutzutage ;-)


    .


    wahre worte :zw:


    bloß bei Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften ist der Sachverhalt eigentlich klar,
    und darauf kann dann im Wiederholungsfall durchaus wirksam eine Kündigung gestützt werden
    (wenn wir mal davon absehen, daß die Abmahnung nicht evtl. aus formalen Gründen unwirksam wäre)


    wenn es eine entsprechende Vorschrift der Berufsgenossenschaft dazu gibt
    was ich jetzt nicht genau weiß, mir aber durchaus vorstellen könnte............