Türsteher - Einbehalten von Personalausweisen von unter-18-j

  • Interessantes Posting aus einem Rechts-Forum:


    Verfasst am: 25.10.04, 01:13 Titel: Türsteher in Disco (mal wieder)


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    Folgendes
    Person A (17 Jahre) wird bei Betreten der Disco aufgefordert seinen Personalausweis abzugeb um sicherzustellen, dass er um 24 Uhr die Disco verlässt. Falls er dies nicht mäche würde dieser eingezogen und müsste am nächsten Tag abgeholt werden!


    Ist diese Handlung des Türstehers legitim oder darf er dies nicht ?


    Danke schonmal im vorraus für eure Bemühungen


    PS: Ist zwar nur ne kleinigkeit aber interessiert mich gerade sehr ! Wäre nett wenn ich schnell eine Antwort erhalten würde

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    Gast




    Verfasst am: 25.10.04, 08:06 Titel:


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    klar darf er das.
    Den Ausweis kannst du dann bei der Polizei abholen und dir dort einen ordentlichen Anschiss anhören!

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    flip
    FDR-Mitglied




    Anmeldungsdatum: 06.10.2004
    Beiträge: 197


    Verfasst am: 25.10.04, 08:20 Titel:


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    nein das darf er nicht!


    das dürfte unter den tatbestand der unterschlagung fallen!


    der türsteher hat kein recht darauf, deinen perso einzubehalten! allerdings bist du dann in einer zwickmühle ... wenn du den perso nich abgibst, kommst du nicht rein!


    wenn du ihn wegen unterschlagung anzeigst kommste da nie wieder rein! :D

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    Gast




    Verfasst am: 25.10.04, 15:27 Titel:


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    Zitat:
    Den Ausweis kannst du dann bei der Polizei abholen und dir dort einen ordentlichen Anschiss anhören!



    ich war ja vor 12.00 UHR wieder drausen


    Ja da, bin ich wohl in einer Zwickmühle

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    Gast




    Verfasst am: 25.10.04, 19:34 Titel:


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    Hallo,


    ich denke das geht schon. Das Betretungsrecht der Disco steht unter dem Vorbehalt der Abgabe des Personalausweises. Wird der "Benutzungsvertrag Disko" verletzt, behält der Betreiber den Ausweis zum nächsten Tag ein. Genauso könnte eine Vertragsstrafe vereinbart werden (zB 25 €).


    den "Anschiss" bekommt nicht der Jgdl. sondern der Betreiber, weil er damit bestätigt, dass er gegen das JuSchG verstoßen hat.


    mfg
    Klaus

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    auaox
    FDR-Mitglied




    Anmeldungsdatum: 20.10.2004
    Beiträge: 117
    Wohnort: Bad Wildungen
    Verfasst am: 27.10.04, 01:49 Titel:


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    Eben. Ein Jugendlicher macht sich nicht daduch strafbar, dass er sich nicht an das Jugendschutzgesetz hält, sondern derjenige, der ihm das ermöglicht. Das Gesetz schränkt nicht den Handlungsspielraum Jugendlicher ein, sondern den derjenigen, die mit den Jugendlichen zu tun haben.
    Darum wäre der Diskobetreiber schön doof, würder er der Polizei die Ausweise mit dem Kommentar übergeben: "Der hat sich nicht an das JuSchu gehalten...." - das wäre so, als wenn ein Sturzbesoffener mit dem Auto zur Polizei fährt und dort lallt: "Ich will ne Anzeige gegen ein Kind erstatten, dass mir gerade vors Auto gelaufen ist...."
    _________________
    Ich bin nicht befugt, verbindliche Rechtsauskünfte zu erteilen. Alle meine Postings geben nur meine allgemeine persönliche Meinung zum Thema wieder. Wenn Sie Rechtsrat benötigen, wenden Sie sich bitte an eine dafür berechtigte Person.
    - auaox -

  • Hallo,


    ich habe einen Auszug aus dem Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein, vielleicht ist das bei der Beantwortung Deiner Frage hilfreich :wink:


    Das Personalausweisgesetz erlaubt die Verwendung des Personalausweises im Bereich der Privatwirtschaft als Ausweis- und Legimitationspapier sowie zur Altersfeststellung für Zwecke des Jugendschutzes. Da der Personalausweis im Besitz des Betroffenen steht, ist er grundsätzlich auch als Pfand geeignet. Die Hinterlegung des Ausweises muss aber freiwillig sein und darf den Jugendlichen nicht aufgezwungen werden. Pfandalternativen sind Handy, Schlüsselbund, Uhr oder Ähnliches.


    Was ist zu tun?
    Gastronomiebetriebe sollten den Personalausweis nicht als Zwangspfand benutzen. Die Besucher müssen die Möglichkeit zur Wahl zwischen mehrern Pfandgegenständen haben. Auf die Alternativen sind sie hinzuweisen.


    Quelle: http://www.datenschutzzentrum.de


    Bei intensivere Beantwortung wird Dir die Datenschutzzentrale Darmstadt-juristische Abteilung gerne weiterhelfen.


    Gruss

  • Hallo purpeldarkness,
    danke für Deinen interessanten Beitrag.
    Ich denke, dass dies vielen Usern helfen wird.


    Grüße


    admin

  • also mal ganz kurz angemerkt , einige ordnungsämter spielen mit dem gedanken das auf öffentlichen partys einzuführen, um die kiddys schneller aus den hallen zu bekommen,wie das funktionieren soll ist mir eigentlich schleierhaft,die frage ist dann,wer sammelt die ausweise dann ein, von der idee ist das nicht schlecht,nur wie sieht die realität aus?

  • Hi,


    das mit der Amtanmaßung stimmt nicht so ganz...


    "Ich" als Betreiber habe meine ganz eigene Hausordnung und wenn ich der Meinung bin,daß bestimmte Personen nicht in meiner Lokalität Zutritt haben dann bleiben sie draußen.Genauso verhält es sich mit der Ausweiskontolle: Aushang mit diesem Hinweis oder um es sich einfacher zu machen Zutritt ab 18/21 Jahren. Und wenn die Teens meinen sie wollen in den Laden rein müssen sie sich an diese Hausordnung halten oder in eine andere Lokalität gehen die es mit dem Jugendschutzgesetz nicht so eng sehen.


    In meiner näheren Umgebung befindet sich eine Diskothek die genau das praktiziert: Ausweiskontrolle, alle unter 18Jahren geben ihren Perso ab und bekommen ein Bändchen und wer meinte länger bleiben zu müssen, dem ist es auch schon passiert das sie per "Taxi" heimgebracht wurden :wink: Ich als Gast erkläre mich doch automatisch mit dieser vorgeschriebenen Hausordnung einverstanden wenn ich diese Lokalität betreten möchte-vorausgesetzt, ich komm an dem Türsteher vorbei :lol:


    Die Abgabe ist freiwillig und somit ist das in diesem Fall keine Amtsanmaßung. Hatte, bevor ich meinen ersten Beitrag dazu geschrieben habe mit der netten Dame vom Datenschutz-Abteilung Juristik telefoniert und ihr genau diese Frage gestellt....

  • schwierige Sache das mi9t dem Perso einsammeln


    Besser ist einfach die Leute über 18 abstempeln und alles ohne Stempel bei Zeiten raus aus dem Laden ( Bändchen gehen auch sind aber ne Kostenfrage)


    Grüße aus Köln

  • Hallo Leute !


    Die Angaben von purpeldarkness stimmen.
    Darüber gibt es ja keine Unklarheiten.


    Aber das Einbehalten eines BPA, RP oder sonstiger amtlicher Ausweisdokumente ist grundsätzlich nicht statthaft.
    Dies sind amtliche Ausweisdokumente, die nur von berechtigten Personen mit hoheitlichen Aufgaben (Pol., BGS, Zoll usw.) einbehalten werden dürfen.


    Bei freiwilliger Abgabe durch den Betroffenen an beispielweise Sicherheitsbedienstete einer Disco ist das okay.
    Sollte z.B. noch vor 24 Uhr eine Kontrolle durch bestimmte Ämter innerhalb der Gastronomie durchgeführt werden und die Personen können sich nicht gleich ausweisen, sondern verweisen an den Betreiber (der die zwangsweise Abgabe gewünscht hat) der Disco, wird es bei ganz schlecht gelaunten Amtsmitarbeitern an OWi-Anzeigen für Betreiber und Sicherheitsbedienste nur so hageln.
    Viele Grüße
    sniper

    Gewalt ist eine andere Ausdrucksform für Dummheit

  • In wie weit könnte der Sicherheitsdienst zur Verantwortung gezogen werden, wenn der Jugenschutz nicht eingehalten wurde und um 24:00 Uhr immer noch Jugendliche im Laden sind?
    Was wenn der Veranstalter dies sogar (natürlich mündlich) gewünscht hat beim Sicherheitsdienst?


    Grüße


    x-man


  • ...dann hast du gelitten, wenn so eine Ankündigung nur "mündlich" gemacht wurde, denn wer glaubt-wenn das Ordnungsamt vorbeischaut- er kann sich damit rechtfertigen irrt und darauf würde ich mich nicht verlassen,daß der Betreiber diese Äußerung zugibt....ganz schnell kommt dann die Verdrehung: Hab ich den "Jungs" gesagt blablabla... :evil: ist leider eine Zwickmühle...

  • Hallo !


    Purpeldarkness hat recht.
    Eine mündliche Aufforderung vom Betreiber ist für die "Katz".
    Da steht man als Sicherheitsdienstleister ganz schön im Regen.


    Andererseits wissen wir wohl alle, dass der Betreiber so etwas nicht schriftlich gibt. Wäre er auch schön dumm !


    Eine Möglichkeit ist, dies bei Vertragsabschluß als Zusatz in den Vertrag aufnehmen lassen. Ebenso wie einiges anderes !


    In Sachen Anzeigen des Ordnungsamtes an den Sicherheitsdienstleister:
    Der Vertragsnehmer ist sogenannter "Besitzdiener" usw. Dies regelt sich aus dem BGB.
    Daher sind wir auch M i t - verantwortlich für solche Verstöße.
    Natürlich muss das Ordnungsamt auch Beweise anführen können.
    Allerdings wird es schwer, sich aus der Verantwortung zu ziehen, wenn die Jugendlichen ganz offentsichtlich (nach dem Äußeren) unter 18 Jahre sind.
    Desweiteren müßt Ihr immer damit rechnen, dass sowohl die Jugendlichen selbst als auch deren Eltern die Verantwortung von sich weisen und dem Sicherheitsdienst die Schuld geben.
    Nach dem Motto: "Die Security hat das gewußt und uns bzw. unsere Kinder trotzdem reingelassen".
    Der Betreiber wird immer versuchen, seine "Hände in Unschuld waschen".


    Dann versuche mal, bei dem schlechten Ruf unserer Branche tatsächlich das Gegenteil zu beweisen.


    Wir wissen aber auch alle, dass wir so manche Dinge durchgehen lassen, um den Auftrag zu behalten.
    Sch... Zwickmühle !


    Viele Grüße
    sniper

    Gewalt ist eine andere Ausdrucksform für Dummheit

  • Ist doch ganz leicht.


    In Clubs, Diskotheken etc. übt der Türsteher das Hausrecht aus. Das soll bedeuten, dass der Gast sich an die Regeln des Hausherren halten muss.


    Diese Regeln setzen wir nun ja auch durch.


    Stell ich bei einer Kontrolle fest, dass der Gast erst 17 ist, mach ich ihm das Angebot, bis xx Uhr zu bleiben und mir als Pfand den Ausweis zu lassen. Er wird ja nicht gezwungen das zu machen.


    Möchte er das nicht, ist es ok. Ich verwehre ihm dann aber auch den Zutritt.


    Das verhält sich wie bei der Kontrolle von Taschen, Rucksäcken etc.




    Gruß Marco

  • ....und wie reagierst du darauf, wenn der Betreiber dich anweist,die Teens trotzdem drinnen zu lassen???? Die Wenigsten sagen:Dann such dir doch einen Anderen... :twisted:

  • Ich glaube das mit den Personalausweisen ist eine gute Idee schon vorallem das spricht sich rum und mann kann sicher sein das die Leute wenn unter 18 sind sich dann ab 24 uhr verkriechen. Ich hab nämlich kein Bock von der Polizei anhören müssen das um 2 Uhr nachts noch immer 16 Jährige hier rumhängen und ich nichts gemacht habe.
    ANdersrum kann ich sagen. "He hört mal her, ich hab hier die Perso von den Leuten hier, ich hab zu denen gesagt das bei unter 18 um 24 Uhr schluss ist".


    Ich kann mich auch irren aber die Strafen wenn Minderjährige Nach 24 Uhr erwischt werden sind verdammt hoch zusätzlich wenn sie noch betrunken sind!


    Grüßle Marcus

  • Also ich finde es auch nicht schlecht das die Jugendlichen Ihren Pass abgeben müssen .Mein Junior ist auch gerade in dem Alter wo er die Discos entdeckt und den Ausweiß abgeben muß .Er ist zwar jedesmal am rummotzen aber ich kann mich darauf verlassen das er auch pünktlich heimkommt .Wenn er länger wegbleiben will dann machen Sie halt ne Private Party oder Sie gehen ins Jugendhaus.

  • Insofern die Person unter 18 Jahren ist kannst du darauf veweisen, dass du dieser nur Zutritt zu der Veranstaltung gewähren kannst, wenn diese freiwillig dazu bereit ist, dir seinen Ausweis auszuhändigen. Wenn diese das tut machst du dich gesetzlich nicht strafbar. Der zwangsweise Einbehalt ist strafbar, da es sich um ein gesetzliches Dokument handelt und der Ausweis somit Eigentum des Staates ist.


    Ich hoffe ich konnte Dir mit dieser Aussage weiterhelfen.

  • Zitat von EMF

    Insofern die Person unter 18 Jahren ist kannst du darauf veweisen, dass du dieser nur Zutritt zu der Veranstaltung gewähren kannst, wenn diese freiwillig dazu bereit ist, dir seinen Ausweis auszuhändigen. Wenn diese das tut machst du dich gesetzlich nicht strafbar. Der zwangsweise Einbehalt ist strafbar, da es sich um ein gesetzliches Dokument handelt und der Ausweis somit Eigentum des Staates ist.


    Ich hoffe ich konnte Dir mit dieser Aussage weiterhelfen.



    Genau so ist es!!

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