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  • Hi,
    was bedeutet denn der Verkauf von G4S für die neuen Kunden? Bleiben die gerade ausgehandelten Bedingungen bestehen, oder muss neu nachgedacht werden? Freuen sich die künftigen MA darauf, schon wieder nichteinklagbaren Versprechungen aufgesessen zu sein? Können Sie mit einem "tut mir Leid, habe verwachst" wieder zur bisherigen Firma zurück?
    Das sind doch legitime Fragen.

  • Wer eine Firma übernimmt,steht auch für die Abgeschlossenen Verträge ein :shock:


    Versprechungen sind nicht einklagbar ,sondern nur Vertragliche Regelungen.

  • Sorry, heute wird das bei mir nichts mehr mit dem Chat, aber ich würde gerne noch mal auf das "Gespräch" mit "Eugen" zurückkommen.


    Vielleicht später am Abend oder morgen.


    Eugene Vidocq, Du verzeihst mir die Abkürzung ? ;-)

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