Welcher Tarif trifft zu?

  • Hallo,


    also ich möchte mal etwas für einen Kollegen fragen der im Objektschutz (grösseres Einkaufszentrum) tätig ist.Er arbeitet 12 Std. in der Nachtschicht zu seinen Aufgaben gehören Deisterrunden ( teilweise im Objekt und teilweise ausserhalb des Objektes),Schließrunden und Öffnungsrunden unteranderem nicht nur das Objekt sondern auch ein Parkhaus,BMZ überwachen bzw. in und ausser Betrieb nehmen,NSL des Objektes betreuen,Aufzugsbefreiung,Schlüsselausgabe etc. etc.


    Er ist geprüfte Schutz und Sicherheitskraft von wem das ausging weiss ich nicht und vom Objekt aus musste er einen Aufzugsbefreiungslehrgang und ein Brandschutzlehrgang machen.Unter welchen Tarif fällt er in NRW?Wer den Tarifvertrag aus NRW kennt da gibt es z.B zwei in die er rein passen würde 2.0.11 und 2.0.12.

  • 2.0.11

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • Hallo Tricolore,


    das wäre eigentlich Teil A, Stelle 2.0.8 .....


    Auf keinen Fall aber 2.0.11 des Teiles B,das ist nämlich der ganz normale Wachtelmann.....


    Würde ich an der Stelle des Kollegen einklagen......
    Mit den Ausbildungen kann er hier bei einigen Securitys sofort als KI für 10 € anfangen....:-)

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"


  • Glaub ihm nicht, er kann zwar lesen, versteht aber nicht was er liest.


    2.0.8 wäre nur richtig, wer der Kunde eine Prüfung als SSK verlangen würde. Da weder deine Informationen noch die allgemeine Lebenserfahrung eine solche Interpretation zu lässt ist es 2.0.11.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • @
    AV - IK, welche nunmal da, z.B. bei der Aufzugsbefreiung zum Einsatz kommen, erhalten gleiches Geld wie FSD...
    In einigen BL gibt es Zuschläge für MA der NSL im Interventionsdienst, trifft hier aber mE. eher nicht zu, da Kernaufgabe nurmaler FSD zu sein scheint

  • Hallo Vidoq,


    anscheinend bist du wohl nicht in der Lage richtig zu lesen.....
    NOCHMAL für dich ganz persönlich,mein lieber Vidoq......:

    Zitat


    vom Objekt aus musste er einen Aufzugsbefreiungslehrgang und ein Brandschutzlehrgang machen.


    Das ganze jetzt mal im Sinne des Lohntarifvertrages NRW:


    " Der Auftraggeber VERLANGT......(hier eine Brandschutzausbildung und einen Aufzugsbefreiungslehrgang) " !!


    Somit kann also schon einmal Tarifstelle B 2.0.11 NICHT zutreffen.....


    Wenn du mein lieber Vidoq,dir einmal die Tarifstelle Teil A, 2.0.8 ansiehst:

    Zitat


    Wachleute im Werkschutz,die auf besonderen Objekten mit besonderen Aufgaben betraut sind und
    auf Wunsch des Auftraggebers an einer Ausbildung gemäß Prüfungsordnung einer IHK teilnehmen sollen und eine
    Prüfung nach den Prüfungsordnungen bei einer IHK ablegen müssen


    NUR hier finden wir beide Punkte,nämlich
    -Aufzugsbefreiungslehrgang
    -Brandschutzlehrgang
    vertreten.

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • @
    Bedeutet aber letztendlich für den Kollegen, das er zwar mehr kann und darf.... aber noch lange nicht mehr Geld
    Bei uns im Team haben über 50% der FSD Kollegen den IK Abschluß der IHK.
    Das schafft rechtliche Sicherheit beim Einsatz (wo ist der Punkt?) aber noch lange keine höhere Gehaltsstufe...
    Was steht denn beim Kollegen im Arbeitsvertrag.. bestimmt SK oder analog..
    Es geht hier nicht um die Frage, ob das legitim ist, sondern um arbeitsrechtliche Grundlagen
    Wenn im Induvidualvertrag -> Arbeitsvertrag was anderes von MIR unterschrieben wurde, habe ich schlechte Karten beim AG, natürlich kann ich Klagen..... mit allen Folgen.... :cry:

  • Zitat von Tricolore

    Hallo,


    ......
    NSL des Objektes betreuen, ....
    .


    Wie, NSL betreuen??, habe ich beim erstenmal überlesen, sorry
    Dein Kumpel BETREUT eine NSL, ist also der NSL übergeordnet ??,
    Oder reden wir hier von der Sicherheitzsentrale des EKZ, welche nur am Tag besetzt ist?, das er da also nächtens, wie auch in den Toiletten & Kaffeeküchen nach der allgemeinen Sicherheit schaut?
    läuft "normale" Streife?,
    Denn anderes als FSD ist das nicht
    Wie immer, wenn es der AuG nicht zwingend vorschreibt bleibt es dem ArG überlassen.... Deinem Kumpel tätigkeitsbezogen zu entlohnen... Tarif FSD... ist angebracht, egal welche Quali besteht... Ausnahme siehe oben: Arbeitsvertrag...


    Input bitte...

  • Zitat von Tricolore

    ( teilweise im Objekt und teilweise ausserhalb des Objektes),Schließrunden und Öffnungsrunden unteranderem nicht nur das Objekt sondern auch ein Parkhaus,BMZ überwachen bzw. in und ausser Betrieb nehmen,NSL des Objektes betreuen,Aufzugsbefreiung,Schlüsselausgabe etc. etc.


    Also

    Zitat

    2.0.8. Wachleute, die auf Wunsch des Auftraggebers an einer Ausbildung gemäß Prüfungsordnung einer IHK teilnehmen


    halte ich bei diesen Anforderungen/Tätigkeitsbild für angemessen.


    Aber, ihr wisst es doch selber, das wird den passend gemacht

    Zitat

    2.0.15 ...............Arbeitgeber eine Ausbildung in erster Hilfe sowie Brand- und Katastrophenschutz verlangen kann


    2.0.11 sollte man eigentlich ausschließen

    Zitat

    ......den Dienst hauptsächlich in geschlossenen Objekten auszuführen hat......

  • ist der Kumpel denn in der Gewerkschaft? Tarifverträge schließen die Tarifvertragspartner für ihre Mitglieder ab. Zumindestens bevor man klagt, sollte darüber Klarheit herrschen.

  • ADS... das schon... aber für Arbeitsverträge ist einzig und allein AN <-> AG zuständig.
    Eine Einmischung an der Stelle verbietet das Betriebsverfassungsgesetz... 8)
    Und wenn Kollege wie beschrieben als FSD läuft, hat er Anspruch Tarif FSD..und keinen Cent mehr... wenn ihm das nicht gefällt, bleibt der Weg zum AG, alles andere ist Quatsch und vor allem Verarsche der Kollegen, hier Rosinen in die Bäume zu hängen! Sorry, aber auch als BR fallen mir da nur die Gesetze ein, ohne diese hier auch noch wortgewaltig auszuwalzen,
    volksdeutsch reicht auch
    :twisted:

  • Zitat von Faultier

    alles andere ist Quatsch und vor allem Verarsche der Kollegen, hier Rosinen in die Bäume zu hängen!


    so ist es. Es ist im nachhinein ziemlich zwecklos zu prüfen ob einem nicht mehr zusteht, als man erhält. Es sei denn man erfüllt tatsächlich Bedingungen, dieses auch erfolgreich durchzusetzen.
    Sollte man den Vorzug genießen in einem Unternehmen mit BR zu arbeiten und zudem das Glück haben, das dieser noch nicht korrumpiert ist, führt der richtige Weg das alles zu checken über den BR. Für Gewerkschaftsmitglieder ist eventuell die Gewerkschaft auskunftsfähig darüber, ob der Betrieb tarifgebunden ist oder nicht.
    Wir im Forum können bestenfalls drüber schwätzen, jedoch kaum ernsthaft helfen.

  • Mal eine Frage....: Kann man wenn man fest eingestellt ist und man ein Festlohn bekommt, auch verlangen nach Tarif bezahlt zu werden?? Wenn ja wie? Verdi???


    Danke für ein Antwort


    Gruß

  • @ Verbal:


    Wenn Dein AG den Vertragspartnern angehört - BDWS bei unserem Gewerbe - sollte auch Tarif gezahlt werden, es sei denn, es gibt irgendwelche "Betriebsvereinbarungen".... oder ein Passus in Deinem Arbeitsvertrag, die was anderes festschreiben
    Solltest Du also im Arbeitsvertrag nicht Entlohnung nach Tarif oder sowas stehen haben, sondern eine Zahl unterhalb dessen...
    und darunter Deine Unterschrift sein.....
    Bist Du gelinkt worden...
    Um Tarif zu erhalten wäre Mitgliedschaft in Gewerkschaft... zu dem Zeitpunkt wo der Streitfall auftrat... also mit Unterschrift des AV gut, Die AG zahlen (freiwillig :twisted: ) aber wenn Tarif, dann auch an die Kollegen ohne Gewerkschaft, weil andersrum hätten sie einen Organisationsgrad der AN nahe 100%... und welcher AG will seine Bude schon voller Gewerkschafter... :!:


    Zur Ausgangsfrage habe ich mir den Manteltarif nochmal vorgenommen (neu o1/2007)


    Dort wird IK/FSD... und Separatwache unterschieden... mehr nicht
    FSD/IK in NRW: 9,26€
    Separatdienst: 7,15€

    FSD / KFZ - Streife an unterschiedlichen Objekten mit unterschiedlichen Aufgaben.... von mir aus auch 2Std. und 55 min am Stück... in einer Bude!
    Alles was länger als drei stunden am Stück in einem Objekt läuft zählt unter Separat, und dabei werden sowohl extra Aufgaben und verschiedenste Leistungen des MA ausdrücklich eingeschlossen


    Das sind die vertraglichen Grundlagen für die Praxis.... Alles andere ist wohl Träumerei

  • Hallo Faultier,



    der Manteltarifvertrag hat nichts mit dem Lohntarifvertrag zu tun......tststs............:-)


    Manteltarifvertrag
    -regelt Generelle Dinge wie Arbeitszeit,Urlaub usw.


    Lohntarifvertrag
    -regelt die konkrete Entlohnung für eine bestimmte Tätigkeit



    Der Lohntarifvertrag gliedert sich immer noch in die Teile A und B mit den entsprechenden Lohngruppen hier in NRW.....
    Außerdem ist der LTV NRW (sowie der MTV) nach § 5 Tarifvertragsgesetz allgemeinverbindlich und gilt somit für ALLE
    Arbeitnehmer im Bewachungsgewerbe NRW......

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • @
    Klär mich auf, Frank, was macht das nun für den Kollegen für einen Unterschied?
    Stehen ihm übertariflich Leistungen zu?, :?
    Wird in NRW jeder Ersthelfer, Aufzugswärter & Knöpfedrücker an BMA & EMA für sein Wissen extra bezahlt?
    Wohl eher nicht..... bekommen bei gleichen Lebenskosten eh schon fast doppelt so viel wie die Kollegen hier. :twisted:

  • Ich muß da dem Faultier recht geben, was bringt die beste Ausbildung, wenn der Kunde das nicht bezahlt.
    Ist in meinem Fall doch genau das gleiche: Bin IHK gepr. WSFK und sitze auf einem Objekt welcher nur mit der gehobenen Kategorie des Separatwachdienstes entlohnt wird.
    Blieb für mich doch nur ein Wechsel auf ein Objekt, welcher auch Werkschutztarif zahlt, aber ich bin schon so lange auf dem Objekt, weiss was ich hab und fühl mich da wohl, was solls.

    Mit hanseatischem Gruß und immer ´ne Handbreit Wasser unter´m Kiel


    Der Barmbeker

  • Hallo Ihr beiden,



    in der Ausgangsfrage hieß es : " der Kunde verlangt....."
    daher muss er auch dafür zahlen.....
    Schließlich spart der Kunde ja eigenes Personal ein .....
    Im Gegenzug muß die Wachfirma allerdings dafür Sorge tragen,das auch IMMER eine Ausgebildete Kraft (in unserem Beispiel
    als "Aufzugswärter") auf der Schicht ist....


    Genau dafür gibt es schließlich im Lohntarifvertrag die unterschiedlichen Lohngruppen



    Nun zu Faultier:

    Zitat

    Stehen ihm übertariflich Leistungen zu?


    Ja


    Zitat

    ..... bekommen bei gleichen Lebenskosten eh schon fast doppelt so viel wie die Kollegen hier. ....


    Gut,dann beschwere dich doch bitte einmal bei "Angie".....WARUM bekommt sie Kanzlergehalt nach "West"-Besoldungsordnung,obwohl sie doch "Ost" ist............... :lol:

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • @ Frank


    meiner Meinung nach bleibt es trotzdem 2.0.11 und nicht 2.0.08, weil die verlangten Anforderungen keine vor der IHK prüfungsrelevanten Anforderungen sind.
    Sollte es aber in NRW der Fall sein, ok, dann ziehe ich meine Aussage zurück.
    Nach eigener Erkenntnis aber ist es lediglich nur eine Teilnahme am Brandschutzlehrgang, welche schriftlich vom Lehrgangsorgan bestätigt wird.
    Ebenso die Aufzugwärterabnahme, wurde bei mir vom AfA(Amt für Arbeitsschutz, bei euch Gewerbeaufsichtsamt?) durchgeführt. Beides also keine IHK Prüfungen.

    Mit hanseatischem Gruß und immer ´ne Handbreit Wasser unter´m Kiel


    Der Barmbeker