400 € jobbler Lohnabrechnung...

  • Hallo!


    Mal ein paar doofe Fragen.... vielleicht.... :oops:


    Hat ein Minijobbler also jemanden der auf 400€ angemeldet ist, das Recht auf eine Lohnabrechnung?? Kann der Chef entscheiden ob diese den Mitarbeiter geben soll oder nicht??


    - Wer von euch Minijobbler bekommt eine Lohnabrechnung? also von der Steuerbearterin, klar, ganz normale Lohnabrechnung....???


    - Werden euch die Nachtszuschläge bezahlt??


    - Seid ihr Pauschalangemeldet oder mit Stundenlohn??


    - Wer bezahlt die Gesetzlichen Pauschalabgaben???



    Vielen dank für eine oder mehrere antworten im Voraus!!!!



    MFG

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  • - Lohnabrechnung ja
    - Nachtzuschläge bei Minijobbern nein
    - Abrechnung nicht pauschal sondern nach geleisteten Arbeitsstunden
    - Pauschalabgaben trägt der Arbeitgeber


    So ist es jedenfalls bei uns.

  • Zitat von CCS Security

    - Lohnabrechnung ja
    - Nachtzuschläge bei Minijobbern nein
    - Abrechnung nicht pauschal sondern nach geleisteten Arbeitsstunden
    - Pauschalabgaben trägt der Arbeitgeber


    Hi!


    -Nachtzuschläge werden auf unsere Lohnabrechnung aber gezahlt, also ist es ein können aber kein muss von der Firma?
    -Abrechnung Pauschal also z.B. 9 Euro Brutto??
    -Pauschalabgaben: Kann der Chef entscheiden ob er diese übernimmt oder nicht?!? Und wenn er diese nicht übernimmt dann müsste höchstens 33% vom Brutto einbehalten werden richtig??


    Gruß

  • -Nachtzuschläge bei Stundenabrechnung ja, bei Pauschale nein!
    -Abrechnung (auch hier wieder im Bezug zur Std.-Abrechnung) logischer Weise auch


    ...dies ergibt sich ja im Bezug auf die Abrechnung nach Stunden!


    Wie CCS bereits erwähnt, trägt der AG die Pauschalabgaben.

    Der Narr tut, was er nicht lassen kann, der Weise lässt, was er nicht tun kann.

  • Hmmm verstehe dann was nicht!


    Beispiel:


    Ich Minijobbler arbeite 27 Stunden mit einen Lohn pro Stunde in höhe von 8,77€, dann statt 245,56€ bekomme ich 184,17€
    Antwort warum so wenig, weil den Chef steht frei zu entscheiden ob die Pauschalabzüge übernommen werden oder nicht!


    Ok aber dann entdecke ich "zufällig" da ich es nie bekomme, meine Lohnabrechnung und darauf steht dass ich mit 6,30 Pauschal angemeldet bin, es kommen Nachtszuschläge drauf und hätte bekommen müssen Netto 297 Euro!


    Ich erwähne, bekomme keine Lohnabrechnung und wenn ich unterschrieben habe dass ich mein Geld bekommen habe, sehe mein Stundenzettel net mehr!!


    Stehe ich hier vor einer verarsche oder wat??


    Hoffe ihr habt verstanden welches Problem ich habe!


    Gruß

  • ösendrösel, um es mal von hier beurteilen zu können, sieht es so aus, als zahle er dir nicht den Stundenlohn von 8,77, sondern den Pauschallohn von 6,30 (Brutto), allerdings zahlt er dann keine Nachtzuschläge. Man müsste aber eben die Abrechnung sehen.
    Hast du dich schon einmal gefragt, warum die sie nicht bekommst?
    Sorry, das ist unseriös!
    Du liegst vermutlich mit deiner Befürchtung richtig!


    Gruß

    Der Narr tut, was er nicht lassen kann, der Weise lässt, was er nicht tun kann.

  • Ja ich habe ein Lohnzettel den ich auf PC ausfülle mit excel....dort steht 8,77 aber unten dann gibts 2 zahlen, die eine ohne abzüge! So wie sagen Brutto 8,77 und netto 7,00....


    Also ich bekomme dann klar die niedrigste!


    Das blöde ist, wie doof menschen sein können, von den über 40 Leute die hier nebenbei arbeiten, hat noch nie jemanden nach einer Lohnabrechnung gefragt oder diese bekommen!


    Ich vermute dass der Chef nicht nur über Stundenverrechnungsatz verdient, sondern auch auf uns Mitarbeiter!!!



    Was ist wenn man bei der Minijobzentrale anruft? bekommt man da Auskunft wieviel ich verdient habe und ob man eine Abrechnung bekommt oder ähnliches?? also wie kann man da genau erfahren ob man verarscht wird oder nicht?


    Gruß!!

  • Mit Minijobzentrale habe ich keine Erfahrungen.
    Aber sobald du nach Stunden abgerechnet wirst, steht dir eine Abrechnung zu, eagl ob geringfügig, Teilzeit oder Vollszeit.
    Wenn du sagst, es ist bei den anderen auch so, da rechne mal die Differenz aus, welche dabei noch hängen bleibt.
    Eine Abrechnung dient ja dazu, das die einzelnen Posten aufgeführt und die Abzüge zu erkennen sind.
    Diese wird auch u.a. fürs Finanzamt benötigt.
    Das mit den beiden Zahlen irritiert mich, selbst wenn eine Brutto, die andere Netto wäre, kommt es ja nicht hin.
    Kannst du es nicht ausdrucken, wenn du es erstellst, so hast du wenigstens einen Richtpunkt zum nachvollziehen!?

    Der Narr tut, was er nicht lassen kann, der Weise lässt, was er nicht tun kann.

  • Wie meinst du mit ausdrucken??


    Klar drucke ich es aus und gebe es den Chef weiter....Dann macht er irgendwann das Geld fertig, unterschreibe seins das ich das Geld bekommen habe und das was! Was soll ich mit meins tun? kann es auch 10 mal ausdrucken!! Es ist immer noch kein Beweis dass ich so und so viele Stunden gearbeitet habe!! Dann müsste er mir Unterschreiben dass ich so und so viel geld am...bekommen habe für Tot. Stunden...


    Aber das ist ja bei keiner der fall!


    Alle geben die Abrechnung ab, bekommen irgendwann Geld, Unterschreiben, das Unterschriebenen bleibt beim Chef und tschüss!!


    Ja die Zahlen irritieren, und wenn man dann zufällig die Lohgnabrechnung sieht und man sieht dass eine ganz andere zahl ganz unten Rechts steht....dann fragt man sich schon was ist da genau los??!!! Aber wenn die Steuerberaterin das Spiel mitmacht und keiner was sagt oder tut, und jeder lässt sich für dumm verkaufen, na dann alleluja odeR??


    Gruß

  • Mir scheint, er nutzt das Abhängigkeitsverhältnis aus.
    Hast du ihn schon mal darauf angesprochen? oder die anderen?
    Wenn es alle so sehen, dann redet doch mal in Ruhe mit ihm!
    Es ist doch völlig normal, das man auch eatwas schriftliches in der Hand haben will.


    Gruß

    Der Narr tut, was er nicht lassen kann, der Weise lässt, was er nicht tun kann.

  • Ja die Chefs sind nicht zu unterschätzen was das Thema Ausreden betrifft....


    Ausserdem mir scheint so dass alle zufrieden sind zu arbeiten und sich nicht weiter mit sowas beschäftigen! wie sagt man schön: Reden kann jdere aber die eier um etwas zu unternehmen hat letzendlich keiner!!
    Klar man will ein Beweis haben das man gearbeitet hat! Aber vielleicht arbeiten manche auch mehr als was Sie dürfen?? klar die Stunden kann der Chef auf andere Leute schreiben oder verteilen auf ander Monate....aber motzen können alle, klar! wenn aber nur einer mozt dann weist was los ist oder?



    Naja mal sehen was passiert!!


    Auf jedenfall stimmt da was net

    2 Mal editiert, zuletzt von Verbal ()

  • Ja, so sehe ich das auch! Aber wehe er hat mal eine Kontrolle durch Zoll (Schwarzarbeit) oder sonst. im Haus!
    Das Problem ist echt das Abhängigkeitsverhältnis. Am besten du schaust dich in Ruhe nach einer anderen Firma um.
    Jenachdem was du beruflich vorhast.
    Aber daraufhin ansprechen würde ich ihn schon, sag doch du benötigst eine Kopie für deine Steuererklärung oder als Nachweis für das Finanzamt.

    Der Narr tut, was er nicht lassen kann, der Weise lässt, was er nicht tun kann.

  • Naja ich denke die haben es schon ziemlich genau alles überlegt! Wenn man eine gute Steuerberatung hat die es mitmacht und wenn man als Firma zeigt dass die Mitarbeiter nur 400 Euro verdienen dann....


    Klar wenn die Mitarbeiter selber sich beschwerden würden dann wäre es anders! aber wer verdient immer nur 400 Euro?? Grins!


    Ich bin aber für der Meinung, Lüge haben kurze Beine und jeder bekommt früher oder später die Rechnung!


    Gruß


    P.S.: Ich denke dass es nicht nur im Security Bereich so ist, aber immer wieder hört man Geschichten! Ob Mitarbeioter die Firma abzocken wie beim wertransport schon passiert oder andersherum!
    Was traurig ist, ist dass meisten macht keiner was oder jeder hällt die Schnautze! und keiner kommt dadrauf eine Abrechnung, in meinem Beisepiel, zu nachfragen oder sich dann auch vernünftig erkündigen!!
    So machen Leute GELD

  • Und die Nachtschichtzuschläge stehen Dir auch zu. Ebenso würde ich auf einer ordentlichen Lohnabrechnung bestehen. Wenn Du schon nach Stunden bezahlt wirst und nicht pauschal, dann aber bitte ordentlich. Genausso stehen Dir Sonn - und Feiertagszuschläge zu. Schließlich machst Du die selbe Arbeit wie andere auch. Oder gehst Du Sonn - und Feiertags nicht?? Ebenso Nachts????
    Nachts + 5%
    Sonntags + 30%
    Feiertags + 100%

    Ruhige Schicht und Denkt dran. Wer Ostern zu viel Eier sucht hat Weihnachten Bescherung.

  • Also was mann so alles liest in einem Forum. So viel selbsternannte Personalchefs usw.
    Jedem Mitarbeiter ob Minijob oder Aushilfe genannt steht das gleiche zu wie einem Festangestellten. Jeder Angestellte ob Aushilfe oder Vollzeit hat ein Anrecht auf die Aushändigung der Anmeldebescheinigung zur Sozialversicherung des Arbeitgebers, ebenso wie auf eine Lohnabrechnung!!!!!!!!!!!!! Was anderes ist absoluter Bullshit.
    Zulagen und sogar Jahresurlaub habe alle Mitarbeiter! Und den Schwachsinn das die Nebenkosten der Arbeitnehmer trägt, stimmt insoweit, als der Gesamtbetrag 400,00 € im Monat übersteigt. Bis 400,00 € trägt der Arbeitgeber die 30%. Lediglich die Aufstockung der Rente bis 19,5 % wir dem Angestellten in Abzug gebracht, wenn dieser dies so möchte.
    Noch ein kleiner Hinweis an alle Selbstständigen. Ist ein Tarifvertrag allgemeinverbindlich, bitte zwischen Angestellten und Arbeitern trennen, den jeder Tarifvertrag ist für sich unterschiedlich geregelt,muß der Arbeitgeber Tarif und auch die Zulagen bezahlen. Tut er dies nicht, kann der Angestellte diese nachfordern, auch wenn der Arbeitsvertrag eine andere Bezahlung vorsieht. Also nichts für ungut, aber dieser Bereich ist mehr was für Profis, Steuerbüros oder Lohnbüros, und nicht unbedingt was für Schlaumeier.

  • Icewind,


    immer schön dezent!
    Was bitte hast du im ersten Abschnitt anders dargestellt, als andere zuvor?
    Diverse umgangsprachliche Ausdrücke und Unterstellungen überlese ich hier einmal an dieser Stelle.
    In einem Forum ist es Sinn und Zweck, jemanden weiterzuhelfen.
    Keiner behauptet hier, Steuerberater oder ähnliches zu sein...
    Der Ton macht die Musik, zudem glaube ich kaum, das es dir zusteht, die Qualifikation einzelner User zu beurteilen.
    Fakt ist doch nuneinmal, das es bei dem vom Kollegen geschilderten Problem nicht "sauber" beim AG zugeht und er diesbezüglich Handlungsbedarf hat. Abzuwägen seinerseits ist sicherlich sein Abhängigkeitsverhältnis zum AG, was ihn vermutlich auch bisher davon bahielt, andere Schritte einzuleiten.

    Zitat

    Und den Schwachsinn das die Nebenkosten der Arbeitnehmer trägt, stimmt insoweit, als der Gesamtbetrag 400,00 € im Monat übersteigt. Bis 400,00 € trägt der Arbeitgeber die 30%.


    Was ist denn, wenn der AN die 400 übersteigt? Dann ist er nicht mehr geringfügig beschäftigt!


    Lesen hilft! Man sollte zunächst prüfen, um was es eigentlich geht, bevor man als Klugsch... auftritt.


    Gruß Toni

    Der Narr tut, was er nicht lassen kann, der Weise lässt, was er nicht tun kann.

  • Tja....dann weist du bescheid was hier abgeht! Der Chef kassiert sich schön Geld! Und erzählt von wegen Steuer hier Steuer da, ja beim Minijob....aber wenn es allem so passt dann freut sich der Chef ja!


    Alleluja DEU!


    Gruß

  • meine güte. jetzt mal zum mitlesen:


    Die Pauschalabgabe für geringfügig Beschäftigte soll ab 1. Januar 2007 von 25 Prozent auf 30 Prozent erhöht werden. Wegen der Mehrkosten wird für den Arbeitgeber der Minijob entsprechend teurer.


    400-Euro-Jobs:
    Zum 1. April 2003 ist die Einkommensgrenze bei den unteren Minijobs von 325 auf 400 Euro erhöht worden. Auch die wöchentliche Arbeitszeit ist seit diesem Termin nicht mehr entscheidend. In diesem Verdienstbereich fallen für Arbeitnehmer keine Steuern oder Sozialabgaben an (Brutto für Netto). Für den Arbeitnehmer bleibt eine derartige Tätigkeit auch als Nebenbeschäftigung steuer- und sozialversicherungsfrei. Arbeitgeber zahlen eine Pauschale von 25% mit folgender Aufteilung: 12% für Rentenversicherung, 11% für Krankenversicherung und 2% Steuern. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, den Pauschalbeitrag des Arbeitgebers von 12% aus eigenen Mitteln aufzustocken und so weitere Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben. Ab 1.1.2005 wird die Umlage nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz wegen Krankheits- und Kuraufwendungen von bisher 1,2 % auf 0,1 % abgesenkt.


    Wird neben einem rentenversicherungspflichtigen Hauptberuf nur eine einzige derart geringfügige Beschäftigung ausgeübt, erfolgt keine Zusammenrechnung mit dem Hauptberuf. Werden jedoch mehrere geringfügige Beschäftigungen ausgeübt und wird dadurch die 400-Euro-Grenze überschritten, erfolgt eine Zusammenrechnung. In diesen Fällen wird auch die Nebenbeschäftigung voll sozialversicherungspflichtig. Ist der Hauptberuf sozialversicherungsfrei (z. B. als Beamter oder Selbstständiger), erfolgt keine Zusammenrechnung der Einnahmen aus diesen Tätigkeiten.


    401-bis-800-Euro-Jobs:
    Einen Übergang zu den echten Mini-Jobs bilden die Arbeitsverhältnisse für Teil- oder Vollzeitbeschäftigte mit einem Einkommen von 401 bis 800 Euro. Die vom Arbeitnehmer zu zahlenden Sozialbeiträge steigen langsam an, während der Arbeitgeber die normalen Sozialbeiträge zu zahlen hat.


    Die vom Arbeitnehmer zu zahlenden Sozialabgaben beginnen mit 4 % bei einem Monatsverdienst ab 401 EUR und steigen linear bis zum vollen Arbeitnehmeranteil von rund 21% bei 800 EUR Arbeitsentgelt. Diese gleitende Regelung gilt nicht, wenn die Nebenbeschäftigung mit einem Arbeitsentgelt von 400 bis 800 EUR neben einer rentenversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung von mehr als 800 EUR ausgeübt wird. In solchen Fällen sind für beide Beschäftigungen die vollen Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer zu zahlen.


    quelle: http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/mini-jobs.htm


    also halten wir fest: bei einem 400 euro job wird ein stundenlohn vereinbart. dieser beträgt z.b. 10 euro pro stunde. leistet der arbeitnemer 40 stunden, bekommt er zum abrechnugnszeitrum (z.b. der erste des neuen monats) 400 euro ausgezahlt. darüberhinaus zahlt der arbeitgeber eine pauschale von jetzt 30%. das beträgt bei 400 euro 120 euro, die er für rente, krankenversicherung und steuern bezahlt. (insofern der arbeitnehmer nicht einen weiteren anteil der rente privat zahlt) man spricht hier nicht von netto/brutto, da die bezahlung für den arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei ist. die 400 euro pro monat sind aufs jahr gerechnet - er kann also mal 300 euro verdienen und mal 500 euro. geht der betrag in der summe über 12x400 euro hinaus, wird der arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungspflichtig (siehe text oben).


    sprich: lass dir nix erzählen von brutto/netto. du hast schlichtweg 400 euro netto und pauschale abgaben durch den arbeitgeber.


    aber achtung: wenn du dich bei externen stellen erkundigst, ob dich dein arbeitgeber auch ordnungsgemäß angemeldet hast, könntest du schlafende hunde wecken!! also am besten: mit dem arbeitgeber reden und entsprechende unterlagen anfordern. wenn er dazu nicht bereit ist: a) hinnehmen b) kündigen .... alles andere dürfte dir sehr viel ärger bringen.

  • Schattenmann
    als 400€ Jobber steht Dir sogar bezahlter Urlaub zu. Les mal die Gesetze. Was am Ende jeder macht ist Ihm überlassen.
    Wo Leben wir denn. In Hinterindien oder wo.

    Ruhige Schicht und Denkt dran. Wer Ostern zu viel Eier sucht hat Weihnachten Bescherung.

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