Sachkundeprüfung

  • Ist es möglich das jemand ohne Schein im Wachgewerbe arbeitet, weil er schon so lange dabei ist??? Was gibt es da für besondere Regelungen???? würde mich über antworten sehr freuen.... :no:

  • Personen die am 31.03.1996 in einem Bewachungsunternehmen beschäftigt waren sind von der Unterrichtung befreit.


    Personen die am 1.1.2003 seit mindestens 3 Jahren befugt und ohne Unterbrechung im Bewachungsgewerbe tätig sind, für die gilt der Sachkundenachweis als erbracht.


    Quelle: § 17 (1,2) GewO - Übergangsvorschriften

  • Zitat von "Yetenschwein"

    Quelle: § 17 (1,2) GewO - Übergangsvorschriften


    Quellenangabe leider falsch - nicht § 17 der Gewerbeordnung (GewO), sondern § 17 der BEWACHUNGSVERORDNUNG.

  • Mal hochhol... (auch, weil ich heut morgen mit einem Kollegen drüber schwätzte):


    Wie streng ist das ausgelegt mit diesem "ohne Unterbrechung" bei Anerkennung der Sachkundebesch. 34a?
    Ich meine, es gibt ja auch Leute, die in den besagten drei Jahren vor dem 1.1.2003 mal in einer anderen Fa. angefangen haben, aber nicht nahtlos vielleicht. Möglicherweise mit drei oder vier Wochen "Leerlauf" zwischendurch. (?)


    Oder:


    Wenn einer z.B. von 1998 bis 2002 mit Unterrichtung in einem Unternehmen gearbeitet hat, wird dem die Sachkunde zuerkannt, wenn er es möchte?

  • Wie schaut es eigentlich aus, wenn der Betrieb Personen zu bestimmten Diensten schickt, die keinen 34a haben? Wer kümmert sich um sowas?


    Gewerbeaufsichtsamt?

  • Bei uns das Ordnungsamt.... hast pn. Ich glaub aber nicht das ein Unternehmer sich so in die Nesseln setzt also bis jetzt hatten wir sowas noch nicht.


    Dann gibts eher Ärger mit Taxler oder Kneipen...Und hier kann u.U. auch mal der Zoll aufschlagen :)

  • Hi leute, habe mich in dem forum mal bissl durch gelesen,


    und habe mal eine frage zur Sachkundenprüfung 34a GewO, und zwar bin auf der suche in dieses gewerbe rein zu kommen,
    nur mangelt es bei mir an der dieser Sachkundenprüfung. Ich habe mehrfach beim Arbeitsamt nach gefragt wegen einem Weiterbildungsgutschein,
    um diese Sachkundenprüfung machen zu können, leider ohne erfolg... Nun meine Frage ich selbst komm aus Dresden kennt jemand eine Firma
    die noch leute sucht und wo man diese Sachkundenprüfung machen kann? ich kann diese leider nicht selbst Finanzieren da ich nur Alg 1 bekomme
    und das sind gerade mal rund 600€... Ich hoffe ihr könnt mir da weiter helfen bin bald am verzeifeln. :(:(

  • Auch wenn du eine Anstellung bekommst, wird der AG in der Regel den Schein nicht bezahlen, sondern in Raten von deinem Lohn abziehen. Möglichkeit wäre, du besorgst dir das Unterrichtsmaterial in Form von Büchern und meldest dich selbst zur Prüfung an, kostet 150 Euro und findet jeden dritten Donnerstag im Monat in der IHK statt.

    "Wer in die Fußstapfen anderer tritt hinterlässt keine eigenen Spuren" (Wilhelm Busch)

  • Kommt öfter vor als man denkt, das ein Sub Mitarbeiter ohne entsprechende Quali senden...


    Wenn man diszipiniert lernen kann, dann Literatur zulegen und lernen. Die Prüfungsgebühr kann man u.U. vom Amt wiederbekommen...

  • Zitat von "ahriman01"

    ... Sachkundenprüfung 34a GewO, ...


    ... würde nicht auch das Unterrichtungsverfahren nach § 34a GewO reichen :o ?

  • ... nun ja, das erfolgreich absolvierte Unterrichtungsverfahren gem. § 34a GewO ist die Basis in vielen Bereichen der privaten Sicherheitsdienstleistung für ein Tätigwerden dort.


    Es dauert 40 Std. (5 Tage á 8 Std.) und wird direkt bei einer IHK Deiner Wahl durchgeführt. Innerhalb dieser Woche werden in aller Regel kleine "Wissenstests" durchgeführt. Nimmst Du an diesen Tagen regelmässig am Unterricht teil und schiesst keine groben Böcke in den "Wissenstests", bekommst Du am Ende des Unterrichtungsverfahren ein Zertifikat über Deine erfolgreiche Teilnahme daran und ... schwupps ... hast Du die Grundvoraussetzung geschaffen, um im "Wachgewerbe" zu arbeiten.


    Unterrichtsmaterial bekommst Du meist von der IHK ... das Ganze kostet 450 Euronen ;) .


    Bei der Sachkundeprüfung bekommst Du "lediglich" den Prüfungstermin ... die Prüfung kostet Dich 150 Euronen. Wie Du Dich darauf vorbereitest, bleibt Dir überlassen. Entweder Du machst das autodidaktisch oder Du besuchst irgendeinen der vielerlei angebotenen, "wirren" Vorbereitungskurse, die das Ganze dann im Endeffekt teurer kommen lassen, als das "kompakte" Unterrichtungsverfahren.


    Aber meine Empfehlung ... erstmal die Basis schaffen ... weiterqualifizieren kannst Du Dich immer noch ;) .

  • Dann erkläre ihm aber bitte auch, dass er mit der Unterrichtung nur Objektschutz machen darf... ;)

    "Wer in die Fußstapfen anderer tritt hinterlässt keine eigenen Spuren" (Wilhelm Busch)

  • ... er hat sich ja noch gar nicht dazu geäussert, was er überhaupt vor hat, bzw. was er ggf. machen soll, geschweige denn, welche eigenen Vorstellungen er von einer Tätigkeit im Bereich privater Sicherheitsdienstleistungen hat :o .


    Es geht ihm doch wohl erstmal darum ...


    Zitat von "ahriman01"

    ... in dieses gewerbe rein zu kommen, ...


    ... und dafür reicht zunächst das Unterrichtungsverfahren ;) .


    Auch mit Hinblick auf seine derzeitig finanziellen Möglichkeiten ;) ...

  • Eigentlich möchte ich ja gern zum Personen und Wachschutz, und da wurde mir gesagt das ich die Sachkundenprüfung 34a brauche...
    Bei der Ihk habe ich auch angerufen das ganze programm also die 40h inclusive Prüfung 295€....

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