• Erster Beitrag

    Hi@all,


    die folgende Frage bezieht sich lediglich auf das offene führen eines Schlagstocks/Tonfa (kein Teleskopschlagstock) in einer entsprechenden Vorrichtung in Gürtelhöhe.


    Angenommen: Der Arbeitgeber und der Auftraggeber (Center-Manager) stimmen dem führen des Schlagstocks/der Tonfa zu, darf ich selbigen/selbige dann ohne rechtliche Bedenken im halböffentlichen Bereich (konkret Einkaufsgalerie) führen?


    Wie gesagt, die Frage bezieht sich auf das reine führen, nicht auf das einsetzen.


    Danke für Eure Antworten und viele Grüße.

    "Ich versichere Ihnen junger Mann, dass Sie morgen früh Ihre Kündigung in der Hand halten werden!!!"

  • ok oute mich jetzt etwas, unterrichte u.A. den Themenkreis, und sorry auch mit CS is nix mehr. Der Staatsanwalt mus tätig werden, die böse Absicht ist uninteressant, es zählt hier allein um das führen einer erlaubnispflichtigen Waffe in der Öffentlichkeit, das ist der Ansatzpunkt an dem bei Kenntnis die Staatsanwaltschaft tötig werden muss! Es findet auch keine Unterscheidung zwischen Privatperson oder SMA statt, da es hier rechtlich keine gibt! Auch wenn so mancher Cheff(Idiot) was Anderes glauben machen will... wir sind nichts anderes als eine Privatperson mit den gleichen Rechten und Pflichten...eine Ausnahme gibt es und die ist mittlerweile selten: PPP Privat Public Partnership hier geben Gemeinden (hier dann die Ordnungsämter) hoheitliche Rechte an SDL weiter zu Ausübung.(OK alles vereinfacht ausgedrückt,ja,ja)



    erstens kommts anders und zeitens als man denkt;o)

  • @ Ricon


    1. Im kleinen Waffenschein steht und stand nie etwas anderes, als das er einzig und allein dafür da ist, um PTB Waffen und deren Munition mitführen zu dürfen. Und das ist in allen Bundesländern der BRD einheitlich.
    Es gibt tatsächlich die Möglichkeit, sich in seine WBK (sprich, zumindest die Waffensachkunde liegt vor) erlaubnisfreie Waffen eintragen zu lassen bei der zuständigen Ordnungsbehörde. Dies ist dann von Nutzen, wenn man diese Waffen auch auf Versammlungen und Volksfesten bei sich tragen möchte und dem Amt ein gesteigertes Sicherheitsbedürfnis bzw. Auftrag nachweisen kann.


    Ansonsten müssten alle PS'ler einer Gruppe einen mit ihren Stöcken und Sprays zum Auto zurückschicken, wenn die Schutzperson auf einmal doch über den Jahrmarkt schlendern will. Dumme Situation ansonsten, da Verstoss gegen das Waffenrecht. Und in Deutschland ist nunmal bewaffneter PS so selten wie n sechser im Lotto und die meisten PS'ler sind normal bewaffnet mit erlaubnisfreien Waffen. Hängt alleine schon mit dem Verwaltungsaufwand zusammen, für jeden Auftrag die X-Behördengänge aufzudröseln, damit die entscheiden können, ob nun eine erhöhte Gefährdung vorliegt oder nicht etc. pp. Dafür leg ich jetzt meine Hand nicht ins Feuer, weil ich niemanden kenne, der tatsächlich versucht hat, sich nen Stick oder ne Tonfa in die WBK eintragen zu lassen. Hat mir mein Ausbilder im Personenschutzseminar aber genau so erklärt anhand dieses Beispiels. Könnte auch damit zusammenhängen, das die "Slots" wohl nicht erhöht werden. Und wer will schon einen von zwei Slots der WBK für Kurzwaffen darauf verwenden, sich nen Stick eintragen zu lassen :?:



    2. Jeder im SD weiss, was mit halböffentlicher Bereich gemeint ist. Das ist nämlich die einzig sinnvolle Bezeichnung für eine Passage. Ist im Prinzip nicht öffentlich, da Privatbesitz. Aber auf Privatbesitz laufen nunmal nicht jeden Tag Tausende von Leuten mit völliger Selbstverständlichkeit herum.


    3. Leicht bissig pflege ich zu antworten, wenn Leute in totaler Unwissenheit andere Leute angreifen. Und sorry, Tonfa in den kleinen Waffenschein eintragen zu lassen ist kompletter Nonsens. Egal in welchem Bundesland. Einmal googeln hätte 5 Quellen erbracht, die das bestätigen. Dazu ist das eine Frage der reinen Logik. Dieser Schein berechtigt dazu, eine Waffe ( eher spezielle Waffengattung) zu führen, die ich ohne diesen Schein nicht führen darf. Da ist nicht eine besondere Erlaubnis drin, die über das normale Führen von Waffen hinausgeht. Punkt. Die Tonfa darf von jedermann frei geführt werden. Das wär doppelt gemoppelt.
    Wegen deinem "Mal eben kurz aus der Haut fahr" ist meine Antwort etwas persönlicher ausgefallen, als es ohne diesen Zusatz gekommen wäre. Der Wald und das hineinrufen und so.. :idea:


    4. Wirfst du da was in verschiedene Töpfe. Es stellt keiner in Frage, das Sticks und Tonfas dem Waffengesetz nach Hiebwaffen sind. Was die Polizei einsammelt.. jaha.. das ist so manches Mal belustigend und / oder Zeit- und Nervtötend. Fakt ist, Polizisten sind auch nur Menschen. Und nicht jeder Polizist ist top informiert. Viele denken heute immer noch, das Teleskopschlagstöcke und Totschläger ein und dasselbe sind. Hat ja auch jeder neunmalkluge in die Welt hinausposaunt. Und demnächst hätte mich vielleicht ein Polizist gefragt, ob ich denn für meine Tonfa auch nen kleinen Waffenschein habe :wink:
    Weil er als guter (!) Polizist in ein Forum für SD und SV Themen geht, um sich weiterzubilden. Denn in solchen Foren sind die Fachleute für diese Fragen zu treffen ( Genau, wir hier!) Er liest das, erzählt das beim Morgenkaffee weiter und vergisst nachher, das bei Gelegenheit mal zu überprüfen. Bums, und schon kann ich meine Tonfa auf der Wache abholen. Shit happens.


    5. Waffen in einer Diskothek verstossen in jedem Lokal, das ich kenne, gegen die Hausordnung. Mehr aber auch nicht. Die Juristen reden sich die Köppe heiss darüber, ob eine Diskothek eine öffentliche oder eine private Feier darstellt. Stichwort "Halböffentlich" :lol:
    Kommt es vor Gericht, entscheidet das tatsächlich der jeweilige Richter. Es gab solche und solche Urteile. Man tendiert aber in letzter Zeit dazu, sich mehr in Richtung "Privat" zu einigen. Ist ja auch logischer. Sonst wärs mit dem Hausrecht nicht weit her. Soweit ich weiss, soll es dazu mittlerweile nen Präzedenzfall gegeben haben. Wer mag, kann gerne was raussuchen. *zu faul bin*
    Drehpunkt der Sache: Wann kommt sowas vor Gericht? Wenn der Polizist meint, das der Betrieb öffentlich ist. Und deshalb die Waffen einsackt und Anzeigen schreibt. Genau..
    Im Falle eines Kampfes sieht das eh anders aus. Dann sind das Beweismittel, die sichergestellt werden (müssen).



    Beispiel aus der Praxis: Bei der Einlasskontrolle ziehen wir Messer ein. Klar, nachdem der Betreffende in unserem Haus ist. Durch die Tür gegangen ist, wo dick und fett steht, das Waffen strikt untersagt sind und deren mitbringen zum lebenslangen Hausverbot führt. Und der Gast dann eingewilligt hat, sich durchsuchen zu lassen. Das Messer, Stick etc. kann er sich dann am nächsten Tag bei der Polizei abholen. Was er auch ohne weiteres tun kann. Er hat ja nur gegen unser Hausrecht verstossen.


    6. Das einzige, was meines Wissens nach in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt war (nicht ist), war der ASP 16er. Hat mit der Geschichte zu tun, das die Waffe geschlossen nicht in der Faust zu verbergen sein darf. Nu hat der eine Händchen und der andere Klodeckel. Fixgrösse war hier 16cm geschlossen. Der 16er ASP hatte was zwischen 15,5 bis 16,5 cm. Wurde wahrscheinlich nachträglich leicht verlängert. Man darf nicht vergessen, das das Ding aus Amiland kommt und ASP bestimmt nicht für jedes Land die aktuellen Verordnungen im Detail kennt. Auf jeden Fall blieb das auf Länderebene. In SH war der erlaubt ( hab ich mir schriftlich vom LKA geben lassen), in Hamburg z.B. nicht. Glaubt bloss nicht, das mir das irgendwer verbindlich sagen konnte. Weder Polizei, noch Waffengeschäfte. Bis ich die Schnauze voll hatte und ans LKA geschrieben habe. Voila, nach 6 Wochen hatte ich das schriftlich. Geht doch.


    Zitat

    Ich empfehle auch mal zu Googeln, was machen die leutchen wenn Sie einen gefährlichen Gegenstand(meinst du evtl. eine Schlag- oder Hiebwaffe?), wo oder wie können die denn solch einen Gegenstand legalisieren(eintragen lassen), im Schülerausweis?


    7. Im Schülerausweis? Das nennt der Herr also sachlich bleiben? *schmunzeln muss*
    Ok. Ich verkneif mir ein paar Sachen und argumentiere wie gewünscht ohne Lacher.


    7.1 Dat Dingen is' legal. Dann braucht man dat nicht, wo auch immer, legalisieren zu lassen.
    7.2 Dat Dingen is' nicht legal. Dann kann man dat nicht, wo auch immer, legalisieren lassen.
    7.3 Dat Dingen is' nen legalen Schraubenzieher. Wenn man den nicht in fremde Leute stecken tut, wird daraus och keen gefährlichen Gejenstand vor Jericht, woll.


    Ok ok, n' bischen Ulk muss sein. Da hast du grade drei Sachen in einer. Das gibts nur im Ü-Ei und nicht im richtigen Leben.
    Entweder, du hast eine legale Hieb- und Stichwaffe. Oder das ist ein sog. verbotener Gegenstand. Oder das ist ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs, der zweckentfremdet als Waffe verwendet wurde ( oder werden kann.. siehe Korkenzieher im Hosenbund in der Disko.. is' nich) und sich zu diesem Zwecke auch eignet ! Natürlich kann ich jemandem mit nem Stück Papier am Hals verletzen (scharf) oder mit der gerollten Samstag Ausgabe des hiesigen Lokalblattes so richtig schön eins über die Rübe ziehen. Aber deshalb wird da vor Gericht noch lange nicht ein Angriff mit einem gefährlichem Gegenstand draus..



    Wo wir grad dabei sind. Wie wärs, wenn ich mir meinen Schraubenzieher beim Ordnungsamt auf den kleinen Waffenschein eintragen lasse, damit ich den auch bei Versammlungen immer dabei haben darf.. :twisted: :lol:


    Vielleicht doch keine gute Idee. An WBK's sind so Sachen geknüpft wie persönliche Eignung, Fachwissen und geistige Gesundheit.. *dukommsthiernetrein*


    Im Ernst, wer echte Fragen hat, dem beantworte ich sie gerne ohne Ulk. Aber sorry Ricon, du hast es echt rausgefordert. *g


    * F R I E D E N *

    Greetz,
    Connar76
    Ausbilder FfKmSWHuS [IHK]

    Einmal editiert, zuletzt von Connar76 ()

  • @ Ricon


    Zitat

    ok oute mich jetzt etwas, unterrichte u.A. den Themenkreis


    Momang. Das beste hätte ich ja fast überlesen! Du unterrichtest? Aber doch hoffentlich nichts im Bezug auf Einsatzmittel ? :shock:


    Mal unter uns. Mir tats ja eigentlich ein bischen leid, mich so bissig im Forum vorgestellt zu haben. Bin ja eigentlich n ganz Lieber. Aber jetzt bereue ich ein wenig, nicht schärfer im Ton gewesen zu sein.


    Zitat

    ...und sorry auch mit CS is nix mehr. Der Staatsanwalt mus tätig werden, die böse Absicht ist uninteressant, es zählt hier allein um das führen einer erlaubnispflichtigen Waffe in der Öffentlichkeit


    Wie jetzt?? CS Gas ist nicht erlaubnispflichtig ! Nie und nirgends in Deutschland. * in den Tisch beiss*
    Und wenn jemand eine erlaubnispflichtige Waffe in der Öffentlichkeit führt, ist das auch sch...egal. Solange er die besagte Erlaubnis hat. Siehe PTB Waffen. Führen in der Öffentlichkeit ist nicht das selbe wie führen auf Versammlungen !!! Die Öffentlichkeit beginnt ja da, wo ich meine Haustür verlasse. Da ist die nächste Demo noch weit weit entfernt.


    Und ein Staatsanwalt muss nur tätig werden ohne Anzeige von Betroffenen, wenn es sich um ein sog. Offizialdelikt handelt. Das heisst, die Allgemeinheit hat ein Interesse an der Verfolgung und Aufklärung der Straftat. Das betrifft mal so eben alle Kapitalverbrechen. Das wars aber auch schon. Nicht einmal gefährliche KV wird verfolgt, wenn das Opfer keine Anzeige stellt.
    Und da willst du uns erzählen, das ein Staatsanwalt nix besseres zu tun hat, als jedes arme Mädel zu verfolgen und zu belangen, das ein dussliges CS Gas (Achtung, persönliche Wertung enthalten) in der Handtasche hat ?!


    Zitat

    Offizialdelikt

    Von einem Offizialdelikt spricht man im Unterschied zu einem Antragsdelikt, wenn die Staatsanwaltschaft beim Verdacht einer Straftat auch ohne Vorliegen einer Anzeige oder eines Strafantrags von Amts wegen zur Ermittlung verpflichtet ist.


    Wenn du unterrichtest, hast du den Welpenschutz soeben verloren mein Bester :evil:
    Selten so viele Begriffe im falschen Zusammenhang gelesen und wild durcheinander geschmissen wie in deinen letzten Postings. Das mag ja für nen Frischling angehen, der man so grade eben stolz auf seinen 34a ist und die Unterlagen verbummelt hat. Aber für nen A U S B I L D E R ? ? ? No Way John Boy.


    Nichts ist so fummelig wie deutsches Recht. Umso mehr Sorgfalt ist vonnöten in der Unterrichtung!


    Zitat

    Es findet auch keine Unterscheidung zwischen Privatperson oder SMA statt, da es hier rechtlich keine gibt!


    Das ist der erste Beitrag, der tatsächlich stimmt. Gratuliere ! *sarkasmus switch on*


    PS: Man holt sich keine Infos aus der Zeitung. Der Reporter weiss nicht, ob die Polizei nicht vielleicht Schlagruten gefunden hat bei den Illegalen und hat daraus Schlagstöcke gemacht. Die beschlagnahmt wurden. Vielleicht waren die Jungs auch aggressiv bei der Überprüfung / Festnahme und die Dinger wurden aus Selbstschutzgründen eingesackt? Mensch! Aus so nem Artikel kann man doch nicht für den Unterricht ableiten, das Schlagstöcke in der Öffentlichkeit verboten sind. Vorausgesetzt, man kann den Begriff sinngemäss trennen von Öffentlicher Veranstaltung... :roll:


    PPS: *Arrr*. Da geht einem ja das Messer in der Tasche auf, wenn man sowas liest. Unterrichtet.. *arrr* da möcht man doch am liebsten das Paddeln wieder einführen [ Hiermit seien alle Simpsons Fans herzlich gegrüsst] :wink:

    Greetz,
    Connar76
    Ausbilder FfKmSWHuS [IHK]

  • aha, in SH bestätigt also das LKA was man so mit nem Gestzt machen darf und was nicht, OK man lernt nie aus...legislative, judikative, executive...aber was schreib ich denn schon wieder für nen mist....


    und noch mal, zum mitlesen


    Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen


    Unterabschnitt 2:
    Tragbare Gegenstände 1.
    Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere
    1.1
    Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen)


    und auch zu empfehlen


    1.2.2
    aus denen Reizstoffe versprüht oder ausgestoßen werden, die eine Reichweite bis zu 2 m haben (Reizstoffsprühgeräte),
    1.2.3
    bei denen in einer Entfernung von mehr als 2 m bei Menschen


    a)
    eine angriffsunfähig machende Wirkung durch ein gezieltes Versprühen oder Ausstoßen von Reiz- oder anderen Wirkstoffen.......hervorgerufen werden kann


    wer was wann wie wo handhabt auf executiver Ebene ist ein anderes Thema.


    § 52 Strafvorschriften..........


    ....(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer


    1.
    ....entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.2 bis 1.2.4, 1.3.1 bis 1.3.3, 1.3.5, 1.3.7, 1.3.8, 1.4.1 Satz 1, 1.4.2 bis 1.4.4 oder 1.5.3 bis 1.5.5, einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.........


    so stehts im Gesetzt so wirds unterrichtet! UND: Gesetze sind Auslegungssache...aber nicht jedes Einzelnen sondern der Judikative!


    ....so und nochmal....wenn es die zuständigen Behörden nicht Eintragen wollen, schriftlich geben lassen, dann ist man aus dem Schneider....dies bedeutet jedoch nicht, dass sie es nicht müssten....das eine hat mit dem anderen hier nichts zu tun!


    so und auch noch mal...nix Reporter, nix Bildzeitung, Polizeibericht im Lokalteil...meist ein von der Polizei vorgefertigter Text der übernommen wird....und Danke brauche keinen Welpenschutz


    und auch noch mal.....halb öffentlich ist nun mal kein offizieller Begriff...nix in Buch, nix in Gesetz nix in anderen Unterlagen.
    Durch die andauernde Benutzung wird er auch nicht offizieller.


    so, fühle mich eigentlich gesund


    ach beinahe.....Offizialdelikt, Straftat....also meine Ausbildung ist zwar schon paar Tage alt aber wenn ich das so da oben lese
    na ja, könnte ja auch nur falsch gelesen haben oder so ...

  • Hmm?


    warum haust du immer die Definitionen zu Waffen raus? Das ist irgendwie jetzt nicht im Zusammenhang :?:
    Ich hab so langsam den echten Verdacht, das deine Schüler auch nur kopierte Texte kriegen.


    Ja. In S-H ist zufällig das Landeskriminalamt dafür zuständig, verbindliche Aussagen zu Gesetzestext Interpretationen zu senden. Sofern das Bundeskriminalamt da was zu meckern hat, mag es sein, dass deren Weisung verbindlich(er) ist. Aber ich vermute, dass die sich ganz gut abgesprochen haben. Meinste nicht ? :wink:


    Zitat

    ....so und nochmal....wenn es die zuständigen Behörden nicht Eintragen wollen, schriftlich geben lassen, dann ist man aus dem Schneider....dies bedeutet jedoch nicht, dass sie es nicht müssten....das eine hat mit dem anderen hier nichts zu tun!


    Wo denn bitte eintragen? Was denn eintragen? Wieso? Und wofür? Es gibt nur eine Art von Waffen, die man eintragen lassen muss. Schusswaffen. Alles andere ist entweder eh verboten (verbotene Gegenstände) oder eh erlaubt ( erlaubnisfreie Waffen) oder erst relevant, wenn damit eine Straftat verübt wurde (Fällt mir nur KV ein.. gefährliche Gegenstände).


    Was du meinst (eventuell..sonst steh ich echt auf dem Schlauch) ist der Antrag beim Ordnungsamt auf Mitführen von erlaubnisfreien Waffen von MA im SD bei einem speziellen Auftrag/Objekt/Veranstaltung. Sowas kann der AG allgemein einholen und die Erlaubnis geht immer an den Diensthabenden. ( Schusswaffen im festen Objekt, Waffe ist auf WBK der Firma eingetragen) Oder die Erlaubnis ist jedes Mal aufs neue einzuholen ( Tonfa bei Veranstaltung XYZ für namentlich aufgeführte MA).


    Mal was ganz geiles für Zwischendurch zum Knobeln. Der berühmte alte Gummiknüppel darf angeblich überall geführt werden. Gehörte in meiner alten Firma zur Standardausrüstung. Weil er keine ernsthaften Verletzungen beibringt ( darüber streiten garantiert Leute, die das Ding mit schmackes ins Gesicht gekriegt haben). Apropo Gesicht. Angeblich darf man mit dem auch zum Kopf schlagen im Gegensatz zu den festen Schlagstöcken. Na? Urban Legend oder nicht? *g


    Zitat

    und auch noch mal.....halb öffentlich ist nun mal kein offizieller Begriff...nix in Buch, nix in Gesetz nix in anderen Unterlagen.
    Durch die andauernde Benutzung wird er auch nicht offizieller.


    Nö. Offizieller nicht. Aber das kommt noch. Sprache ist im steten Wandel. Sollte Saarländer einmal halböffentlich schreiben und jeder weiss, was gemeint ist? Oder soll er in 3 Absätzen erklären, worin bei einer Passage das Problem des Waffentragens besteht?
    Deshalb muss man ihn nicht verunglimpfen. Erst recht nicht, wenn man so nen Klops wie mit der Tonfa auf nen kleinen Waffenschein ohne mit der Wimper zu zucken im gleichen Atemzug bringt. :wink:


    Zitat

    Es findet auch keine Unterscheidung zwischen Privatperson oder SMA statt, da es hier rechtlich keine gibt!


    Der SD'ler darf aber auch nicht weniger als eine Privatperson :!: Das vergessen viele Moralapostel im Dienst.
    Merke: Nur was der AG verbietet in der Dienstanweisung ist auch verboten. Steht in der Dienstanweisung : "Bringt mit was ihr meint", und ich schlepp meine Tonfa zur Nachtschicht in ein Objekt, wo ich das uneingeschränkte Hausrecht ausübe (in meiner Wohnung darf ich schliesslich auch Tonfa tragen) und keinerlei Verdacht auf "halböffentliches" Gelände fällt, bin ich aus dem Schneider.

    Greetz,
    Connar76
    Ausbilder FfKmSWHuS [IHK]

  • Zitat

    Polizeibericht im Lokalteil...meist ein von der Polizei vorgefertigter Text der übernommen wird....


    Aha. Das haben wir gern. Bei mir die Stirn runzeln, wenn das LKA Anfragen beantwortet, aber ein Text von unseren stets top geschulten Beamten ist in heiligen Stein gemeisselt oder wie? Wenn die übermüdet von der Nachtschicht noch schnell nen Bericht abtippen. Ein Schelm wäre ja auch der, der vermutet, das die Polizei so mal nebenbei leichtgläubige Bürger/Eltern/Mütter/Freundinnen auf die Fährte locken möchte, das Telis ganz ganz böse verbotene Sachen sind... *g
    Was glaubst du. Vor wem hab ich mehr Angst? Vor nem 100kg Stier auf Koks oder vor meiner 58kg Freundin mit grossen vorwurfsvollen Augen ..hmm? :oops:


    Mit wenig Aufwand wieder ein paar Waffen aus der Bevölkerung ferngehalten. Nur so ein Gedanke

    Greetz,
    Connar76
    Ausbilder FfKmSWHuS [IHK]

  • also kopierte texte, jo auch gut, sollte man bei gesetzestexten tun, hat sich als äußerst sinnvoll erwiesen das Gesetz nicht nochmal selbst zu verfassen, das LKA ist dafür zuständig ah,ja, nicht das Innenministerium des Landes? Und nein bei uns in der Stadt verfasst der Pressesprecher der Polizei die Texte aus den jeweiligen Berichten seiner Kollegen, der entsprechende "gegenstand wurde im Lokalfernsehen gezeigt, ich bin Blind und ob meiner Blindheit habe ich den Schlagstock mit einem tatsächlichen Besenstiel der zufällig anwesenden Reinigungskraft verwechselt. mein IQ bewegt sich zwischen 0 und 5, ich bin leider total unqualifiziert und du hast das Fachwissen dank der immensen Fähigkeiten eines Servanten gepachtet.



    Warum ich hier Gesetzestexte poste? Weil die hier alles sagen. ich habe wirklich keine Lust noch nen 5 seiten text samt erläuterungen zu verfassen, da ich normalerweise davon ausgehe, das sich hier im Forum Leute herumtreiben die etwas Ahnung haben. Ich erhebe bestimmt nicht den Anspruch der Allwissenheit, habe meine Fehler und Macken, aber was solls.


    Aber zu deiner Beruhigung....du hast mit all deinen Posts 100 pro recht...


  • Moin,
    das ist bemerkenswert, denn ich frag mich ja mitunter auch, was Kollegen, die Sicherheitspersonal unterrichten, so erzählen.
    Also, mal aus der hohlen Hand geschossen ;), ich glaube nicht, dass hier wirklich fehlende Fachkenntnisse vorliegen, mir klingt das eher so nach bisschen Betriebsblindheit (das geht jedem mal so, deswegen sollte man sich IMHO ja auch mit Kollegen, auch wenn`s Konkurrenz ist, austauschen, damit man da nicht so in Fallen läuft), sollte aber IMHO besser ohne persönliche Angriffe laufen, denn jeder liegt mal ein bisschen neben der Spur, geht mir mitunter ja auch so) :).
    Tatsächlich ist der Tonfa (Heisst das jetzt eigtl. "DER Eidotter ist weiß" oder "DAS Eidotter weiß"? ;)) schon eine Waffe, das macht aber erstmalnix, weil das Führen von erlaubnisfreien Waffen , welche nicht Schusswaffen gleichgestellt sind (Wie Armbruste oder Harpunen, weil Antriebskraft durch Muskelkraft eingebracht und mit Sperrvorrichtung gespeichert) oder gleich ganz verbotene Gegenstände sind, für volljährige Personen außerhalb öffentlicher Veranstaltungen auch erlaubnisfrei ist, allerdings zusätzlich die Ausweispflicht bringt (Also Perso oder Pass sind mitzuführen).
    CS-Gas ist dann verboten, wenn es nicht den aktuellen Vorschriften entspricht und auch nicht die vorgeschriebenen amtlichen Zeichen trägt. Die alten CS-Geräte, welche das noch nicht haben, sind dann per Gesetz am Stichtag von legalen Sachen zu verbotenen Gegenständen mutiert, die neuen Cs-Geräte, die den Vorschriften entsprechen sind nicht verboten. Hier spielt für Sicherheitsdienste aber anderes eine Rolle, denn Waffen, egal welcher Art, dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Arbeitgebers von Sicherheitspersonal geführt werden (ist auch in der BGV C 7 zu finden), und die Behörden halten sich mitunter vor, das Führen von Waffen einem Beachungsunternehmen zu untersagen (Hatte ich bisher noch nicht selbst, nur von ein paar Firmeninhabern gehört, das ihnen das Amt untersagt hat, Waffen egal welcher Art, im Dienst zu führen).
    Wer auf öffentlichen Veranstaltungen Waffen führen will, braucht keine Eintragung auf der WBK (sonst wär meine schon voll *g*), sondern kriegt von der zuständigen Behörde eine Sondererlaubnis. Die hatte ich selbst schon einige Male, bisher allerdings noch nicht für Schlagstöcke oder dergl. sondern immer für scharfe Schusswaffen, welche auch auf meinem WS stehen. Dann gab`s eben einen Fackel vom Amt auf dem stand, dass ich die Waffen, welche auf meinem WS eingetragen sind, auch auf der jeweiligen Veranstaltung führen darf. Ob die generelle, allgemein gültige, Erlaubnis Waffen auf allen öffentlichen Veranstaltungen zu führen, auf dem WS eingetragen werden kann, weiss ich jetzt selbst gar nicht *zugeb*, da arbeite ich nämlich noch selbst dran, da sind sie aber noch ein bisschen stur.... ;)
    Ich will hier übrigens niemanden irgendwas unterstellen, nur manchmal verzettelt man sich ja auch mal ein bisschen. :)
    Hoffe geholfen zu haben, Rechtschreib- und sonstige Fehler sind natürlich beabsichtigt, um nicht allzuviel Konkurrenz im Dozentengeschäft zu ermutigen.... ;)


    Gruß
    BigBlock

    Hüte Dich vor dem Zorn eines sanftmütigen Mannes.

  • @ Ricon


    Das LKA erfindet keine Gesetze, es gibt nur Entscheidungen zu Präzedenzfällen weiter. Wie z.B. damals der 16er ASP. Oder die aktuellen Bescheide zu Handschuhen mit Quarzsandfüllung. Und auf jedem Feststellungsbescheid, der offiziell im Netz rumflattert, hab ich bis jetzt das Bundeskriminalamt geortet als Herausgeber. Finde ich auch sinnvoller, das LKA oder BKA anzuschreiben als das Innenministerium.


    Klar hat jeder seine Macken und Fehler. Aber du hast zu wenig Fachkenntnis für jemanden, der andere unterrichten will. Dazu stehe ich. Wer unterrichtet, hat nicht zu vermuten und irgendwo herzuleiten, sondern er hat sich genau zu informieren. Das gehört einfach zur Sorgfaltspflicht der Tätigkeit. Und mit Verlaub, da ist bei dir soviel Nonsens zu Waffen- und Strafrecht gekommen, das es mich bei dem Gedanken einfach graust, das da demnächst von dir "geschulte" Wachleute Streife gehen.


    Und das wär alles nicht so hochgekommen, wenn du nicht versucht hättest, beim "halböffentlich" vom Saarländer den Klugsch...er raushängen zu lassen. Wenn man sowas schon tut, muß man es sich auch erlauben können. Das Ding hat mich echt genervt. Lies beim Kopieren deiner Gesetzestexte einfach mal öfter drüber und mit. Waffenrecht lässt sich auf 2 Din A4 Seiten zusammenfassen. Inklusive Beispielen und hübschen kleinen Bildchen. Denke, damit ist ein Dozent nicht überfordert. Und die Jedermannsrechte nebst Unterscheidung von Antrags- und Offizialdelikt sollten auch noch gerne drin sein ohne zu googlen.


    @ BigBlock


    Völlig richtig, man sollte zusammenhalten. Aber in dieser Branche gibts zuviel falsche Kumpanei. Eine Krähe hackt der anderen und so weiter. Deshalb kennt auch jeder Wachmann auf Schlag 3 Firmen, in denen die Chefs so dermassen unfähig sind, das es an ein Wunder grenzt, das sie morgens alleine den Weg zur Arbeit finden und der Rubel dennoch irgendwie reinkommt. Das betrifft genauso MA. Kein Deutsch können, aber mit dem Chef golfen gehen.. Vitamin B rulez. Das macht mich nach 9 Jahren im Job einfach nur soch s a u e r


    Wir haben uns einen Beruf ausgesucht, in dem von unserem Fachwissen unser und anderer Leute Gesundheit, Unversehrtheit, Eigentum und Freiheit abhängen. Von Ärzten und Anwälten erwarte ich auch, das sie Ahnung haben. Da dulde ich keine Sperenzchen. Als ich im Quelle Callcenter gearbeitet habe damals.. da waren Fehler für den Kunden nervig. Hat er im Paket halt nicht den Pullover "Nikki" gehabt zum Rock "Claudia", wenn ich zu schnell auf F5 gelatscht bin. Naja, davon geht die Welt nicht unter. Klar, als Kunde ärgere ich mich auch schwarz, wenn mal wieder ne Lieferung unvollständig ankommt. Aber ich weiss auch, wie "motiviert" die Leute in solchen Jobs sind. Aber bei uns sind viele Fehler in der Auswirkung nicht nervig, sondern schlichtweg katastrophal und gefährlich. Das fängt schon damit an, das ein MA im Dienst bedroht wird, privat weiter verfolgt wird und sich nicht traut, einen Teli mitzunehmen oder Spray zum Einkaufen zur Eigensicherung, weil sein Dozent ihm erzählt hat, das das verbotene Gegenstände sind. Endet damit, das ihm der Schädel eingeschlagen wird, weil der nette Mann von gestern Abend vor der Tür 2 Dinge genau weiss. Nämlich wo du einkaufst und das Schlagstöcke erlaubt sind und ihm die Polizei den ganz sicher in der Zwischenzeit nicht wegnehmen wird, wenn er vielleicht auch 3 Tage auf sein Opfer warten muss.


    Zwischenstück aus dem anderen Thread mit dem Mauerer und dem Totschlag. Vielleicht hat irgendein unmotivierter Ausbilder die beiden Jungs tatsächlich falsch ausgebildet und die haben Massnahmen ergriffen, die nun dummerweise zum Tode des Störers führten. Vielleicht haben die dem sogar richtig fachmännisch beide Halsschlagadern abgedrückt, um den ruhig zu kriegen. Soweit noch gar nichts los. Dumm nur, wenn der Ausbilder den wichtigsten Teil weggelassen hat. Das sowas zum Tode führen kann, weil man die direkte Blutzufuhr zum Hirn abklemmt und die Atmung dabei eingestellt wird. Das dauert Sekunden, nicht Minuten. Die armen Schweine haben den mit Sicherheit nicht absichtlich geschädigt. Aber vor Gericht wird das wohl nicht helfen. 2 Menschen, die nun demnächst mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorbestraft sind und ins Gefängnis gehen. PS: Ich glaube nicht, das es so war. Nur als Beispiel geeignet.


    Umso höhere Anforderungen sind an Menschen zu stellen, die andere Menschen für diesen undankbaren Job ausbilden. Ich persönlich trage mich schon länger mit dem Gedanken, in die Dozentenschiene zu wechseln. Mit dem Hemmnis, das ich mir das so richtig noch gar nicht zutraue. Weil mir die Verantwortung zu gross ist und ich immer denke, ich könnte auch noch gut ein bischen besser sein und ein bischen mehr wissen, bevor ich mich aufs Glatteis begebe. Und dann sehe ich wieder ein Beispiel wie Ricon, der hier stellvertretend steht für hunderte anderer in Deutschland beschäftigter Dozenten, Ausbilder, Schulungsleiter. Die mit sich im reinen sind, einfach mal so ihre ruhige Kugel schieben und mit völliger Selbstverständlichkeit hinnehmen, das sie manchmal die einfachsten Sachverhalte nicht vermitteln können. Das kann nicht sein. *schon wieder aufreg*


    Mag auch sein, das ich mir das so zu Herzen nehme, weil ich sowas wie ein Vollblut Secu bin und mich bewusst für diesen Weg entschieden habe. Viele sind ja einfach in die Branche reingerutscht, irgendwie hochgekommen und einfach froh darüber, nen lockeren Job ergattert zu haben. Die könnten auch genauso gut Vorarbeiter auf der Werft sein oder Handys bauen. Da steckt kein Herzblut hinter. Und das merkt man Entscheidungsträgern im Job einfach an. Könnte gut sein, das ich um einiges entspannter wäre, was anderer Leute Defizite angeht, wenn ich selbst nur reingerutscht wäre. *schulterzuck*
    Das wäre aber dennoch keine Entschuldigung! Dann müsste sich ein anderer finden, der mir aufzeigt, das es so nicht geht. Damit ich den Arsch hochkriegen und mich verbessern würde. Sich gegenseitig zu beweihräuchern hat noch keine Gruppierung weitergebracht. Oder ich müsste wieder ins Callcenter gehen. Da ist die Bezahlung besser und meine Fehler würden nicht ins Gewicht fallen :wink:

    Greetz,
    Connar76
    Ausbilder FfKmSWHuS [IHK]

  • Zitat von "Connar76


    @ BigBlock


    Völlig richtig, man sollte zusammenhalten. Aber in dieser Branche gibts zuviel falsche Kumpanei.


    Das mag sein, ich bezog mich hierbei aber eher auf den Bereich der Internetforen, denn hier ist es IMHO oft so, dass, durch die mangelnde Möglichkeit verbale Aussagen mit nonverbalen Kommunikationselementen zu relativieren, Diskussionen schnell eskalieren. Oder kurz gesagt, man vergisst im Inet oft, dass man das Gegenüber nicht direkt ansprechen kann und neigt auch oft dazu, in solchen Foren Gesagtes allzu schnell persönlich zu nehmen oder schnell mal wa srauszulassen, was man im real-life so nicht sagen würde. Hier empfehle ich gerne mal, einfach ein bisschen Gelassenheit. ;)
    Und noch ein Wort zu Dozenten, naja, ich mach das jetzt auch schon eine Weile, meine Beurteilungen sind üblicherweise erstklassig (sagen mir zumindest die IHK-Leute und die Teilnehmer ;) )*angeb* ;), meine Bestehensquoten in der SK-Prüfung nach der Vorbereitung (obwohl ich die noch nicht soo sehr oft gehalten habe, ich mache mehr in anderen Bereiche,und nein, ich prüfe die Leute, die ich geschult habe, nicht ;) ) sind recht hoch, bisher meist deutlich über 80 Prozent im schriftlichen Teil, aber ich weiß auch, dass viele Dozenten in der Sicherheitsbranche die Teilnehmer in ihren Schulungen als dummes Zahlvieh betrachten, das ist dann ein Punkt, der mich auch ärgert, aber diese Leute (die Dozenten, meine ich) sind eh mit nichts zu beeindrucken, von daher verwende ich meine Zeit lieber für Sinnvolleres.


    Gruß
    BigBlock

    Hüte Dich vor dem Zorn eines sanftmütigen Mannes.

  • @ BigBlock


    Forum ist Forum und Gespräch ist Gespräch. Beides hat so seine Tücken, klar. In beidem pflege ich aber so oder so einen offenen Gedanken zu Tage zu fördern. Das geschriebene Wort hat mehr Gewicht als das gesprochene. Mit Ricon wäre ich wahrscheinlich auch IRL aneinandergerasselt, wenn der Zufall unser Gespräch auf das Thema geführt hätte. Vielleicht nicht mit soviel Seitenhieben (je nach Gegenüber und dessen Verhalten, logo) aber die Kernaussage wäre die gleiche geblieben. So jemand hat in meinen Augen nichts in der Dozententätigkeit verloren, bis da nicht erheblich nachgebessert wird.


    Wenn sich im Bereich der Ausbilderqualität nicht mal mittelfristig langsam was ändert, züchtet man künstlich Welle um Welle fehlinformierter, neunmalkluger Secus mit gefährlichem Halbwissen heran, aus deren Reihen irgendwann auch wieder Ausbilder hervorgehen. Und die Schlange beisst sich in den Schwanz. Das muss doch nicht sein. Kein Wunder, das einen vom Hausmeister bis zum Professor keiner ernstnimmt als Fachkraft.



    Ich kann mit Bestimmtheit sagen, das in meiner alten Firma leichtfertig Leben und Gesundheit der MA aufs gröbste fahrlässig gefährdet wurden und werden. Einfach, weil die Fachkompetenz immer dünner gesät ist, je höher man vorstösst. Diese "Profis" haben ihrerseits dumme, ignorante Speichellecker bevorzugt mit ihrer Gunst bedacht und die freiwerdenden Posten mit eben diesen Helden der Arbeit besetzt. Diese wiederum ... und so weiter und so fort. Sowas kennt bestimmt jeder hier im Forum. Es ist arttypisch für die Branche. Nennt sich auch Radfahrerprinzip. Nach oben buckeln und nach unten treten.


    Um diesen Teufelskreis zu durchbrechen, muss man meiner Meinung nach unten anfangen. Bei den dynamischen, motivierten Neuzugängen. Statt gute Leute systematisch auszubrennen und zu verheizen, damit sie ja keine Gefahr werden für den eigenen Stuhl, sollte man sie bestmöglich fördern und betreuen. Denn selbstbewusste Einsatzleiter und Chefs scheuen sich nicht, sich ihrerseits gute Leute ins Boot zu holen. Die "Angstbeisser" sind es, die die Branche so versauen.


    Ich halte es da mit Cicero. Wehret den Anfängen ! Das ist eigentlich ganz leicht und doch so schwer in der Umsetzung.. :?

    Greetz,
    Connar76
    Ausbilder FfKmSWHuS [IHK]

  • also der "rms" ist in deutschland nicht verboten und fällt auch nicht unter das waffengesetz.....was der tonfa allerdings tut.....das tragen des rms ist aber an einige auflagen gebunden.....


    - ausbildung am rms von mind. 15 std.
    - mind. 7 std. ausbildung pro monat
    - regelmäßiger nachweis über die handhabungssicherheit


    aus diesen genannten gründen ist der rms aus dem "normalen polizeidienst" wieder verschwunden...weil sie auf den polizeiinspektionen, aufgrund des auftragsvolumen, die nachweise nicht erbringen können.


    die hundertschaften und spezialkräfte verfügen aber noch darüber.

    Fremd ist der Fremde nur in der Fremde
    fjk

  • RMS ??


    Was ist das denn? Ich kenn nur den EMS (Tonfa bzw. Einsatz Mehrzweckstock) oder den neuen RRB ( Rapid Rotation Baton)

    Greetz,
    Connar76
    Ausbilder FfKmSWHuS [IHK]

  • Rettungsmehrzweckstock wäre da die mir geläufige Übersetzung

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Zitat von Monsingnore

    also der "rms" ist in deutschland nicht verboten und fällt auch nicht unter das waffengesetz.....was der tonfa allerdings tut.....das tragen des rms ist aber an einige auflagen gebunden.....


    - ausbildung am rms von mind. 15 std.
    - mind. 7 std. ausbildung pro monat
    - regelmäßiger nachweis über die handhabungssicherhei


    *kopfkratz* Warum sollte der RMS (Wasimmerdasauchseinmag, aber man kann sich ja nicht alle Abkürzungen merken, die sich Leute einfallen lassen, nur damit sie mal wieder so tun können, als ob sie das Rad neu erfunden hätten, aber wenn man damit die Abwehrfähigkeit etc. von Leuten beseitigt wird´s wohl eine Waffe sein....) nicht unter das WaffG fallen, wenn es denn eine Waffe ist?. Und auf welcher Grundlage werden da Auflagen genannt? Üblicherweise sind die Ausbildungsforderungen durch die BG aufgestellt, ich wüsste nicht, dass ich da schonmal was speziell über RMS gelesen hätte. Hab ich da was verpasst? ;)


    Gruß
    BigBlock

    Hüte Dich vor dem Zorn eines sanftmütigen Mannes.

  • Übrigens habe ich auf der ersten Seite dieses Threads schon einmal die Waffenrchtlichen Vorraussetzungen zum Tonfa gepostet.


    Der kleine Waffenschein ist für Hiebwaffen meines Wissens nach überhaupt nicht vorgesehen, sondern für Gas Schreckschuss etc.


    Die Bedingungen für den Tonfa sind:


    - das 18. Lebensjahr muß vollendet sein.
    - die grundsätzliche Eignung muß vorliegen.
    - der Umgang mit erlaubnisfreien Waffen darf behördlich nicht verboten worden sein.


    Das wars......da ein Tonfa aber eine Hiebwaffe ist (erlaubnisfrei natürlich) ist das Tragen bei öffentlichen Veranstaltungen natürlich was ?? Genau, verboten!!


    Wie besorge ich mir eine Ausnahme davon ?? Richtig: Ich beantrage sie !!


    (Ausnahmebewilligung §42 Absatz 2WaffG : Die zuständige Behörde kann allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen von Absatz 1 zulassen, wenn
    der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt,
    der Antragsteller nachgewiesen hat, dass er auf Waffen bei der öffentlichen Veranstaltung nicht verzichten kann, und
    eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht zu besorgen ist.)


    Die Voraussetzungen für das dienstliche Führen eines Tonfas, EMS,RMS etc. sind dienstintern geregelt und haben nichts mit der Gesetzeslage für Ottonormalbüger zu tun.


    Gruss L.

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Und dann sehe ich wieder ein Beispiel wie Ricon, der hier stellvertretend steht für hunderte anderer in Deutschland beschäftigter Dozenten, Ausbilder, Schulungsleiter. Die mit sich im reinen sind, einfach mal so ihre ruhige Kugel schieben und mit völliger Selbstverständlichkeit hinnehmen, das sie manchmal die einfachsten Sachverhalte nicht vermitteln können. Das kann nicht sein. *schon wieder aufreg*


    bin eigentlich recht ruhig und ausgeglichen, aber so ganz langsam geht mir hier die Hutschnur hoch.


    Nur mal so, in einer Ausbildung wird die reine Lehre also der Gesetzestext vermittelt, nicht eine evtl. Auslegung noch eine tatsächliche Handhabung von behördlich genehmigten Ausnahmen.


    Prüfungsfragen beziehen sich auf die gesetzliche Rechtslage, nicht auf Kommentare zu Gesetzen oder wie oben erwähnt behördliche Ausnahmen.


    Nette Grüsse aus dem Innenministerium in SH, habe mir die Mühe gemacht dort anzurufen und nachzufragen, hätte sein können, das SH hier ja eine Sonderregelung fährt.
    Aber nein, ist wie in jedem anderen BL auch, die Ordnungs und nicht die Polizeibehörden entscheiden über Legalität und Ausnahmen, falls du ein Schreiben des LKA SH hast ist das Innenministerium sehr interessiert daran.


    Was mir besonders auf den Zeiger geht ist deine joviale und provozierende Art, tausche mich gerne aus, lerne gerne dazu,
    weil kein Mensch kann alles wissen, aber nicht auf diese Art und Weise.



    Waffengesetzt, also nach Rücksprache habe ich Folgende Aussage der Behörden:


    Das Waffengesetz als Bundesgesetz sieht in einem Schlagstock/ schlagstockähnlichen Gegenstand eine Waffe die erlaubnispflichtig ist. Der Bund stellt ob des föderalistischen Systems, es den Ländern jedoch frei hier eigene, abweichende Regelungen(nein nicht total abweichende Regeleungen aber in einem weit gefassten Rahmen) zu treffen, hier gibt es Probleme in den einzelnen BL was dann die Handhabung angeht bzw. wie die Polizeibehörden, die hier weisungsgebunden sind mit klar formulierten Durchführungsverordnungen "versorgt" werden.
    da es hier wirklich von BL zu BL und dort wieder von Kreis zu Kreis starke Unterschiede in der Auslegung gibt, hat man sich hier aus Dozentensicht darauf verständigt, in Absprache mit den Prüfungskommisionen, das Bundesrecht als Basis der Lehre zu nehmen und die Strenge des Bundesrechtes als Prüfungsgrundlage. Man sollte sich mal Überlegen ob man seinen Schülern einen Gefallen macht, in dem man Ausnahmen unterrichtet, m.E. wäre das ein Bärendienst.
    Natürlich gibt man Schülern mit, das Ausnahmen hier möglich sind, aber dies ist NICHT prüfungsrelevant!


    Lasse mir hier nicht nachsagen, irgend nen Mist zu unterrichten oder mir was aus den Fingern zu saugen und mir nen faulen Lenz zu machen.

  • Denn ists ja gut. Nach der Ebbe kommt die Flut *Poetisch, nicht?*


    Wie auch immer, ich widme mich jetzt erstmal anderen Dingen als diesem Thread. Habe grade Battlefield 2142 für mich entdeckt. Da ist die einzig relevante Frage zu Waffen die, ob ich lieber das Sturmgewehr, das schwere MG nehm' oder doch lieber Granaten nach dem Feind schmeiss. Feinde messern alleine ist schon ne Gaudi für sich! Herrlich entspannend, sich im Einsatz mal keine Fragen zur Verhältnissmäßigkeit der Mittel oder Notwehr-Exzess machen zu müssen. Solange man an der Tür noch den Drive zur Realität beibehält... *muharhar* :twisted: :lol:


    Im übrigen geniesse ich den Sonderrechtsraum des schönsten Bundeslandes der Welt ( sagt zumindest RSH) und freue mich, das wir hier anscheinend eine liberale rechtstaatliche Freiheitsform gefunden haben, die es ihren Bürgern erlaubt, sich mit kleinen Hilfsmitteln der wachsenden Bedrohungslage zu erwehren. Den Brief an meine Juristin aus der Ausbildung hebe ich mir für später auf (die ich im übrigen für sehr fähig halte nach wie vor), in dem ich ihr schwere Vorwürfe machen werde, dass sie uns nicht über die signifikanten Unterschiede zum restlichen Teil Deutschlands aufgeklärt hat. Genau.


    Zitat

    Nur mal so, in einer Ausbildung wird die reine Lehre also der Gesetzestext vermittelt, nicht eine evtl. Auslegung noch eine tatsächliche Handhabung von behördlich genehmigten Ausnahmen.


    Gesetzestexte ohne Beispiele und Auslegungen zu vermitteln ist bestimmt anschaulich und sehr lehrreich für die Schüler. Und Gott bewahre, das noch einer womöglich den ein oder anderen Kniff für sich mitnimmt ins echte Leben neben dem Schulungsraum. Wo kämen wir denn da auch hin?! Hauptsache, die Dussel kommen durch die Sachkundeprüfung. Das allein ist ja schon undankbar und schwierig genug!


    Zitat

    Das Waffengesetz als Bundesgesetz sieht in einem Schlagstock/ schlagstockähnlichen Gegenstand eine Waffe die erlaubnispflichtig ist.


    Zitat

    Da es hier wirklich von BL zu BL und dort wieder von Kreis zu Kreis starke Unterschiede in der Auslegung gibt...


    Das Bundesgesetz verbietet das freie Führen eines Schlagstockes. Angeblich. Wo auch immer das stehen mag, ich habe es nicht gefunden. Aber die einzelnen BL müssen sich an so etwas nicht halten und zum Glück entscheiden das auch noch die Ordnungsämter der jeweiligen Kreise(!) im Bedarfsfalle ?? Bischen viel Durcheinander gäbe das. Die armen Polizisten mit ihren 85 1/2 Ausnahmeregelungen zum WaffG. Alles im Kopf behalten..uiuiui.
    Lass gut sein Ricon. Von so etwas krieg ich nur wieder Kopfschmerzen..
    Apropo Kopfschmerzen:

    Zitat

    Was mir besonders auf den Zeiger geht ist deine joviale und provozierende Art,...


    Macht nichts, war beabsichtigt. Wäre auch schwer enttäuscht gewesen, wenn Dir mein Bemühen verborgen geblieben wäre :wink:


    Zitat

    ...tausche mich gerne aus, lerne gerne dazu,
    weil kein Mensch kann alles wissen, aber nicht auf diese Art und Weise.


    Normalerweise kein Problem. Hier schon. Zwei Gründe wie folgt:


    1. Wie schon angemerkt war dein TonfaPosting wundervoll provozierend. So gut, das sogar ich fauler Hund da nicht so einfach drüber wegsehen mochte.
    2. Als Schüler muss man lernen. Als Dozent sollte man wissen. Wenn ich da bei Adam und Eva anfangen muss, sagt das meines Erachtens nach so einiges aus über den Fragesteller. Auffällig finde ich auch, das hier noch nicht einer Flagge für dich gezeigt hat. Mal ganz im Ernst. Ich bin neu hier im Forum und ja, ich habe dich neben der Belehrung auch ganz schön auf die Schippe genommen und auch persönlich angegangen. Glaubst du nicht, das ich meine erste Abmahnung hier kassiert hätte vom Admin oder verbal durch andere User, wenn ich hier Blödsinn erzählen würde? Das würde mir an deiner Stelle zu denken geben Ricon.. :shock:
    Einzig BigBlock hat dich dergestalt in Schutz genommen, das er (neben einer Bestätigung meiner Aussagen) lediglich dazu aufrief, den Umgangston meinerseits etwas gemässigter ausfallen zu lassen; dem lieben Forumsfrieden zuliebe.


    So, jetzt hab ich mich hier doch länger aufgehalten als ich wollte. *grrr*
    In der Zeit hätte ich locker 40-60 Fraggs geschafft. In diesem Sinne Happy Fragging !!!


    Und auf meine joviale und provozierende Art sehe ich mich ungemein genötigt noch hinzuzufügen, das ich mich sehr über ein Treffen von Dir auf einem Server freuen würde! Ein Headshot am Morgen vertreibt Kummer und Sorgen. Headshot am Abend, erquickend und labend ! :lol:


    Greetz,
    Connar



    PS: Da mir durchaus sehr am Forumsfrieden gelegen ist, ist mein Posting im Thread " Todesfall durch 2 Secus" komplett neutral ausgefallen. Obwohl auch da wieder das Teufelchen auf der Schulter sass. *hmmm* Oder besser der Pinguin. Der aus Linux, genau. Wenn man keine ... *mundzuhalt*


    Zitat

    sehe hier auch eher die Fahlässigkeit.... wo soll der Vorsatz sein? der Typische Kreislauf aus "ich darf mir als Türsteher/Doorman/Selector keine Blöse geben und Notmechanismen des Körpers und des Geistes eines "Fixierten".


    Hier fehlt einfach Ausbildung, Erfahrung und die Nötige Gelassenheit der "Täter"....aber was will man erwarten bei teilweisen Stusas von 5-8€ für diese Tätigkeit, soll keine entschuldigung sein aber ist leider einer der leidigen und vieldiskutierten Aspekte. Wenn ich es richtig gesehen habe waren de Jungs Anfang mitte zwanzig, kein Alter für Senoirs in dem Bereich...


    Allein da waren schon wieder 3-5 Ansätze drin, die einem erfahrenen Türsteher die anabolen Steroide in der Blutbahn gefrieren lassen würden :wink:
    Man beachte meinen gelassenen Beitrag zum Thread. Auf den ich ungemein stolz bin als Beweis meines guten Willens..

    Greetz,
    Connar76
    Ausbilder FfKmSWHuS [IHK]

  • @
    Mal ganz blöd dazwischen gefragt......
    Wenn es einer Genehmigung (und das ist wohl unstrittig!) vom Amt bedarf, den Haumichblauteleskopverbiegeknüppel bei der Mucke in der, an der, oder hinter der Hose oder Jacke mitzuführen, schleppen, tragen.... , dann ist die Anwesendheit dieses Teils bei der Fete also nur legal, wenn Zettel vom Amt auch dabei ist ( am besten Korpus Delikti darin einrollen )
    Für mich als Wachprotz ist legal gleich Recht... und anders....


    So und nun mal ohne Kasper:


    Wenn in Verordnungen und Gesetzten steht "IST" dann ist.. das zwingend gefragt, nicht vielleicht nötig oder möglich...



    Wenn da steht "kann" oder "soll".... gibt es Spielraum


    So wie ich die §§ bisher verstanden habe: ... IST... ist gefragt, ergo also ohne Ausnahme Genehmigungspflichtig...


    Ganz simples Beispiel: Um mit meinem Auto am öffentlichen SV... genau, Mitgeführter Nachweis ist der Lappen.


    Und hier ist auch ein Knackpunkt, wo man sich mal entscheiden sollte, ob Hühner oder Eier: öffentlich....oder privat -Event
    Wenn ich , und da spielt die Anzahl der geladenen Gäste keine Rolle, nichtöffentlich "veranstalte" kann mir keiner...


    Aber lasst doch mal die Ausnahmen weg, und bleibt bei den für die Mehrzahl der User wichtigen Informationen


    Bitte...


    :mrgreen:

  • Zitat

    Aber lasst doch mal die Ausnahmen weg, und bleibt bei den für die Mehrzahl der User wichtigen Informationen


    Mach ich doch? Ich hätte jetzt wirklich gerne einen Beweis (Link zu offzieller Seite, Stellungnahme etc. pp) das auch nur in irgendeinem Kaff in Deutschland ein Schlagstock eine erlaubnispflichtige Waffe darstellt. Ganz zu schweigen davon, das das ein Bundesgesetz sein soll. Im WaffG hab ich das entweder überlesen, oder es liegt daran, das so ein Verbot da gar nicht drin steht.


    Ich habe auf Platte den Feststellungsbescheid im PDF, das Telekopschlagstöcke zur Gattung der ganz normalen Hieb und Stosswaffen zählen und eine Prüfung auf Verbotseigenschaft "Vortäuschen eines anderen Gegenstandes" eindeutig verneint wurde. Mehrere Behörden haben wohl versucht, den damit verbieten zu lassen. Und normale Waffen darf nun einmal ein jeder führen gemäss WaffG unter den üblichen Auflagen.
    Quelle : BKA Wiesbaden / 20.07.2005 /


    Im übrigen ist noch keine Straftat verhindert worden, in dem man dem Bürger Waffen verboten hat, die selbstschutztauglich sind. Wenn tatsächlich im Ernst Teleskopschlagstöcke hierzulande irgendwann einmal verboten werden sollten, ist das das Dümmste,was der Gesetzgeber tun kann. Messer zu verbieten ist um einiges schwieriger. Da nur Dolche als Waffen angesehen werden. Alle anderen hübschen kleinen Kartoffelschäler sind Gegenstände des täglichen Gebrauches. Und eignen sich als Werkzeug für kriminelle Taten hundert Mal besser als jeder Schlagstock.


    Da ich legal bleiben will und muss, sähe ich mich in diesem Falle vom Gesetzgeber genötigt, ein Messer mitzuführen. Mit möglicherweise fatalen Konsequenzen für alle Beteiligten. Das sind Werkzeuge zum Töten und Verstümmeln. Nicht geeignet für Selbstschutz und Abschreckung im Sinne der Rechtsprechung. Allerdings kann man damit prima Äpfel schälen, Briefe öffnen, Paketschnüre und Fäden an der Kleidung zerschneiden.. und natürlich in 2 Sekunden 4-5 tödliche Schnitte oder Stiche setzen. Gegen so ein "Paket" an Nutzen stinkt ein ASP ganz schön ab*g


    Diese sinnlose Hetzerei gegen Waffen nervt mich total. Zum Glück gehen wir da momentan zumindest noch einen gesunden Weg in Deutschland.


    PS: Man dürfte sogar mit einem Schwert durch die Stadt rennen. Oder einem Outdoor Camping-Beil. Oder einem Zimmermannshammer. Oder... Oder... Oder... Allesamt mit einem Zerstörungspotenzial ausgestattet, das dagegen jeder Schlagstock wie ein Spielzeug plaziert ist.


    Die Welt ist einfach nicht gut und nicht gerecht. Lasst den Bürgern ein klein wenig Freiheit mit den kleinen Waffen. Der Mensch ist die Waffe. Die Waffe nur sein Werkzeug. Die wirklich schlimmen sind ohnehin versch...en billig und brutalst effektiv. Und fernab von jeglichen Verboten.

    Greetz,
    Connar76
    Ausbilder FfKmSWHuS [IHK]

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